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   EuGH, 21.06.1979 - 240/78   

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https://dejure.org/1979,639
EuGH, 21.06.1979 - 240/78 (https://dejure.org/1979,639)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.1979 - 240/78 (https://dejure.org/1979,639)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 1979 - 240/78 (https://dejure.org/1979,639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Atalanta

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORDNUNGEN - SCHWEINEFLEISCH - MITGLIEDSTAATEN - DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNGEN - BEZEICHNUNG DER ZUSTÄNDIGEN STELLEN - VERTEILUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN UNTER MEHREREN STELLEN - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Atalanta

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung auf dem Sektor Schweinefleisch des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; Zuständigkeit der einzelstaatlichen Interventionsstellen oder der Mitgliedstaaten zur Entscheidung über die Anwendung von ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1889/76/EWG Art. 6 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 1889/76/EWG Art. 3 Abs. 2a; ; Verordnung Nr. 1889/76/EWG Art. 5 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 2763/75/EWG Art. 4 Abs. 2b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORDNUNGEN - SCHWEINEFLEISCH - MITGLIEDSTAATEN - DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNGEN - BEZEICHNUNG DER ZUSTÄNDIGEN STELLEN - VERTEILUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN UNTER MEHREREN STELLEN - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerwG, 12.10.1995 - 3 C 33.94

    Recht der Landwirtschaft: Wiederbepflanzung nach Rebrodung, Länge der Meldefrist

    Zu Recht hat das Berufungsgericht schließlich darauf hingewiesen, daß das Gemeinschaftsrecht grundsätzlich keine Bestimmungen über die Behördenorganisation trifft, mit der die Mitgliedstaaten die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen durchführen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Februar 1971 - Rs 39/70 - Slg. 1971 S. 49 ; Urteil vom 15. Dezember 1971 - Rs 51-54/71 - Slg. 1971 S. 1107 ; Urteil vom 16. Dezember 1976 - Rs 33/76 - Slg. 1976 S. 1989 ; Urteil vom 21. Juni 1979 - Rs 240/78 - Slg. 1979 S. 2137 ; Urteil vom 21. September 1983 - Rs 205-215/82 - Slg. 1983 S. 2633 ; Oppermann, Europarecht, 1991 Rn. 547; Bleckmann, Europarecht, 5. Aufl. 1990 Rn. 115; Zuleeg in: von der Groeben u.a., Kommentar zum EWG-Vertrag, 4. Aufl. 1991 Art. 5 Rn. 7 bei Fn. 66).

    Zwar ist der Gemeinschaft eine abweichende Regelung, die auch die Zusammenfassung der den Mitgliedstaaten übertragenen Aufgaben in der Hand einer Behörde vorschreiben kann, nicht von vornherein untersagt (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juni 1979 a.a.O. und Urteil vom 16. Dezember 1976 a.a.O.).

  • EuGH, 25.09.1984 - 117/83

    Könecke / Balm

    Die Kommission räumt allerdings - obwohl der vorliegende Fall dazu an sich keine Veranlassung biete - unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Juni 1979 in der Rechtssache 240/78 (Atalanta BV/Produktschap voor Vee en Vlees, Sig. S. 2137) ein, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in vollem Umfang in die Bestimmung der Kommission einzufließen habe.
  • BVerwG, 29.10.1992 - 7 C 18.92

    Zulässigkeit der Einlagerung von Rindfleisch durch private Lagerhalter vor

    Im Rahmen seiner Rechtsprechung zur Gewährung von Beihilfen unterscheidet der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zwischen der Verletzung von Hauptpflichten oder Pflichten von "grundlegender Bedeutung", an deren Erfüllung der Erwerb des Anspruchs auf Beihilfe geknüpft ist, und der Verletzung von Nebenpflichten, die im wesentlichen administrativer Natur sind, also z.B. die Kontrolle zur Einhaltung von Hauptpflichten sicherstellen sollen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - Rs. 240/78 - Slg. 1979, 2137; Urteile vom 2. Dezember 1982 a.a.O. und vom 24. September 1985 a.a.O.).
  • EuGH, 09.11.1983 - 46/82

    Deutschland / Kommission

    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beruft sich insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Juni 1979 (Rechtssache 240/78, Produktschap voor Vee en Vlees, Sig 1979, 2137).

    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland führt aus, im Unterschied zum Sachverhalt in der erwähnten Rechtssache 240/78 handle es sich im vorliegenden Fall nicht um die feststehende Nichtbeachtung eines formalen Erfordernisses, sondern darum, ob im.

  • EuGH, 06.05.1982 - 146/81

    BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    In diesem Zusammenhang habe der Gerichtshof durch eine umfangreiche Rechtsprechung (Rechtssachen 95/75, Slg. 1976, 361, 29/75, Slg. 1976, 431, 122/78, Slg. 1979, 677 und 240/78, Slg. 1979, 2137) anerkannt, daß das Gemeinschaftsrecht den Grundsätzen der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, die den deutschen Gesetzgeber bei dem Gesetz vom 25.Mai 1976 geleitet hätten, Rechnung trage.
  • BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 40.86

    Sonderbeihilfen für den Verkauf von Magermilch zu Futterzwecken - Rückforderung

    Dabei hat er im Hinblick auf die Angemessenheit einer Sanktion auch zwischen der Verletzung von Hauptpflichten, an deren Erfüllung der Erwerb des Anspruchs auf die Beihilfe geknüpft ist, und der Verletzung von Verpflichtungen, die die Kontrolle sicherstellen sollen, unterschieden (vgl. Urteile vom 21. Juni 1979 - Rs. 240/78 - A. Slg. 1979, 2137, und vom 2. Dezember 1982 - Rs. 272/81 - A. Slg. 1982, 4167).
  • BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95

    Recht der Landwirtschaft - Marktordnung, Verwaltungszuständigkeit des Bundes für

    Im übrigen liegt es auf der Hand, daß die Europäische Gemeinschaft selbst keine Bestimmung über die innerstaatliche Finanzierungszuständigkeit oder Verwaltungszuständigkeit getroffen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1971 - 51-54/71 - EuGHE 1971, S. 1108 und Urteil vom 21. Juni 1979 - 240/78 - EuGHE 1979, 2137, 2148).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1982 - 44/81

    Bundesrepublik Deutschland und Bundesanstalt für Arbeit gegen Kommission der

    Auch können die Klägerinnen sich in diesem Zusammenhang meiner Auffassung nach nicht erfolgreich auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 240/78 (Atlanta, Slg. 1979, 2137) berufen, weil es in jenem Fall nicht um eine sichere Ausschlußfrist ging, sondern um die Verpflichtung, die erforderlichen Nachweise "unverzüglich" einzusenden.

    Hinsichtlich der angegriffenen Zahlungsverweigerung sind meines Erachtens insbesondere zwei Argumente der Klägerinnen für sich allein recht überzeugend: Erstens berufen sie sich unter Beibringung von Beweisen auf die in der Tat außerordentlich komplizierten Verwaltungsaspekte der in Rede stehenden Maßnahmen, die die rechtzeitige Einreichung der vorgeschriebenen Belege sehr erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht hätten; zweitens haben sie vorgetragen, sie seien aufgrund des vorgenannten Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 240/78 der Überzeugung gewesen, sie hätten darauf vertrauen können, daß angesichts der bewiesenen rechtzeitigen Durchführung der Maßnahmen eine gewisse Verzögerung bei der Zusammenstellung und Einreichung der Belege unter so außergewöhnlichen Umständen für sie nicht nachteilig sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1985 - 181/84

    The Queen, ex parte E. D. & F. Man (Sugar) Ltd gegen Intervention Board for

    Außerdem sei die Strafe im Verhältnis zu einem Verstoß, der ohne Zweifel verzeihlich sei, übermäßig; vielmehr müsse eine Gemeinschaftsverordnung, wie allgemein bekannt sei, die Möglichkeit vorsehen, die Sanktion der Bedeutung des Verstoßes anzupassen, für die sie bestimmt sei (vgl. Urteil vom 21. Juni 1979, Rechtssache 240/78, Atalanta/Produktschap voor Vee en Vlees, Sig.

    Ihre Rechtsprechung zu diesem Grundsatz und zu den Kriterien, nach denen sich seine Anwendung vor allem dann richten muß, wenn es sich darum handelt, die Übereinstimmung einer Sanktion mit den Zwecken der Vorschrift zu beurteilen, in der sie vorgesehen ist, steht im Einklang mit dieser Schlußfolgerung (vgl. insbesondere die bereits zitierten Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78 und vom 21. Juli 1979 in der Rechtssache 240/78).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1982 - 147/81

    Merkur Fleisch-Import GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Ericus. - Zollrecht -

    Um diese Auffassung zu stützen, beruft sich die Firma Merkur auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes und insbesondere auf das Urteil vom 21. Juni 1979 in der Rechtssache 240/78, Atalanta/ Productschap voor Vee en Vlees.

    Der Gerichtshof entschied, daß dieser Artikel "wegen seiner Automatik insofern gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, als er es nicht zuläßt, die von ihm vorgesehene Sanktion dem Ausmaß der Nichterfüllung der Vertragspflichten oder der Schwere des Verstoßes gegen diese Pflichten anzupassen" (Randnummer 15 der Entscheidungsgründe; Slg. 1979, 2137, insb. 2150 f.).

  • EuGH, 29.04.1982 - 147/81

    Merkur GmbH / Hauptzollamt Hamburg-Ericus

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-192/08

    TeliaSonera Finland - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste -

  • EuGH, 05.10.1999 - C-84/96

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 02.12.1982 - 272/81

    RU-MI / FORMA

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2008 - C-227/07

    Kommission / Polen - Vertragsverletzungsverfahren - Elektronische

  • EuGH, 23.05.1996 - C-326/94

    Maas / Belgische Dienst voor Bedrijfsleven en Landbouw

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1982 - 272/81

    Société RU-MI gegen Fonds d'orientation et de régularisation des marchés

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2003 - C-329/01

    British Sugar

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1990 - C-155/89

    Belgischer Staat gegen Philipp Brothers SA. - Vorschüsse auf Ausfuhrerstattungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88

    Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft gegen Butterabsatz Osnabrück-Emsland

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.05.1985 - 20/84

    NV De Jong Verenigde und Coöperatieve Melkprodukten Bedrijven "Domo-Bedum" GA

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 21/85

    A. Maas & Co. NV gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-131/00

    Nilsson

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.1989 - 22/88

    Industrie- en Handelsonderneming Vreugdenhil BV und Gijs van der Kolk - Douane

  • FG Hamburg, 23.06.1998 - IV 801/97

    Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelung des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 (it. a)

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86

    The Queen gegen H. M. Commissioners of Customs and Excise, ex parte: The National

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 56/86

    SA Société pour l'exportation des sucres gegen Office belge de l'économie et de

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1986 - 151/85

    Firma E. Danhuber gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. -

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