Rechtsprechung
EuGH, 21.03.1991 - 303/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Italien / Kommission
EWG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 1
1. Staatliche Beihilfen - Begriff - Beihilfe, die über eine staatlich kontrollierte Einrichtung gewährt wird - Einbeziehung - EU-Kommission
Italien / Kommission
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Gewährung staatlicher Beihilfen; Rückforderung gezahlter Beihilfen; Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung öffentlicher und privater Unternehmen
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 92
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Staatliche Beihilfen - Begriff - Beihilfe, die über eine staatlich kontrollierte Einrichtung gewährt wird - Einbeziehung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuGH, 17.03.1989 - 303/88
- Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1990 - 303/88
- EuGH, 21.03.1991 - 303/88
Wird zitiert von ... (115) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 13.07.1988 - 102/87
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.03.1991 - 303/88
27 Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19) kann eine Beihilfe selbst dann den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb verfälschen, wenn das begünstigte Unternehmen im Wettbewerb mit Erzeugern aus anderen Mitgliedstaaten steht, ohne selbst an den Ausfuhren teilzunehmen; wenn nämlich ein Mitgliedstaat einem Unternehmen eine Beihilfe gewährt, kann die inländische Erzeugung dadurch beibehalten oder erhöht werden, so daß sich die Chancen der in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, ihre Erzeugnisse auf den Markt dieses Mitgliedstaats auszuführen, erheblich verringern.Im übrigen kann selbst eine verhältnismässig geringe Beihilfe den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, wenn auf dem fraglichen Sektor ein lebhafter Wettbewerb herrscht (Urteil vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24).
34 Bei der Anwendung des Artikels 92 Absatz 3 EWG-Vertrag verfügt die Kommission über ein weites Ermessen, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 49).
- EuGH, 20.09.1990 - C-5/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 21.03.1991 - 303/88
Andernfalls wären, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437) entschieden hat, die Artikel 92 und 93 EWG-Vertrag insoweit wirkungslos, als die nationalen Behörden sich auf ihr eigenes rechtswidriges Verhalten oder ihre Nachlässigkeit stützen könnten, um Entscheidungen der Kommission nach diesen Bestimmungen des EWG-Vertrags ihrer Wirkung zu berauben.In einem solchen Fall müssen die Kommission und der betroffene Mitgliedstaat im Rahmen der loyalen Zusammenarbeit insbesondere nach Artikel 5 EWG-Vertrag redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter voller Beachtung der Bestimmungen des EWG-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 9).
- EuGH, 14.02.1990 - 301/87
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.03.1991 - 303/88
34 Bei der Anwendung des Artikels 92 Absatz 3 EWG-Vertrag verfügt die Kommission über ein weites Ermessen, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 49).46 Die Wirkungen eines Verstosses gegen Artikel 93 Absatz 3 wurden in den Randnummern 12 ff. des Urteils vom 14. Februar 1990 (C-301/87) erörtert.
- EuGH, 02.02.1989 - 94/87
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 21.03.1991 - 303/88
In einem solchen Fall müssen die Kommission und der betroffene Mitgliedstaat im Rahmen der loyalen Zusammenarbeit insbesondere nach Artikel 5 EWG-Vertrag redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter voller Beachtung der Bestimmungen des EWG-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 9). - EuGH, 11.11.1987 - 259/85
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.03.1991 - 303/88
Im übrigen kann selbst eine verhältnismässig geringe Beihilfe den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, wenn auf dem fraglichen Sektor ein lebhafter Wettbewerb herrscht (Urteil vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24). - EuGH, 20.03.1985 - 41/83
Italien / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.03.1991 - 303/88
Das Begründungserfordernis ist nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere des Inhalts der Entscheidung, der Art der angeführten Gründe und des Interesses, das der Adressat daran haben kann, Erläuterungen zu erhalten (vgl. insbesondere das Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 41/83, Italien/Kommission, Slg. 1985, 873, Randnr. 46). - EuGH, 02.02.1988 - 67/85
Van der Kooy / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.03.1991 - 303/88
11 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere das Urteil vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy, Slg. 1988, 219, Randnr. 35) ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Beihilfe unmittelbar durch den Staat oder durch von ihm zur Durchführung der Beihilferegelung errichtete oder beauftragte öffentliche oder private Einrichtungen gewährt wird. - EuGH, 10.07.1986 - 234/84
Belgien / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.03.1991 - 303/88
21 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84 (Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 15) ausgeführt hat, kann ein privater Anteilseigner vernünftigerweise einem Unternehmen das Kapital zuführen, das zur Sicherstellung seines Fortbestandes erforderlich ist, wenn es sich in vorübergehenden Schwierigkeiten befindet, aber seine Rentabilität - gegebenenfalls nach einer Umstrukturierung - wieder zurückgewinnen kann.
- EuGH, 16.05.2002 - C-482/99
Frankreich / Kommission
Damit jedoch Vergünstigungen als Beihilfen im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 EG eingestuft werden können, müssen sie zum einen unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt werden (Urteile vom 17. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91, Sloman Neptun, Slg. 1993, I-887, Randnr. 19, vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91, Kirsammer-Hack, Slg. 1993, I-6185, Randnr. 16, vom 7. Mai 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-52/97 bis C-54/97, Viscido u. a., Slg. 1998, I-2629, Randnr. 13, vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-200/97, Ecotrade, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 35, vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-295/97, Piaggio, Slg. 1999, I-3735, Randnr. 35, und vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 58) und zum anderen dem Staat zuzurechnen sein (Urteile Van der Kooy u. a./Kommission, Randnr. 35, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 11, und in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Randnr. 13).Insoweit hat der Gerichtshof bereits berücksichtigt, dass die fragliche Einrichtung die beanstandete Entscheidung nicht treffen konnte, ohne den Anforderungen der öffentlichen Stellen Rechnung zu tragen (insbesondere Urteil Van der Kooy u. a./Kommission, Randnr. 37), oder dass, abgesehen von organisationsrechtlichen Faktoren, die die öffentlichen Unternehmen mit dem Staat verbunden haben, diese Unternehmen, über die die Beihilfen gewährt worden waren, die Richtlinien eines Comitato Interministeriale per la Programmazione Economica (CIPE) zu beachten hatten (Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Randnrn.
Außerdem folgt aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Unternehmen, dass Mittel, die der Staat einem Unternehmen unter Umständen, die den normalen Marktbedingungen entsprechen, unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung stellt, nicht als staatliche Beihilfen anzusehen sind (Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Randnr. 20).
- EuG, 21.01.1999 - T-129/95
STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT
Die Bundesrepublik Deutschland pflichtet dem bei und fügt hinzu, daß dieRechtsprechung des Gerichtshofes auf das Kriterium des vernünftigen Investors invergleichbarer Lage und von vergleichbarer Größe wie dieVerwaltungseinrichtungen des öffentlichen Sektors abstelle und nicht, wie dieKommission dies tue, auf das — rein theoretische — Kriterium eines idealenInvestors, der marktwirtschaftlich richtig handle (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom10. Juli 1986 in der Rechtssache 40/85, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2321,Randnr. 13, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission,Slg. 1991, I-1433, im folgenden: Urteil Eni-Lanerossi, Randnr. 20, und Urteil AlfaRomeo, zitiert oben in Randnr. 75, Randnr. 19, und Urteil Hytasa, zitiert oben inRandnr.Weder aus der von der Beklagtenzitierten Rechtsprechung (Urteil Eni-Lanerossi, zitiert oben in Randnr. 76) nochaus dem französischen oder englischen Wortlaut des Fünften Stahlbeihilfenkodexgehe hervor, daß ein Kapitalgeber notwendigerweise einen Gewinn erzielen müsse.
Der Gerichtshof lasse zu, daß in einem Konzern einem Mitglied während einerÜbergangszeit Darlehen zur Verfügung gestellt würden mit dem Ziel, esumzustrukturieren oder es aus einem kurzfristigen finanziellen Engpaß zu befreien(vgl. Urteil Eni-Lanerossi, zitiert oben in Randnr. 76, Randnr. 21).
Nachdiesem Grundsatz sind Mittel, die der Staat einem Unternehmen direkt oderindirekt unter normalen Marktbedingungen zur Verfügung stellt, nicht als staatlicheBeihilfen anzusehen (vgl. Urteil Eni-Lanerossi, zitiert oben in Randnr. 76,Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der RechtssacheT-358/94, Air France/Kommission, Slg. 1996, II-2109, Randnr. 70).
Entgegen dem Vorbringen der Klägerinnen in der Rechtssache T-129/95 stellt dieKapitalzufuhr eines öffentlichen Kapitalgebers ohne jede Ertragsaussicht einestaatliche Beihilfe dar (vgl. Urteil Eni-Lanerossi, zitiert oben in Randnr. 76,Randnr. 22).
SolcheEntscheidungen können nicht nur mit der Wahrscheinlichkeit eines mittelbarenmateriellen Gewinns begründet werden, sondern auch mit anderen Erwägungen,etwa dem Bemühen um Imagepflege des Konzerns oder um Neuorientierung seinerTätigkeit (vgl. Urteile Eni-Lanerossi, zitiert oben in Randnr. 76, Randnr. 21, undHytasa, zitiert oben in Randnr. 75, Randnr. 25).
Nimmt ein öffentlicher Kapitalgeber jedoch ohne auch nur langfristige Aussicht aufRentabilität Kapitalzuführungen vor, so sind diese als staatliche Beihilfenanzusehen (vgl. Urteil Eni-Lanerossi, zitiert oben in Randnr. 76, Randnr. 22).
- OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 2 U 11/14
Unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand: Freistellung von der …
Ist dies der Fall, ist der Private Investor Test erfüllt und es liegt keine Begünstigung i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV vor (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Januar 2003, Az.: C-334/99; EuGH, Urteil vom 21. März 1991, Az.: C-303/88).Gerade das Kriterium des Verhaltens eines privaten Investors stellt zudem eine Ausprägung des Grundsatzes der Gleichbehandlung öffentlicher und privater Unternehmen dar, weshalb der Private Investor Test auch für die finanziellen Beziehungen des Staates zu seinen direkten öffentlichen Beteiligungsunternehmen einschlägig bzw. gleichermaßen auf alle öffentlichen und privaten Unternehmen anwendbar ist, also insbesondere auch hier auf die Kreiskliniken als staatlich beherrschte Unternehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juli 2008, Az.: C-341/06 und C-342/06; EuGH, Urteil vom 21. März 1991, Az.: C-303/88).
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
Bundesrepublik Deutschland, Hanseatische Industrie-Beteiligungen GmbH und Bremer …
Im Urteil Italien/Kommission vom 2. Juli 1974(97) hat der Gerichtshof folgendes ausgeführt (Randnrn. 14/17): "Nach Geist und System des Artikels 93 muß die Kommission ..., wenn sie feststellt, daß eine Beihilfe unter Verletzung von Absatz 3 eingeführt oder umgestaltet worden ist, und wenn sie insbesondere auch der Auffassung ist, daß die Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nach Artikel 92 unvereinbar ist, das Recht haben zu entscheiden, daß der betreffende Staat die Beihilfe aufzuheben oder umzugestalten hat, ohne daß sie eine Frist setzen müsste, jedoch unbeschadet der Möglichkeit, den Gerichtshof anzurufen, wenn der Staat der Entscheidung nicht mit der gewünschten Eile nachkommt." Ferner hat der Gerichtshof jüngst entschieden, daß "dann, wenn die Beihilfe entgegen Artikel 92 Absatz 3 bereits gewährt worden ist, diese Entscheidung die Form einer an die nationalen Behörden gerichteten Anordnung annehmen kann, die Beihilfe zurückzufordern"(98).(6) - Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 43).
(17) - Urteil Italien/Kommission (in Fußnote 6 bereits angeführt), Randnr. 34.
(43) - Urteile vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 709) und vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris, Slg. 1980, 2671).
(51) - Urteil Italien/Kommission (in Fußnote 37 bereits angeführt), Randnr. 27.
(66) - Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, Randnrn.
Siehe auch das (in Fußnote 88) bereits angeführte Urteil Kommission/Belgien (Randnr. 16), das (in Fußnote 6) bereits angeführte Urteil Italien/Kommission (Randnrn. 56 ff.) und aus der neueren Rechtsprechung die Urteile vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-349/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-343, Randnr. 12), vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnrn.
- EuG, 12.12.1996 - T-358/94
Compagnie nationale Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …
46 Unter Berufung auf die Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433) und vom 2. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85 (Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219) sowie auf die Schlussanträge des Generalanwalts in der letztgenannten Rechtssache (…a. a. O., 240) führt sie aus, daß weder die Caisse noch die CDC-P im vorliegenden Fall auf Anordnung des Staates oder unter seinem vorherrschenden oder tatsächlichen Einfluß gehandelt hätten.48 In diesem Zusammenhang verweist die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 35), wonach es sich um staatliche Mittel handele, wenn die fraglichen Fonds zum einen nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften durch Zwangsbeiträge gespeist würden und zum anderen gemäß diesen Rechtsvorschriften verwaltet und verteilt würden, selbst wenn ihre Verwaltung nichtstaatlichen Organen anvertraut sei.
Daraus folgt, daß alle vom öffentlichen Sektor ausgehenden Subventionen, die den freien Wettbewerb zu verfälschen drohen, unter die genannten Vorschriften fallen, ohne daß sie von der Regierung oder einer Zentralverwaltung eines Mitgliedstaats gewährt werden müssten (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 13, …und Urteil Sloman Neptun, a. a. O., Randnr. 19).
70 Soweit die Klägerin, die sich dabei auf mehrere Argumente stützt, der Kommission vorwirft, sie habe das Kriterium des Verhaltens eines unter normalen Marktbedingungen handelnden umsichtigen Privatanlegers im vorliegenden Fall fehlerhaft angewandt, ist zunächst daran zu erinnern, daß dieses Kriterium eine Ausprägung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor ist, wonach Mittel, die der Staat einem Unternehmen direkt oder indirekt unter normalen Marktbedingungen zur Verfügung stellt, nicht als staatliche Beihilfen anzusehen sind (Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, a. a. O., Randnr. 20).
In diesem Zusammenhang ist lediglich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 14) zu verweisen, in dem der Gerichtshof, statt die Kommission zu einer ins einzelne gehenden Abwägung aller negativen und positiven Gesichtspunkte zu verpflichten, im Fall des Unternehmens Aluminia die globale Wertung dahin gehend für zulässig gehalten hat, daß ein positives Ergebnis, wenn es überhaupt vorhersehbar war, nicht ausgereicht hätte, um einen gedachten privaten Investor zu der fraglichen Kapitalzufuhr zu veranlassen, da ein solches Ergebnis noch zu geringfügig war, um der erdrückenden Verschuldung und den überaus hohen Verlusten entgegenzuwirken.
Da die Begründung der Rückforderung des Gesamtbetrags der Beihilfe nicht isoliert, sondern im Rahmen der Entscheidung selbst zu betrachten sei (vgl. Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, a. a. O., Randnr. 54), sei sie der Ansicht, daß die angefochtene Entscheidung hinreichend begründet sei.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-482/99
Frankreich / Kommission
122 bis 126 und 168 bis 171.28: - Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433) und in der Rechtssache C-305/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603).29: - Siehe Randnr. 10 des Urteils in der Rechtssache C-303/88 und Randnrn.
30: - Siehe Randnr. 14 des Urteils in der Rechtssache C-303/88 und Randnr. 16 des Urteils in der Rechtssache C-305/89.31: - Urteil vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-200/97 (Ecotrade, Slg. 1998, I-7907); Urteil vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-295/97 (Piaggio, Slg. 1999, I-3735).
38: - Zitiert in Fußnote 23.39: - Urteil vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 35).
47: - Urteil vom 15. September 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-126/96 und T-127/96 (BFM und EFIM/Kommission, Slg. 1998, II-3437); siehe auch Urteil vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437) 48: - Urteil vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-296/97 (Alitalia/Kommission, Slg. 2000, II-3871).
28 bis 35 und 38; Urteil Italien/Kommission, zitiert in Fußnote 28, Randnr. 11; Urteil Air France, zitiert in Fußnote 34, Randnr. 55.59: - Siehe Hecquard-Theron, "La notion d'Ètat en droit communautaire", RTDE 1990, S. 693.60: - Zitiert in Fußnote 24, Randnr.15 des Urteils.
62: - Siehe Randnr. 12 des Urteils in der Rechtssache C-303/88 und Randnr. 14 des Urteils in der Rechtssache C-305/89, beide zitiert in Fußnote 28.63: - Siehe Urteil Air France, zitiert in Fußnote 34, Randnrn.
- EuG, 06.03.2003 - T-228/99
DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER …
Sie führt insbesondere die Rechtsprechung an, in der der Gerichtshof anerkannt habe, dass neben der Rentabilität auch bestimmte andere Ziele, die zu einer privaten Anlage veranlassen könnten, von Bedeutung seien wie eine von längerfristigen Rentabilitätsaussichten geleitete globale oder sektorale Strukturpolitik (Urteil Alfa Romeo, Randnr. 20), das Bemühen um Imagepflege oder um Neuorientierung der Tätigkeit (Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 21) oder auch Standortüberlegungen, wie sie von Generalanwalt Van Gerven in Nummer 14 seiner Schlussanträge in der letztgenannten Rechtssache (Slg. 1991, I-1451) erwähnt worden seien, als er darauf verwiesen habe, dass eine private Holding der Belegschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung der Region, in der sie arbeite, nicht völlig gleichgültig gegenüber stehen könne.Außerdem folgt nach ständiger Rechtsprechung aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Unternehmen, dass Mittel, die der Staat einem Unternehmen unter Umständen, die den normalen Marktbedingungen entsprechen, unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung stellt, nicht als staatliche Beihilfen anzusehen sind (Urteil Italien/Kommission, zitiert oben in Randnr. 231, Randnr. 20, und Urteil vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, Randnr. 69).
Das Land ist ferner der Ansicht, die Kommission habe, indem sie auf einige wesentliche analytische Argumente sowie die Angaben und Auskünfte der Bundesrepublik Deutschland zum Grundrenditesatz nicht eingegangen sei, keinerlei Begründung in dieser Hinsicht gegeben (Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1993 in der Rechtssache C-364/90, Italien/Kommission, Slg. 1993, I-2097, Randnrn.
- EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG …
In einem solchen Fall müssen die Kommission und der betroffene Mitgliedstaat im Rahmen der loyalen Zusammenarbeit redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter voller Beachtung der Bestimmungen des Vertrages, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. insbesondere Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 58).Ferner unterscheidet nach ständiger Rechtsprechung Artikel 92 Absatz 1 nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (Urteile vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 27, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 20).
- EuG, 13.06.2000 - T-204/97
EPAC / Kommission
Ferner habe die Kommission nicht die Gründe angegeben, die sie angesichts der Umstände des vorliegenden Falles bewogen hätten, die Rückforderung der angeblichen Beihilfen zu fordern (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 54).Gleichwohl müsse es sich "... [bei der] Intervention des wirtschaftspolitische Ziele verfolgenden öffentlichen Investors... nicht zwangsläufig um das Verhalten eines gewöhnlichen Investors handeln, der Kapital zum Zweck seiner mehr oder weniger kurzfristigen Rentabilisierung anlegt" (Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 20).
Das Gericht hat daher seine Prüfung dieser Wertung auf die Frage zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob die Begründung ausreichend ist, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmißbrauch vorliegen (vgl. insbesondere Urteil in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Randnr. 34, und Urteil des Gerichts vom 13. September 1995 in den Rechtssachen T-244/93 und T-486/93, TWD/Kommission, Slg. 1995, II-2265, Randnr. 82).
Nach der Rechtsprechung folge nämlich "[a]us dem Grundsatz der Gleichbehandlung..., daß Mittel, die der Staat einem Unternehmen direkt oder indirekt unter normalen Marktbedingungen zur Verfügung stellt, nicht als staatliche Beihilfen anzusehen sind" (vgl. Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Randnr. 20).
123 Indem die Kommission die streitige Bürgschaft als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe behandelt hat, hat sie nicht die Ordnung des öffentlichen Eigentums verletzt, sondern lediglich öffentliche und private Eigentümer eines Unternehmens gleichbehandelt (vgl. Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Randnr. 24).
- EuGH, 19.09.2000 - C-156/98
Deutschland / Kommission
Wenn nämlich eine von einem Staat oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfe die Stellung eines Unternehmens gegenüber anderen Wettbewerbern im innergemeinschaftlichen Handel verstärkt, muss dieser als von der Beihilfe beeinflusstangesehen werden (Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris Holland/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 17). - EuG, 29.06.2000 - T-234/95
DSG / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-280/00
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LÉGER IST DIE FINANZIERUNG ÖFFENTLICHER …
- EuGH, 05.06.2012 - C-124/10
Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1999 - C-288/96
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-328/99
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1997 - C-353/95
Tiercé Ladbroke SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb …
- EuG, 05.08.2003 - T-116/01
P & O European Ferries (Vizcaya) / Kommission
- EuGH, 17.06.1999 - C-75/97
Belgien / Kommission
- EuGH, 07.03.2002 - C-310/99
Italien / Kommission
- EuGH, 08.05.2003 - C-328/99
Italien / Kommission
- EuGH, 15.07.2004 - C-345/02
Pearle u.a.
- EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
Spanien / Kommission
- EuGH, 29.04.2004 - C-277/00
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-351/98
Spanien / Kommission
- EuGH, 13.02.2003 - C-409/00
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-225/91
Matra SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche Beihilfen …
- EuG, 15.09.1998 - T-126/96
BFM / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1993 - C-324/90
Bundesrepublik Deutschland und Pleuger Worthington GmbH gegen Kommission der …
- EuGH, 29.04.2004 - C-372/97
Italien / Kommission
- EuG, 15.06.2000 - T-298/97
Alzetta u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-298/00
Italien / Kommission
- EuGH, 15.06.1993 - C-225/91
Matra / Kommission
- EuG, 25.06.1998 - T-371/94
British Airways u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-372/97
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1995 - C-122/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union. - …
- EuG, 27.02.1997 - T-106/95
Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés …
- EuG, 15.09.1998 - T-11/95
BP Chemicals / Kommission
- EuG, 26.06.2008 - T-442/03
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER BESTIMMTE MASSNAHMEN …
- EuGH, 14.04.2005 - C-110/03
Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 - …
- EuG, 12.12.2000 - T-296/97
Alitalia / Kommission
- EuG, 29.09.2000 - T-55/99
CETM / Kommission
- EuGH, 26.09.2002 - C-351/98
Spanien / Kommission
- EuG, 15.09.1998 - T-140/95
Ryanair / Kommission
- EuG, 30.04.1998 - T-214/95
Vlaamse Gewest / Kommission
- EuG, 05.05.2021 - T-561/18
ITD und Danske Fragtmænd/ Kommission
- EuG, 23.09.2020 - T-515/13
Die spanische Steuerregelung für bestimmte von Werften geschlossene …
- EuGH, 17.11.2022 - C-331/20
Der Gerichtshof hebt die beiden Urteile des Gerichts auf, mit denen die Klagen …
- EuGH, 10.12.2020 - C-160/19
Comune di Milano / Kommission
- EuG, 14.01.2004 - T-109/01
Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-409/00
Spanien / Kommission
- EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
Der Gerichtshof bestätigt die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung, mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-262/12
Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen fällt der französische Mechanismus …
- EuG, 09.09.2009 - T-30/01
Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - Steuervorteile, …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-277/00
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-72/91
Firma Sloman Neptun Schiffahrts AG gegen Seebetriebsrat Bodo Ziesemer der Sloman …
- EuG, 28.01.2016 - T-507/12
Slowenien / Kommission
- EuG, 11.05.2005 - T-111/01
Saxonia Edelmetalle / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2002 - C-280/00
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS PHILIPPE LÉGER SIND DIE ZUSCHÜSSE, DIE …
- EuG, 11.09.2012 - T-565/08
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der diese …
- EuG, 13.05.2020 - T-607/17
Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2012 - C-197/11
Nach Ansicht von Generalanwalt Mazák verstößt das flämische Dekret über die …
- EuG, 22.10.1996 - T-266/94
Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen, …
- EuG, 16.01.2018 - T-747/15
Das Gericht der EU bestätigt den Beschluss der Kommission, Frankreich zu …
- EuG, 22.02.2006 - T-34/02
Le Levant 001 u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff des Beteiligten …
- EuG, 19.10.2005 - T-318/00
Freistaat Thüringen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche …
- EuG, 13.05.2020 - T-8/18
easyJet Airline / Kommission
- EuG, 13.12.2018 - T-167/13
Comune di Milano / Kommission
- EuG, 25.04.2018 - T-554/15
Ungarn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nach dem ungarischen Gesetz XCIV von …
- EuG, 14.01.2009 - T-162/06
Kronoply / Kommission - Staatliche Beihilfen - Regionalbeihilfen für große …
- EuGH, 03.05.1996 - C-399/95
Deutschland / Kommission
- EuGH, 03.07.2003 - C-457/00
Belgien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-74/00
Falck / Kommission
- EuGH, 25.03.1998 - C-174/97
FFSA u.a. / Kommission
- EuGH, 04.04.1995 - C-350/93
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-124/10
Generalanwalt Mazák vertritt die Auffassung, dass der Gerichtshof das Urteil des …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06
British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts …
- EuG, 04.04.2001 - T-288/97
Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-160/19
Comune di Milano / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe in …
- EuG, 25.03.1999 - T-37/97
Forges de Clabecq / Kommission
- EuG, 06.10.2009 - T-8/06
FAB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-266/04
Casino France - Artikel 87 Absatz 1 EG - Abgabe auf die Verkaufsfläche - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-656/15
Kommission / TV2/Danmark
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-677/11
Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 27.09.2012 - T-139/09
Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, in der diese die von …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-73/11
Frucona Kosice / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-40/03
Rica Foods / Kommission
- EuG, 12.05.2004 - T-198/01
Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Verfahren des vorläufigen …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99
Niederlande / Kommission
- EuGH, 03.10.1991 - C-261/89
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12
Commissie/Duitsland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-75/97
Belgien / Kommission
- VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
Kein Schutz des Altunternehmers bei Genehmigung für neues Stadtbuskonzept
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2014 - C-533/12
SNCM/Corsica Ferries France - Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-278/00
Griechenland / Kommission
- EuG, 15.06.1999 - T-288/97
Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission
- EuG, 18.09.1995 - T-471/93
Anforderungen an die Begründung einer von den Gemeinschaftsorganen erlassenen …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-385/18
Arriva Italia u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-14/10
Nickel Institute - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie …
- EuG, 19.10.2005 - T-324/00
CDA Datenträger Albrechts / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-283/03
Kuipers
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-15/10
Etimine - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2007 - C-390/06
Nuova Agricast - Gültigkeit eines Beschlusses der Kommission, mit der eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-5/01
Belgien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-579/16
Kommission / FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2017 - C-363/16
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-457/00
Belgien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07
Kommission / MTU Friedrichshafen - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1994 - C-44/93
Namur-Les assurances du crédit SA gegen Office national du ducroire und …
- EuG, 30.04.2003 - T-167/01
Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-499/99
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1998 - C-251/97
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1991 - C-261/89
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-325/91
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …