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   EuGH, 21.04.2016 - C-285/15   

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https://dejure.org/2016,8513
EuGH, 21.04.2016 - C-285/15 (https://dejure.org/2016,8513)
EuGH, Entscheidung vom 21.04.2016 - C-285/15 (https://dejure.org/2016,8513)
EuGH, Entscheidung vom 21. April 2016 - C-285/15 (https://dejure.org/2016,8513)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Beca Engineering

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Freier Warenverkehr - Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte - Innenverkleidungen von Kaminen - Nationale Rechtsvorschriften, die vorschreiben, dass Kamine nur aus feuerfesten Materialien ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-124/20

    Nach Auffassung von Generalanwalt Hogan können sich iranische Unternehmen vor den

    Vgl. zuvor Urteile vom 16. Oktober 2014, Welmory (C 605/12, EU:C:2014:2298, Rn. 34), und vom 6. Oktober 2015, T-Mobile Czech Republic und Vodafone Czech Republic (C-508/14, EU:C:2015:657, Rn. 28 bis 29), sowie Beschluss vom 21. April 2016, Beca Engineering (C-285/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:295, Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 L 48/18

    Hinreichende Bestimmtheit, Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des

    Aus den vorgenannten Gründen geht deshalb auch der Verweis der Antragsbegründungsschrift auf die Entscheidung des EuGH C-285/15 (vom 21. April 2016, juris) fehl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 L 49/18

    Hinreichende Bestimmtheit, Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des

    Aus den vorgenannten Gründen geht deshalb auch der Verweis der Antragsbegründungsschrift auf die Entscheidung des EuGH C-285/15 (vom 21. April 2016, juris) fehl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 L 50/18

    Hinreichende Bestimmtheit, Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des

    Aus den vorgenannten Gründen geht deshalb auch der Verweis der Antragsbegründungsschrift auf die Entscheidung des EuGH C-285/15 (vom 21. April 2016, juris) fehl.
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