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   EuGH, 21.05.2015 - C-262/14   

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https://dejure.org/2015,11118
EuGH, 21.05.2015 - C-262/14 (https://dejure.org/2015,11118)
EuGH, Entscheidung vom 21.05.2015 - C-262/14 (https://dejure.org/2015,11118)
EuGH, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - C-262/14 (https://dejure.org/2015,11118)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    SCMD

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2, 3 Abs. 1 und 6 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Diskriminierung wegen der Zugehörigkeit zu einer Berufskategorie oder wegen des Arbeitsorts - ...

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

    Wie sich insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 dieser Richtlinie ergibt, gilt der in ihr normierte Gleichbehandlungsgrundsatz für diese in ihrem Art. 1 abschließend aufgezählten Gründe (Urteile vom 7. Juli 2011, Agafitei u. a., C-310/10, EU:C:2011:467, Rn. 34, und vom 21. Mai 2015, SCMD, C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-258/14

    Florescu u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts -

    Da die nationalen Rechtsvorschriften, um die es in der Rechtssache ging, die zum Urteil SCMD(25) geführt hat, dieselben sind, die im Ausgangsrechtsstreit in Frage gestellt werden, sehe ich keinen Grund, weshalb ich von den Überlegungen und der Entscheidung des Gerichtshofs in jener Rechtssache abweichen sollte, zumal das vorlegende Gericht in der Rechtssache, die uns hier unterbreitet wird, nicht - im Übrigen ebenso wenig wie die Kläger des Ausgangsverfahrens - erläutert, inwiefern der Status eines Pensionärs, den die betreffenden Richter in der vorliegenden Rechtssache erworben haben, mit einem der in Art. 1 der Richtlinie 2000/78 genannten Diskriminierungsgründe zusammenhängen soll.

    Wie der Gerichtshof in der Rechtssache, die zu dem Urteil SCMD geführt hat, festgestellt hat, wird die Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses im Einklang mit den betreffenden nationalen Rechtsvorschriften jedoch nur öffentlichen Bediensteten vorgeschrieben, die ein Ruhegehalt beziehen, das über dem durchschnittlichen Bruttonationaleinkommen liegt, und innerhalb einer bestimmten Frist nicht für die Weiterführung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses optiert haben(27).

    24 - C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336.

    25 - Urteil vom 21. Mai 2015 (C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336).

    26 - Vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, SCMD (C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 22).

    27 - Urteil vom 21. Mai 2015, SCMD (C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 24).

    28 - Vgl. insoweit Urteil vom 21. Mai 2015, SCMD (C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 30).

  • EuGH, 26.01.2021 - C-16/19

    Die Praxis eines Arbeitgebers, die darin besteht, einen Entgeltzuschlag nur an

    Denn der für diesen Bereich in dieser Richtlinie verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz gilt nicht für eine bestimmte Kategorie von Personen, sondern in Abhängigkeit von den in ihrem Art. 1 genannten, abschließend aufgezählten Gründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2008, Coleman, C-303/06, EU:C:2008:415, Rn. 38 und 46, sowie vom 21. Mai 2015, SCMD, C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 29).
  • EuGH, 13.06.2017 - C-258/14

    Florescu u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 143 AEUV -

    Der Gerichtshof hat sich in der Rechtssache, in der das Urteil vom 21. Mai 2015, SCMD (C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336), ergangen ist, in der es um die Auslegung von Art. 2 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 im Zusammenhang mit denselben Bestimmungen des Gesetzes Nr. 329/2009 ging, bereits zu einer ähnlichen Frage geäußert.

    Folglich fällt eine Situation wie die des Ausgangsverfahrens nicht in den durch Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78 zur Bekämpfung bestimmter Diskriminierungen geschaffenen allgemeinen Rahmen (vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, SCMD, C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-406/15

    Milkova

    21 - Vgl. Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 35), vom 18. Dezember 2014, FOA (C-354/13, EU:C:2014:2463, Rn. 50), vom 21. Mai 2015, SCMD (C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 18), sowie vom 28. Juli 2016, Kratzer (C-423/15, EU:C:2016:604, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    24 - Vgl. insbesondere Urteile vom 17. Juli 2008, Coleman (C-303/06, EU:C:2008:415, Rn. 46), vom 18. Dezember 2014, FOA (C-354/13, EU:C:2014:2463, Rn. 36), sowie vom 21. Mai 2015, SCMD (C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 28 und 29).

    25 - Vgl. Urteile vom 7. Juli 2011, Agafitei u. a. (C-310/10, EU:C:2011:467, Rn. 31 bis 36), sowie vom 21. Mai 2015, SCMD (C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 25 bis 31), in denen der Gerichtshof entschieden hat, dass die Richtlinie 2000/78 Diskriminierungen aufgrund der Berufskategorie, wie etwa des Status als Rentner, oder aufgrund des Arbeitsorts nicht erfasst.

  • EuGH, 02.04.2020 - C-670/18

    Comune di Gesturi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz der

    Folglich schafft eine solche Regelung eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters des Betroffenen, anders als insbesondere die Regelung, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 21. Mai 2015, SCMD (C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 28 und 30), ergangen ist, und die je nach dem Status oder der Berufskategorie des Betroffenen auf nationaler Ebene galt sowie die Kumulierung eines Ruhegehalts mit einem Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit verbot.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-223/19

    YS (Pensions d'entreprise de personnel cadre) - Vorabentscheidungsersuchen -

    64 Urteile vom 11. Juli 2006, Chacón Navas (C-13/05, EU:C:2006:456, Rn. 56), vom 18. Dezember 2014, FOA (C-354/13, EU:C:2014:2463, Rn. 36), und vom 21. Mai 2015, SCMD (C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-16/19

    Szpital Kliniczny im. dra J. Babinskiego Samodzielny Publiczny Zaklad Opieki

    8 Vgl. Urteil vom 9. März 2017, Milkova (C-406/15, EU:C:2017:198, Rn. 34); vgl. in diesem Sinne aber bereits Urteile vom 7. Juli 2011, Agafitei u. a. (C-310/10, EU:C:2011:467, Rn. 34), und vom 21. Mai 2015, SCMD (C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 44 und 45).
  • EuGH, 08.10.2020 - C-644/19

    Universitatea "Lucian Blaga" Sibiu u.a.

    Der Gerichtshof hat aber bereits entschieden, dass die Richtlinie 2000/78 keine Diskriminierungen erfasst, die auf ein solches Kriterium gestützt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, SCMD, C-262/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:336, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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