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   EuGH, 22.03.2007 - C-437/04   

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https://dejure.org/2007,8590
EuGH, 22.03.2007 - C-437/04 (https://dejure.org/2007,8590)
EuGH, Entscheidung vom 22.03.2007 - C-437/04 (https://dejure.org/2007,8590)
EuGH, Entscheidung vom 22. März 2007 - C-437/04 (https://dejure.org/2007,8590)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Von den Gemeinschaften angemietete Immobilien - Region Brüssel-Hauptstadt - Steuer zu Lasten von Eigentümern

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Von den Gemeinschaften angemietete Immobilien - Region Brüssel-Hauptstadt - Steuer zu Lasten von Eigentümern

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Von den Gemeinschaften angemietete Immobilien - Region Brüssel-Hauptstadt - Steuer zu Lasten von Eigentümern

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

    Vorrechte und Befreiungen

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Befreiung der in Brüssel ansässigen Beamten und Bediensteten der Europäischen Gemeinschaft von Grundsteuern auf in Belgien belegene Grundstücke; Unvereinbarkeit der Einführung einer nationalen Steuer mit der Steuerbefreiung der Europäischen Gemeinschaften; ...

  • Judicialis

    EG Art. 226

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 226
    Vorrechte und Befreiungen: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Von den Gemeinschaften angemietete Immobilien - Region Brüssel-Hauptstadt - Steuer zu Lasten von Eigentümern

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinschaftswidrigkeit einer belgischen Regionalsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Von den Gemeinschaften angemietete Immobilien - Region Brüssel-Hauptstadt - Steuer zulasten von Eigentümern

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 15. Oktober 2004

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Belgien; Gemeinschaftsrecht; Regionalsteuer; Steuerbefreiung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965, wonach die Gemeinschaften, ihre Guthaben, Einkünfte und sonstigen Vermögensgegenstände von jeder ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 26.10.2006 - C-199/05

    Europäische Gemeinschaft - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der

    Auszug aus EuGH, 22.03.2007 - C-437/04
    Dagegen ist die Befreiung nach der Regelung über die indirekten Steuern und Abgaben begrenzt und bedingt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2006, Europäische Gemeinschaft, C-199/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 31).

    Auch für den Fall, dass die Befreiung der Vertragspartner von der regionalen Steuer einen finanziellen Vorteil zugunsten der Gemeinschaften darstellen sollte, ist jedoch festzustellen, dass die Kommission keinen überzeugenden Gesichtspunkt dafür vorgetragen hat, dass die Abwälzung dieser Steuer auf sie die Unabhängigkeit der Gemeinschaften beeinträchtigen oder deren ordnungsgemäßes Funktionieren behindern könnte (Urteil Europäische Gemeinschaft, Randnr. 43).

    Überdies darf die Auslegung einer Bestimmung im Licht ihres Zwecks nicht dazu führen, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Europäische Gemeinschaft, Randnr. 42, und zu den Vorrechten und Befreiungen der Europäischen Zentralbank Urteil vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland, C-220/03, Slg. 2005, I-10595, Randnr. 31).

  • EuGH, 28.03.1996 - C-191/94

    AGF Belgium / European Economic Community u.a.

    Auszug aus EuGH, 22.03.2007 - C-437/04
    Bezüglich des Zwecks der Steuerbefreiung ist daran zu erinnern, dass sie auf dem Erfordernis beruht, die Unabhängigkeit der Gemeinschaften gegenüber den Mitgliedstaaten und ihr ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten (Urteil vom 28. März 1996, AGF Belgium, C-191/94, Slg. 1996, I-1859, Randnr. 19).

    Dagegen besteht in der vorliegenden Rechtssache keine Besteuerung auf Gemeinschaftsebene, und es geht außerdem nur um die Bestimmungen des Protokolls, die die Gemeinschaften selbst von jeder direkten Steuer befreien (vgl. in diesem Sinne Urteil AGF Belgium, Randnr. 14).

  • EuGH, 14.10.1999 - C-229/98

    Vander Zwalmen und Massart

    Auszug aus EuGH, 22.03.2007 - C-437/04
    Schließlich ist das Vorbringen der Kommission und des Rates zurückzuweisen, das diese zum einen aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 13 des Protokolls herleiten, wonach die Steuerbefreiung vor Versuchen der Mitgliedstaaten geschützt worden sei, diesen Grundsatz unmittelbar oder mittelbar anzutasten (Urteile vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien, 260/86, Slg. 1988, 955, und vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart, C-229/98, Slg. 1999, I-7113), und das sie zum anderen auf den Umstand stützen, dass die Gemeinschaften eine höhere finanzielle Belastung trügen als Mieter aus der Privatwirtschaft, die die Miete und die Kosten von der Steuer absetzen könnten.
  • EuGH, 20.06.2002 - C-287/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 22.03.2007 - C-437/04
    Das Vorverfahren soll dem betroffenen Mitgliedstaat nämlich u. a. Gelegenheit geben, sich gegen die Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (Urteile vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, C-439/99, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10, und vom 24. Juni 2004, Kommission/Niederlande, C-350/02, Slg. 2004, I-6213, Randnr. 18), und gewährleisten, dass ein etwaiges streitiges Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat (Urteile vom 20. Juni 2002, Kommission/Deutschland, C-287/00, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 17, und Kommission/Niederlande, Randnr. 19).
  • EuGH, 24.02.1988 - 260/86

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 22.03.2007 - C-437/04
    Schließlich ist das Vorbringen der Kommission und des Rates zurückzuweisen, das diese zum einen aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 13 des Protokolls herleiten, wonach die Steuerbefreiung vor Versuchen der Mitgliedstaaten geschützt worden sei, diesen Grundsatz unmittelbar oder mittelbar anzutasten (Urteile vom 24. Februar 1988, Kommission/Belgien, 260/86, Slg. 1988, 955, und vom 14. Oktober 1999, Vander Zwalmen und Massart, C-229/98, Slg. 1999, I-7113), und das sie zum anderen auf den Umstand stützen, dass die Gemeinschaften eine höhere finanzielle Belastung trügen als Mieter aus der Privatwirtschaft, die die Miete und die Kosten von der Steuer absetzen könnten.
  • EuGH, 24.11.1992 - C-286/90

    Anklagemindigheden / Poulsen und Diva Navigation

    Auszug aus EuGH, 22.03.2007 - C-437/04
    Jedenfalls ist das Wiener Übereinkommen, wie die Generalanwältin in den Nummern 35 bis 37 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, auch wenn die Gemeinschaft ihre Befugnisse unter Beachtung des Völkerrechts ausüben muss (Urteil vom 24. November 1992, Poulsen und Diva Navigation, C-286/90, Slg. 1992, I-6019, Randnr. 9), in der vorliegenden Rechtssache nicht von maßgeblicher Bedeutung.
  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 22.03.2007 - C-437/04
    Das Vorverfahren soll dem betroffenen Mitgliedstaat nämlich u. a. Gelegenheit geben, sich gegen die Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (Urteile vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, C-439/99, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10, und vom 24. Juni 2004, Kommission/Niederlande, C-350/02, Slg. 2004, I-6213, Randnr. 18), und gewährleisten, dass ein etwaiges streitiges Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat (Urteile vom 20. Juni 2002, Kommission/Deutschland, C-287/00, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 17, und Kommission/Niederlande, Randnr. 19).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-350/02

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 22.03.2007 - C-437/04
    Das Vorverfahren soll dem betroffenen Mitgliedstaat nämlich u. a. Gelegenheit geben, sich gegen die Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (Urteile vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, C-439/99, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10, und vom 24. Juni 2004, Kommission/Niederlande, C-350/02, Slg. 2004, I-6213, Randnr. 18), und gewährleisten, dass ein etwaiges streitiges Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat (Urteile vom 20. Juni 2002, Kommission/Deutschland, C-287/00, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 17, und Kommission/Niederlande, Randnr. 19).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-345/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

    Auszug aus EuGH, 22.03.2007 - C-437/04
    Insoweit ist an die ständige Rechtsprechung zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten zwar für die direkten Steuern zuständig sind, aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (Urteile vom 26. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-345/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 10, und vom 14. November 2006, Kerckhaert und Morres, C-513/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 15).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-220/03

    EZB / Deutschland - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 22.03.2007 - C-437/04
    Überdies darf die Auslegung einer Bestimmung im Licht ihres Zwecks nicht dazu führen, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Europäische Gemeinschaft, Randnr. 42, und zu den Vorrechten und Befreiungen der Europäischen Zentralbank Urteil vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland, C-220/03, Slg. 2005, I-10595, Randnr. 31).
  • EuGH, 14.11.2006 - C-513/04

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN DIE DIVIDENDEN GEBIETSANSÄSSIGER GESELLSCHAFTEN UND DIE

  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Daher muss die Kommission bereits im Lauf des Vorverfahrens genau angeben, welche Bestimmung oder Bestimmungen der Verpflichtung zugrunde liegen, deren Nichteinhaltung dem Mitgliedstaat vorgeworfen wird (vgl. Urteil vom 22. März 2007, Kommission/Belgien, C-437/04, Slg. 2007, I-2513, Randnr. 39).
  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über

    Ferner umfasst die Vertragsfreiheit u. a. die freie Wahl des Geschäftspartners (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 1991, Neu u. a., C-90/90 und C-91/90, Slg. 1991, I-3617, Randnr. 13) sowie die Freiheit, den Preis für eine Leistung festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 2007, Kommission/Belgien, C-437/04, Slg. 2007, I-2513, Randnr. 51, sowie vom 19. April 2012, F-Tex, C-213/10, Randnr. 45).
  • EuGH, 16.10.2012 - C-364/10

    Die Slowakei hat dadurch, dass sie dem Präsidenten Ungarns die Einreise in ihr

    Dies werde zunächst durch das Urteil vom 22. März 2007, Kommission/Belgien (C-437/04, Slg. 2007, I-2513), bestätigt, nach dem die Möglichkeit, ihre diplomatischen Beziehungen zu regeln, selbst nach dem Beitritt zur Europäischen Union bei den Mitgliedstaaten verbleibe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll (Nr.

    Das Urteil Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178), in dem der Gerichtshof die Befreiung mit der Begründung abgelehnt habe, dass der Abgabenpflichtige der in Rede stehenden Steuer nicht die Union gewesen sei, sondern ihr Vertragspartner, sei auf die vorliegende Rechtssache nicht übertragbar.

    Der Inhalt des Urteils des Gerichtshofs Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178) sei auf die vorliegende Rechtssache übertragbar, weil die Union nicht der Abgabenpflichtige der regionalen Beiträge sei, weder die Elektrizitätsordonnanz noch die Gasordonnanz dem Abgabenpflichtigen vorschrieben, sie auf den Endkunden abzuwälzen, und die Abwälzung auf die Union daher rein vertraglich sei.

    4 - Urteile AGF Belgium (C-191/94, EU:C:1996:144), Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678) und Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178).

    Ebenso nimmt der Gerichtshof im Urteil Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 44 bis 46) eine autonome Auslegung des Begriffs "direkte Steuer" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 des Protokolls vor.

    30 - Im Urteil Kommission/Belgien hat der Gerichtshof entschieden, dass die Befreiung zu versagen sei, da sie dem Vertragspartner der Union nicht zugutekomme; erst sodann weist er darauf hin, dass ein solches Ergebnis nicht durch den Zweck von Art. 3 des Protokolls, nämlich die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Union oder ihres ordnungsgemäßen Funktionierens, "entkräftet [wird]" (Urteil Kommission/Belgien, C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 55 und 56).

    31 - C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 50 und 51.

  • EuGH, 19.12.2019 - C-502/19

    Vorrechte und Befreiungen

    Diese Auslegung wird durch die mit dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Union verfolgten Ziele bestätigt, die, wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, darin bestehen, den Organen der Union einen vollständigen und effektiven Schutz gegen Beeinträchtigungen oder Gefährdungen ihres ordnungsgemäßen Funktionierens und ihrer Unabhängigkeit zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 1986, Wybot, 149/85, EU:C:1986:310, Rn. 12 und 22, Beschluss vom 13. Juli 1990, Zwartveld u. a., C-2/88-IMM, EU:C:1990:315, Rn. 19, sowie Urteil vom 22. März 2007, Kommission/Belgien, C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14

    Taricco u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Steuerstraftaten im

    62 - Urteil Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 56 am Ende).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung

    96 - Die Auslegung einer Bestimmung darf nicht dazu führen, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (Urteile vom 26. Oktober 2006, Europäische Gemeinschaft, C-199/05, Slg. 2006, I-10485, Randnr. 42, und vom 22. März 2007, Kommission/Belgien, C-437/04, Slg. 2007, I-2513, Randnr. 56 am Ende).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    5 - Vgl. Urteile vom 22. März 2007, Kommission/Belgien (C-437/04, Slg. 2007, I-2513, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-179/13

    Evans - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der auf einen Arbeitnehmer auf

    15 - Urteil Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10

    Bourges-Maunoury und Heintz - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der

    19 - Urteil vom 22. März 2007, Kommission/Belgien (C-437/04, Slg. 2007, I-2513, Randnr. 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-316/19

    Kommission/ Slowenien (Archives de la BCE) - Vertragsverletzungsverfahren - Art.

  • EuGöD, 21.10.2009 - F-74/08

    Ramaekers-Jørgensen / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-568/21

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Carte diplomatique) - Vorlage zur

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