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   EuGH, 21.11.2007 - C-296/05   

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https://dejure.org/2007,48619
EuGH, 21.11.2007 - C-296/05 (https://dejure.org/2007,48619)
EuGH, Entscheidung vom 21.11.2007 - C-296/05 (https://dejure.org/2007,48619)
EuGH, Entscheidung vom 21. November 2007 - C-296/05 (https://dejure.org/2007,48619)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Raad van State vom 19. Juli 2005 in dem Rechtsstreit Minister voor Vreemdelingenzaken en Integratie gegen Ismael Günes

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Günes

    Auslegung von Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls und Finanzprotokolls, die am 23. November 1970 unterzeichnet wurden und dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei als Anhänge beigefügt sind, und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.09.2007 - C-16/05

    Tum und Dari - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des

    Auszug aus EuGH, 21.11.2007 - C-296/05
    Par lettre du 28 septembre 2007, 1e greffe de la Cour a transmis au Raad van State l'arrêt rendu le 20 septembre 2007 dans l'affaire C-16/05, Tum & Dari (non encore publié au Recueil), en l'invitant à bien vouloir lui indiquer si, à la lumière de cet arrêt, il souhaitait maintenir son renvoi préjudiciel.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006 - 7 B 13.05

    Erforderlichkeit eines Visums für türkische Fernfahrer im grenzüberschreitenden

    Bislang ist noch keine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu der Frage ergangen, ob die Einführung einer Visumspflicht durch das nationale Ausländerrecht oder das Gemeinschaftsrecht eine "neue Beschränkung" des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne von 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll darstellt bzw. darstellen kann; insbesondere ist über das anhängige Vorabentscheidungsersuchen des Raad van Staate (Niederlande) vom 19. Juli 2005 (Rechtssache C-296/05) zur Einführung einer Visumspflicht durch das niederländische Ausländerrecht (Art. 3.71 Abs. 1 des Vreemdelingenbesluit 2000) noch nicht entschieden.
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