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   EuGH, 22.02.2018 - C-185/17   

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https://dejure.org/2018,3130
EuGH, 22.02.2018 - C-185/17 (https://dejure.org/2018,3130)
EuGH, Entscheidung vom 22.02.2018 - C-185/17 (https://dejure.org/2018,3130)
EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - C-185/17 (https://dejure.org/2018,3130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    SAKSA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung der Waren - Harmonisierte europäische Norm EN 590:2013 - Unterposition 2710 19 43 der Kombinierten Nomenklatur - Relevante Kriterien für die Einreihung einer Ware als Gasöl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung der Waren - Harmonisierte europäische Norm EN 590:2013 - Unterposition 2710 19 43 der Kombinierten Nomenklatur - Relevante Kriterien für die Einreihung einer Ware als Gasöl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    SAKSA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung der Waren - Harmonisierte europäische Norm EN 590:2013 - Unterposition 2710 19 43 der Kombinierten Nomenklatur - Relevante Kriterien für die Einreihung einer Ware als Gasöl

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    SAKSA

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN Kap 27 Buchst d ZusAnm 2, KN Kap 27 Buchst e ZusAnm 2, KN Pos 2710 UPos 1943
    Dieselkraftstoff; Einreihung; Gasöl; Tarif; Zoll; Zollschuld; Zolltarif

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Kap 27 Buchst d ZusAnm 2, KN Kap 27 Buchst e ZusAnm 2, KN Pos 2710 UPos 1943
    Gasöl, Zolltarif, EN 590, Dieselkraftstoff

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.02.2017 - C-145/16

    Aramex Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus EuGH, 22.02.2018 - C-185/17
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 16. Februar 2017, Aramex Nederland, C-145/16, EU:C:2017:130, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist in Bezug auf das Vorbringen von SAKSA, dass die fragliche Ware nach ihrer Einfuhr als Gasöl (Dieselkraftstoff) verkauft worden sei, darauf hinzuweisen, dass der Verwendungszweck einer Ware nur dann ein erhebliches Kriterium ist, wenn die Einreihung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware erfolgen kann (Urteil vom 16. Februar 2017, Aramex Nederland, C-145/16, EU:C:2017:130, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.10.2017 - C-556/16

    Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion -

    Auszug aus EuGH, 22.02.2018 - C-185/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.10.2016 - C-613/14

    James Elliott Construction - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 22.02.2018 - C-185/17
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann zwar abgeleitet werden, dass eine von einer privatrechtlichen Einrichtung ausgearbeitete harmonisierte Norm als Teil der Unionsrechtsordnung angesehen werden kann, wenn diese Norm auf Initiative und unter der Leitung und Aufsicht der Kommission erstellt wurde und nach Veröffentlichung ihrer Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union zwingende Rechtswirkungen entfaltet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Oktober 2016, James Elliott Construction, C-613/14, EU:C:2016:821, Rn. 40, 43 und 44).
  • EuGH, 26.05.2016 - C-286/15

    Latvijas propāna gāze - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Auszug aus EuGH, 22.02.2018 - C-185/17
    Diese objektiven Merkmale und Eigenschaften der Waren müssen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung nachprüfbar sein (Urteil vom 26. Mai 2016, Latvijas propana gaze, C-286/15, EU:C:2016:363, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2023 - C-588/21

    Nach Ansicht von Generalanwältin Medina müssen europäische harmonisierte

    23 Vgl. Urteile Fra.bo (Rn. 27 bis 32) und James Elliott (Rn. 40, 42 und 43) sowie Urteil vom 22. Februar 2018, SAKSA (C-185/17, EU:C:2018:108, Rn. 39).
  • EuGH, 06.09.2018 - C-471/17

    Kreyenhop & Kluge - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer

    Nach diesen Klarstellungen ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Position und den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 22. Februar 2018, SAKSA, C-185/17, EU:C:2018:108, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-207/16

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass

    83 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs hat der Gerichtshof, um dem vorlegenden Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben, die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Februar 2018, SAKSA, C-185/17, EU:C:2018:108, Rn. 28).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-677/18

    Amoena

    Diese objektiven Merkmale und Eigenschaften der Waren müssen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung nachprüfbar sein (Urteil vom 22. Februar 2018, SAKSA, C-185/17, EU:C:2018:108, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.05.2019 - C-138/18

    Estron

    Zum anderen umfasst eine vierstellige Position innerhalb der KN sechs- und achtstellige Unterpositionen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 2016, MIS, C-288/15, EU:C:2016:424, Rn. 30, vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 39, vom 22. Februar 2018, SAKSA, C-185/17, EU:C:2018:108, Rn. 32, vom 12. April 2018, Medtronic, C-227/17, EU:C:2018:247, Rn. 39 und 44, sowie vom 6. September 2018, Kreyenhop & Kluge, C-471/17, EU:C:2018:681, Rn. 8 und 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-29/17

    Novartis Farma

    17 Im Rahmen des in Art. 267 AEUV vorgesehenen Verfahrens ist es Aufgabe des Gerichtshofs, dem nationalen Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben; dabei hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Februar 2018, SAKSA, C-185/17, EU:C:2018:108, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-330/17

    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr -

    7 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren, um dem nationalen Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben (vgl. u. a. Urteil vom 22. Februar 2018, SAKSA, C-185/17, EU:C:2018:108, Rn. 28).
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