Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.2018 - C-681/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16630
EuGH, 21.06.2018 - C-681/16 (https://dejure.org/2018,16630)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.2018 - C-681/16 (https://dejure.org/2018,16630)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - C-681/16 (https://dejure.org/2018,16630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pfizer Ireland Pharmaceuticals, Operations Support Group

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Patentrecht - Akte über den Beitritt zur Europäischen Union von 2003, 2005 und 2012 - Besonderer Mechanismus - Anwendbarkeit auf Paralleleinfuhren - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Durch ein ergänzendes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Patentrecht - Akte über den Beitritt zur Europäischen Union von 2003, 2005 und 2012 - Besonderer Mechanismus - Anwendbarkeit auf Paralleleinfuhren - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Durch ein ergänzendes ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Pfizer Ireland Pharmaceuticals, Operations Support Group

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Patentrecht - Akte über den Beitritt zur Europäischen Union von 2003, 2005 und 2012 - Besonderer Mechanismus - Anwendbarkeit auf Paralleleinfuhren - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Durch ein Ergänzendes ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Pfizer Ireland Pharmaceuticals, Operations Support Group

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Patentrecht - Akte über den Beitritt zur Europäischen Union von 2003, 2005 und 2012 - Besonderer Mechanismus - Anwendbarkeit auf Paralleleinfuhren - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Durch ein ergänzendes ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 904
  • GRUR Int. 2018, 1028
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.01.2015 - C-631/13

    Forsgren - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Ergänzendes

    Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-681/16
    Angesichts des Urteils vom 15. Januar 2015, Forsgren (C-631/13, EU:C:2015:13), ist das vorlegende Gericht der Ansicht, dass es sich bei dem Grundpatent und bei dem ESZ um eigenständige, jedoch eng miteinander verbundene Schutzrechte handele.

    Zudem muss für das Erzeugnis eine gültige Zulassung als Arzneimittel gemäß der Richtlinie 2001/83 oder der Richtlinie 2001/82 erteilt worden sein, bei der es sich schließlich um die erste Zulassung des Erzeugnisses als Arzneimittel handeln muss (Urteil vom 15. Januar 2015, Forsgren, C-631/13, EU:C:2015:13, Rn. 32).

  • EuGH, 12.02.2015 - C-539/13

    Merck Canada und Merck Sharp & Dohme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Akte über

    Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-681/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs darf somit der Inhaber eines durch das Recht eines Mitgliedstaats geschützten geistigen und gewerblichen Eigentums dieses Recht nicht dazu verwenden, sich der Einfuhr eines Erzeugnisses zu widersetzen, das von ihm selbst oder mit seinem Einverständnis rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht wurde (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juli 1981, Merck, 187/80, EU:C:1981:180, Rn. 12, sowie vom 12. Februar 2015, Merck Canada und Merck Sharp & Dohme, C-539/13, EU:C:2015:87, Rn. 24).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Bestimmungen in einer Beitrittsakte, die Ausnahmen oder Abweichungen von Vorschriften der Verträge erlauben, eng auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 1996, Merck und Beecham, C-267/95 und C-268/95, EU:C:1996:468, Rn. 23, sowie vom 12. Februar 2015, Merck Canada und Merck Sharp & Dohme, C-539/13, EU:C:2015:87, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.07.1981 - 187/80

    Merck / Stephar und Exler

    Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-681/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs darf somit der Inhaber eines durch das Recht eines Mitgliedstaats geschützten geistigen und gewerblichen Eigentums dieses Recht nicht dazu verwenden, sich der Einfuhr eines Erzeugnisses zu widersetzen, das von ihm selbst oder mit seinem Einverständnis rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht wurde (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juli 1981, Merck, 187/80, EU:C:1981:180, Rn. 12, sowie vom 12. Februar 2015, Merck Canada und Merck Sharp & Dohme, C-539/13, EU:C:2015:87, Rn. 24).
  • EuGH, 05.12.1996 - C-267/95

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEN RECHTEN VON PATENTINHABERN UND ZUM GRUNDSATZ DES

    Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-681/16
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Bestimmungen in einer Beitrittsakte, die Ausnahmen oder Abweichungen von Vorschriften der Verträge erlauben, eng auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 1996, Merck und Beecham, C-267/95 und C-268/95, EU:C:1996:468, Rn. 23, sowie vom 12. Februar 2015, Merck Canada und Merck Sharp & Dohme, C-539/13, EU:C:2015:87, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.02.2012 - C-574/11

    Novartis - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Humanarzneimittel -

    Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-681/16
    Konnte der Inhaber des Grundpatents während dessen Laufzeit auf dessen Grundlage jeder Verwendung oder bestimmten Verwendungen seines Erzeugnisses in Form eines Arzneimittels, das aus dem Erzeugnis bestand oder es enthielt, widersprechen, so gewährt ihm ein für dieses Erzeugnis erteiltes ESZ dieselben Rechte für jede vor Ablauf des ESZ genehmigte Verwendung des Erzeugnisses als Arzneimittel (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 9. Februar 2012, Novartis, C-574/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:68, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-493/12

    Eli Lilly and Company - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat für

    Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-681/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird mit dem ESZ nur die Wiederherstellung einer ausreichenden Dauer des wirksamen Grundpatentschutzes angestrebt, indem dem Inhaber nach Ablauf dieses Patents eine zusätzliche Ausschließlichkeitsfrist eingeräumt wird, die zumindest zum Teil den Rückstand in der wirtschaftlichen Verwertung seiner Erfindung ausgleichen soll, der aufgrund der Zeitspanne von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Erteilung der ersten Zulassung in der Union eingetreten ist (Urteil vom 12. Dezember 2013, Eli Lilly and Company, C-493/12, EU:C:2013:835, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht