Rechtsprechung
EuGH, 21.03.2019 - C-127/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Polen
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Richtlinie 96/53/EG - Grenzüberschreitender Verkehr - Fahrzeuge, die den in dieser Richtlinie festgelegten Grenzwerten für Gewichte und Abmessungen entsprechen - Nutzung solcher Fahrzeuge, die in einem Mitgliedstaat ...
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Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Richtlinie 96/53/EG - Grenzüberschreitender Verkehr - Fahrzeuge, die den in dieser Richtlinie festgelegten Grenzwerten für Gewichte und Abmessungen entsprechen - Nutzung solcher Fahrzeuge, die in einem Mitgliedstaat ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-127/17
- EuGH, 21.03.2019 - C-127/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 22.12.2010 - C-385/08
Kommission / Polen
Auszug aus EuGH, 21.03.2019 - C-127/17
Aus den Art. 2 und 10 dieser Beitrittsakte ergibt sich nämlich, dass diese auf dem Grundsatz der sofortigen vollständigen Geltung der Vorschriften des Unionsrechts für die neuen Mitgliedstaaten beruht und die durch die Übergangsvorschriften vorgesehenen Abweichungen nur übergangsweise zulässig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2010, Kommission/Polen, C-385/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:801, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.11.2011 - C-212/09
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und …
Auszug aus EuGH, 21.03.2019 - C-127/17
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage nach Art. 258 AEUV durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission festgelegt wird, so dass die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein muss wie diese Stellungnahme (Urteil vom 10. November 2011, Kommission/Portugal, C-212/09, EU:C:2011:717, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), und dass nach Art. 127 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs das Vorbringen neuer Klagegründe im Verfahren unzulässig ist, sofern sie nicht auf rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte gestützt werden, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind. - EuGH, 20.09.2018 - C-510/16
Carrefour Hypermarchés u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche …
Auszug aus EuGH, 21.03.2019 - C-127/17
Was speziell den in Art. 3 Abs. 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 96/53 verwendeten Begriff "grenzüberschreitender Verkehr" betrifft, dessen Auslegung zwischen den Parteien streitig ist, ist in Ermangelung einer Definition in der einschlägigen Regelung auf den üblichen Sinn nach gewöhnlichem Sprachgebrauch abzustellen, wobei der Zusammenhang, in dem der Begriff verwendet wird, und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört, zu berücksichtigen sind (vgl. entsprechend Urteil vom 20. September 2018, Carrefour Hypermarchés u. a., C-510/16, EU:C:2018:751, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.11.2020 - C-371/19
Kommission/ Deutschland (Remboursement de TVA - Factures) - Vertragsverletzung …
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage nach Art. 258 AEUV durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission festgelegt wird, so dass die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein muss wie diese Stellungnahme (Urteil vom 21. März 2019, Kommission/Polen, C-127/17, EU:C:2019:236, Rn. 119 und die dort angeführte Rechtsprechung).