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   EuGH, 21.02.1989 - 214/86   

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https://dejure.org/1989,3709
EuGH, 21.02.1989 - 214/86 (https://dejure.org/1989,3709)
EuGH, Entscheidung vom 21.02.1989 - 214/86 (https://dejure.org/1989,3709)
EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 214/86 (https://dejure.org/1989,3709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Griechenland / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 190
    1 . Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang - Entscheidung über den Rechnungsabschluß für die vom EAGFL finanzierten Ausgaben

  • EU-Kommission

    Griechenland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Abweisung einer Klage

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang - Entscheidung über den Rechnungsabschluß für die vom EAGFL finanzierten Ausgaben - [EWG-Vertrag, Artikel 190]

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    - Schlußanträge vom 5. Dezember 1978, Slg. 1979, 286, 292.47 - Vgl. z. B. das Urteil vom 25. November 1980 in der Rechtssache 820/79, Belgien/Kommission, Slg. 1980, 3537, Randnr. 15: "Der Kläger hat somit nicht dargetan, daß die unzutreffende Anwendung der Bestimmungen des Artikels ... durch die belgischen Behörden der Kommission anzulasten ist." Vgl. auch Randnr. 19 des Urteils vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86, Griechenland/ Kommission, Slg. 1989, 367.

    Eine weniger weitgehende Form der Extrapolation wurde vom Gerichtshof in dem vor kurzem ergangenen Urteil vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1989, 367, anerkannt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1993 - C-55/91

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    ( 24 ) Siehe Urteil vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86 (Griechenland/Kommission, Slg. 1989, 367).

    ( 33 ) Urteil vom 21. Eebruar 1989 in der Rechtssache 214/86 (Griechenland/Kommission, Sig. 19S9, 367).

  • EuGH, 10.11.1993 - C-48/91

    Niederlande / Kommission

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1989, 367) ist es nämlich nicht Aufgabe der Kommission, die Ordnungsmässigkeit jeder Interventionsmaßnahme schon bei ihrer Durchführung zu prüfen; sie ist jedoch berechtigt, von der ihr nach Artikel 9 der Verordnung eingeräumten Kontrollbefugnis jederzeit und namentlich dann Gebrauch zu machen, wenn sie Informationen erhält, die sie an der Wirksamkeit der innerstaatlichen Kontrollen zweifeln lassen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-54/95

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Vgl. auch Urteile vom 25. November 1980 in der Rechtssache 820/79 (Belgien/Kommission, Slg. 1980, 3537, Randnr. 15), vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86 (Griechenland/Kommission, Slg. 1989, 367, Randnr. 19) und vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-281/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-347, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-385/89

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Die Kommission hatte ihre Entscheidung damit begründet, daß kein angemessenes 24 - Das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86 (Griechenland/Kommission, Slg. 1989, 367, abgekürzte Veröffentlichung) betraf u. a. die Gültigkeit einer Entscheidung, durch die die Kommission nach einer genaueren Prüfung der von der Griechischen Republik entnommenen Proben nur 10 % der Partien Hartweizen, aus denen die Proben entnommen worden waren, als rechtmäßig zur EG-Intervention zugelassen akzeptierte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1990 - C-32/89

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86 (Griechenland/Kommission, Slg. 1989, 367), in der Griechenland den Rechnungsabschluß für 1982 beanstandete, hat der Gerichtshof festgestellt, daß Hartweizen der Ernte 1982 in Griechenland unter Verstoß gegen die Qualitätsnormen der Gemeinschaft zur Intervention zugelassen worden war.
  • EuGH, 20.05.1992 - C-385/89

    Griechenland / Kommission

    30 Im übrigen ist daran zu erinnern, daß im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, die die Übernahme bestimmter Ausgaben zu Lasten des EAGFL mit der Begründung verweigert, daß diese durch einem Mitgliedstaat vorzuwerfende Verletzungen der Gemeinschaftsregelung veranlasst worden seien, dieser Mitgliedstaat nachzuweisen hat, daß die Voraussetzungen für die abgelehnte Finanzierung vorliegen (vgl. insbesondere Urteil vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1989, 367).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1991 - C-342/89

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    20 - Wie Sie entschieden haben, kann die Kommission hiervon "jederzeit" Gebrauch machen (Urteil vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1989, 367, Leitsatz 2).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1991 - C-161/90

    Carmela Petruzzi und Addolorata Longo gegen Associazione Italiana Produttori

    (8) Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86 (Griechenland/Kommission, Slg. 1989, 367).
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