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   EuGH, 22.04.2010 - C-423/07   

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EuGH, 22.04.2010 - C-423/07 (https://dejure.org/2010,2122)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.2010 - C-423/07 (https://dejure.org/2010,2122)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 2010 - C-423/07 (https://dejure.org/2010,2122)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 3 und 11 - Öffentliche Baukonzessionen - Bekanntmachungspflichten - Umfang der Pflichten - Vergabebekanntmachung - Beschreibung des Gegenstands der Konzession und des Orts der Arbeiten - Nicht ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 3 und 11 - Öffentliche Baukonzessionen - Bekanntmachungspflichten - Umfang der Pflichten - Vergabebekanntmachung - Beschreibung des Gegenstands der Konzession und des Orts der Arbeiten - Nicht ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 3 und 11 - Öffentliche Baukonzessionen - Bekanntmachungspflichten - Umfang der Pflichten - Vergabebekanntmachung - Beschreibung des Gegenstands der Konzession und des Orts der Arbeiten - Nicht ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 3 und 11 - Öffentliche Baukonzessionen - Bekanntmachungspflichten - Umfang der Pflichten - Vergabebekanntmachung - Beschreibung des Gegenstands der Konzession und des Orts der Arbeiten - Nicht ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 3 und 11 - Öffentliche Baukonzessionen - Bekanntmachungspflichten - Umfang der Pflichten - Vergabebekanntmachung - Beschreibung des Gegenstands der Konzession und des Orts der Arbeiten - Nicht ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschreibung des Gegenstands der Konzession & des Orts von Bauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Art. 3 und 11 - Öffentliche Baukonzessionen - Bekanntmachungspflichten - Umfang der Pflichten - Vergabebekanntmachung - Beschreibung des Gegenstands der Konzession und des Orts der Arbeiten - Nicht ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nationale Vorschrift kann Auftragsumfang nicht erhöhen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vom Auftragsgegenstand abweichendes Angebot darf nicht bezuschlagt werden! (IBR 2010, 702)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 13. September 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Spanien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 3 und 11 Abs. 3, 6, 7 und 12 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199, S. 54) - Verstoß gegen die Grundsätze der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 643
  • BauR 2010, 1281
  • VergabeR 2010, 632
  • ZfBR 2011, 188
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 18.03.1986 - 85/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 22.04.2010 - C-423/07
    Denn die Existenz von Rechtsbehelfen zu den nationalen Gerichten kann die Erhebung einer Klage nach Art. 226 EG nicht beeinträchtigen, da beide Verfahren unterschiedlichen Zwecken dienen und andere Wirkungen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 1970, Kommission/Italien, 31/69, Slg. 1970, 25, Randnr. 9, vom 18. März 1986, Kommission/Belgien, 85/85, Slg. 1986, 1149, Randnr. 24, vom 10. Juni 2004, Kommission/Italien, C-87/02, Slg. 2004, I-5975, Randnr. 39, und vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-508/03, Slg. 2006, I-3969, Randnr. 71).
  • EuGH, 04.05.2006 - C-508/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 22.04.2010 - C-423/07
    Denn die Existenz von Rechtsbehelfen zu den nationalen Gerichten kann die Erhebung einer Klage nach Art. 226 EG nicht beeinträchtigen, da beide Verfahren unterschiedlichen Zwecken dienen und andere Wirkungen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 1970, Kommission/Italien, 31/69, Slg. 1970, 25, Randnr. 9, vom 18. März 1986, Kommission/Belgien, 85/85, Slg. 1986, 1149, Randnr. 24, vom 10. Juni 2004, Kommission/Italien, C-87/02, Slg. 2004, I-5975, Randnr. 39, und vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-508/03, Slg. 2006, I-3969, Randnr. 71).
  • EuGH, 17.02.1970 - 31/69

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 22.04.2010 - C-423/07
    Denn die Existenz von Rechtsbehelfen zu den nationalen Gerichten kann die Erhebung einer Klage nach Art. 226 EG nicht beeinträchtigen, da beide Verfahren unterschiedlichen Zwecken dienen und andere Wirkungen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 1970, Kommission/Italien, 31/69, Slg. 1970, 25, Randnr. 9, vom 18. März 1986, Kommission/Belgien, 85/85, Slg. 1986, 1149, Randnr. 24, vom 10. Juni 2004, Kommission/Italien, C-87/02, Slg. 2004, I-5975, Randnr. 39, und vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-508/03, Slg. 2006, I-3969, Randnr. 71).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-33/04

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 22.04.2010 - C-423/07
    In diesem Sinne prüft der Gerichtshof - während allein die Kommission die Zweckmäßigkeit der Einreichung und Aufrechterhaltung einer Vertragsverletzungsklage beurteilt -, ob die gerügte Vertragsverletzung vorliegt, ohne dass er über die Ausübung des Ermessens durch die Kommission zu entscheiden hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnrn.
  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus EuGH, 22.04.2010 - C-423/07
    So hat der Gerichtshof im Rahmen eines öffentlichen Bauauftrags die Rechtmäßigkeit eines Verweises in den Verdingungsunterlagen auf die nationalen Rechtsvorschriften betreffend die Möglichkeit für die Bieter, in ihren Angeboten Änderungsvorschläge vorzulegen, nach Art. 19 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 93/37 verneint, da in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen an solche Änderungsvorschläge nicht erläutert waren (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2003, Traunfellner, C-421/01, Slg. 2003, I-11941, Randnrn.
  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 22.04.2010 - C-423/07
    Denn die Existenz von Rechtsbehelfen zu den nationalen Gerichten kann die Erhebung einer Klage nach Art. 226 EG nicht beeinträchtigen, da beide Verfahren unterschiedlichen Zwecken dienen und andere Wirkungen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 1970, Kommission/Italien, 31/69, Slg. 1970, 25, Randnr. 9, vom 18. März 1986, Kommission/Belgien, 85/85, Slg. 1986, 1149, Randnr. 24, vom 10. Juni 2004, Kommission/Italien, C-87/02, Slg. 2004, I-5975, Randnr. 39, und vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-508/03, Slg. 2006, I-3969, Randnr. 71).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass, wie das Königreich der Niederlande geltend macht, der öffentliche Auftraggeber zwar von den interessierten Wirtschaftsteilnehmern erwarten darf, dass sie gebührend informiert sind und mit der üblichen Sorgfalt handeln; eine solche berechtigte Erwartung setzt jedoch voraus, dass der öffentliche Auftraggeber selbst seine Anforderungen klar formuliert hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2010, Kommission/Spanien, C-423/07, Slg. 2010, I-3429, Randnr. 58).

    Die Richtlinie 2004/18 steht nämlich nicht grundsätzlich einem Verweis - in der Vergabebekanntmachung oder dem Lastenheft - auf Rechts- und Verwaltungsvorschriften für bestimmte technische Spezifikationen entgegen, wenn ein solcher Verweis praktisch unvermeidbar ist, soweit er zusammen mit sämtlichen zusätzlichen Angaben erfolgt, die von der Richtlinie eventuell verlangt werden (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Spanien, Randnrn.

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im

    Zur Sicherung der Gleichbehandlung der in Frage kommenden Bieter und der Transparenz der Auftragsvergabe gehören zu den Auskünften, die die Auftragsbekanntmachung enthalten muss, auch die ergänzenden Gegenstände des Auftrags, die Beschreibung sowie die Menge und der Gesamtumfang der Arbeiten (EuGH, Urteil vom 22. April 2010 (C-423/07, Kommission/Spanien, Rn. 55; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014, VII-Verg 32/13, VergabeR 2014, 557, juris Rn. 26).

    Da in dem Standardformular für die Bekanntmachung regelmäßig nur ein begrenzter Raum zur Verfügung steht, können die Informationen in den Vergabeunterlagen als natürliche Ergänzung der Bekanntmachung näher ausgeführt werden (EuGH, Urteil vom 22. April 2010 (C-423/07, Kommission/Spanien, Rn. 60).

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    Aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 13.04.2010 (a.a.O., Rdnr. 39) geht vielmehr hervor, dass auch Anpassungsklauseln nicht von vornherein der Wesentlichkeit einer Vertragsänderung entgegen stehen, im konkreten Fall bei der Abwägung nicht einmal eine Rolle spielten (sehr kritisch gegen eine Erweiterung des Auftragsgegenstandes, allerdings in einem laufenden Vergabeverfahren auch EuGH, Urteil vom 22.04.2010 - C-423/07, VergabeR 2010, 632).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13

    Zulässigkeit der Erweiterung eines Vertrages über die augenchirurgische

    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Vertragsänderungen dann als eine Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und wenn sie infolgedessen den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen des Vertrags erkennen lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - C-454/06, pressetext Nachrichtenagentur, NZBau 2008, 518, Rn. 34 ff.; Urteil vom 13. April 2010 - C-91/08, Wall, NZBau 2010, 382; Urteil vom 22. April 2010 - C-423/07, Kommission/Spanien, VergabeR 2010, 632).

    Während sich die pressetext Nachrichtenagentur-Entscheidung des EuGH allerdings noch so lesen kann, dass auch wesentliche Vertragsänderungen (allein) in den Bedingungen des ursprünglichen Auftrags vorgesehen oder erlaubt sein können, hat der Gerichtshof durch Urteil vom 22. April 2010 (C-423/07, Kommission/Spanien, Rn. 55) indes entschieden, dass zur Sicherung der Gleichbehandlung der in Frage kommenden Bieter und der Transparenz der Auftragsvergabe zu den Auskünften, welche die Vergabebekanntmachung enthalten muss, auch die ergänzenden Gegenstände des Auftrags, die Beschreibung sowie die Menge und der Gesamtumfang der Arbeiten gehören.

  • OLG Celle, 24.04.2014 - 13 Verg 2/14

    Verschärfung von in der Vergabebekanntmachung festgelegten Eignungsanforderungen

    Auch der Europäische Gerichtshof hat zur Auslegung der Richtlinie 93/37/EWG vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergaben öffentlicher Bauaufträge erkannt, dass Informationen über eine Konzession in den Verdingungsunterlagen, die die Vergabebehörde erstellen muss und die die natürliche Ergänzung der Bekanntmachung darstellen, näher ausgeführt werden können, weil in dem Muster für die Vergabebekanntmachung nur ein begrenzter Raum zur Verfügung steht (Urteil vom 22. April 2010 - C-423/07, juris Tz. 60).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2017 - Verg 16/17

    Anforderungen an die Transparenz der Vergabeunterlagen

    Der Transparenzgrundsatz fordert, dass die in den Vergabeunterlagen zum Ausdruck gebrachten Anforderungen ein Maß an Klarheit, Präzision und Eindeutigkeit aufweisen, dass jeder gebührend informierte und mit der üblichen Sorgfalt handelnde Bieter sie im gleichen Sinn versteht und auf dieser Grundlage sein Angebot erstellen kann (EuGH, Urteil vom 10.05.2012 - C368/10- NzBau 2012, 445, Rn. 110 - Max Havelaar-; EuGH NZBau 2010, 643 Rn. 58; Ziekow in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 97 Rn. 42).
  • EuGH, 18.09.2019 - C-526/17

    Kommission / Italien

    Die Kommission verweist auf das Urteil vom 22. April 2010, Kommission/Spanien (C-423/07, EU:C:2010:211, Rn. 56), und macht konkret in Bezug auf eine Baukonzession zum Bau und zum Betrieb einer Autobahn geltend, dass die Bekanntmachungspflicht - nach der öffentliche Auftraggeber ihre Absicht, diese Konzession zu vergeben, bekannt zu machen hätten - ein Niveau an Wettbewerb sicherstelle, das vom Unionsgesetzgeber im Bereich der öffentlichen Bauaufträge für ausreichend befunden werde.
  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - Verg 2/22

    Rüge eines Vergaberechtsverstoßes durch Verständnisfrage

    57 Ein entsprechender Verstoß liegt allerdings nur dann vor, wenn die Mehrdeutigkeit (hier: der Eignungskriterien) aus Sicht der durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt besteht (vgl. EuGH, NZBau 2010, 643, 647, Rdnr. 58; BGH, NZBau 2010, 622, 625, Rdnr. 30; OLG Düsseldorf, NZBau 2018, 248, 249, Rdnr. 20, m.w.N.; OLG Bremen, ZfBR 2012, 621, 623; MünchKomm-Knauff, Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, § 97 GWB, Rdnr. 24; Burgi/Dreher/Opitz-Dörr, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 97 Abs. 1, Rdnr. 43).
  • VK Südbayern, 18.11.2014 - Z3-3-3194-1-40-09/14

    Nach Angebotswertung Produkte ausgetauscht: Unzulässige De-facto-Vergabe!

    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Vertragsänderungen dann als eine Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und wenn sie infolgedessen den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen des Vertrags erkennen lassen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - C-454/06, Pressetext Nachrichtenagentur, NZBau 2008, 518, Rn. 34 ff.; Urteil vom 13. April 2010 - C-91/08, Wall, NZBau 2010, 382; Urteil vom 22. April 2010 - C-423/07, Kommission/Spanien, VergabeR 2010, 632).
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