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   EuGH, 21.09.1999 - C-378/97   

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EuGH, 21.09.1999 - C-378/97 (https://dejure.org/1999,1871)
EuGH, Entscheidung vom 21.09.1999 - C-378/97 (https://dejure.org/1999,1871)
EuGH, Entscheidung vom 21. September 1999 - C-378/97 (https://dejure.org/1999,1871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Recht der Bürger der Europäischen Union, sich frei zu bewegen und aufzuhalten - Grenzkontrollen - Nationale Regelung, die aus einem anderen Mitgliedstaat kommende Personen zur Vorlage eines Reisepasses verpflichtet

  • Europäischer Gerichtshof

    Wijsenbeek

  • EU-Kommission PDF

    Wijsenbeek

    Freizügigkeit - Recht der Bürger der Europäischen Union, sich frei zu bewegen und aufzuhalten - Grenzkontrollen - Nationale Regelung, die aus einem anderen Mitgliedstaat kommende Personen zur Vorlage eines Reisepasses verpflichtet

  • EU-Kommission

    Wijsenbeek

  • Wolters Kluwer

    Recht der Bürger der Europäischen Union, sich frei zu bewegen und aufzuhalten ; Nationale Regelung, die aus einem anderen Mitgliedstaat kommende Personen zur Vorlage eines Reisepasses verpflichtet; Vereinbarkeit von Gemeinschaftsrecht bei der Einreise über die ...

  • Judicialis

    EG Art. 14; ; EG Art. 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 14; EG Art. 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Arrondissementsrechtbank Rotterdam - Auslegung der Artikel 7a Absatz 2 und 8a EG-Vertrag (jetzt Artikel 14 EG und 18 EG) im Hinblick auf eine nationale Regelung, wonach Personen (Unionsbürger und andere), die aus einem anderen Mitgliedstaat ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-378/97
    Hierzu führt die Kommission aus, der Angeklagte habe bei seiner Rückkehr in die Niederlande von dem Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft Gebrauch gemacht, so daß er in den Genuß des Schutzes kommen könne, der sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergebe (vgl. Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90 (Singh, Slg. 1992, I-4265).

    Könnten die Angehörigen der Mitgliedstaaten, die das Recht haben, sich in den anderen Mitgliedstaaten frei zu bewegen (vgl. Urteil vom 24. November 1998 in der Rechtssache Bickel und Franz, Slg. 1998, I-7637, Randnr. 15), sich in ihrem Herkunftsstaat nicht auf dieses Recht berufen, könnte dieses Recht seine volle Wirkung nicht entfalten (vgl. in diesem Sinne das Urteil Singh, Randnrn.

    Nach Auffassung dieser beiden Regierungen verleihen die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Freizügigkeit, d. h. die Artikel 48, 52 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG, 43 EG und 49 EG), und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bestimmungen, d. h. die Richtlinien 90/364, 90/365 und 93/96, nur den Staatsangehörigen der Gemeinschaft unmittelbare Rechte, während Staatsangehörige dritter Länder kein selbständiges Recht auf Freizügigkeit erhielten (vgl. Urteil Singh).

  • EuGH, 20.10.1993 - C-297/92

    INPS / Baglieri

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-378/97
    Die niederländische und die irische Regierung sowie die Kommission sind außerdem der Auffassung, aus dem Urteil vom 20. Oktober 1993 in der Rechtssache C-297/92 (Baglieri, Slg. 1993, I-5211, Randnr. 16) folge, daß die Mitgliedstaaten nicht automatisch verpflichtet seien, die Grenzkontrollen mit Ablauf des 31. Dezember 1992 aufzuheben, falls der Rat keine Maßnahmen auf diesem Gebiet erlasse.

    Wie der Generalanwalt in Nummer 77 seiner Schlußanträge ausgeführt hat, setzt eine solche Pflicht die Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Gesetzgebung hinsichtlich der Überschreitung der Außengrenzen der Gemeinschaft, der Einwanderung, der Visaerteilung, des Asyls und des Datenaustausches über diese Fragen voraus (vgl. in diesem Sinne auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit das Urteil Baglieri, Randnrn.

  • EuGH, 14.07.1977 - 8/77

    Sagulo u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-378/97
    Die finnische Regierung fügt hinzu, daß ein Mitgliedstaat strafrechtliche Sanktionen verhängen könne, wenn die verlangten Reisepapiere nicht vorgezeigt würden, sofern derartige Sanktionen angesichts der Art des Vergehens nicht so schwer seien, daß sie tatsächlich ein Hindernis für den freien Personenverkehr darstellten (siehe Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 8/77, Sagulo u. a., Slg. 1977, 1495, Randnr. 12).
  • EuGH, 12.12.1989 - 265/88

    Strafverfahren gegen Messner

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-378/97
    Außerdem dürfen sie keine unverhältnismäßige Sanktion wie etwa eine Gefängnisstrafe vorsehen, die eine Behinderung des freien Personenverkehrs darstellte (vgl. dazu die Urteile vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-265/88, Messner, Slg. 1989, 4209, Randnr. 14, und vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94, Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929, Randnr. 36).
  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-378/97
    Dem stehe nicht entgegen, daß dieses Recht den "in diesem Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen" unterliege (vgl. die Urteile vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74, Reyners, Slg. 1974, 631, vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299, und vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337).
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-378/97
    Dem stehe nicht entgegen, daß dieses Recht den "in diesem Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen" unterliege (vgl. die Urteile vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74, Reyners, Slg. 1974, 631, vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299, und vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-378/97
    Dem stehe nicht entgegen, daß dieses Recht den "in diesem Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen" unterliege (vgl. die Urteile vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74, Reyners, Slg. 1974, 631, vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299, und vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-378/97
    Außerdem dürfen sie keine unverhältnismäßige Sanktion wie etwa eine Gefängnisstrafe vorsehen, die eine Behinderung des freien Personenverkehrs darstellte (vgl. dazu die Urteile vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-265/88, Messner, Slg. 1989, 4209, Randnr. 14, und vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94, Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929, Randnr. 36).
  • EuGH, 24.11.1998 - C-274/96

    DIE RECHTE DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT DER PROVINZ BOZEN IN ITALIEN MÜSSEN

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-378/97
    Könnten die Angehörigen der Mitgliedstaaten, die das Recht haben, sich in den anderen Mitgliedstaaten frei zu bewegen (vgl. Urteil vom 24. November 1998 in der Rechtssache Bickel und Franz, Slg. 1998, I-7637, Randnr. 15), sich in ihrem Herkunftsstaat nicht auf dieses Recht berufen, könnte dieses Recht seine volle Wirkung nicht entfalten (vgl. in diesem Sinne das Urteil Singh, Randnrn.
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-378/97
    Die vorgelegten Fragen betreffen also die Auslegung des Gemeinschaftsrechts; folglich ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59).
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

  • EuGH, 03.03.1994 - C-316/93

    Vaneetveld / Le Foyer

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    29 Zum einen verfügt der Gerichtshof aufgrund der Vorlageentscheidung und der schriftlichen und mündlichen Erklärungen über hinreichende Angaben, um die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf den Sachverhalt, der den Ausgangsrechtsstreitigkeiten zugrunde liegt, auslegen zu können (vgl. insbesondere Urteile vom 3. März 1994 in der Rechtssache C-316/93, Vaneetveld, Slg. 1994, I-763, Randnr. 14, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-378/97, Wijsenbeek, Slg. 1999, I-6207, Randnr. 21).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-35/20

    Ein Mitgliedstaat kann seine Staatsangehörigen unter Androhung von Sanktionen

    Es weist darauf hin, dass der Gerichtshof in Rn. 45 des Urteils vom 21. September 1999, Wijsenbeek (C-378/97, EU:C:1999:439) entschieden habe, dass das Unionsrecht einem Mitgliedstaat nicht verbot, von einer Person bei der Einreise unter Strafandrohung zu verlangen, dass sie ihre Staatsangehörigkeit belege, soweit die Sanktionen denen für entsprechende innerstaatliche Vergehen vergleichbar und nicht unverhältnismäßig waren.

    Wie der Generalanwalt in Nr. 58 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, soll diese Formalität die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit erleichtern, indem gewährleistet wird, dass jede Person, der dieses Recht zusteht, im Rahmen einer möglichen Überprüfung ohne Schwierigkeiten als solche identifiziert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1999, Wijsenbeek, C-378/97, EU:C:1999:439, Rn. 43, und vom 17. Februar 2005, Oulane, C-215/03, EU:C:2005:95, Rn. 21 und 22).

    Folglich wahrt das Unionsrecht ungeachtet seiner Entwicklung seit der Verkündung des Urteils vom 21. September 1999, Wijsenbeek (C-378/97, EU:C:1999:439), bei seinem gegenwärtigen Stand weiterhin die Autonomie der Mitgliedstaaten bei Sanktionen, die gegen einen Unionsbürger verhängt werden können, der eine mit der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit verbundene Formalität missachtet.

  • EuGH, 26.04.2022 - C-368/20

    Im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner

    Zum anderen weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil vom 21. September 1999, Wijsenbeek (C-378/97, EU:C:1999:439, Rn. 43 und 44), das Recht behalten, einen Betroffenen im Rahmen einer Identitätskontrolle zur Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises zu verpflichten und Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung mit entsprechenden Sanktionen zu belegen.
  • EuGH, 17.02.2005 - C-215/03

    Oulane

    38 Wie der Gerichtshof festgestellt hat, steht es den Mitgliedstaaten frei, Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtung zur Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses zu ahnden, sofern die Sanktionen denjenigen vergleichbar sind, die für entsprechende nationale Zuwiderhandlungen gelten und verhältnismäßig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-378/97, Wijzenbeek, Slg. 1999, I-6207, Randnr. 44).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-364/01

    Barbier

    Dabei komme es nicht darauf an, dass die im Ausgangsverfahren fragliche Steuermaßnahme vom Herkunftsmitgliedstaat getroffen worden sei (siehe Urteile vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 21, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-378/97, Wijsenbeek, Slg. 1999, I-6207, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-356/98

    Kaba

    Kurz gesagt, würde das Freizügigkeitsrecht, wenn die Angehörigen der Mitgliedstaaten und ihre Familienmitglieder, die sich frei in den anderen Mitgliedstaaten bewegen können (vgl. Urteil vom 24. November 1998 in der Rechtssache C-274/96, Bickel und Franz, Slg. 1998, I-7637, Randnr. 15), nicht in der Lage wären, zum Zeitpunkt ihrer Rückkehr in den Herkunftsmitgliedstaat von diesem Recht im Rahmen ihres Einreise- und Aufenthaltsrechts Gebrauch zu machen, seine Wirkungen nicht in vollem Umfang entfalten (vgl. Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-378/97, Wijsenbeek, Slg. 1999, I-6207, Randnr. 22, in der auf Randnr. 23 des Urteils Singh verwiesen wird).

    99: - Vgl. Urteile Martínez Sala, Randnr. 60, und Wijsenbeek, Randnr. 43.100: - Vgl. Nr. 23 meiner Schlußanträge.

    134: - Herr Kaba hat darauf hingewiesen, daß das Verfahren, in dem die Erfüllung der Voraussetzungen nach Paragraph 281 der Immigration Rules geprüft werden solle, dermaßen langwierig und offensichtlich aufwendig sei, daß nichtbritische Personen, die mit ihrem Ehegatten zusammenziehen wollten, der britischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich sei, es bisweilen in Fällen, in denen der britische Staatsangehörige die ihm nach dem Urteil Singh und jetzt auch nach dem Urteil Wijsenbeek (vgl. Fußnote 36) zustehende Freizügigkeit beanspruchen könne, vorzögen, sich auf die ihnen vom Vertrag verliehenen Rechte zu berufen (die ihnen die sofortige Einreise ermöglichten).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-413/99

    Baumbast und R

    31: - Zitiert in Fußnote 30.32: - Vgl. Tomuschat, Ch., "Commentaar bij zaak C-85/96 María Martínez Sala v. Freistaat Bayern", Common Market Law Review (37), Kluwer Law International, Nederland, 2000, S. 453.33: - Vgl. Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-378/97 (Slg. 1999, I-6207).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 14 K 1469/10

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgelder an Schweizer Privatschulen -

    Daran lässt sich allerdings zweifeln, weil der EuGH in seinen Entscheidungen vom 19. Januar 1999 C-348/96 (EuGRZ 1999, 122) und vom 21. September 1999 C-378/97 (EuGRZ 1999, 564) noch offen gelassen hatte, ob der einzelne Unionsbürger aus dem allgemeinen Freizügigkeitsrecht Art. 18 EG (früher Art. 8a EGV) individuelle Rechte gegenüber nationalen Maßnahmen ableiten und notfalls auf gerichtlichem Weg durchsetzen kann.
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07

    Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen an eine Schweizer Schule als

    Daran lässt sich allerdings zweifeln, weil der EuGH in seinen Entscheidungen vom 19. Januar 1999 C-348/96 (EuGRZ 1999, 122) und vom 21. September 1999 C-378/97 (EuGRZ 1999, 564) noch offen gelassen hatte, ob der einzelne Unionsbürger aus dem allgemeinen Freizügigkeitsrecht Art. 18 EG (früher Art. 8a EGV) individuelle Rechte gegenüber nationalen Maßnahmen ableiten und notfalls auf gerichtlichem Weg durchsetzen kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-293/03

    My

    12 - Urteile vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-378/97 (Wijsenbeek, Slg. 1999, I-6207) und vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-9/99 (Echirolles Distribution, Slg. 2000, I-8207).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03

    Oulane

  • VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1451/17

    Ausländerjagdschein; Europarecht; Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-9/99

    Échirolles Distribution

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-181/06

    Deutsche Lufthansa - Luftverkehr - Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-423/98

    Albore

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-35/20

    Syyttäjä (Franchissement de frontières en navire de plaisance) - Vorlage zur

  • VGH Bayern, 12.05.2010 - 22 CS 10.25

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2000 - C-192/99

    Kaur

  • VG Darmstadt, 03.03.2011 - 5 K 9/10

    Anwendbarkeit des FreizügG/EU bei Täuschungshandlung

  • VG Darmstadt, 03.03.2011 - 5 K 11/10

    Zur Rücknahme eines Visums und einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von

  • VGH Bayern, 12.05.2010 - 22 CS 10.23

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage

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