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   EuGH, 22.03.2012 - C-354/11 P   

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https://dejure.org/2012,4140
EuGH, 22.03.2012 - C-354/11 P (https://dejure.org/2012,4140)
EuGH, Entscheidung vom 22.03.2012 - C-354/11 P (https://dejure.org/2012,4140)
EuGH, Entscheidung vom 22. März 2012 - C-354/11 P (https://dejure.org/2012,4140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 6. Juli 2011 von Maurice Emram gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2011 in der Rechtssache T-187/10, Emram/HABM

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2011, Emram/HABM (T"187/10), mit dem die Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2010 (Sache R 1281/2008-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Guccio Gucci ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 10.05.2011 - T-187/10

    Emram / OHMI - Guccio Gucci (G)

    Auszug aus EuGH, 22.03.2012 - C-354/11
    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2011, Emram/HABM (T-187/10), mit dem die Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2010 (Sache R 1281/2008-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Guccio Gucci SpA und Herrn M. Emram abgewiesen wurde - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1) - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G - Verwechslungsgefahr - Verfälschung von Beweisen - Unzutreffende Beurteilung der Kennzeichnungskraft - Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
  • EuGH, 20.05.2014 - C-414/13

    Reber / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Zu beachten ist indessen, dass zwar die Würdigung von Beweismitteln eine Frage tatsächlicher Art ist, die sich der Kontrolle durch den Gerichtshof entzieht, dass jedoch das Versäumnis, alle Beweismittel zu berücksichtigen, einen Rechtsfehler darstellt und als ein solcher vor dem Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels geltend gemacht werden kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss Emram/HABM, C-354/11 P, EU:C:2012:167, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Thüringen, 05.06.2018 - 3 KO 167/18

    Syrien, UNRWA, Palästinenser, Staatenlosigkeit, staatenloser Palästinenser,

    [...] (ee) Für die Frage, wie das für die Prüfung maßgebliche Einsatzgebiet der UNRWA geographisch abzugrenzen ist, folgt aus dem Rechtsgedanken in Art. 1 Abschnitt C Nr. 6 Satz 1 GFK und in Art. 11 Abs. 1 lit. f) RiLi 2011/95/EU bzw. in § 73 Abs. 1 Satz 2 AsylG, dass dabei nicht auf das gesamte Mandatsgebiet der UNRWA abzustellen ist, sondern auf das Gebiet des gewöhnlichen Aufenthalts des Betroffenen (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-354/11 - a.a.O., Rdn. 77, vgl. auch UNHCR, Note über die Anwendbarkeit von Artikel 1 D des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge auf palästinensische Flüchtlinge, 10/2002, Abschnitt B, Nr. 8 lit. [ii]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2016 - C-226/15

    Apple and Pear Australia und Star Fruits Diffusion / EUIPO - Rechtsmittel -

    11 - Vgl. allgemein Beschluss Emram/HABM (C-354/11 P, EU:C:2012:167, Rn. 92 ff.) und Urteil Alcon/HABM (C-412/05 P, EU:C:2007:252, Rn. 65).
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