Rechtsprechung
EuGH, 22.06.2004 - C-155/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/70/EG - Medizinprodukte, die stabile Derivate aus menschlichem Blut oder Blutplasma enthalten - Nichtumsetzung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Verstoß der Französischen Republik gegen ihre Verpflichtungen hinsichtlich des Erlasses erforderlicher Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung einer Richtlinie; Verstoß gegen eine Richtlinie hinsichtlich stabile Derivate aus menschlichem Blut oder ...
- Judicialis
Rl. 2000/70/EG Art. 2; ; Rl. 93/42/EWG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 3. April 2003
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Frankreich
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2000/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 zur Änderung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates hinsichtlich Medizinprodukten, die stabile Derivate aus ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 16.10.2003 - C-433/02
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 22.06.2004 - C-155/03
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-419/01, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-4947, Randnr. 22, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-433/02, Kommission/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht). - EuGH, 15.05.2003 - C-419/01
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 22.06.2004 - C-155/03
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-419/01, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-4947, Randnr. 22, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-433/02, Kommission/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht). - EuGH, 04.07.2002 - C-173/01
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 22.06.2004 - C-155/03
7 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, und vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7). - EuGH, 15.03.2001 - C-147/00
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 22.06.2004 - C-155/03
7 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, und vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7).