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   EuGH, 22.06.1994 - C-426/92   

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https://dejure.org/1994,1560
EuGH, 22.06.1994 - C-426/92 (https://dejure.org/1994,1560)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.1994 - C-426/92 (https://dejure.org/1994,1560)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - C-426/92 (https://dejure.org/1994,1560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Deutsches Milch-Kontor

    EWG-Vertrag, Artikel 34 und 36; Verordnung Nr. 1624/76 der Kommission, Artikel 2 Absätze 1 und 4 in der Fassung der Verordnung Nr. 1726/79 der Kommission, und Verordnung Nr. 1725/79, Artikel 10
    1. Freier Warenverkehr; Mengenmässige Ausfuhrbeschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Systematische Grenzkontrollen hinsichtlich der Zusammensetzung und der Qualität von Magermilchpulver, das in einem anderen Mitgliedstaat denaturiert oder verarbeitet werden soll und ...

  • EU-Kommission

    Deutschland / Deutsches Milch-Kontor

  • Wolters Kluwer

    Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen im freien Warenverkehr; Maßnahmen gleicher Wirkung; Systematische Grenzkontrollen hinsichtlich der Zusammensetzung und der Qualität von Magermilchpulver; Weder auf die einschlägige Gemeinschaftsregelung noch auf die in Art. 36 ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 9; ; EWG-Vertrag Art. 12; ; EWG-Vertrag Art. 16; ; EWG-Vertrag Art. 34; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Ausfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Systematische Grenzkontrollen hinsichtlich der Zusammensetzung und der Qualität von Magermilchpulver, das in einem anderen Mitgliedstaat denaturiert oder verarbeitet werden soll ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 573
  • BB 1994, 704
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 15.09.1982 - 233/81

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 22.06.1994 - C-426/92
    Angesichts der geringen Gewinne in der Milchwirtschaft seien die vom BEF geforderten Kosten von 112 DM je 25 t nicht mehr normale Kosten von Kontrollen im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 15. September 1982 in der Rechtssache 233/81 (Denkavit Futtermittel, Slg. 1982, 2933).

    In seinem Urteil Denkavit vom 15. September 1982 (a. a. O., Randnr. 13) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß Artikel 10 der Verordnung Nr. 1725/79 es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, die Kosten der nach dieser Vorschrift durchgeführten Kontrollen aufgrund seiner nationalen Rechtsvorschriften dem betroffenen Unternehmen aufzuerlegen, wenn die von diesem Unternehmen geschuldeten Beträge den normalen Kosten von Kontrollen dieser Art entsprechen und ihrer Höhe nach nicht geeignet sind, die Unternehmen von der Durchführung der Geschäfte abzuhalten, die durch die Gewährung der Beihilfe gefördert werden sollen.

  • EuGH, 28.11.1989 - 186/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 22.06.1994 - C-426/92
    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 28. November 1989 in der Rechtssache C-186/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 3997, Randnr. 14) festgestellt hat, lässt die Richtlinie 83/643 keine Formalitäten oder Beschränkungen zu, die über die mit dem Grenzuebertritt jeder Ware gleich welcher Art verbundenen üblichen Erfordernisse hinausgehen.

    Um nicht in die Kategorie der Abgaben mit zollgleicher Wirkung zu fallen, müssten die Gebühren jedoch den vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427, Randnr. 8) aufgestellten Voraussetzungen genügen, d. h. sie müssten vom Gemeinschaftsrecht im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft vorgesehen sein, sie müssten für alle betroffenen Erzeugnisse obligatorisch und einheitlich sein, und sie dürften nicht die tatsächlichen Kosten der Kontrollen, mit denen sie zusammenhingen, übersteigen.

  • EuGH, 11.03.1992 - C-78/90

    Compagnie commerciale de l'Ouest / Receveur principal des douanes de La

    Auszug aus EuGH, 22.06.1994 - C-426/92
    Da die Vorschriften über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht nebeneinander angewendet werden können (siehe insbesondere Urteil vom 11. März 1992 in den Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90, Compagnie commerciale de l' oüst, Slg. 1992, I-1847, Randnr. 22), braucht über die Vereinbarkeit der streitigen Gebühren mit Artikel 95 EWG-Vertrag nicht entschieden zu werden.
  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 22.06.1994 - C-426/92
    Was erstens die wirtschaftlichen und praktischen Gründe angeht, so genügt der Hinweis, daß Artikel 36 nicht zur Rechtfertigung von - selbst an sich zweckmässigen - Regelungen oder Vorgehensweisen geltend gemacht werden kann, deren beschränkende Elemente ihre Ursache im wesentlichen in dem Bestreben finden, die Belastung der Verwaltung oder die öffentlichen Ausgaben zu vermindern, es sei denn, daß ohne diese Regelungen oder Vorgehensweisen diese Belastung oder diese Ausgaben deutlich die Grenzen dessen überschreiten würden, was vernünftigerweise verlangt werden kann (Urteil vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75, De Peijper, Slg. 1976, 613, Randnr. 18).
  • EuGH, 27.09.1988 - 18/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 22.06.1994 - C-426/92
    Um nicht in die Kategorie der Abgaben mit zollgleicher Wirkung zu fallen, müssten die Gebühren jedoch den vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427, Randnr. 8) aufgestellten Voraussetzungen genügen, d. h. sie müssten vom Gemeinschaftsrecht im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft vorgesehen sein, sie müssten für alle betroffenen Erzeugnisse obligatorisch und einheitlich sein, und sie dürften nicht die tatsächlichen Kosten der Kontrollen, mit denen sie zusammenhingen, übersteigen.
  • EuGH, 20.09.1988 - 190/87

    Oberkreisdirektor des Kreises Borken u.a. / Moormann

    Auszug aus EuGH, 22.06.1994 - C-426/92
    Dies gilt grundsätzlich auch für andere Arten von Grenzkontrollen, insbesondere für eine nationale Regelung, die eine systematische Untersuchung der Waren beim Grenzuebertritt vorsieht (Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 190/87, Moormann, Slg. 1988, 4689, Randnr. 8).
  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 22.06.1994 - C-426/92
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, sind gesundheitsbehördliche Kontrollen an der Grenze - namentlich wegen des mit ihnen verbundenen Zeitaufwands und der zusätzlichen Beförderungskosten, die sich durch sie für den Wirtschaftsteilnehmer ergeben können - geeignet, die Einfuhren zu erschweren oder zu verteuern (Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76, Simmenthal, Slg. 1976, 1871, Randnr. 14).
  • EuGH, 13.11.1964 - 90/63

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Großherzogtum Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 22.06.1994 - C-426/92
    Es ist daran zu erinnern, daß die Abschaffung der Zölle und der Abgaben gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten ein grundlegendes Prinzip des Gemeinsamen Marktes darstellt, das für sämtliche Erzeugnisse und Handelswaren gilt, so daß jede Ausnahme, die übrigens eng auszulegen wäre, klar und eindeutig angeordnet sein muß (Urteile vom 13. November 1964 in den Rechtssachen 90/63 und 91/63, Kommission/Großherzogtum Luxemburg und Königreich Belgien, Slg. 1964, 1329, 1347, und vom 20. April 1978 in den Rechtssachen 80/77 und 81/77, Commissionaires Réunis, Slg. 1978, 927, Randnr. 24).
  • EuGH, 11.02.1971 - 39/70

    Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor / Hauptzollamt Hamburg St Annen

    Auszug aus EuGH, 22.06.1994 - C-426/92
    Anders liegen die Dinge jedoch, wenn das innerstaatliche Recht von Merkmalen ausgeht, die mit dem Garantie- und Beweissystem der Gemeinschaftsregelung nicht im Einklang stehen (Urteil vom 11. Februar 1971 in der Rechtssache 39/70, Fleischkontor, Slg. 1971, 49, Randnr. 5).
  • EuGH, 09.11.1983 - 158/82

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 22.06.1994 - C-426/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinn ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9, 12, 13 und 16 des Vertrages dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (siehe insbesondere Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18).
  • EuGH, 20.04.1978 - 80/77

    Kommissionnaires réunis

  • EuGH, 09.09.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani - Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer

    20 Wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist eine in- oder ausländischen Waren wegen eines Grenzübertritts einseitig auferlegte, noch so geringe finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 23 EG (vgl. Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, Legros u. a., Randnr. 13, vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-426/92, Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757, Randnr. 50, vom 14. September 1995 in den Rechtssachen C-485/93 und C-486/93, Simitzi, Slg. 1995, I-2655, Randnr. 15, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-347/95, UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 18).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    156 Nach ständiger Rechtsprechung stellt unabhängig von ihrem Namen und ihrer Technik selbst eine minimale Geldabgabe, die einseitig verhängt wird und die inländische oder ausländische Waren wegen ihres Grenzuebertritts erfasst, eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9 und 12 EWGV dar, wenn es sich bei ihr nicht um einen wirklichen Zoll handelt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juli 1969 in den Rechtssachen 2/69 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Randnr. 18, und zuletzt Urteil vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-426/92, Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757, Randnr. 50).
  • EuGH, 21.09.2000 - C-441/98

    Michailidis

    Wie der Gerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, stellt eine - auch noch so geringe - den in- oder ausländischen Waren wegen ihres Grenzübertritts einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinn ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9, 12 und 16 des Vertrages dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (Urteil Sociaal Fonds Diamantarbeiders, Randnr. 18, Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, vom 22. Juni 1994 in derRechtssache C-426/92, Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757, Randnr. 50, und vom 17. September 1997, C-347/95, UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 18).
  • BVerwG, 18.12.1997 - 3 C 17.97

    Kontrollen im grenzüberschreitenden Warenverkehr; systematische Kontrollen;

    Dies entspricht der Auslegung des Gemeinschaftsrechts, die der Europäische Gerichtshof in seinen auf die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats ergangenen Urteilen vom 22. Juni 1994 - Rs C-426/92 - und vom 15. April 1997 - Rs C-272/95 - vorgenommen hat, wobei ohne Bedeutung ist, ob die Kontrollen unmittelbar an der Grenze oder im Hinblick auf den bevorstehenden Grenzübertritt im Landesinnern der Bundesrepublik vorgenommen werden.
  • EuGH, 15.04.1997 - C-272/95

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung / Deutsches Milch-Kontor

    15 Mit Urteil vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-426/92 (Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757; nachstehend: Urteil Deutsches Milch-Kontor I) hat der Gerichtshof für Recht erkannt:.
  • VG Oldenburg, 19.03.2002 - 12 A 3943/99

    Begleitbescheinigung; Gesundheitsbescheinigung; Untersuchung,

    Das Verbot von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung findet seine Rechtfertigung darin, dass finanzielle Belastungen, die ihren Grund allein im Überschreiten der Binnengrenzen in der Europäischen Union haben - auch wenn sie noch so gering sind - eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellen; eine den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH, auch wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne des Art. 25 EG-V (Art. 12 EG-V a.F.) dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Mai 1990, a.a.O.; Urteil vom 22. Juni 1994 - C-426/92 -, Slg. 1994 I, 2757, Rz. 50 m.w.N.; Beschel/Vaulont, a.a.O., Rdnr. 6).

    Jede Ausnahme von diesem grundlegenden Prinzip des Gemeinsamen Marktes ist eng auszulegen (EuGH, Urteil vom 22. Juni 1994, a.a.O., Rdnr. 51).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

    (75) - Vgl. Urteile vom 15. Dezember 1971 in den verbundenen Rechtssachen 51/71 bis 54/71 (International Fruit Company, Slg. 1971, 1107, Randnrn. 8 und 9)(Erfordernis einer Ausfuhrlizenz oder eines ähnlichen Verfahrens, auch wenn nur formell), vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 53/76 (Bouhelier, Slg. 1977, 197, insbesondere Randnr. 16)(Erfordernis einer Lizenz nur für die Ausfuhr bestimmter Waren oder eines Prüfungszeugnisses über die Einhaltung bestimmter Qualitätsnormen), vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Frankreich, Slg. 1977, 515, Randnrn. 14 und 15)(Erfordernis einer besonderen Ausfuhrerklärung für die Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse), vom 26. Februar 1980 (Vriend, zitiert in Fußnote 63, Randnr. 10), vom 3. Februar 1983 in der Rechtssache 29/82 (Van Luipen, Slg. 1983, 151, Randnr. 9)(Abhängigkeit der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse davon, daß der Exporteur einer öffentlichen oder behördlich anerkannten Stelle angeschlossen ist), vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-110/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-2659, insbesondere Randnr. 24)(Verbot oder Beschränkung aufgrund verschiedener Maßnahmen der Ausfuhr eines bestimmten Erzeugnisses durch andere Wirtschaftsteilnehmer als ein staatlich kontrolliertes Unternehmen) sowie vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-426/92 (Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757, insbesondere Randnr. 42)(Systematische Grenzkontrollen zur Prüfung der Zusammensetzung und Qualität eines bestimmten Einfuhrerzeugnisses).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-265/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

    32 - Urteil vom 22. Juni 1994, Deutsche Milchkontor (C-426/92, Slg. 1994, I-2757, Randnr. 44).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 21.94

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - Ausfuhr von in

    Mit Urteil vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-426/92, auf dessen Begründung Bezug genommen wird, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats wie folgt für Recht erkannt:.
  • BFH, 07.12.2000 - VII B 207/00

    Produktion von Maisgries - Export von Maisgries - Brauindustrie -

    Auch soweit die Klägerin geltend macht, die grundsätzliche Bedeutung sei deshalb gegeben, weil das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 22. Juni 1994 C-426/92 (EuGHE 1994, I-2757) abweiche und die kostenpflichtigen Untersuchungen jeder einzelnen Partie gegen Art. 34 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der vor dem 1. Mai 1999 geltenden Fassung (EG-Vertrag) verstießen, hat sie die grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht ausreichend dargelegt, weil sie nicht deutlich ausgeführt hat, weshalb die finanzgerichtliche Entscheidung von der Entscheidung des EuGH abweicht, die sich mit an der Grenze systematisch durchgeführten Kontrollen befasst.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-517/04

    Koornstra - Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Inländische

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-111/03

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

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