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   EuGH, 22.03.2012 - C-200/11 P   

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https://dejure.org/2012,9553
EuGH, 22.03.2012 - C-200/11 P (https://dejure.org/2012,9553)
EuGH, Entscheidung vom 22.03.2012 - C-200/11 P (https://dejure.org/2012,9553)
EuGH, Entscheidung vom 22. März 2012 - C-200/11 P (https://dejure.org/2012,9553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 28. April 2011 von der Italienischen Republik gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 3. Februar 2011 in der Rechtssache T-3/09, Italienische Republik/Europäische Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 3. Februar 2011, Italien/Kommission (T"3/09), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2010/38/EG der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die Beihilfe C 20/08 (ex N 62/08), die Italien in Form ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.12.2008 - C-20/08

    Enercon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke, die

    Auszug aus EuGH, 22.03.2012 - C-200/11
    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 3. Februar 2011, 1talien/Kommission (T-3/09), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2010/38/EG der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe C 20/08 (ex N 62/08), die Italien im Rahmen einer Änderung der Beihilferegelung N 59/04 zur Einführung betreffend befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau gewähren will (ABl. 2010, L 17, S. 50), abgewiesen hat.
  • EuG, 03.02.2011 - T-3/09

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Befristete Schutzmaßnahmen für den

    Auszug aus EuGH, 22.03.2012 - C-200/11
    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 3. Februar 2011, 1talien/Kommission (T-3/09), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2010/38/EG der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe C 20/08 (ex N 62/08), die Italien im Rahmen einer Änderung der Beihilferegelung N 59/04 zur Einführung betreffend befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau gewähren will (ABl. 2010, L 17, S. 50), abgewiesen hat.
  • EuG, 09.06.2016 - T-162/13

    Magic Mountain Kletterhallen u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine derartige Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission, C-200/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:165, Rn. 74).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV -

    Vgl. auch Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission (C-200/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:165, Rn. 30 und 31), wo der Gerichtshof sich nur auf Art. 4 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 794/2004 bezog.

    35 Vgl. in diesem Sinne Urteil Régie Networks (Rn. 113) und Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission (C-200/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:165, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    43 Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission (C-200/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:165, Rn. 28 bis 31).

    49 Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission (C-200/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:165, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.09.2018 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Kommission nur dann in der Lage ist, zu prüfen, ob eine von einem Staat geplante Beihilferegelung als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden kann, wenn sie die Auswirkungen dieser Regelung auf den Wettbewerb u. a. im Hinblick auf die Mittel beurteilen kann, die der Mitgliedstaat der betreffenden Beihilferegelung zuweist, und dass demzufolge die Verpflichtung, in den Anmeldungen die Schätzungen zu den Gesamtsummen der geplanten staatlichen Beihilfemaßnahmen anzugeben, aus dem Wesen des Systems der vorherigen Kontrolle staatlicher Beihilfemaßnahmen folgt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission, C-200/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:165, Rn. 47 bis 49).

    Außerdem sind für die Auslegung solcher Entscheidungen der Kommission nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur deren Text zu untersuchen, sondern auch die vom betreffenden Mitgliedstaat vorgenommene Notifizierung heranzuziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Mai 2010, Todaro Nunziatina & C., C-138/09, EU:C:2010:291, Rn. 31, und vom 16. Dezember 2010, Kahla Thüringen Porzellan/Kommission, C-537/08 P, EU:C:2010:769, Rn. 44, sowie Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission, C-200/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:165, Rn. 27).

    So hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Reichweite einer Entscheidung über die Genehmigung einer Beihilferegelung grundsätzlich durch die Mittel begrenzt wird, die der Mitgliedstaat in seinem Notifizierungsschreiben angegeben hat, auch wenn diese Mittel im Text dieser Entscheidung selbst nicht erwähnt werden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission, C-200/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:165, Rn. 26 und 27).

  • EuGH, 12.10.2016 - C-242/15

    Land Hessen / Pollmeier Massivholz - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet es u. a., gleiche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission, C-200/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:165, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-303/13

    Kommission / Andersen - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Dem öffentlichen

    Diese beiden Urteile waren Gegenstand eines Rechtsmittels, das den Beschlüssen Cantiere navale De Poli/Kommission (C-167/11 P, EU:C:2012:164) und Italien/Kommission (C-200/11 P, EU:C:2012:165) zugrunde liegt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2017 - C-467/15

    Kommission / Italien

    5 Urteile vom 3. Oktober 1991, 1talien/Kommission (C-261/89, EU:C:1991:367, Rn. 2 bis 4 und 20 bis 23), vom 5. Oktober 1994, 1talien/Kommission (C-47/91, EU:C:1994:358, Rn. 24 bis 26), und vom 21. März 2002, Spanien/Kommission (C-36/00, EU:C:2002:196, Rn. 22 bis 25), sowie Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission (C-200/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:165, Rn. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-118/10

    Kommission / Rat - Staatliche Beihilfen - Befugnisse des Rates - Art. 108 Abs. 2

    11 - Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2011, 1talien/Kommission (T-3/09, Slg. 2011, II-95), bestätigt durch den Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission (C-200/11 P).
  • EuG, 15.09.2015 - T-346/12

    Ungarn / Kommission

    Der nach Erzeugerorganisation aufgeschlüsselte Betrag der einzelstaatlichen finanziellen Beihilfe, auf den sich die Kommission bei der Festlegung der Erstattung stützte, wurde durch diese also im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens unter Berücksichtigung des Inhalts der Mitteilung Ungarns genehmigt (vgl. entsprechend Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission, C-200/11 P, EU:C:2012:165, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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