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   EuGH, 22.06.2011 - C-346/09   

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https://dejure.org/2011,15415
EuGH, 22.06.2011 - C-346/09 (https://dejure.org/2011,15415)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.2011 - C-346/09 (https://dejure.org/2011,15415)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - C-346/09 (https://dejure.org/2011,15415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Gesundheitspolitik - Richtlinie 90/425/EWG - Vorläufige nationale Regelung zum Schutz vor der Ausbreitung der spongiformen Rinderenzephalopathie durch ein Verbot der Produktion und der Vermarktung von verarbeiteten tierischen Proteinen zur Verfütterung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Denkavit Nederland u.a.

    Landwirtschaft - Gesundheitspolitik - Richtlinie 90/425/EWG - Vorläufige nationale Regelung zum Schutz vor der Ausbreitung der spongiformen Rinderenzephalopathie durch ein Verbot der Produktion und der Vermarktung von verarbeiteten tierischen Proteinen zur Verfütterung ...

  • EU-Kommission PDF

    Denkavit Nederland u.a.

    Landwirtschaft - Gesundheitspolitik - Richtlinie 90/425/EWG - Vorläufige nationale Regelung zum Schutz vor der Ausbreitung der spongiformen Rinderenzephalopathie durch ein Verbot der Produktion und der Vermarktung von verarbeiteten tierischen Proteinen zur Verfütterung ...

  • EU-Kommission

    Denkavit Nederland u.a.

    Landwirtschaft - Gesundheitspolitik - Richtlinie 90/425/EWG - Vorläufige nationale Regelung zum Schutz vor der Ausbreitung der spongiformen Rinderenzephalopathie durch ein Verbot der Produktion und der Vermarktung von verarbeiteten tierischen Proteinen zur Verfütterung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Denkavit Nederland u.a.

    Landwirtschaft - Gesundheitspolitik - Richtlinie 90/425/EWG - Vorläufige nationale Regelung zum Schutz vor der Ausbreitung der spongiformen Rinderenzephalopathie durch ein Verbot der Produktion und der Vermarktung von verarbeiteten tierischen Proteinen zur Verfütterung ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Denkavit Nederland u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof 's-Gravenhage eingereicht am 28. August 2009 - Staat der Nederlanden/Denkavit Nederland b.v., Cehave Landbouwbelang Voeders b.v., Arie Blok b.v., Internationale Handelsmaatschappij "Demeter" b.v.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof 's-Gravenhage - Auslegung der Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.12.2000 - C-477/98

    Eurostock

    Auszug aus EuGH, 22.06.2011 - C-346/09
    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits entschieden, dass der Erlass einer Entscheidung der Kommission, deren Inkrafttreten nicht unmittelbar bevorsteht, nicht bereits als solcher einen Mitgliedstaat daran hindern kann, vorsorgliche Maßnahmen gemäß Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 4 der Richtlinie 89/662 zu erlassen (Urteil vom 5. Dezember 2000, Eurostock, C-477/98, Slg. 2000, I-10695, Randnr. 58).

    Die im Urteil Eurostock in Rede stehenden unionsrechtlichen Schutzmaßnahmen entsprechen denen in Art. 10 Abs. 1 Unterabs. 4 der Richtlinie 90/425.

  • EuGH, 26.05.1993 - C-52/92

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 22.06.2011 - C-346/09
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf die Bekämpfung der Ausbreitung von Krankheiten wie BSE, die für Tiere oder die menschliche Gesundheit eine schwere Gefahr darstellen können, festgestellt hat, dass Art. 10 der Richtlinie 90/425 durch die genaue Festlegung der Pflichten und Aufgaben, die den Mitgliedstaaten und der Kommission auf diesem Gebiet obliegen, eine vollständige Harmonisierung der diesen Krankheiten geltenden Schutzmaßnahmen bewirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Mai 1993, Kommission/Portugal, C-52/92, Slg. 1993, I-2961, Randnr. 19).

    Wenn ein Mitgliedstaat bei einer Kontrolle eine Krankheit festgestellt hat, kann er nur die in der Gemeinschaftsregelung vorgesehenen vorbeugenden Maßnahmen treffen und - bei Vorliegen schwerwiegender, den Schutz der Gesundheit betreffender Gründe - streng begrenzte vorsorgliche Maßnahmen erlassen, bis die Kommission tätig wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 9).

  • EuGH, 10.03.2005 - C-96/03

    Tempelman - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - Vorsorgliche

    Auszug aus EuGH, 22.06.2011 - C-346/09
    Sollte das vorlegende Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass dies der Fall war und dass die vorläufige nationale Regelung grundsätzlich als vorsorgliche Maßnahme im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Unterabs. 4 der Richtlinie 90/425 einzustufen ist, müsste es darüber hinaus prüfen, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2005, Tempelman und van Schaijk, C-96/03 und C-97/03, Slg. 2005, I-1895, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.07.2003 - C-220/01

    Lennox

    Auszug aus EuGH, 22.06.2011 - C-346/09
    Was die Frage angeht, ob zum Zeitpunkt des Erlasses der vorläufigen nationalen Regelung eine Zoonose, eine Krankheit oder eine Ursache aufgetreten war, die eine schwerwiegende Gefahr im Sinne der genannten Vorschrift für die Tiere oder die menschliche Gesundheit hätte darstellen können, so kann diese Bedingung erfüllt sein, wenn neue Hinweise die Wahrnehmung der Gefahr, die eine Krankheit darstellt, erheblich ändern (Urteil vom 3. Juli 2003, Lennox, C-220/01, Slg. 2003, I-7091, Randnr. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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