Rechtsprechung
EuGH, 22.03.2012 - C-248/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Richtlinie 2004/39/EG - Märkte für Finanzinstrumente - Art. 4 Abs. 1 Nr. 14 - Begriff 'geregelter Markt' - Zulassung - Anforderungen an das Funktionieren - Markt, dessen Rechtsnatur nicht präzisiert wird, der aber nach einer Fusion von einer juristischen Person ...
- Europäischer Gerichtshof
Nilas u.a.
Richtlinie 2004/39/EG - Märkte für Finanzinstrumente - Art. 4 Abs. 1 Nr. 14 - Begriff "geregelter Markt" - Zulassung - Anforderungen an das Funktionieren - Markt, dessen Rechtsnatur nicht präzisiert wird, der aber nach einer Fusion von einer juristischen Person verwaltet ...
- EU-Kommission
Nilas u.a.
Richtlinie 2004/39/EG - Märkte für Finanzinstrumente - Art. 4 Abs. 1 Nr. 14 - Begriff ‚geregelter Markt‘ - Zulassung - Anforderungen an das Funktionieren - Markt, dessen Rechtsnatur nicht präzisiert wird, der aber nach einer Fusion von einer juristischen ...
- Wolters Kluwer
Begriff des geregelten Marktes im Finanzmarktsektor zur Bestimmung der Strafbarkeit von Aktienkursmanipulationen; Vorabentscheidungsersuchen eines rumänischen Strafgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des geregelten Marktes im Finanzmarktsektor zur Bestimmung der Strafbarkeit von Aktienkursmanipulationen; Vorabentscheidungsersuchen eines rumänischen Strafgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Cluj (Rumänien), eingereicht am 23. Mai 2011 - Strafverfahren gegen Rares Doralin Nilas, Gicu Agenor Gânsca, Ana-Maria Oprean (geb. Schiopu), Sergiu-Dan Dascal, Ionut Horea Babos
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuGH, 01.07.2011 - C-248/11
- EuGH, 22.03.2012 - C-248/11
Papierfundstellen
- EuZW 2012, 350
- NZG 2012, 590
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON …
Auszug aus EuGH, 22.03.2012 - C-248/11
Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. u. a. Urteile vom 27. Oktober 2009, CEZ, C-115/08, Slg. 2009, I-10265, Randnr. 81, und vom 10. Februar 2011, Vicoplus u. a., C-307/09 bis C-309/09, Slg. 2011, I-453, Randnr. 22). - EuGH, 10.02.2011 - C-307/09
Vicoplus
Auszug aus EuGH, 22.03.2012 - C-248/11
Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. u. a. Urteile vom 27. Oktober 2009, CEZ, C-115/08, Slg. 2009, I-10265, Randnr. 81, und vom 10. Februar 2011, Vicoplus u. a., C-307/09 bis C-309/09, Slg. 2011, I-453, Randnr. 22).
- EuGH, 17.06.2021 - C-23/20
Simonsen & Weel - Angabe von Schätzmenge/Schätzwert in der Vergabebekanntmachung
Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. u. a. Urteile vom 27. Oktober 2009, CEZ, C-115/08, EU:C:2009:660, Rn. 81, vom 22. März 2012, Nila?Ÿ u. a., C-248/11, EU:C:2012:166, Rn. 31, sowie vom 20. Dezember 2017, 1mpresa di Costruzioni Ing. - Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-658/15
Robeco Hollands Bezit u.a.
Im Urteil Nila?Ÿ u. a. wurde ausgeführt, dass in der Richtlinie 2004/39 ausdrücklich Situationen ins Auge gefasst werden, in denen der Betreiber eines geregelten Marktes auch ein anderes Handelssystem betreibt, ohne dass dieses aufgrund dessen zu einem geregelten Markt würde(27).25 Urteil vom 22. März 2012 (C-248/11, EU:C:2012:166, Rn. 54).
27 Urteil vom 22. März 2012, Nila?Ÿ u. a. (C-248/11, EU:C:2012:166, Rn. 44 bis 46).
Für den Gerichtshof "reicht der bloße Umstand, dass der fragliche Markt in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt wird, nicht aus, um auszuschließen, dass es sich um einen geregelten Markt handelt" (Urteil vom 22. März 2012, Nila?Ÿ u. a., C-248/11, EU:C:2012:166, Rn. 53).
- EuGH, 26.09.2013 - C-418/11
TEXDATA Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie …
Was die Erheblichkeit der geltend gemachten Bestimmungen anbelangt, hindert nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, dass das vorlegende Gericht eine Vorlagefrage unter Bezugnahme auf bestimmte Vorschriften des Unionsrechts formuliert hat, den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht unabhängig davon, worauf es in seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Auslegungshinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache von Nutzen sein können (vgl. u. a. Urteile vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, C-152/03, Slg. 2006, I-1711, Randnr. 29, vom 10. Februar 2011, Vicoplus u. a., C-307/09 bis C-309/09, Slg. 2011, I-453, Randnr. 22, und vom 22. März 2012, Nila?Ÿ u. a., C-248/11, Randnr. 31).
- EuGH, 10.10.2013 - C-94/12
Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Der Umstand, dass ein einzelstaatliches Gericht eine Vorlagefrage ihrer Form nach unter Bezugnahme auf bestimmte Vorschriften des Unionsrechts formuliert hat, hindert den Gerichtshof jedoch nicht daran, diesem Gericht unabhängig davon, worauf es in seiner Frage oder seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Auslegungshinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. März 2012, Nila?Ÿ u. a., C-248/11, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.05.2013 - C-604/11
Genil 48 und Comercial Hostelera de Grandes Vinos - Richtlinie 2004/39/EG - …
Dies gilt umso mehr, als die genannten Beurteilungen gemäß der Überschrift des Abschnitts 2, der in Titel II Kapitel II dieser Richtlinie enthalten ist und zu dem Art. 19 gehört, dem Schutz der Anleger dienen, der, wie in den Erwägungsgründen 2 und 31 der Richtlinie ausgeführt ist, eines der Ziele dieser Richtlinie ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. März 2012, Nila?Ÿ u. a., C-248/11, Randnr. 48). - Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2017 - C-678/15
Khorassani - Verbraucherschutz - Märkte für Finanzinstrumente - Begriff der …
20 Urteil vom 22. März 2012, Nila?Ÿ u. a. (C-248/11, EU:C:2012:166, Rn. 48). - Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-418/11
TEXDATA Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV und …
Zur fehlenden Eignung eines unrichtigen Verweises auf Bestimmungen des Unionsrechts, die Zulässigkeit der Vorlagefrage in Frage zu stellen, vgl. auch Urteil vom 22. März 2012, Nila?Ÿ (C-248/11, Randnrn.