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   EuGH, 22.03.1990 - 333/88   

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https://dejure.org/1990,3069
EuGH, 22.03.1990 - 333/88 (https://dejure.org/1990,3069)
EuGH, Entscheidung vom 22.03.1990 - 333/88 (https://dejure.org/1990,3069)
EuGH, Entscheidung vom 22. März 1990 - 333/88 (https://dejure.org/1990,3069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Tither / Kommissioners of Inland Revenue

    EWG-Vertrag, Artikel 5 und 7; Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, Artikel 13
    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Ausschluß von einem nationalen System, das die für Hypotheken gezahlten Zinsen subventioniert - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Tither / Kommissioners of Inland Revenue

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Protokollen durch den EuGH; Zahlung von Zinsen für ein anspruchsbegründendes Darlehen im Sinne des Finance Act; Steuerliche Behandlung von Darlehen

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 5; ; EWGV Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; EWGV Art. 5; EWGV Art. 13
    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Ausschluß von einem nationalen System, das die für Hypotheken gezahlten Zinsen subventioniert - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Abzug von Hypothekenzinsen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.01.1986 - 44/84

    Hurd / Jones

    Auszug aus EuGH, 22.03.1990 - 333/88
    16 Zu Artikel 5 EWG-Vertrag hat der Gerichtshof bereits in dem Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 44/84 ( Hurd, Slg. 1986, 29 ) entschieden, daß diese Bestimmung es den Mitgliedstaaten insbesondere verbietet, Maßnahmen zu ergreifen, die die Arbeit der Gemeinschaftsorgane beeinträchtigen können.
  • EuGH, 24.02.1988 - 260/86

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 22.03.1990 - 333/88
    12 Wegen der Auslegung dieser Vorschrift im Zusammenhang mit einem Finanzierungssystem wie dem des vorliegenden Falles ist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 24. Februar 1988 in der Rechtssache 260/86 ( Kommission/Belgien, Slg. 1988, 955 ) zu verweisen.
  • EuGH, 14.10.1999 - C-229/98

    Vander Zwalmen und Massart

    Artikel 13 des Protokolls betrifft nicht nur nationale Steuern, die direkt auf Gehälter, Löhne und andere Bezüge erhoben werden, die die Gemeinschaften ihren Beamten und sonstigen Bediensteten zahlen; vielmehr erstreckt sich die Steuerbefreiung auch auf jede mittelbare Besteuerung (siehe Urteile vom 16. Dezember 1960 in der Rechtssache 6/60, Humblet, Slg. 1960, 1170, 1197, vom 24. Februar 1988 in der Rechtssache 260/86, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 955, Randnr. 10, und vom 22. März 1990 in der Rechtssache C-333/88, Tither, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt Artikel 13 die steuerliche Hoheit der Mitgliedstaaten in der Weise, daß er jeder innerstaatlichen Regelung entgegensteht, die die Beamten oder sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften deshalb unmittelbar oder mittelbar belastet, weil sie Bezüge von den Gemeinschaften erhalten, unabhängig von ihrer Natur und ihren Erhebungsvoraussetzungen und selbst dann, wenn die fragliche Steuer nicht nach der Höhe dieser Bezüge berechnet wird (Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 10, Tither, Randnr. 12, und vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-263/91, Kristoffersen, Slg. 1993, I-2755, Randnr. 14).

    Artikel 13 verlangt lediglich, daß ein solcher Bediensteter, wenn er bestimmten Steuern unterliegt, in den Genuß aller den Steuerpflichtigen normalerweise zustehenden Steuervorteile kommen kann, damit er nicht höher besteuert wird (Urteil Tither, Randnr. 15); sie schreibt jedoch keine bevorzugte Behandlung vor.

  • EuGH, 05.07.2012 - C-558/10

    Bourges-Maunoury und Heintz - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen

    Diese wechselseitige Abgrenzung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten und der Union schließt zwangsläufig nicht nur jede unmittelbare, sondern auch jede mittelbare Besteuerung der von der Union gezahlten und nicht der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterliegenden Bezüge durch diese aus (Urteil Humblet/Belgischer Staat, Slg. 1960, 1197, sowie Urteile vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien, 260/86, Slg. 1988, 955, Randnr. 10, vom 22. März 1990, Tither, C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12, und vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart, C-229/98, Slg. 1999, I-7113, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-449/06

    Gysen - Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Vergütung - Zulagen

    33 - Urteil vom 22. März 1990 (C-333/88, Slg. 1990, I-1133).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch -

    In dem Urteil Thitier (C-333/88, EU:C:1990:131, Rn. 16) hat es der Gerichtshof dagegen ausgeschlossen, dass der Verlust einer in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Steuervergünstigung, auf die die Bediensteten und die Beamten der Gemeinschaft keinen Anspruch haben, vom Eintritt in den Dienst der Gemeinschaftsorgane oder vom weiteren Verbleib in diesem Dienst abhalten und damit die Arbeit dieser Organe beeinträchtigen könnte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-647/13

    Melchior

    In diesem Fall hatte der Gerichtshof es ausgeschlossen, dass der Verlust eines derartigen Vorteils vom Eintritt in den Dienst der Gemeinschaftsorgane oder von dessen Fortsetzung abhalten und somit die Arbeit dieser Organe beeinträchtigen könne, vgl. Urteil Tither (C-333/88, EU:C:1990:131, Rn. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2010 - C-132/09

    Kommission / Belgien - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    25 - Vgl. Urteile vom 15. September 1981, Bruce of Donington (208/80, Slg. 1981, 2205, Randnr. 14), Luxemburg/Parlament (Randnr. 37), Hurd (Randnr. 39), und vom 22. März 1990, Tither (C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2005 - C-220/03

    EZB / Deutschland - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen

    15 - Urteil vom 24. Februar 1988 in der Rechtssache 260/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 955) sowie vom 22. März 1990 in der Rechtssache 333/88 (Tither/Commissioners of Inland Revenue, Slg. 1990, I-1133), vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-263/91 (Kristoffersen, Slg. 1993, I-2755) und vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-229/98 (Vander Zwalmen und Massart/Belgien, Slg. 1999, I-7113).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10

    Bourges-Maunoury und Heintz - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der

    15 - Gleichbleibende Formulierung seit dem Urteil vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien (260/86, Slg. 1988, 955, Randnr. 10); vgl. u. a. Urteile vom 22. März 1990, Tither (C-333/88, Slg. 1990, I-1133, Randnr. 12), und vom 25. Mai 1993, Kristoffersen (C-263/91, Slg. 1993, I-2755, Randnr. 15).
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