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   EuGH, 22.06.2016 - C-255/15   

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https://dejure.org/2016,14828
EuGH, 22.06.2016 - C-255/15 (https://dejure.org/2016,14828)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.2016 - C-255/15 (https://dejure.org/2016,14828)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - C-255/15 (https://dejure.org/2016,14828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mennens

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. f und Art. 10 Abs. 2 - Teilweise Erstattung des Preises des Flugscheins im Fall der Herabstufung eines Fluggasts auf einem Flug - Begriffe "Flugschein" und "Preis des Flugscheins" ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Mennens

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. f und Art. 10 Abs. 2 - Teilweise Erstattung des Preises des Flugscheins im Fall der Herabstufung eines Fluggasts auf einem Flug - Begriffe "Flugschein" und "Preis des Flugscheins" ...

  • reise-recht-wiki.de

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs bei Herabstufung von der First Class auf die Business Class

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. f und Art. 10 Abs. 2 - Teilweise Erstattung des Preises des Flugscheins im Fall der Herabstufung eines Fluggasts auf einem Flug - Begriffe 'Flugschein' und 'Preis des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Flugpreiserstattung bei Herabstufung des Fluggastes

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Mennens

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. f und Art. 10 Abs. 2 - Teilweise Erstattung des Preises des Flugscheins im Fall der Herabstufung eines Fluggasts auf einem Flug - Begriffe "Flugschein" und "Preis des Flugscheins" ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2635
  • EuZW 2016, 622
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

    Auszug aus EuGH, 22.06.2016 - C-255/15
    Unter diesen Umständen ist es unter Berücksichtigung der Verteilung der Aufgaben zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten nicht Sache des Gerichtshofs, nachzuprüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Gerichtsverfahren entspricht (Urteil vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, EU:C:2006:734, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung), und dementsprechend hat er das Vorabentscheidungsersuchen auch nicht zurückzuweisen.
  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus EuGH, 22.06.2016 - C-255/15
    Bei diesen Steuern und Gebühren handelt es sich um unvermeidbare Bestandteile des Endpreises, den der Fluggast zu zahlen hat, um die von dem Luftfahrtunternehmen angebotene Leistung in Anspruch zu nehmen (vgl. entsprechend Urteile vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 14, und vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 36).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

    Auszug aus EuGH, 22.06.2016 - C-255/15
    Aus einer gefestigten Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass es sich bei einem Flug um einen Luftbeförderungsvorgang handelt, der somit in gewisser Weise eine "Einheit" dieser Beförderung darstellt, die von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, das die entsprechende Flugroute festlegt (Urteile vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines, C-173/07, EU:C:2008:400, Rn. 40, und vom 13. Oktober 2011, Sousa Rodríguez u. a., C-83/10, EU:C:2011:652, Rn. 27).
  • EuGH, 18.09.2014 - C-487/12

    Die spanische Regelung, die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, das aufgegebene

    Auszug aus EuGH, 22.06.2016 - C-255/15
    Bei diesen Steuern und Gebühren handelt es sich um unvermeidbare Bestandteile des Endpreises, den der Fluggast zu zahlen hat, um die von dem Luftfahrtunternehmen angebotene Leistung in Anspruch zu nehmen (vgl. entsprechend Urteile vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 14, und vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 36).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus EuGH, 22.06.2016 - C-255/15
    Diese Beurteilung wird durch das mit der Verordnung Nr. 261/2004 verfolgte Ziel bestätigt, das ausweislich ihrer Erwägungsgründe 1, 2 und 4 darin besteht, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste und Verbraucher sicherzustellen, indem ihre Rechte in bestimmten Situationen, die für sie ein Ärgernis sind und ihnen große Unannehmlichkeiten verursachen, gestärkt werden und ihnen standardisiert und sofort Ersatz geleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 82).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Auszug aus EuGH, 22.06.2016 - C-255/15
    Aus einer gefestigten Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass es sich bei einem Flug um einen Luftbeförderungsvorgang handelt, der somit in gewisser Weise eine "Einheit" dieser Beförderung darstellt, die von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, das die entsprechende Flugroute festlegt (Urteile vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines, C-173/07, EU:C:2008:400, Rn. 40, und vom 13. Oktober 2011, Sousa Rodríguez u. a., C-83/10, EU:C:2011:652, Rn. 27).
  • EuGH, 12.09.2018 - C-601/17

    Im Fall der Annullierung eines Fluges muss die Fluggesellschaft auch Provisionen

    Diese Auslegung wird durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt, aus der hervorgeht, dass die in Art. 10 Abs. 2 Buchst. a bis c der Verordnung Nr. 261/2004 für den Fall, dass das Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse verlegt als die, für die der Flugschein erworben wurde, vorgesehene teilweise Erstattung des "Preises des Flugscheins" unter Einbeziehung allein der Bestandteile des Preises zu ermitteln ist, die in dem Sinne "unvermeidbar" sind, dass ihre Zahlung als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der vom Luftfahrtunternehmen angebotenen Leistungen erforderlich ist (Urteil vom 22. Juni 2016, Mennens, C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 36).
  • EuGH, 04.07.2018 - C-532/17

    Im Fall einer großen Flugverspätung ist zur Zahlung der den Fluggästen

    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass dieser Begriff als "Luftbeförderungsvorgang [zu verstehen ist], der somit in gewisser Weise eine "Einheit" dieser Beförderung darstellt, die von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, das die entsprechende Flugroute festlegt (Urteile vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines, C-173/07, EU:C:2008:400, Rn. 40, vom 13. Oktober 2011, Sousa Rodríguez u. a., C-83/10, EU:C:2011:652, Rn. 27, und vom 22. Juni 2016, Mennens, C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 20).
  • BGH, 19.07.2016 - X ZR 138/15

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu Ausgleichsansprüchen wegen

    Flug im Sinne der Verordnung ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ein Luftbeförderungsvorgang, der in gewisser Weise eine "Einheit" dieser Beförderung darstellt, die von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, das die entsprechende Flugroute festlegt (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-173/07, Slg. 2008, I-5237, NJW 2008, 2697 = RRa 2008, 237 Rn. 40 - Emirates Airlines; Urteil vom 22. Juni 2016 - C-255/15, NJW 2016, juris Rn. 20 - Mennens).
  • EuGH, 22.04.2021 - C-826/19

    Die bloße Umleitung eines Fluges zu einem nahe gelegenen Flughafen begründet

    Zum einen besteht das Ziel der Verordnung Nr. 261/2004 ausweislich ihrer Erwägungsgründe 1, 2 und 4 nämlich darin, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste und Verbraucher sicherzustellen, indem ihre Rechte in bestimmten Situationen, die für sie ein Ärgernis sind und ihnen große Unannehmlichkeiten verursachen, gestärkt werden und ihnen standardisiert und sofort Ersatz geleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2016, Mennens, C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 26).
  • BGH, 18.04.2023 - X ZR 91/22

    Wann sind bei Flugannullierung die Kosten von Hin- und Rückflug zu erstatten?

    Ein solches Dokument kann sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf einen oder mehrere Flüge beziehen (EuGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - C-255/15, NJW 2016, 2635 Rn. 21 - Mennens; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-173/07, RRa 2008, 237 = NJW 2008, 2697 Rn. 51 - Schenkel).
  • EuGH, 05.10.2016 - C-32/16

    Wunderlich - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Zum einen steht fest, dass das Ziel der Verordnung Nr. 261/2004 ausweislich ihrer Erwägungsgründe 1, 2 und 4 darin besteht, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste und Verbraucher sicherzustellen, indem ihre Rechte in bestimmten Situationen, die für sie ein Ärgernis sind und ihnen große Unannehmlichkeiten verursachen, gestärkt werden und ihnen standardisiert und sofort Ersatz geleistet wird (Urteil vom 22. Juni 2016, Mennens, C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-146/20

    Corendon Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG)

    27 Vgl. Urteile vom 22. Juni 2016, Mennens (C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 26), und vom 22. April 2021, Austrian Airlines (C-826/19, EU:C:2021:318, Rn. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-826/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe führt die bloße Umleitung eines Fluges zu

    24 Vgl. Urteil vom 22. Juni 2016, Mennens (C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18

    HQ u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

    52 Vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 23 und 34), vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor (C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 25 und 33), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 37 und 38 sowie 74 ff.), vom 31. Januar 2013, McDonagh (C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 47 ff.), und vom 22. Juni 2016, Mennens (C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 26 ff.).
  • OLG Köln, 26.07.2017 - 17 U 69/15

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend Grund und Höhe der

    Insoweit hat der EuGH (3. Kammer) mit Urteil vom 22. Juni 2016 - C-255/15 - (NJW 2016, 2635 ff.) entschieden, dass es allein auf diejenige Teilstrecke ankommt, bei der der Fluggast in eine niedrigere Klasse verlegt worden ist (EuGH, aaO = juris Rn 27, 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20

    Airhelp (Retard de vol de réacheminement) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • AG Düsseldorf, 07.09.2023 - 21 C 192/22

    EuGH-Vorlage zur Auslegung des Begriffs "planmäßige Abflugzeit"

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