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   EuGH, 21.01.2003 - C-378/00   

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https://dejure.org/2003,2237
EuGH, 21.01.2003 - C-378/00 (https://dejure.org/2003,2237)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.2003 - C-378/00 (https://dejure.org/2003,2237)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - C-378/00 (https://dejure.org/2003,2237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Komitologie - Beschluss 1999/468/EG des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse - Kriterien für die Auswahl unter den verschiedenen Verfahren für die Annahme von Durchführungsmaßnahmen - Wirkungen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Parlament und Rat

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.

    Artikel 230 EG
    1. Nichtigkeitsklage - Klagerecht der Kommission - Position, die die Kommission bei der Annahme des angefochtenen Rechtsakts eingenommen hat - Unbeachtlich

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäisches Parlament und Rat der Europ&

    Umwelt , Vorschriften über die Organe

  • Wolters Kluwer

    Komitologie; Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse; Kriterien für die Auswahl unter den verschiedenen Verfahren für die Annahme von Durchführungsmaßnahmen; Wirkungen; Begründungspflicht; Teilweise Nichtigerklärung der ...

  • Judicialis

    Beschluss 1999/468/EG; ; Verordnung (EG) Nr. 1655/2000

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Komitologie - Beschluss 1999/468/EG des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse - Kriterien für die Auswahl unter den verschiedenen Verfahren für die Annahme von Durchführungsmaßnahmen - Wirkungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1655/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE), soweit sie den Erlass von Durchführungsmaßnahmen für das LIFE-Programm dem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 551 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 30.03.2000 - C-265/97

    VBA / Florimex u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-378/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Klagegrund der fehlenden oder unzureichenden Begründung den Vorwurf einer Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von Artikel 230 EG enthält und sich von dem Klagegrund unterscheidet, der die materielle Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts betrifft und mit dem eine Verletzung einer bei der Durchführung des EG-Vertrags anzuwendenden Rechtsnorm im Sinne dieser Bestimmung gerügt wird (in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67, und vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-265/97 P, VBA/Florimex u. a., Slg. 2000, I-2061, Randnr. 114).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-378/00
    Die Begründung eines Gemeinschaftsrechtsakts muss nämlich in dem Rechtsakt selbst enthalten sein (in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-291/98 P, Sarrió/Kommission, Slg. 2000, I-9991, Randnrn.
  • EuGH, 01.07.1986 - 185/85

    Usinor / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-378/00
    Ein solcher Hinweis, der einer bloßen Verweisung auf die anwendbare Vorschrift des Gemeinschaftsrechts gleichkommt, kann nicht als ausreichende Begründung angesehen werden (in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 1986 in der Rechtssache 185/85, Usinor/Kommission, Slg. 1986, 2079, Randnr. 21).
  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-378/00
    Artikel 230 EG enthält eine klare Unterscheidung zwischen dem Klagerecht der Gemeinschaftsorgane und Mitgliedstaaten einerseits und dem Klagerecht natürlicher und juristischer Personen andererseits, wobei u. a. der Kommission die Befugnis eingeräumt wird, im Wege der Nichtigkeitsklage die Rechtmäßigkeit von Rechtsakten anzufechten, die vom Parlament und vom Rat gemeinsam angenommen worden sind, ohne dass die Ausübung dieses Rechts davon abhängt, dass ein Rechtsschutzinteresse dargetan wird (in diesem Sinne Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 13).
  • EuGH, 01.12.1983 - 343/82

    Michael / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-378/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Gemeinschaftsorgan nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch dann, wenn ein von ihm erlassener Rechtsakt keine Rechtsnorm aufstellt, an die das Organ in jedem Fall gebunden wäre, sondern nur eine Verhaltensnorm enthält, die einen Hinweis auf die zu befolgende Praxis darstellt, hiervon nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann (in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, Randnr. 12, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, Randnr. 20, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 343/82, Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023, Randnr. 14, und vom 13. Dezember 1984 in den Rechtssachen 129/82 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20).
  • EuGH, 01.12.1983 - 190/82

    Blomefield / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-378/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Gemeinschaftsorgan nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch dann, wenn ein von ihm erlassener Rechtsakt keine Rechtsnorm aufstellt, an die das Organ in jedem Fall gebunden wäre, sondern nur eine Verhaltensnorm enthält, die einen Hinweis auf die zu befolgende Praxis darstellt, hiervon nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann (in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, Randnr. 12, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, Randnr. 20, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 343/82, Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023, Randnr. 14, und vom 13. Dezember 1984 in den Rechtssachen 129/82 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20).
  • EuGH, 13.12.1984 - 129/82

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-378/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Gemeinschaftsorgan nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch dann, wenn ein von ihm erlassener Rechtsakt keine Rechtsnorm aufstellt, an die das Organ in jedem Fall gebunden wäre, sondern nur eine Verhaltensnorm enthält, die einen Hinweis auf die zu befolgende Praxis darstellt, hiervon nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann (in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, Randnr. 12, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, Randnr. 20, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 343/82, Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023, Randnr. 14, und vom 13. Dezember 1984 in den Rechtssachen 129/82 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-378/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Klagegrund der fehlenden oder unzureichenden Begründung den Vorwurf einer Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von Artikel 230 EG enthält und sich von dem Klagegrund unterscheidet, der die materielle Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts betrifft und mit dem eine Verletzung einer bei der Durchführung des EG-Vertrags anzuwendenden Rechtsnorm im Sinne dieser Bestimmung gerügt wird (in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67, und vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-265/97 P, VBA/Florimex u. a., Slg. 2000, I-2061, Randnr. 114).
  • EuGH, 30.01.1974 - 148/73

    Louwage / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-378/00
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Gemeinschaftsorgan nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch dann, wenn ein von ihm erlassener Rechtsakt keine Rechtsnorm aufstellt, an die das Organ in jedem Fall gebunden wäre, sondern nur eine Verhaltensnorm enthält, die einen Hinweis auf die zu befolgende Praxis darstellt, hiervon nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann (in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, Randnr. 12, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, Randnr. 20, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 343/82, Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023, Randnr. 14, und vom 13. Dezember 1984 in den Rechtssachen 129/82 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20).
  • EuGH, 12.07.1979 - 166/78

    Italien / Rat

    Auszug aus EuGH, 21.01.2003 - C-378/00
    Die Ausübung dieses Rechts hängt auch nicht von der Position ab, die die Kommission bei der Annahme des betreffenden Rechtsakts eingenommen hat (vgl. bezüglich der Position der im Rat versammelten Vertreter der Mitgliedstaaten bei der Annahme einer Verordnung Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 166/78, Italien/Rat, Slg. 1979, 2575, Randnr. 6).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-259/95

    Parlament / Rat

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuGH, 27.10.1992 - C-240/90

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    45 und 46, vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-378/00, Kommission/Parlament und Rat, Slg. 2003, I-937, Randnr. 29, vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-239/01, Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-10333, Randnr. 33, vom 24. Mai 2005 in der Rechtssache C-244/03, Frankreich/Parlament und Rat, Slg. 2005, I-4021, Randnr. 12, und vom 30. März 2006 in der Rechtssache C-36/04, Spanien/Rat, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 9).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Schengener Grenzkodex - Beschluss 2010/252/EU - Überwachung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt das in Art. 263 Abs. 2 AEUV vorgesehene Klagerecht der Mitgliedstaaten, des Parlaments, des Rates und der Kommission nicht voraus, dass ein Rechtsschutzinteresse dargetan wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Italien/Rat, Randnr. 6, Kommission/Rat, Randnr. 3, vom 21. Januar 2003, Kommission/Parlament und Rat, C-378/00, Slg. 2003, I-937, Randnr. 28, vom 1. Oktober 2009, Kommission/Rat, C-370/07, Slg. 2009, I-8917, Randnr. 16, und vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, Slg. 2011, I-9639, Randnr. 36).

    Der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist weiter zu entnehmen, dass die Ausübung dieses Rechts nicht davon abhängt, welche Position das klagende Organ oder der klagende Mitgliedstaat bei der Annahme des betreffenden Rechtsakts eingenommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Italien/Rat, Randnr. 6, und Kommission/Parlament und Rat, Randnr. 28).

  • EuGH, 01.10.2009 - C-370/07

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen

    73 und 75, und vom 21. Januar 2003, Kommission/Parlament und Rat, C-378/00, Slg. 2003, I-937, Randnr. 66).
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