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   EuGH, 21.11.2002 - C-473/00   

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https://dejure.org/2002,839
EuGH, 21.11.2002 - C-473/00 (https://dejure.org/2002,839)
EuGH, Entscheidung vom 21.11.2002 - C-473/00 (https://dejure.org/2002,839)
EuGH, Entscheidung vom 21. November 2002 - C-473/00 (https://dejure.org/2002,839)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Klage eines Gewerbetreibenden - Innerstaatliche Rechtsvorschrift, die es den nationalen Gerichten nach Ablauf einer Ausschlussfrist verwehrt, von Amts wegen oder auf eine Einrede des Verbrauchers ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Cofidis

  • EU-Kommission PDF

    Cofidis

    Richtlinie 93/13 des Rates, Artikel 6 und 7
    Rechtsangleichung - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13 - Befugnis des nationalen Gerichts, von Amts wegen oder auf eine Einrede des Verbrauchers hin zu prüfen, ob eine Klausel des Vertrages missbräuchlich ist - Nationale Regelung, mit der ...

  • EU-Kommission

    Cofidis

  • Deutsches Notarinstitut

    Richtlinie 93/13/EWG

  • Wolters Kluwer

    Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Verwehrung der Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel in innerstaatlicher Rechtsvorschrift; Geltung einer Ausschlussfrist für nationale Gerichte

  • Judicialis

    Richtlinie 93/13/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Klage eines Gewerbetreibenden - Innerstaatliche Rechtsvorschrift, die es den nationalen Gerichten nach Ablauf einer Ausschlussfrist verwehrt, von Amts wegen oder auf eine Einrede des Verbrauchers ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreditrecht - Nationale Gesetze, die Vertragsklauselüberprüfung einschränken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 93/13/EWG Art. 6
    EG-Rechtsverstoß durch nationale Ausschlussfrist von zwei Jahren zur Geltungmachung der Missbräuchlichkeit von Klauseln bei Verbraucherkrediten

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Cofidis

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 44 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Stellung nationaler Unbeachtlichkeits-, Heilungs-, und Präklusionsvorschriften im europäischen Recht

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal d'instance Vienne (Frankreich) - Auslegung von Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Nationales Gesetz, das es den Verbrauchern und den Gerichten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 275
  • NJW 2003, 275
  • NVwZ 2003, 594 (Ls.)
  • EuZW 2003, 27
  • DVBl 2003, 286 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
    Die Klägerin und die französische Regierung führen zunächst aus, das Ausgangsverfahren unterscheide sich von der Rechtssache, die zum Urteil vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98 bis C-244/98 (Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-4941) geführt hat.

    Nach Ansicht des Beklagten ist das Urteil Océano Grupo Editorial und Salvat Editores weit auszulegen.

    Diese Befugnis des Gerichts hat der Gerichtshof als notwendig angesehen, um den wirksamen Schutz des Verbrauchers insbesondere angesichts der nicht zu unterschätzenden Gefahr zu gewährleisten, dass dieser seine Rechte nicht kennt oder Schwierigkeiten hat, sie auszuüben (Urteil Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Randnr. 26).

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
    Der Gerichtshof habe jedoch bereits mehrfach festgestellt, dass kürzere Ausschlussfristen als die Zweijahresfrist des Artikels L. 311-37 des Verbraucherschutzgesetzbuchs mit diesen Grundsätzen vereinbar seien (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025).

    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass, wie die Klägerin und die französische Regierung geltend machen, der Gerichtshof bereits mehrmals entschieden hat, dass kürzere Ausschlussfristen als die, um die es im Ausgangsverfahren geht, mit dem Schutz der dem Einzelnen durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte nicht unvereinbar sind (Urteile Rewe und Palmisani).

  • EuGH, 22.06.2000 - C-318/98

    Fornasar u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98, Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785, Randnr. 27, und vom 10. Mai 2001 in den Rechtssachen C-223/99 und C-260/99, Agorà und Excelsior, Slg. 2001, I-3605, Randnrn.
  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

    Auszug aus EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98, Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785, Randnr. 27, und vom 10. Mai 2001 in den Rechtssachen C-223/99 und C-260/99, Agorà und Excelsior, Slg. 2001, I-3605, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
    Hierzu genügt der Hinweis, dass jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Gemeinschaftsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren vor den verschiedenen nationalen Stellen sowie des Ablaufs und der Besonderheiten dieses Verfahrens zu prüfen ist (Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14).
  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

    Auszug aus EuGH, 21.11.2002 - C-473/00
    Der Gerichtshof habe jedoch bereits mehrfach festgestellt, dass kürzere Ausschlussfristen als die Zweijahresfrist des Artikels L. 311-37 des Verbraucherschutzgesetzbuchs mit diesen Grundsätzen vereinbar seien (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-776/19

    BNP Paribas Personal Finance

    Hingegen hat der Gerichtshof unter Hervorhebung des den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13 gewährten Schutzes entschieden, dass diese Richtlinie einer innerstaatlichen Regelung entgegensteht, die es dem nationalen Gericht verwehrt, nach Ablauf einer Ausschlussfrist die Missbräuchlichkeit einer in einem zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Vertrag enthaltenen Klausel festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 2002, Cofidis, C-473/00, EU:C:2002:705, Rn. 38, und vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2009 - C-227/08

    Martín Martín - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von

    Ähnlich hat der Gerichtshof im Urteil Cofidis betont, dass die Befugnis des Gerichts, von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel zu prüfen, notwendig ist, um den wirksamen Schutz des Verbrauchers insbesondere angesichts der nicht zu unterschätzenden Gefahr zu gewährleisten, dass dieser seine Rechte nicht kennt oder Schwierigkeiten hat, sie geltend zu machen(67).

    Ähnlich hat der Gerichtshof im Urteil Cofidis von der Befugnis (116) des nationalen Gerichts zu einer solchen Prüfung gesprochen.

    14 - Urteil vom 21. November 2002, Cofidis (C-473/00, Slg. 2002, I-10875).

    59 - Vgl. Urteil Cofidis (in Fn. 14 angeführt).

    Das hat der Gerichtshof später in den Urteilen Cofidis (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 33) und Mostaza Claro (in Fn. 15 angeführt, Randnr. 28) bestätigt.

    Das hat der Gerichtshof später in den Urteilen Cofidis (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 32) und Mostaza Claro (in Fn. 15 angeführt, Randnr. 27) bestätigt.

    67 - Vgl. Urteil Cofidis (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 33).

    68 - Vgl. Urteil Cofidis (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 38 und Tenor).

    77 - Vgl. Urteil Océano Grupo (in Fn. 13 angeführt, Randnr. 26), Urteil Cofidis (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 33), das in Fn. 15 angeführte Urteil Mostaza Claro (Randnr. 28) sowie Urteil Rampion und Godard (in Fn. 22 angeführt, Randnr. 65).

    116 - Vgl. Urteil Cofidis (in Fn. 14 angeführt, Randnrn. 32, 33 und 35).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG

    Zur Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 21. November 2002, Cofidis (C-473/00, Slg. 2002, I-10875, Randnr. 34), festgestellt hat, dass sich der den Verbrauchern durch die Richtlinie gewährte Schutz auf alle Fälle erstreckt, in denen sich ein Verbraucher, der mit einem Gewerbetreibenden einen Vertrag geschlossen hat, der eine missbräuchliche Klausel enthält, nicht auf die Missbräuchlichkeit dieser Klausel beruft, weil er entweder seine Rechte nicht kennt oder durch die Kosten, die eine Klage vor Gericht verursachen würde, von der Geltendmachung seiner Rechte abgeschreckt wird.
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