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   EuGH, 21.03.2000 - C-147/98   

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https://dejure.org/2000,6283
EuGH, 21.03.2000 - C-147/98 (https://dejure.org/2000,6283)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.2000 - C-147/98 (https://dejure.org/2000,6283)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 2000 - C-147/98 (https://dejure.org/2000,6283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis
  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug vor Beginn der gewohnheitsmäßigen Ausführung wirtschaftlicher Tätigkeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 2454
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus EuGH, 21.03.2000 - C-147/98
    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher, daß alle wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis in völlig neutraler Weise steuerlich belastet werden, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. insbesondere Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, und vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15).

    45 Wie der Gerichtshof im Urteil Rompelman (Randnr. 23) und im Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94 (INZO, Slg. 1996, I-857, Randnr. 16) für Recht erkannt hat, verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer hinsichtlich der Abgabenbelastung des Unternehmens, daß schon die ersten Investitionsausgaben, die für die Zwecke eines Unternehmens oder zu dessen Verwirklichung getätigt werden, als wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen werden.

    In Fällen von Betrug oder Mißbrauch, in denen der Betroffene z. B. die Absicht, eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen, nur vorgespiegelt, in Wirklichkeit jedoch versucht hat, Gegenstände, deren Erwerb zum Abzug berechtigt, seinem Privatvermögen zuzuführen, kann die Steuerbehörde rückwirkend die Erstattung der abgezogenen Beträge verlangen, da diese Abzüge aufgrund falscher Erklärungen gewährt wurden (Urteile Rompelman, Randnr. 24, und INZO, Randnrn. 23 und 24).

  • EuGH, 29.02.1996 - C-110/94

    Inzo / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 21.03.2000 - C-147/98
    45 Wie der Gerichtshof im Urteil Rompelman (Randnr. 23) und im Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94 (INZO, Slg. 1996, I-857, Randnr. 16) für Recht erkannt hat, verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer hinsichtlich der Abgabenbelastung des Unternehmens, daß schon die ersten Investitionsausgaben, die für die Zwecke eines Unternehmens oder zu dessen Verwirklichung getätigt werden, als wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen werden.

    In Fällen von Betrug oder Mißbrauch, in denen der Betroffene z. B. die Absicht, eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen, nur vorgespiegelt, in Wirklichkeit jedoch versucht hat, Gegenstände, deren Erwerb zum Abzug berechtigt, seinem Privatvermögen zuzuführen, kann die Steuerbehörde rückwirkend die Erstattung der abgezogenen Beträge verlangen, da diese Abzüge aufgrund falscher Erklärungen gewährt wurden (Urteile Rompelman, Randnr. 24, und INZO, Randnrn. 23 und 24).

  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus EuGH, 21.03.2000 - C-147/98
    33 Zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob die vorlegende Einrichtung ein Gericht im Sinne von Artikel 177 des Vertrages ist, stellt der Gerichtshof auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch diese Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. insbesondere Urteil vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, und die dort angeführte Rechtsprechung).

    37 Das Erfordernis eines kontradiktorischen Verfahrens stellt kein absolutes Kriterium dar (Urteil Dorsch Consult, Randnr. 31).

  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa

    Auszug aus EuGH, 21.03.2000 - C-147/98
    1 Das Tribunal Económico-Administrativo Regional de Cataluña hat mit Beschlüssen vom 19. Dezember 1997 (C-110/98 bis C-115/98, C-117/98, C-120/98 und C-125/98 bis C-146/98), vom 30. Januar 1998 (C-121/98 bis C-124/98 und C-147/98) und vom 25. Februar 1998 (C-116/98, C-118/98 und C-119/98), beim Gerichtshof eingegangen am 14. April 1998, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) eine Frage nach der Auslegung von Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1; im folgenden: Sechste Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    14 Der Präsident des Gerichtshofes hat mit Beschluß vom 8. Mai 1998 die Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 18.12.1997 - C-286/94

    Molenheide

    Auszug aus EuGH, 21.03.2000 - C-147/98
    Sie dürfen daher nicht so eingesetzt werden, daß sie systematisch das Recht auf Vorsteuerabzug in Frage stellen, das ein Grundprinzip des durch das einschlägige Gemeinschaftsrecht geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 1997 in den Rechtssachen C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96, Molenheide u. a., Slg. 1997, I-7281, Randnr. 47).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus EuGH, 21.03.2000 - C-147/98
    Dieses Recht kann für die gesamte Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort ausgeübt werden (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 18).
  • EuGH, 30.03.1993 - C-24/92

    Corbiau / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 21.03.2000 - C-147/98
    40 Diese Garantien verleihen den Tribunales Económico-Administrativos im Unterschied zum Directeur des contributions directes et des accises, um den es im Urteil vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-24/92 (Corbiau, Slg. 1993, I-1277, Randnrn. 15 und 16) ging, die Stellung eines Dritten im Verhältnis zu den Stellen, die die mit dem Rechtsbehelf angefochtene Entscheidung erlassen haben, und die für ihre Einstufung als Gerichte im Sinne von Artikel 177 des Vertrages erforderliche Unabhängigkeit.
  • EuGH, 15.01.1998 - C-37/95

    Ghent Coal Terminal

    Auszug aus EuGH, 21.03.2000 - C-147/98
    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher, daß alle wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis in völlig neutraler Weise steuerlich belastet werden, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. insbesondere Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, und vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-121/98

    Sanyo Energy Spain Corporate

    Auszug aus EuGH, 21.03.2000 - C-147/98
    1 Das Tribunal Económico-Administrativo Regional de Cataluña hat mit Beschlüssen vom 19. Dezember 1997 (C-110/98 bis C-115/98, C-117/98, C-120/98 und C-125/98 bis C-146/98), vom 30. Januar 1998 (C-121/98 bis C-124/98 und C-147/98) und vom 25. Februar 1998 (C-116/98, C-118/98 und C-119/98), beim Gerichtshof eingegangen am 14. April 1998, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) eine Frage nach der Auslegung von Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1; im folgenden: Sechste Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
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