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   EuGH, 21.03.2002 - C-267/00   

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https://dejure.org/2002,4683
EuGH, 21.03.2002 - C-267/00 (https://dejure.org/2002,4683)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.2002 - C-267/00 (https://dejure.org/2002,4683)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 2002 - C-267/00 (https://dejure.org/2002,4683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 2 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich - Befreite Vorgänge - Im Wesentlichen ehrenamtlich geleitete und verwaltete Einrichtungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Zoological Society

  • EU-Kommission PDF

    Zoological Society

    Richtlinie des Rates 77/388, Artikel 13 Teil A Absatz 2 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Zusätzliche Bedingungen, die von den Mitgliedstaaten aufgestellt werden können - Im Wesentlichen ehrenamtlich geleitete und verwaltete ...

  • EU-Kommission

    Zoological Society

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ; Befreite Vorgänge bei fehlendem finanziellen Eigeninteresse; Veranlagung bestimmter Leistungen zur Mehrwertsteuer bei im Wesentlichen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mehrwertsteuerbefreiung für im Wesentlichen ehrenamtlich geleitete und verwaltete Einrichtungen

  • Judicialis

    Zweiter Gedankenstrich Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 2 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich - Befreite Vorgänge - Im Wesentlichen ehrenamtlich geleitete und verwaltete Einrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 13 Teil Abs 2 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil Abs 2 Buchst a
    Ehrenamt; Kulturelle Dienstleistung; Umsatzsteuerbefreiung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 13 Teil A Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2002, 308
  • BB 2002, 563
  • DB 2002, 1588
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

    38 Schließlich ist zu beachten, dass Artikel 13 Teil A Absatz 2 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie, der eine fakultative Bedingung darstellt, die die Mitgliedstaaten für die Gewährung bestimmter in Artikel 13 Teil A Absatz 1 der Sechsten Richtlinie genannter Befreiungen zusätzlich vorsehen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-267/00, Zoological Society, Slg. 2002, I-3353, Randnr. 16), die Mitgliedstaaten ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die Inanspruchnahme der insbesondere in Absatz 1 Buchstaben g und h vorgesehenen Steuerbefreiungen Einrichtungen vorzubehalten, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind und keine systematische Gewinnerzielung anstreben (Urteil Hoffmann, Randnr. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-144/00

    Hoffmann

    In diesem Zusammenhang sind zwei kürzlich ergangene Urteile vom 21. März 2002 von Bedeutung, nämlich das Urteil Kennemer Golf(20) und das Urteil Zoological Society of London(21).

    39. Das Urteil Zoological Society of London betrifft die Bedingung des zweiten Gedankenstrichs.

    32 ff. 21: - Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-267/00 (Zoological Society, Slg. 2002, I-3353, insbesondere Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-8/03

    DER GERICHTSHOF IST ZUM ERSTEN MAL MIT DER FRAGE DER ANWENDUNG DES GEMEINSAMEN

    21 - Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtsache C-267/00 (Zoological Society, Slg. 2002, I-3353).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-540/09

    Skandinaviska Enskilda Banken - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie

    24 - Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Zoological Society of London (C-267/00, Slg. 2002, I-3353, Nr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-262/08

    CopyGene - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Mit der Krankenhausbehandlung und der

    Sowohl die Steuerbefreiungen als auch deren Beschränkungen sind in der Weise auszulegen, dass die Befreiungen auf die Fälle anzuwenden sind, für die sie bestimmt sind, und nichts anderes" (Schlussanträge in der Rechtssache Zoological Society of London, C-267/00, Urteil vom 13. Dezember 2001, Slg. 2002, I-3353, Nr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-407/07

    Stichting Centraal Begeleidingsorgaan voor de Intercollegiale Toetsing -

    8 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Zoological Society of London (C-267/00, Slg. 2002, I-3353, Nrn. 17 bis 19).
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