Rechtsprechung
   EuGH, 22.04.2010 - C-146/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30878
EuGH, 22.04.2010 - C-146/09 (https://dejure.org/2010,30878)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.2010 - C-146/09 (https://dejure.org/2010,30878)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 2010 - C-146/09 (https://dejure.org/2010,30878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,30878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 24. April 2009 - Prof. Dr. Claus Scholl gegen Stadtwerke Aachen AG

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Streichung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Scholl

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung des Art. 6 Abs. 3 dritter Gedankenstrich der Richtlinie 1997/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. L 144, S. 19) ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • AG Hamburg, 12.07.2013 - 31c C 225/13

    Urheberrechtsverletzung - Verkauf einer Raubpressung eines Tonträgers bei Ebay

    So hatte das AG Hamburg, 36a C 146/09, Urteil vom 14.07.2009, bei einem sog. Bootleg die Anwendung des derzeitigen § 97a Abs. 2 UrhG (Beschränkung der Abmahnkosten auf insgesamt 100,- EUR) bejaht, während diese Entscheidung in der Berufungsinstanz aufgehoben worden ist (LG Hamburg, Beschluss vom 30.04.2010, 308 S 12/09).

    Die Rechtsprechung beurteilte den jeweiligen Gegenstandswert in der Folge einzelfallabhängig und insgesamt sehr uneinheitlich (vgl. für Filesharing-Fälle etwa AG Halle/Saale, Urteil vom 24.11.2009, 95 C 3258/09, 1.200,- EUR Unterlassungsstreitwert für einen Film; AG Köln, Urteil vom 05.11.2012, 137 C 521/11, 3.500,- EUR Unterlassungsstreitwert für einen Film; näher Dreier/Schulze/Dre/er, 4. Aufl. 2013, § 97a UrhG Rn. 2; AG Hamburg, Urteil vom 14.07.2009, 36a C 146/09: Beschränkung der Abmahnkosten auf 100,- EUR gem. § 97a Abs. 2 UrhG in einem sog. Bootleg-Fall, aufgehoben vom LG Hamburg, Beschluss vom 30.04.2010, 308 S 12/09: Gegenstandswert von 20.000,- EUR für den Verkauf zweier unlizensierter Tonträger mit insgesamt 32 Titeln).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht