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   EuGH, 06.10.2015 - C-362/14   

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https://dejure.org/2015,26988
EuGH, 06.10.2015 - C-362/14 (https://dejure.org/2015,26988)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.2015 - C-362/14 (https://dejure.org/2015,26988)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - C-362/14 (https://dejure.org/2015,26988)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • webshoprecht.de

    Die EU-Entscheidung 2000/520 über den angemessenen Datenschutz durch das Abkommen über den sog. sicheren Hafen ist ungültig

  • Europäischer Gerichtshof

    Schrems

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Personenbezogene Daten - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung dieser Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7, 8 und 47 - Richtlinie 95/46/EG - Art. 25 und 28 - Übermittlung personenbezogener Daten in ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schrems

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Personenbezogene Daten - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung dieser Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7, 8 und 47 - Richtlinie 95/46/EG - Art. 25 und 28 - Übermittlung personenbezogener Daten in ...

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Safe Harbor-Abkommen verstößt gegen EU-Recht und ist unwirksam

  • datenschutz.eu

    Safe Harbor-Abkommen verstößt gegen EU-Recht und ist unwirksam

  • kanzlei.biz

    Zwischen USA und EU geschlossenes Safe-Harbor-Abkommen ungültig

  • Betriebs-Berater

    Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission ist ungültig - Schrems

  • doev.de PDF

    Schrems - Übermittlung von Facebook-Daten in die USA

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übermittlung personenbezogener Facebookdaten in die Vereinigten Staaten; Vorabentscheidungsersuchen des irischen High Court im Rechtsstreit eines österreichischen Staatsbürgers gegen den Leiter der nationalen Datenschutzbehörde in Irland

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schrems/Data Protection Commissioner (Safe Harbor)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (70)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten, für ungültig

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Safe-Harbor-Abkommen ist ungültig: Schrems siegt beim EuGH

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Safe-Harbor-Abkommen unwirksam

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    EU-US Privacy Shield in Zeiten der DSGVO - wann dürfen Personaldaten in die USA übermittelt werden?

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig / Datenschutz

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ungültig - kein ausreichender Schutz in den USA für personenbezogene Daten vor Zugriff durch Behörden

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Standardvertragsklauseln zur Datenübermittlung in die USA - Verwendung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datentransfer in die USA - Safe Harbour Abkommen

  • heise.de (Pressebericht, 06.10.2015)

    Datenschutz bei Facebook & Co.: Safe Harbor für ungültig erklärt

  • faz.net (Pressebericht, 06.10.2015)

    Facebook darf Nutzerdaten nicht in Amerika speichern

  • zeit.de (Pressebericht, 06.10.2015)

    Ein leises Donnerwetter vom EuGH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Safe harbor - oder: wohin mit unseren Daten?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Datenschutzabkommen mit USA ungültig

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Entscheidung der Kommission zum Safe-Harbor ist ungültig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    "Safe-Harbor" gewährleistet kein ausreichendes Datenschutzniveau

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Safe-Harbor" gewährleistet kein ausreichendes Datenschutzniveau

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    USA kein "Safe Harbor", Datenverabeitung durch Facebook in USA unzulässig (EuGH, U.v. 6. Oktober 2015, Rs. C-362/14 Maximillian Schrems / Data Protection Commissioner)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten

  • dr-bahr.com (Ausführliche Zusammenfassung)

    Datenschutzabkommen "Safe Harbor" ungültig

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 06.10.2015)

    Max Schrems ./. Facebook: Was die Entscheidung des EuGH bedeutet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unsere praktischen Handlungsempfehlungen nach dem Safe Harbor-Urteil

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Safe Harbor - EuGH erklärt Datenabkommen mit USA für ungültig

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Auswirkungen der Safe-Harbor-Entscheidung

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Kein sicherer Hafen - Safe-Harbor-Abkommen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Safe Harbor: Auswirkungen für Online-Händler

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    EU-Datenschützer: Für Neuverhandlungen von Safe Harbor Frist bis Januar 2016

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Safe Harbor-Urteil: Positionspapier der Datenschutzkonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Safe-Harbor-Urteil: Firmen in Rheinland-Pfalz müssen Datenschutzbeauftragten Auskunft erteilen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Das Ende von Safe Harbor

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Das Ende von Safe Harbor? Clouddienste aus den USA möglicherweise bald für europäische Unternehmen verboten?

  • haufe.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA ungültig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA gekippt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.10.2015)

    Datenschutz: Facebook muss auf den Prüfstand

  • socialmediarecht.de (Kurzinformation)

    Safe Harbour ist aus!

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    EU - US Privacy Shield

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    USA kein sicherer Hafen mehr

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entscheidung der Kommission zum Safe-Harbor ist ungültig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    "Privacy Shield": Rechtssichere Alternative für Datenübermittlungen in die USA?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Safe Harbor ist am Ende

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Safe-Harbor ist ungültig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenschutz bei Facebook gegen Überwachung durch NSA

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Datenschutz in den USA

  • derstandard.at (Pressebericht, 06.10.2015)

    Datentransfer von EU in USA ist unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Safe-Harbor-Auswirkungen für Unternehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Safe-Harbor-Regelung ist ungültig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Safe Harbour-Abkommen ist ungültig - Dürfen Unternehmen Daten noch in die USA übertragen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ungültigkeit des Safe-Harbor-Abkommens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA ist ungültig

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Safe-Harbor-Regelung ungültig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfungspflichten des Arbeitgebers und Betriebsrates

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenübertragung in die USA unzulässig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Facebook & Co: Stärkung der europäischen Datenschützer

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Entscheidung der EU-Kommission zu angemessenem Schutzniveau in USA nichtig

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Safe-Harbor gekippt

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Ungültigkeit des Safe-Harbor-Abkommens zwischen EU und USA

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Safe Harbour ungültig - Zukunft des Datentransfers in die USA und andere Länder unklar

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Safe Harbor ist ungültig - Handlungsempfehlungen für Unternehmen

  • esche.de (Kurzinformation)

    Safe Harbor - das Ende des sicheren Hafens?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA gekippt

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    USA ist kein sicherer Hafen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 148 (Kurzinformation)

    Anerkennung als Contergangeschädigte/Versorgungsansprüche | Keine charakteristischen thalidomidbedingten Fehlbildungen | Einseitige Ohrmuschelfehlbildung mit einer ipsilateralen Unterkieferhypoplasie

  • esche.de (Pressemitteilung)

    Safe Harbor

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    EU Standardvertragsklauseln werden geprüft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    EU stoppt Datenübermittlung an USA wegen fehlendem Datenschutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH erklärt Datenschutzabkommen mit den USA für ungültig - EU-Kommission nicht zur Beschränkung der Befugnisse nationaler Datenschutzbehörden berechtigt

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    PRISM: EuGH soll über Facebooks Komplizenschaft entscheiden

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.03.2015)

    NSA-Skandal: EuGH verhandelt Facebooks PRISM-Verstrickung

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.10.2015)

    Datenschutz: Wo darf Facebook unsere Daten speichern?

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.03.2015)

    Angriff auf Safe Harbor

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.03.2015)

    Klage gegen Facebook: EuGH prüft Datenschutzregeln amerikanischer Konzerne

Besprechungen u.ä. (42)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    5 Fragen zum Safe Harbor-Urteil des EuGH

  • internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Warum die Euphorie über das Safe-Harbor-Urteil unangebracht ist

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen mit den USA unwirksam

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Facebook befindet sich nicht mehr im sicheren Hafen

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Standardvertragsklauseln zur Datenübermittlung in die USA - Verwendung

  • faz.net (Pressekommentar, 06.10.2015)

    Facebook-Urteil: Sieg für die Nutzer, Niederlage für das Internet

  • archive.is (Pressekommentar, 06.10.2015)

    Aus für "Safe Harbor"-Regelung: Das Ende der EU-Trickserei

  • ds-law.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutzabkommen "Safe Harbor" zwischen EU und USA vom EuGH für ungültig erklärt - Was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland?

  • ds-law.eu (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Handlungsempfehlungen zu anstehenden Datenschutzprüfungen nach dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Datenübermittlung in die USA und "Safe Harbor"

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 7, 8, 47 EU-GR-Charta; Art. 16, 288 AEUV
    Entscheidung der EU-Kommission zum Datentransfer EU-USA ("Safe harbor") ist ungültig

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 06.10.2015)

    Max Schrems ./. Facebook: Ein sensationelles Urteil

  • dw.com (Pressekommentar, 06.10.2015)

    Das EuGH-Urteil ist eine Ohrfeige für die EU

  • taz.de (Pressekommentar, 07.10.2015)

    EuGH-Urteil zu Datenschutz: Endlich wieder Klartext nach Snowden

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Aus für "Safe-Harbor"

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Auswirkungen der Safe-Harbor-Entscheidung

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Daheim ist's am schönsten

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der EuGH erklärt Safe-Harbour für ungültig - Was folgt daraus für die europäischen Sicherheitsbehörden?

  • friedfrank.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Europäischer Datenschutz: Kein "sicherer Hafen" vor dem aufkommenden Sturm?

  • rechtsanwalt-schwenke.de (Entscheidungsbesprechung)

    Was bedeutet das Safe-Harbor-Urteil des EuGH für Sie?

  • delegedata.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auskunftsverlangen nach Safe Harbor: Muss über den Ort der Datenverarbeitung informiert werden?

  • delegedata.de (Entscheidungsbesprechung)

    Safe Harbor-Urteil des EuGH: Die Kommission hat ihre Kompetenzen unter- und überschritten

  • delegedata.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Juristischer Dienst des Europäischen Parlaments: EuGH urteilte nicht zu US-Gesetzen

  • spiegel.de (Pressekommentar, 06.10.2015)

    Safe-Harbor-Urteil: Triumph für Snowden, Blamage für Merkel

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Safe Harbor"-Abkommen gekippt - Massive Auswirkungen für Datentransfers in die USA

  • haufe.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA ungültig

  • computerwoche.de (Pressekommentar)

    Zum Aus von Safe Harbor

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit von Safe-Harbor - Was ist zu tun?

  • ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheit beim Datenschutz: Das "Safe Harbor" Abkommen ist ungültig

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)

    Safe Harbor Abkommen

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 59 (Entscheidungsbesprechung)

    Im unsicheren Hafen - Auswirkungen des Safe-Harbor-Urteils des EuGH

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Safe Harbor-Entscheidung der Kommission unwirksam

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nach der Safe Harbor-Entscheidung: Ist der Transfer personenbezogener Daten in die USA erledigt?

  • cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Einfluss des Safe-Harbor-Urteils auf den Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung

  • boetticher.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH verbietet "Safe Harbor"-Datenübermittlungen in die USA

  • berliner-anwaltsverein.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Das Safe-Harbor-Urteil des EuGH - Viel Arbeit für Anwälte

  • edvxpert.de (Entscheidungsanmerkung)

    Artgerechte Datenhaltung im Sinne des Gesetzes

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Safe Harbor-Abkommen verstößt gegen EU-Recht und ist unwirksam

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Safe Harbor-Abkommen ist unzulässig

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Safe-Harbor-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA ungültig

  • taz.de (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.03.2015)

    Klage gegen Facebook: Mehr Mut zum Umbequemen

  • cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Safe Harbor: Auswirkungen eines potenziellen Urteils

Sonstiges (7)

  • heise.de (Sitzungsbericht, 26.03.2015)

    EU-Kommission: "Wer nicht ausspioniert werden will, sollte Facebook verlassen"

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 03.11.2015)

    Datentransfers nach Safe Harbor - Schonfrist bis Ende Januar

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Schrems

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 20.10.2015)

    Datenschutz: Irischer High Court ordnet Überprüfung Facebooks an

  • socialmediarecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Safe Harbor, die erste Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz S-H (ULD) und die damit verbundenen Konsequenzen für Unternehmen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Personenbezogene Daten - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung dieser Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7, 8 und 47 - Richtlinie 95/46/EG - Art. 25 und 28 - Übermittlung personenbezogener Daten in ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3151
  • NVwZ 2016, 43
  • WM 2015, 2383
  • MMR 2015, 753
  • K&R 2015, 710
  • DÖV 2015, 1070
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
    Die Entscheidung 2000/520 genüge aber weder den Anforderungen der Art. 7 und 8 der Charta noch den vom Gerichtshof im Urteil Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238) aufgestellten Grundsätzen.

    Die Bedeutung sowohl des durch Art. 7 der Charta gewährleisteten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens als auch des durch ihren Art. 8 gewährleisteten Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten wird im Übrigen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgehoben (vgl. Urteile Rijkeboer, C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 47, Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 53, sowie Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 53, 66 und 74 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wäre dem nicht so, würde den Personen, deren personenbezogene Daten in das betreffende Drittland übermittelt wurden oder werden könnten, das durch Art. 8 Abs. 1 und 3 der Charta garantierte Recht vorenthalten, sich mit einer Eingabe zum Schutz ihrer Grundrechte an die nationalen Kontrollstellen zu wenden (vgl. entsprechend Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 68).

    Hierzu ist festzustellen, dass angesichts der besonderen Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für das Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre und der großen Zahl von Personen, deren Grundrechte im Fall der Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland, das kein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, verletzt werden können, der Wertungsspielraum der Kommission hinsichtlich der Angemessenheit des durch ein Drittland gewährleisteten Schutzniveaus eingeschränkt ist, so dass eine strikte Kontrolle der Anforderungen vorzunehmen ist, die sich aus Art. 25 der Richtlinie 95/46 im Licht der Charta ergeben (vgl. entsprechend Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 47 und 48).

    Für die Feststellung des Vorliegens eines Eingriffs in das Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre kommt es nicht darauf an, ob die betreffenden Informationen über die Privatsphäre sensiblen Charakter haben oder ob die Betroffenen durch den Eingriff Nachteile erlitten haben könnten (Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Erfordernis, über solche Garantien zu verfügen, ist umso bedeutsamer, wenn die personenbezogenen Daten automatisch verarbeitet werden und eine erhebliche Gefahr des unberechtigten Zugangs zu ihnen besteht (Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 54 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus verlangt der Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens auf Unionsebene vor allem, dass sich die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränken (Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nicht auf das absolut Notwendige beschränkt ist eine Regelung, die generell die Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen, deren Daten aus der Union in die Vereinigten Staaten übermittelt wurden, gestattet, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des verfolgten Ziels vorzunehmen und ohne ein objektives Kriterium vorzusehen, das es ermöglicht, den Zugang der Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung auf ganz bestimmte, strikt begrenzte Zwecke zu beschränken, die den sowohl mit dem Zugang zu diesen Daten als auch mit deren Nutzung verbundenen Eingriff zu rechtfertigen vermögen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG [ABl. L 105, S. 54], Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 57 bis 61).

    Insbesondere verletzt eine Regelung, die es den Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, den Wesensgehalt des durch Art. 7 der Charta garantierten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens (vgl. in diesem Sinne Urteil Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 39).

  • EuGH, 08.04.2014 - C-288/12

    Durch die vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Datenschutzbeauftragten hat

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
    Dieses Erfordernis ergibt sich auch aus dem Primärrecht der Union, namentlich aus Art. 8 Abs. 3 der Charta und aus Art. 16 Abs. 2 AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, C-614/10, EU:C:2012:631, Rn. 36, und Kommission/Ungarn, C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 47).

    Die Einrichtung unabhängiger Kontrollstellen in den Mitgliedstaaten stellt daher - wie dem 62. Erwägungsgrund der Richtlinie 95/46 zu entnehmen ist - ein wesentliches Element zur Wahrung des Schutzes der Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dar (vgl. Urteile Kommission/Deutschland, C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 25, und Kommission/Ungarn, C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um diesen Schutz zu gewährleisten, müssen die nationalen Kontrollstellen u. a. für einen angemessenen Ausgleich zwischen der Achtung des Grundrechts auf Privatsphäre und den Interessen sorgen, die einen freien Verkehr personenbezogener Daten gebieten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 24, und Kommission/Ungarn, C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 51).

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Richtlinie 95/46, soweit sie die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, die zu Beeinträchtigungen der Grundfreiheiten und insbesondere des Rechts auf Achtung der Privatsphäre führen kann, notwendigerweise im Licht der durch die Charta garantierten Grundrechte auszulegen sind (vgl. Urteile Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, EU:C:2003:294, Rn. 68, Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 68, sowie Rynes, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 29).

    Die Bedeutung sowohl des durch Art. 7 der Charta gewährleisteten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens als auch des durch ihren Art. 8 gewährleisteten Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten wird im Übrigen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgehoben (vgl. Urteile Rijkeboer, C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 47, Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 53, sowie Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 53, 66 und 74 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.03.2010 - C-518/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
    Die Einrichtung unabhängiger Kontrollstellen in den Mitgliedstaaten stellt daher - wie dem 62. Erwägungsgrund der Richtlinie 95/46 zu entnehmen ist - ein wesentliches Element zur Wahrung des Schutzes der Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dar (vgl. Urteile Kommission/Deutschland, C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 25, und Kommission/Ungarn, C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um diesen Schutz zu gewährleisten, müssen die nationalen Kontrollstellen u. a. für einen angemessenen Ausgleich zwischen der Achtung des Grundrechts auf Privatsphäre und den Interessen sorgen, die einen freien Verkehr personenbezogener Daten gebieten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 24, und Kommission/Ungarn, C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 51).

  • EuGH, 28.04.2015 - C-456/13

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
    Angesichts der in den Rn. 61 und 62 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung müssen diese Gerichte das Verfahren aussetzen und dem Gerichtshof ein Ersuchen um Vorabentscheidung über die Gültigkeit vorlegen, wenn sie der Auffassung sind, dass einer oder mehrere der von den Parteien vorgebrachten oder gegebenenfalls von Amts wegen geprüften Ungültigkeitsgründe durchgreifen (vgl. in diesem Sinne Urteil T & L Sugars und Sidul Açúcares/Kommission, C-456/13 P, EU:C:2015:284, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-274/12

    Telefónica / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Art. 263 Abs. 4 AEUV

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
    Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach die Union eine Rechtsunion ist, in der alle Handlungen ihrer Organe der Kontrolle daraufhin unterliegen, ob sie insbesondere mit den Verträgen, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und den Grundrechten im Einklang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 66, Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 91, und Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 56).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-69/13

    Das nationale Gericht ist bei der Durchführung einer Entscheidung der Kommission,

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
    Nach Art. 288 Abs. 4 AEUV bindet sie alle Mitgliedstaaten und ist damit für alle Organe der Mitgliedstaaten verbindlich (vgl. in diesem Sinne Urteile Albako Margarinefabrik, 249/85, EU:C:1987:245, Rn. 17, und Mediaset, C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 23), soweit sie die Übermittlung personenbezogener Daten aus den Mitgliedstaaten in das betreffende Drittland gestattet.
  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
    Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach die Union eine Rechtsunion ist, in der alle Handlungen ihrer Organe der Kontrolle daraufhin unterliegen, ob sie insbesondere mit den Verträgen, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und den Grundrechten im Einklang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 66, Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 91, und Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 56).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
    Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach die Union eine Rechtsunion ist, in der alle Handlungen ihrer Organe der Kontrolle daraufhin unterliegen, ob sie insbesondere mit den Verträgen, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und den Grundrechten im Einklang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 66, Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 91, und Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 56).
  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
    Gleichwohl ist allein der Gerichtshof befugt, die Ungültigkeit eines Unionsrechtsakts wie einer nach Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46 ergangenen Entscheidung der Kommission festzustellen, wobei die Ausschließlichkeit dieser Zuständigkeit Rechtssicherheit gewährleisten soll, indem sie die einheitliche Anwendung des Unionsrechts sicherstellt (vgl. Urteile Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 54, sowie CIVAD, C-533/10, EU:C:2012:347, Rn. 40).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-533/10

    CIVAD - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 236 Abs. 2 - Erstattung nicht

  • EuGH, 11.09.2008 - C-428/06

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE KRITERIEN, ANHAND DEREN SICH AUF DEM GEBIET DER

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

  • EuGH, 30.05.2006 - C-317/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES ÜBER DEN ABSCHLUSS EINES

  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

  • EuGH, 21.05.1987 - 249/85

    Albako / BALM

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

  • EuGH, 05.10.2004 - C-475/01

    DIE VERBRAUCHSTEUER AUF OUZO IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

  • EuGH, 11.12.2014 - C-212/13

    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung

  • EuGH, 16.10.2012 - C-614/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 07.05.2009 - C-553/07

    Rijkeboer - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener

  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Der fünfte Erwägungsgrund des Durchführungsbeschlusses 2016/2297, der im Anschluss an die Verkündung des Urteils vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650), erlassen wurde, lautet:.

    Mit Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650), hat der Gerichtshof die Entscheidung 2000/520/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 gemäß der Richtlinie 95/46 über die Angemessenheit des von den Grundsätzen des "sicheren Hafens" und der diesbezüglichen "Häufig gestellten Fragen" (FAQ) gewährleisteten Schutzes, vorgelegt vom Handelsministerium der USA (ABl. 2000, L 215, S. 7), in der die Kommission festgestellt hatte, dass dieses Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleiste, für ungültig erklärt.

    Mit Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650), erklärte der Gerichtshof diese Entscheidung für ungültig.

    Der Commissioner war der Auffassung, dass die umformulierte Beschwerde von Herrn Schrems unter diesen Umständen die Frage der Gültigkeit des SDK-Beschlusses aufwerfe, und rief daher am 31. Mai 2016 unter Verweis auf die mit dem Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 65), begründete Rechtsprechung den High Court (Hoher Gerichtshof) an, damit er den Gerichtshof hierzu befragen möge.

    Auf eine derartige Verarbeitung findet die DSGVO gemäß ihrem Art. 2 Abs. 1 Anwendung (vgl. entsprechend, zu Art. 2 Buchst. b und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 95/46, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ohne ein solches Erfordernis würde nämlich das in der vorstehenden Randnummer erwähnte Ziel missachtet (vgl. entsprechend, zu Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 73).

    Folglich ist jede von ihnen zu der Prüfung befugt, ob bei einer Übermittlung personenbezogener Daten aus ihrem Mitgliedstaat in ein Drittland die in der DSGVO aufgestellten Anforderungen eingehalten werden (vgl. entsprechend, zu Art. 28 der Richtlinie 95/46, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 47).

    Die Aufsichtsbehörde muss eine solche Beschwerde mit aller gebotenen Sorgfalt bearbeiten (vgl. entsprechend, zu Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 63).

    Jedenfalls berechtigt die Durchführungsbefugnis, die Art. 46 Abs. 2 Buchst. c der DSGVO der Kommission für den Erlass von Standarddatenschutzklauseln einräumt, die Kommission nicht, die den Aufsichtsbehörden nach Art. 58 Abs. 2 dieser Verordnung zustehenden Befugnisse zu beschränken (vgl. entsprechend, zu Art. 25 Abs. 6 und Art. 28 der Richtlinie 95/46, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 102 und 103).

    Nach Art. 288 Abs. 4 AEUV bindet ein Angemessenheitsbeschluss der Kommission in allen seinen Teilen alle Mitgliedstaaten und ist damit für alle ihre Organe verbindlich, soweit darin festgestellt wird, dass das betreffende Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, und die Übermittlung personenbezogener Daten im Ergebnis genehmigt wird (vgl. entsprechend, zu Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Solange der Angemessenheitsbeschluss vom Gerichtshof nicht für ungültig erklärt wurde, können die Mitgliedstaaten und ihre Organe, zu denen ihre unabhängigen Aufsichtsbehörden gehören, somit zwar keine diesem Beschluss zuwiderlaufenden Maßnahmen treffen, wie etwa Rechtsakte, mit denen verbindlich festgestellt wird, dass das Drittland, auf das sich der Beschluss bezieht, kein angemessenes Schutzniveau gewährleistet (Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung), und mit denen infolgedessen die Übermittlung personenbezogener Daten in dieses Drittland ausgesetzt oder verboten wird.

    Desgleichen kann ein derartiger Beschluss die den nationalen Aufsichtsbehörden durch Art. 8 Abs. 3 der Charta sowie durch Art. 51 Abs. 1 und Art. 57 Abs. 1 Buchst. a der DSGVO ausdrücklich zuerkannten Befugnisse weder beseitigen noch beschränken (vgl. entsprechend, zu Art. 25 Abs. 6 und Art. 28 der Richtlinie 95/46, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 53).

    Auch wenn die Kommission einen Angemessenheitsbeschluss erlassen hat, muss die zuständige nationale Aufsichtsbehörde, an die sich eine Person mit einer Beschwerde bezüglich des Schutzes ihrer Rechte und Freiheiten bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten wendet, daher in völliger Unabhängigkeit prüfen können, ob bei der Übermittlung dieser Daten die in der DSGVO aufgestellten Anforderungen gewahrt werden, und gegebenenfalls Klage vor den nationalen Gerichten erheben können, damit diese, wenn sie die Zweifel der Aufsichtsbehörde an der Gültigkeit des Angemessenheitsbeschlusses teilen, um eine Vorabentscheidung über dessen Gültigkeit ersuchen (vgl. entsprechend, zu Art. 25 Abs. 6 und Art. 28 der Richtlinie 95/46, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 57 und 65).

    Eine Beschwerde im Sinne von Art. 77 Abs. 1 der DSGVO, mit der eine Person, deren personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt wurden oder werden könnten, geltend macht, dass ungeachtet der Feststellungen der Kommission in einem nach Art. 45 Abs. 3 der DSGVO ergangenen Beschluss das Recht und die Praxis dieses Landes kein angemessenes Schutzniveau gewährleisteten, ist nämlich dahin zu verstehen, dass sie der Sache nach die Vereinbarkeit dieses Beschlusses mit dem Schutz der Privatsphäre sowie der Freiheiten und Grundrechte von Personen betrifft (vgl. entsprechend, zu Art. 25 Abs. 6 und Art. 28 Abs. 4 der Richtlinie 95/46, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 59).

    In Anbetracht der Erwägungen in den Rn. 121 und 157 bis 160 des vorliegenden Urteils und um dem vorlegenden Gericht eine vollständige Antwort zu geben, ist daher zu prüfen, ob der DSS-Beschluss den Anforderungen entspricht, die sich aus der im Licht der Charta ausgelegten DSGVO ergeben (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 67).

    Der Erlass eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission nach Art. 45 Abs. 3 der DSGVO erfordert die gebührend begründete Feststellung dieses Organs, dass das betreffende Drittland aufgrund seiner innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder internationalen Verpflichtungen tatsächlich ein Schutzniveau der Grundrechte gewährleistet, das dem in der Rechtsordnung der Union garantierten Niveau der Sache nach gleichwertig ist (vgl. entsprechend, zu Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 96).

    Aufgrund dieses Vorrangs sind die selbstzertifizierten US-Organisationen, die aus der Union personenbezogene Daten erhalten, ohne jede Einschränkung verpflichtet, diese Grundsätze unangewendet zu lassen, wenn sie in Widerstreit zu den genannten Erfordernissen stehen und sich deshalb als mit ihnen unvereinbar erweisen (vgl. entsprechend, zur Entscheidung 2000/520, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 86).

    Angesichts ihres generellen Charakters ermöglicht die Ausnahme in Abschnitt I.5 des Anhangs II des DSS-Beschlusses es also, gestützt auf Erfordernisse der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses oder auf Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten in die Grundrechte der Personen einzugreifen, deren personenbezogene Daten aus der Union in die Vereinigten Staaten übermittelt werden oder werden könnten (vgl. entsprechend, zur Entscheidung 2000/520, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 87).

    Daher verletzt eine Regelung, die keine Möglichkeit für den Bürger vorsieht, mittels eines Rechtsbehelfs Zugang zu den ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu erlangen oder ihre Berichtigung oder Löschung zu erwirken, den Wesensgehalt des in Art. 47 der Charta verankerten Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz (Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich

    Dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sieht sich die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet (EG 1 und 2) und auch der Gerichtshof der Europäischen Union hebt die Bedeutung des durch Art. 8 EUGRCh gewährleisteten Grundrechts hervor (vgl. EuGH, NJW 2015, 3151 Rn. 38 f und 78 mwN).

    Darüber hinaus ist das damit im Zusammenhang stehende Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und der Kommunikation gemäß Art. 7 EUGRCh zugunsten der Kommunikationspartner mit in die Abwägung einzustellen (Heberlein in: Ehmann/Selmayr, EU-DSGVO, Art. 6 Rn. 24; s. auch EuGH, NJW 2015, 3151 Rn. 39).

  • EuGH, 05.06.2018 - C-210/16

    Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die

    Dieses Erfordernis ergibt sich auch aus dem Primärrecht der Union, namentlich aus Art. 8 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und aus Art. 16 Abs. 2 AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 40).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund dessen, dass die nationalen Kontrollstellen gemäß Art. 8 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 28 der Richtlinie 95/46 die Einhaltung der Unionsvorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu überwachen haben, jede von ihnen zu der Prüfung befugt ist, ob bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten im Hoheitsgebiet ihres Mitgliedstaats die in der Richtlinie 95/46 aufgestellten Anforderungen eingehalten werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 47).

    Da Art. 28 der Richtlinie 95/46 seinem Wesen nach bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten zur Anwendung kommt, auch wenn eine Kontrollstelle eines anderen Mitgliedstaats eine Entscheidung getroffen hat, muss eine Kontrollstelle, wenn sich eine Person mit einer Eingabe zum Schutz ihrer Rechte und Freiheiten bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten an sie wendet, in völliger Unabhängigkeit prüfen, ob bei der Verarbeitung dieser Daten die in der Richtlinie aufgestellten Anforderungen gewahrt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 57).

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