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   EuGH, 21.10.2010 - C-306/09   

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https://dejure.org/2010,8988
EuGH, 21.10.2010 - C-306/09 (https://dejure.org/2010,8988)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.2010 - C-306/09 (https://dejure.org/2010,8988)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - C-306/09 (https://dejure.org/2010,8988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten -Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    B.

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten -Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - ...

  • EU-Kommission PDF

    I.B.

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten -Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - ...

  • EU-Kommission

    I.B.

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten -Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    B.

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verfassungsgerichtshofs (Belgien) eingereicht am 31. Juli 2009 - I.B / Conseil des ministres

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour constitutionnelle (Belgien) - Auslegung von Art. 4 Nr. 6 und Art. 5 Nr. 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 285
  • EuZW 2010, 880 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.2009 - C-123/08

    DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-306/09
    Für die beiden Arten eines Europäischen Haftbefehls im Sinne des Rahmenbeschlusses bezwecken diese Bestimmungen vor allem, dass der Frage besondere Bedeutung beigemessen wird, ob die Resozialisierungschancen der gesuchten Person erhöht werden können (vgl. u. a. Urteil vom 6. Oktober 2009, Wolzenburg, C-123/08, Slg. 2009, I-9621, Randnr. 62).
  • EuGH, 27.05.2019 - C-508/18

    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für

    Er kann entweder zur Strafverfolgung im Ausstellungsmitgliedstaat oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung in diesem Staat ausgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2010, B., C-306/09, EU:C:2010:626, Rn. 49).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Vor diesem Hintergrund ist ein Europäischer Haftbefehl dann nicht zu vollstrecken, wenn dem die gegenüber dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl vorrangige Grundrechtecharta entgegensteht (vgl. Kommissionsdokumente KOM 8 endgültig vom 24. Januar 2006, S. 7 und KOM 175 endgültig vom 11. April 2011, S. 7; BTDrucks 15/1718, S. 14; BRDrucks 70/06, S. 31; Schlussanträge GA Bot zu EuGH, Wolzenburg, C-123/08, Slg. 2009, I-9621, Rn. 147 ff. und zu EuGH, Mantello, C-261/09, Slg. 2010, I-11477, Rn. 87 f.; GA Cruz Villalón zu EuGH, I.B., C-306/09, Slg. 2010, I-10341, Rn. 43 f.; GA Mengozzi zu EuGH, Lopes da Silva Jorge, C-42/11, EU:C:2012:151, Rn. 28; GA Sharpston zu EuGH, Radu, C-396/11, EU:C:2012:648, Rn. 69 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Liegt dem Auslieferungsersuchen ein Abwesenheitsurteil zugrunde und macht der Verfolgte im Falle seiner Überstellung von seinem Recht auf ein neues Verfahren Gebrauch, so kann auch bei einer Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung diese jedenfalls dann mit einem Rücküberstellungsvorbehalt versehen werden, wenn das ersuchende Staat eine solche Möglichkeit ausdrücklich anbietet (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 21.10.2010, C 306/09 - NJW 2011, 285).

    der Verfolgte, falls er nach Überstellung nach Frankreich gegen eines oder mehrere der oben unter a. aufgeführten Urteile Widerspruch einlegt, entsprechend der Zusicherung der französischen Justizbehörden im Schreiben der Staatsanwaltschaft O. vom 23. Dezember 2014 infolge und aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom 21. Oktober 2010 (C 306/09) im Falle eines oder mehrerer Schuldsprüche das Recht erhält, auf seinen Wunsch zur Vollstreckung der Strafe bzw. Strafen in die Bundesrepublik Deutschland zurück überstellt zu werden,.

    Unabhängig davon hat der Senat - wie noch unten unter IV 2 d im Einzelnen auszuführen sein wird - aufgrund der Zusicherung der französischen Justizbehörden im Schreiben der Staatsanwaltschaft O. vom 23.12.2014 infolge und aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg im Urteil vom 21.10.2010 (C 306/09; NJW 2011, 285) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass der Verfolgte, falls er nach Überstellung nach Frankreich gegen die unter 1a des Tenors aufgeführten Urteile Widerspruch einlegt, im Falle eines oder mehrerer Schuldsprüche das Recht erhält, auf seinen Wunsch zur Vollstreckung dieser Strafe bzw. Strafen wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurück überstellt zu werden.

    Die vom Senat nach § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG vorliegend zu überprüfenden Entschließung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 13.03.2015, keine Bewilligungshindernisse geltend machen zu wollen, ist unter Berücksichtigung des vom Senat aufgrund der Zusicherung der französischen Justizbehörden im Schreiben der Staatsanwaltschaft O. vom 23.12.2014 infolge und aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21.10.2010 - C 306/09; NJW 2011, 285) angeordneten Rücküberstellungsvorbehalts (vgl. unten 2 d) rechtsfehlerfrei getroffen.

    Zwar sieht das deutsche Recht eine solche Möglichkeit nicht vor, die Rechtsgrundlage ergibt sich jedoch hier jedenfalls aus der Erklärung der französischen Justizbehörden, welche ihre Grundlage in der Rechtsprechung des EuGH in seiner Entscheidung vom 21.10.2010 findet (C 306/09; NJW 2011, 285).

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