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   EuGH, 22.05.2014 - C-356/12   

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https://dejure.org/2014,10641
EuGH, 22.05.2014 - C-356/12 (https://dejure.org/2014,10641)
EuGH, Entscheidung vom 22.05.2014 - C-356/12 (https://dejure.org/2014,10641)
EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - C-356/12 (https://dejure.org/2014,10641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang III Nr. 6. 4 - Gültigkeit - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 20, Art. 21 Abs. 1 und Art. 26 - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Glatzel

    Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang III Nr. 6.4 - Gültigkeit - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 20, Art. 21 Abs. 1 und Art. 26 - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - ...

  • EU-Kommission

    Wolfgang Glatzel gegen Freistaat Bayern.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Deutschland. Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang III Nr. 6.4 - Gültigkeit - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 20, Art. 21 Abs. 1 und Art. 26 - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang III Nr. 6.4 - Gültigkeit - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 20, Art. 21 Abs. 1 und Art. 26 - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Glatzel

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Gültigkeit von Nr. 6.4 des Anhangs III der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403, S. 18) in der durch die Richtlinie ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 18.03.2014 - C-363/12

    Z - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG -

    Auszug aus EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
    In seiner Rechtsprechung zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass der Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16) im Licht des VN-Übereinkommens so zu verstehen ist, dass er eine Einschränkung erfasst, die u. a. auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können (Urteile HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 37 bis 39, Kommission/Italien, C-312/11, EU:C:2013:446, Rn. 56, und Z., C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 76).

    Die Bestimmungen dieses Übereinkommens bilden folglich seit dessen Inkrafttreten einen integrierenden Bestandteil der Unionsrechtsordnung (vgl. Urteile Haegeman, 181/73, EU:C:1974:41, Rn. 5, und Z., EU:C:2014:159, Rn. 73).

    Da allerdings die Erfüllung und die Wirkungen der Bestimmungen des VN-Übereinkommens nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs vom Erlass weiterer Rechtsakte durch die Vertragsstaaten abhängen, sind die Bestimmungen dieses Übereinkommens nicht inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, um die Gültigkeit des Rechtsakts der Union anhand der Bestimmungen dieses Übereinkommens beurteilen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil Z., EU:C:2014:159, Rn. 89 und 90).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gebietet es jedoch der Vorrang der von der Union geschlossenen völkerrechtlichen Verträge vor den Bestimmungen des abgeleiteten Rechts, diese Bestimmungen nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Verträgen auszulegen (vgl. u. a. Urteile Kommission/Deutschland, C-61/94, EU:C:1996:313, Rn. 52, HK Dänemark, EU:C:2013:222, Rn. 29, und Z., EU:C:2014:159, Rn. 72).

  • EuGH, 26.10.1999 - C-273/97

    Sirdar

    Auszug aus EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zu dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz im Zusammenhang mit Gründen wie dem Alter oder dem Geschlecht bereits festgestellt hat, dass eine Ungleichbehandlung wegen eines Merkmals, das im Zusammenhang mit einem solchen Diskriminierungsgrund steht, keine Diskriminierung - d. h. keinen Verstoß gegen Art. 21 Abs. 1 der Charta - darstellt, wenn das betreffende Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Rahmenbedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Voraussetzung darstellt und sofern der Zweck einer solchen Ungleichbehandlung rechtmäßig ist und die Anforderung in angemessenem Verhältnis zu den verfolgen Zielen steht (vgl. in diesem Sinne zur Diskriminierung aufgrund des Alters Urteile Wolf, C-229/08, EU:C:2010:3, Rn. 35, und Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 66, sowie in diesem Sinne zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechts Urteile Johnston, 222/84, EU:C:1986:206, Rn. 40, und Sirdar, C-273/97, EU:C:1999:523, Rn. 25).

    In einer Rechtssache wie der des Ausgangsverfahrens erfordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher insbesondere, den Grundsatz der Gleichbehandlung so weit wie möglich mit den Erfordernissen der Sicherheit im Straßenverkehr, die für die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen bestimmend sind, in Einklang zu bringen (vgl. entsprechend Urteile Johnston, EU:C:1986:206, Rn. 38, Sirdar, EU:C:1999:523, Rn. 26, und Kreil, C-285/98, EU:C:2000:2, Rn. 23).

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zu dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz im Zusammenhang mit Gründen wie dem Alter oder dem Geschlecht bereits festgestellt hat, dass eine Ungleichbehandlung wegen eines Merkmals, das im Zusammenhang mit einem solchen Diskriminierungsgrund steht, keine Diskriminierung - d. h. keinen Verstoß gegen Art. 21 Abs. 1 der Charta - darstellt, wenn das betreffende Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Rahmenbedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Voraussetzung darstellt und sofern der Zweck einer solchen Ungleichbehandlung rechtmäßig ist und die Anforderung in angemessenem Verhältnis zu den verfolgen Zielen steht (vgl. in diesem Sinne zur Diskriminierung aufgrund des Alters Urteile Wolf, C-229/08, EU:C:2010:3, Rn. 35, und Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 66, sowie in diesem Sinne zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechts Urteile Johnston, 222/84, EU:C:1986:206, Rn. 40, und Sirdar, C-273/97, EU:C:1999:523, Rn. 25).

    Zur Frage der Erforderlichkeit von Mindestanforderungen an das Sehvermögen von Kraftfahrzeugführern ist darauf hinzuweisen, dass es zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr unabdingbar ist, dass die Personen, denen eine Fahrerlaubnis erteilt wird, über angemessene körperliche Fähigkeiten, insbesondere hinsichtlich ihres Sehvermögens, verfügen, da körperliche Schwächen erhebliche Folgen haben können (vgl. entsprechend zu Verkehrspiloten Urteil Prigge u. a., EU:C:2011:573, Rn. 67).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

    Auszug aus EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
    Zur richterlichen Kontrolle der Anforderungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit betreffend die Mindestanforderungen an die für das Führen von Kraftfahrzeugen erforderliche Sehschärfe ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber in Bezug auf komplexe medizinische Prüfungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden über ein weites Ermessen verfügt und sich die Kontrolle durch den Gerichtshof auf die Prüfung beschränken muss, ob die Ausübung dieses Ermessens nicht offensichtlich fehlerhaft ist, einen Ermessensmissbrauch darstellt oder dieser Gesetzgeber die Grenzen seines Ermessens offensichtlich überschritten hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Enviro Tech [Europe], C-425/08, EU:C:2009:635, Rn. 47, Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 28, und Etimine, C-15/10, EU:C:2011:504, Rn. 60).

    In einem solchen Kontext darf der Unionsrichter nämlich nicht seine Beurteilung der tatsächlichen Umstände wissenschaftlicher und technischer Art an die Stelle derjenigen des Unionsgesetzgebers setzen, dem allein die Gründungsverträge diese Aufgabe anvertraut haben (vgl. zum letztgenannten Punkt u. a. Urteil Afton Chemical, EU:C:2010:419, Rn. 28).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Auszug aus EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
    In seiner Rechtsprechung zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass der Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16) im Licht des VN-Übereinkommens so zu verstehen ist, dass er eine Einschränkung erfasst, die u. a. auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können (Urteile HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 37 bis 39, Kommission/Italien, C-312/11, EU:C:2013:446, Rn. 56, und Z., C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 76).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gebietet es jedoch der Vorrang der von der Union geschlossenen völkerrechtlichen Verträge vor den Bestimmungen des abgeleiteten Rechts, diese Bestimmungen nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Verträgen auszulegen (vgl. u. a. Urteile Kommission/Deutschland, C-61/94, EU:C:1996:313, Rn. 52, HK Dänemark, EU:C:2013:222, Rn. 29, und Z., EU:C:2014:159, Rn. 72).

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zu dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz im Zusammenhang mit Gründen wie dem Alter oder dem Geschlecht bereits festgestellt hat, dass eine Ungleichbehandlung wegen eines Merkmals, das im Zusammenhang mit einem solchen Diskriminierungsgrund steht, keine Diskriminierung - d. h. keinen Verstoß gegen Art. 21 Abs. 1 der Charta - darstellt, wenn das betreffende Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Rahmenbedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Voraussetzung darstellt und sofern der Zweck einer solchen Ungleichbehandlung rechtmäßig ist und die Anforderung in angemessenem Verhältnis zu den verfolgen Zielen steht (vgl. in diesem Sinne zur Diskriminierung aufgrund des Alters Urteile Wolf, C-229/08, EU:C:2010:3, Rn. 35, und Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 66, sowie in diesem Sinne zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechts Urteile Johnston, 222/84, EU:C:1986:206, Rn. 40, und Sirdar, C-273/97, EU:C:1999:523, Rn. 25).

    In einer Rechtssache wie der des Ausgangsverfahrens erfordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher insbesondere, den Grundsatz der Gleichbehandlung so weit wie möglich mit den Erfordernissen der Sicherheit im Straßenverkehr, die für die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen bestimmend sind, in Einklang zu bringen (vgl. entsprechend Urteile Johnston, EU:C:1986:206, Rn. 38, Sirdar, EU:C:1999:523, Rn. 26, und Kreil, C-285/98, EU:C:2000:2, Rn. 23).

  • EuGH, 05.05.1998 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
    Auch insoweit ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der der Unionsgesetzgeber bei Ungewissheiten bezüglich der Existenz oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit Schutzmaßnahmen treffen kann, ohne abwarten zu müssen, bis das Vorliegen und die Schwere dieser Risiken in vollem Umfang nachgewiesen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Vereinigtes Königreich/Kommission, C-180/96, EU:C:1998:192, Rn. 99, Kommission/Dänemark, C-192/01, EU:C:2003:492, Rn. 49, und Gowan Comércio Internacional e Serviços, C-77/09, EU:C:2010:803, Rn. 73).
  • EuGH, 08.06.2010 - C-58/08

    Die Roamingverordnung ist gültig

    Auszug aus EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
    Auch wenn der Unionsgesetzgeber über ein solches Ermessen verfügt, ist er jedoch verpflichtet, seine Entscheidung auf objektive Kriterien zu stützen (vgl. Urteil Vodafone u. a., C-58/08, EU:C:2010:321, Rn. 53), und er hat die Wahrung der Grundrechte zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 46, und Association belge des Consommateurs Test-Achats u. a., C-236/09, EU:C:2011:100, Rn. 17).
  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
    In einer Rechtssache wie der des Ausgangsverfahrens erfordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher insbesondere, den Grundsatz der Gleichbehandlung so weit wie möglich mit den Erfordernissen der Sicherheit im Straßenverkehr, die für die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen bestimmend sind, in Einklang zu bringen (vgl. entsprechend Urteile Johnston, EU:C:1986:206, Rn. 38, Sirdar, EU:C:1999:523, Rn. 26, und Kreil, C-285/98, EU:C:2000:2, Rn. 23).
  • EuGH, 01.03.2011 - C-236/09

    Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in

    Auszug aus EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
    Auch wenn der Unionsgesetzgeber über ein solches Ermessen verfügt, ist er jedoch verpflichtet, seine Entscheidung auf objektive Kriterien zu stützen (vgl. Urteil Vodafone u. a., C-58/08, EU:C:2010:321, Rn. 53), und er hat die Wahrung der Grundrechte zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 46, und Association belge des Consommateurs Test-Achats u. a., C-236/09, EU:C:2011:100, Rn. 17).
  • EuGH, 10.09.1996 - C-61/94

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 22.12.2010 - C-77/09

    Gowan Comércio Internacional e Serviços - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie

  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • EuGH, 15.10.2009 - C-425/08

    Enviro Tech (Europe) - Umwelt und Verbraucherschutz - Einstufung, Verpackung und

  • EuGH, 14.09.2010 - C-550/07

    Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit

  • EuGH, 04.07.2013 - C-312/11

    Die Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber dazu verpflichten, praktikable und

  • EuGH, 15.03.2007 - C-54/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

  • EuGH, 17.10.2013 - C-101/12

    Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

  • EuGH, 22.10.2009 - C-438/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • EuGH, 21.07.2011 - C-15/10

    Etimine - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG -

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

  • EuGH, 21.03.2002 - C-451/99

    Cura Anlagen

  • EuGH, 05.10.1994 - C-55/93

    Strafverfahren gegen Van Schaik

  • EuGH, 23.04.2015 - C-260/13

    Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht

    Außerdem ist festzustellen, dass es dem Gemeinwohlziel der Union, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, das die Richtlinie 2006/126 gerade verfolgt, zuwiderlaufen würde, einen Mitgliedstaat zu zwingen, die Gültigkeit eines Führerscheins in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden bedingungslos anzuerkennen (vgl. in diesem Sinne Urteil Glatzel, C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Er kann für sich allein dem Einzelnen kein subjektives Recht verleihen, das als solches geltend gemacht werden kann (EuGH 22. Mai 2014 - C-356/12 - [Glatzel] Rn. 78) .
  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

    Dieser allgemeine Grundsatz verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (EuGH 29. Oktober 2020 - C-243/19 - [ Veselibas ministrija ] Rn. 37 mwN; 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 55; 21. Dezember 2016 -  C-76/15  - [Vervloet ua.] Rn. 74 mwN; 22. Mai 2014 -  C-356/12  - [Glatzel] Rn. 43 ) .

    wenn sie im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel steht, das mit der in Rede stehenden Regelung verfolgt wird, und wenn diese unterschiedliche Behandlung in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (EuGH 29. Oktober 2020 - C-243/19 - [ Veselibas ministrija ] Rn. 37; 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 55; 22. Mai 2014 -  C-356/12  - [Glatzel] Rn. 43 ) .

    b) Läge im Ausgleich der schlechteren Planbarkeit unregelmäßiger Nachtarbeit dagegen ein Kriterium, das die schlechtere Behandlung von Arbeitnehmern rechtfertigen könnte, die regelmäßige Nachtarbeit leisten, stünde die konkrete unterschiedliche Behandlung in angemessenem Verhältnis zu dem mit ihr verfolgten Ziel (vgl. zu diesem Prüfungsschritt EuGH 29. Oktober 2020 - C-243/19 - [ Veselibas ministrija ] Rn. 37; 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 55; 22. Mai 2014 -  C-356/12  - [Glatzel] Rn. 43 ) .

  • EuGH, 18.12.2014 - C-354/13

    Adipositas kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die

    Nach der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das mit dem Beschluss 2010/48/EG des Rates vom 26. November 2009 (ABl. 2010, L 23, S. 35) im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt wurde, hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78 so zu verstehen ist, dass er eine Einschränkung erfasst, die u. a. auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können (vgl. Urteile HK Danmark, EU:C:2013:222, Rn. 37 bis 39; Z., C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 76, und Glatzel, C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 45).
  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist ein nunmehr in den Art. 20 und 21 der Charta verankerter allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 22. Mai 2014, Glatzel, C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 43, und vom 21. Dezember 2016, Vervloet u. a., C-76/15, EU:C:2016:975, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel steht, das mit der in Rede stehenden Regelung verfolgt wird, und wenn diese unterschiedliche Behandlung in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel, C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.07.2017 - C-190/16

    Die unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für im gewerblichen

    Zunächst ist nämlich darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber über ein weites Ermessen im Hinblick auf komplexe Fragen medizinischer Art verfügt wie der, ob bei Personen, die ein bestimmtes Alter überschritten haben, besondere körperliche Fähigkeiten, die für die Ausübung des Berufs des Verkehrspiloten erforderlich sind, nicht vorhanden sind, und dass er bei Ungewissheiten bezüglich der Existenz oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit Schutzmaßnahmen treffen kann, ohne abwarten zu müssen, bis das Vorliegen und die Schwere dieser Risiken in vollem Umfang nachgewiesen sind (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel , C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 64 und 65).
  • EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17

    Accord ECG UE-Canada - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Umfassendes

    Soweit sich die Situationen nicht miteinander vergleichen lassen, verstößt ihre unterschiedliche Behandlung nicht gegen die in Art. 20 der Charta garantierte Gleichheit vor dem Gesetz (Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel, C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 84).
  • EuGH, 03.02.2021 - C-555/19

    Das Verbot, im Rahmen bundesweit ausgestrahlter deutscher Fernsehprogramme

    Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie mit einem rechtlich zulässigen Ziel, das mit der in Rede stehenden Regelung verfolgt wird, in Zusammenhang steht und wenn dieser Unterschied in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel, C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 10 S 1716/15

    Anerkennung eines in Spanien erneut ausgestellten Führerscheins nach dessen

    58 Angesichts des von der Richtlinie 2006/126/EG verfolgten Gemeinwohlziels, die Verkehrssicherheit zu erhöhen (vgl. EuGH, Urteil vom 23.04.2015 - Rs. C-260/13, Aykul - juris; Urteil vom 22.05.2014 - Rs. C-356/12, Glatzel - juris), und der mit dem Alkoholgenuss verbundenen großen Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr, die auf medizinischer Ebene große Wachsamkeit gebietet (vgl. Nr. 14 des Anhangs III der Richtlinie 2006/126/EG), ist der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unter Berücksichtigung der zehnjährigen Tilgungsfrist für die strafrechtlich geahndete Trunkenheitsfahrt (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVG in der bis 30.04.2014 anwendbaren Fassung i. V. m. § 65 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 StVG in der ab 01.05.2014 anwendbaren Fassung) hier vor allem deshalb nicht verletzt, weil es dem Kläger nach wie vor offen steht, das von der Beklagten verlangte Gutachten beizubringen, um eine wieder gewonnene Fahreignung zu belegen und damit die von ihm begehrte Inlandsfahrberechtigung wieder erteilt zu bekommen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2017 - C-190/16

    Fries - Verkehrspolitik - Luftverkehr - Verordnung Nr. 1178/2011 der Kommission -

    6 Vgl. dazu Urteile vom 22. Mai 2014, Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 43), und vom 29. April 2015, Léger (C-528/13, EU:C:2015:288, Rn. 48, sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    11 Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 49).

    15 Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 49).

    16 Vgl. z. B. Urteile vom 22. Mai 2014, Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 42), vom 29. April 2015, Léger (C-528/13, EU:C:2015:288, Rn. 51 und 52), und vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 50).

    18 Zur Sicherheit im Straßenverkehr vgl. z. B. Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 51 und die dort angeführte umfangreiche Rechtsprechung).

    26 Vgl. insbesondere Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 52 und 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    27 Vgl. insbesondere Urteil vom 22. Mai 2014, Glatzel (C-356/12, EU:C:2014:350, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.03.2017 - C-390/15

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung steht dem Ausschluss auf elektronischem Weg

  • EuGH, 29.04.2015 - C-528/13

    Der Ausschluss von der Blutspende für Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-354/13

    Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass morbide Adipositas eine

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 333/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 263/15

    Verbot der Altersdiskriminierung - Berufsfreiheit

  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17

    Umsätze mit Geldspielautomaten

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2015 - C-443/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón stellt eine Auflage für

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19

    Komisia za zashtita ot diskriminatsia

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-390/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-214/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist es mit dem Unionsrecht unvereinbar,

  • VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345

    Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts hat der

  • EuGH, 29.10.2020 - C-243/19

    Die Weigerung des Versicherungsmitgliedstaats eines Patienten, eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-406/15

    Milkova

  • EuGH, 28.10.2020 - C-112/19

    Kreis Heinsberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/126/EG - Art. 2

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-282/19

    GILDA-UNAMS u.a.

  • EuGH, 05.03.2015 - C-463/12

    Copydan Båndkopi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

  • VG Köln, 18.02.2019 - 9 K 4396/18

    Entscheidung der Bundesnetzagentur zugunsten einer Vergabe von 5G-Frequenzen im

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2021 - C-485/20

    Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Nach Auffassung von Generalanwalt

  • EuGH, 21.10.2021 - C-824/19

    Komisia za zashtita ot diskriminatsia - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2020 - C-795/19

    Tartu vangla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung

  • BFH, 27.06.2017 - V B 162/16

    Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 1 S 3107/21

    Barrierefreier Zugang zu einem kommunalen Bezirksamt

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 20 BV 16.1456

    Untersagung der Verwendung des EU-Biosiegels - Herbaria Blutquick

  • EuGH, 17.09.2014 - C-441/12

    Almer Beheer und Daedalus Holding - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - Gutachten 1/17

    Accord ECG UE-Canada - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Umfassendes

  • VG Köln, 21.12.2018 - 9 L 1698/18

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • EuGH, 14.07.2022 - C-116/21

    Kommission/ VW

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19

    Belgischer Staat (Droit de séjour en cas de violence domestique) - Vorlage zur

  • BFH, 06.07.2017 - V B 28/17

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  • BFH, 06.07.2017 - V B 24/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • BFH, 06.07.2017 - V B 27/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • BFH, 06.07.2017 - V B 26/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • VG Freiburg, 03.02.2021 - 1 K 2718/20

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    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2020 - C-517/19

    Alvarez y Bejarano u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-16/19

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  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-78/16

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  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-105/18

    UNESA - Vorabentscheidung - Verursacherprinzip - Deckung der Kosten der

  • VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 1332/19

    Hohe Sehkraft für Kraftfahrzeuge über 3,5 t: Keine Ausnahme für Rettungssanitäter

  • EuG, 02.04.2020 - T-474/18

    Veit/ EZB - Öffentlicher Dienst - Mitarbeiter der EZB - Dienstbezüge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-314/16

    Kommission / Tschechische Republik

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