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   EuGH, 21.09.2000 - C-124/99   

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EuGH, 21.09.2000 - C-124/99 (https://dejure.org/2000,1361)
EuGH, Entscheidung vom 21.09.2000 - C-124/99 (https://dejure.org/2000,1361)
EuGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - C-124/99 (https://dejure.org/2000,1361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Nationale Rechtsvorschriften, wonach für die Überweisung einer Rentennachzahlung ins Ausland ein höherer Mindestbetrag gilt als für die Überweisung im Inland

  • Europäischer Gerichtshof

    Borawitz

  • EU-Kommission PDF

    Borawitz

    Verordnungen des Rates Nr. 1408/71, Artikel 3 Absatz 1, und Nr. 1945/93
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Gleichbehandlung - Nationale Rechtsvorschriften, wonach für eine Überweisung einer Geldleistung in einen anderen Mitgliedstaat ein höherer Mindestbetrag festgesetzt wird als für eine Überweisung im Inland - ...

  • EU-Kommission

    Borawitz

  • Judicialis

    Verordnungen Nr. 1408/71 Art. 3 Abs. 1; ; Verordnungen Nr. 1945/93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Gleichbehandlung - Nationale Rechtsvorschriften, wonach für eine Überweisung einer Geldleistung in einen anderen Mitgliedstaat ein höherer Mindestbetrag festgesetzt wird als für eine Überweisung im Inland - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • europa-mobil.de (Kurzinformation)

    Überweisung einer Rentennachzahlung ins Ausland - Borawitz

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Münster - Auslegung des Gemeinschaftsrechts (Artikel 3 und 10 der Verordnung Nr. 1408/71) im Hinblick auf eine nationale Regelung, die für die Auszahlung geschuldeter Sozialleistungen Mindestbeträge vorsieht - Differenzierung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 254
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.06.1997 - C-131/96

    Mora Romero

    Auszug aus EuGH, 21.09.2000 - C-124/99
    Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 soll gemäß Artikel 48 Vertrages zugunsten der Personen, für die die Verordnung gilt, die Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit ohne Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit dadurch sicherstellen, dass er alle Diskriminierungen beseitigt, die sich insoweit aus den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben (Urteil vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-131/96, Mora Romero, Slg. 1997, I-3659, Randnr. 29).

    Nach ständiger Rechtsprechung verbietet der in diesem Artikel niedergelegte Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur offenkundige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit der nach den Systemen der sozialen Sicherheit leistungsberechtigten Personen, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch Anwendung anderer Unterscheidungskriterien tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (Urteil Mora Romero, Randnr. 32).

  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 21.09.2000 - C-124/99
    Als mittelbar diskriminierend sind daher Voraussetzungen des nationalen Rechts anzusehen, die zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten, aber im Wesentlichen oder ganz überwiegend Wanderarbeitnehmer betreffen, sowieunterschiedslos geltende Voraussetzungen, die von inländischen Arbeitnehmern leichter zu erfüllen sind als von Wanderarbeitnehmern, oder auch solche, bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich besonders zum Nachteil von Wanderarbeitnehmern auswirken (Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-237/94, O'Flynn, Slg. 1996, I-2617, Randnr. 18).

    Anders verhält es sich nur dann, wenn diese Vorschriften durch objektive, von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer unabhängige Erwägungen gerechtfertigt sind und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck stehen, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (Urteil O'Flynn, Randnr. 19).

  • EuGH, 27.11.1997 - C-57/96

    Meints

    Auszug aus EuGH, 21.09.2000 - C-124/99
    Aus dieser Rechtsprechung geht insgesamt hervor, dass eine Vorschrift des nationalen Rechts, die nicht objektiv gerechtfertigt ist und nicht in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, mittelbar diskriminiert, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirkt und folglich die Gefahr besteht, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligt (vgl. in diesem Sinne das Urteil vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-57/96, Meints, Slg. 1997, I-6689, Randnr. 45).
  • EuGH, 30.04.1998 - C-37/96

    Sodiprem u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.09.2000 - C-124/99
    Er kann jedoch dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens zu beurteilen (vgl. z. B. Urteil vom 30. April 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-37/96 und C-38/96, Sodiprem u. a., Slg. 1998, I-2039, Randnr, 22).
  • BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind Voraussetzungen des nationalen Rechts als mittelbar diskriminierend anzusehen, die zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten, aber im Wesentlichen oder ganz überwiegend Wanderarbeitnehmer betreffen, sowie unterschiedslos geltende Voraussetzungen, die von inländischen Arbeitnehmern leichter zu erfüllen sind als von Wanderarbeitnehmern, oder auch solche, bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich besonders zum Nachteil von Wanderarbeitnehmern auswirken (vgl. EuGH, Urteile vom 23. Mai 1996 - C-237/94 [ECLI:EU:C:1996:206], O'Flynn - Rn. 18 und vom 21. September 2000 - C 124/99 [ECLI:EU:C:2000:485], Borawitz - Rn. 25).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10

    Nachgewährung von Urlaub bei Erkrankung des Kindes; mangels Rechtsgrundlage

    Aber auch diese "hypothetische" Betrachtung hilft im Streitfall nicht weiter; denn anders als etwa im Falle der Benachteiligung wegen der Staatsangehörigkeit, für deren Vorliegen auf das scheinbar neutrale Erfordernis der fehlerfreien Sprachkenntnisse abgestellt werden kann (EuGH Rs.124/99 vom 21.09.2000, NZS 2001, S. 254 - Borawitz -), gibt der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt dazu nichts her.
  • EuGH, 18.01.2007 - C-332/05

    Celozzi - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Berechnung der Höhe des Krankengelds

    22 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, soll Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 entsprechend Art. 39 EG zugunsten der Personen, für die die Verordnung gilt, die Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit ohne Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit dadurch sicherstellen, dass er alle Diskriminierungen beseitigt, die sich insoweit aus den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben (Urteile vom 25. Juni 1997, Mora Romero, C-131/96, Slg. 1997, I-3659, Randnr. 29, und vom 21. September 2000, Borawitz, C-124/99, Slg. 2000, I-7293, Randnr. 23).

    23 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet der in Art. 3 Abs. 1 niedergelegte Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur offenkundige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit der nach den Systemen der sozialen Sicherheit leistungsberechtigten Personen, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch Anwendung anderer Unterscheidungskriterien tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (Urteile Mora Romero, Randnr. 32, und Borawitz, Randnr. 24).

    24 Als mittelbar diskriminierend sind daher Voraussetzungen des nationalen Rechts anzusehen, die zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten, aber im Wesentlichen oder ganz überwiegend Wanderarbeitnehmer betreffen, sowie unterschiedslos geltende Voraussetzungen, die von inländischen Arbeitnehmern leichter zu erfüllen sind als von Wanderarbeitnehmern, oder auch solche, bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich besonders zum Nachteil von Wanderarbeitnehmern auswirken (Urteile vom 23. Mai 1996, 0'Flynn, C-237/94, Slg. 1996, I-2617, Randnr. 18, und Borawitz, Randnr. 25).

    25 Anders verhält es sich nur dann, wenn diese Vorschriften durch objektive, von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer unabhängige Erwägungen gerechtfertigt sind und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck stehen, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (Urteile O'Flynn, Randnr. 19, und Borawitz, Randnr. 26).

    26 Aus dieser Rechtsprechung geht insgesamt hervor, dass eine Vorschrift des nationalen Rechts, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, als mittelbar diskriminierend anzusehen ist, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile O'Flynn, Randnr. 20, Meints, Randnr. 45, und Borawitz, Randnr. 27).

  • EuGH, 22.05.2008 - C-439/06

    citiworks - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 20 Abs. 1 -

    Zunächst ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zwar nicht befugt ist, über die Vereinbarkeit einer nationalen Maßnahme mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden, jedoch dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben kann, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 2000, Borawitz, C-124/99, Slg. 2000, I-7293, Randnr. 17; vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a., C-60/05, Slg. 2006, I-5083, Randnr. 18, und vom 24. Januar 2008, Roby Profumi, C-257/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 11).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-118/11

    Eon Aset Menidjmunt - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 und 176

    Er kann indessen dem vorlegenden Gericht die Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die ihm vorliegende Rechtsfrage zu beantworten (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 2000, Borawitz, C-124/99, Slg. 2000, I-7293, Randnr. 17, und vom 21. Oktober 2010, Nidera Handelscompagnie, C-385/09, Slg. 2010, I-10385, Randnr. 32).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    Wenn es dort heißt, "... es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind angemessen und notwendig ... " , so bezieht sich das auf den mit den betroffenen Regelungen verfolgten Zweck (EuGH 21. September 2000 - C-124/99 - EuGHE I 2000, 7306).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-523/13

    Larcher - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, soll Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 gemäß Art. 45 AEUV zugunsten der Personen, für die die Verordnung gilt, die Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit ohne Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit dadurch sicherstellen, dass er alle Diskriminierungen beseitigt, die sich insoweit aus den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben (vgl. u. a. Urteile Mora Romero, C-131/96, EU:C:1997:317, Rn. 29, Borawitz, C-124/99, EU:C:2000:485, Rn. 23, und Celozzi, C-332/05, EU:C:2007:35, Rn. 22).

    Der Gerichtshof hat demgemäß entschieden, dass eine Vorschrift des nationalen Rechts, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, als mittelbar diskriminierend anzusehen ist, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile O'Flynn, C-237/94, EU:C:1996:206, Rn. 20, Meints, C-57/96, EU:C:1997:564, Rn. 45, Borawitz, EU:C:2000:485, Rn. 27, und Celozzi, EU:C:2007:35, Rn. 26).

  • EuGH, 08.06.2006 - C-60/05

    WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409/EWG

    18 Dazu ist darauf hinzuweisen, dass sich der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zwar weder zu Fragen, die das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten betreffen, noch zur Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Gemeinschaftsrecht äußern darf, dass er aber dem nationalen Gericht die Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben kann, die diesem die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache ermöglichen (vgl. u. a. Urteile vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88, Parfümerie-Fabrik 4711, Slg. 1989, I-3891, Randnr. 12, und vom 21. September 2000 in der Rechtssache C-124/99, Borawitz, Slg. 2000, I-7293, Randnr. 17).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-2/10

    Azienda Agro-Zootecnica Franchini und Eolica di Altamura - Umwelt - Richtlinie

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zwar nicht befugt ist, über die Vereinbarkeit einer nationalen Maßnahme mit dem Unionsrecht zu entscheiden, dem vorlegenden Gericht jedoch alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben kann, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile vom 21. September 2000, Borawitz, C-124/99, Slg. 2000, I-7293, Randnr. 17, vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a., C-60/05, Slg. 2006, I-5083, Randnr. 18, und vom 22. Mai 2008, citiworks, C-439/06, Slg. 2008, I-3913, Randnr. 21).
  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 110/11 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV - Altersrente wegen

    Der in diesen Regelungen verankerte Grundsatz soll die Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit ohne Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit dadurch sicherstellen, dass er alle Diskriminierungen beseitigt, die sich insoweit aus den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben (EuGH vom 21.9.2000, C-124/99, Borawitz, Slg 2000, I-7293, RdNr 23 = SozR 3-6050 Art. 3 Nr. 14 S 51; vom 25.6.1997, C-131/96, Mora Romero, Slg 1997, I-3659, RdNr 29 = SozR 3-6050 Art. 3 Nr. 12 S 37) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2011 - C-257/10

    Bergström - Freizügigkeit - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und

  • EuGH, 28.04.2004 - C-373/02

    Öztürk

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06

    Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon - Freizügigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06

    Bosmann - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - L 7 BK 4174/17
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Quellensteuer - Mobiliensteuervorabzug

  • EuGH, 24.01.2008 - C-257/06

    Roby Profumi - Art. 28 EG - Richtlinie 76/768/EWG - Schutz der Gesundheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-373/02

    Öztürk

  • ArbG Siegen, 22.01.2013 - 1 Ca 907/12

    Diskriminierung, Geschlecht, Bewerbung

  • LAG Saarland, 11.02.2009 - 1 (2) TaBV 74/08
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