Rechtsprechung
   EuGH, 22.09.1998 - C-185/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1780
EuGH, 22.09.1998 - C-185/97 (https://dejure.org/1998,1780)
EuGH, Entscheidung vom 22.09.1998 - C-185/97 (https://dejure.org/1998,1780)
EuGH, Entscheidung vom 22. September 1998 - C-185/97 (https://dejure.org/1998,1780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 76/207/EWG des Rates - Weigerung eines Arbeitgebers, einem entlassenen Arbeitnehmer Arbeitszeugnisse auszustellen

  • Europäischer Gerichtshof

    Coote

  • EU-Kommission PDF

    Coote / Granada Hospitality

    EG-Vertrag, Artikel 5 und 189 Absatz 3
    1 Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Richtlinien zu gewährleisten - Pflichten der nationalen Gerichte

  • EU-Kommission

    Coote / Granada Hospitality

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses durch den Arbeitgeber; Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg ; Diskriminierung in bezug auf ...

  • Judicialis

    Richtlinie 76/207/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 117; Richtlinie 76/207/EWG
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Richtlinien zu gewährleisten - Pflichten der nationalen Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Employment Appeal Tribunal - Auslegung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1999, 43
  • NZA 1998, 1223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 22.09.1998 - C-185/97
    Nach dieser Vorschrift haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu treffen, die so wirksam sind, daß das Ziel der Richtlinie erreicht wird, und dafür Sorge zu tragen, daß die Betroffenen die ihnen dadurch verliehenen Rechte auch tatsächlich vor den innerstaatlichen Gerichten geltend machen können (vgl. u. a. Urteil Von Colson und Kamann, Randnr. 18, sowie Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 17, und vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-271/91, Marshall, Slg. 1993, I-4367, Randnr. 22).

    Die in Artikel 6 vorgeschriebene gerichtliche Kontrolle ist Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes, der den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten zugrunde liegt und auch in Artikel 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 verankert ist ( vgl. u. a. Urteil Johnston, Randnr. 18).

    Den Mitgliedstaaten obliegt es, eine effektive gerichtliche Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts, das der Verwirklichung der in der Richtlinie vorgesehenen Rechte dient, sicherzustellen (vgl. Urteil Johnston, Randnr. 19).

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 22.09.1998 - C-185/97
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26) obliegen jedoch die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in dieser vorgesehene Ziel zu erreichen, sowie deren Pflicht gemäß Artikel 5 EG-Vertrag, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten, und zwar im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch denGerichten.

    Nach dieser Vorschrift haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu treffen, die so wirksam sind, daß das Ziel der Richtlinie erreicht wird, und dafür Sorge zu tragen, daß die Betroffenen die ihnen dadurch verliehenen Rechte auch tatsächlich vor den innerstaatlichen Gerichten geltend machen können (vgl. u. a. Urteil Von Colson und Kamann, Randnr. 18, sowie Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 17, und vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-271/91, Marshall, Slg. 1993, I-4367, Randnr. 22).

  • EuGH, 16.12.1993 - C-334/92

    Wagner Miret / Fondo de garantía salarial

    Auszug aus EuGH, 22.09.1998 - C-185/97
    Wie sich aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8) und vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92 (Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnrn.
  • EuGH, 02.08.1993 - C-271/91

    Marshall / Southampton und South West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 22.09.1998 - C-185/97
    Nach dieser Vorschrift haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu treffen, die so wirksam sind, daß das Ziel der Richtlinie erreicht wird, und dafür Sorge zu tragen, daß die Betroffenen die ihnen dadurch verliehenen Rechte auch tatsächlich vor den innerstaatlichen Gerichten geltend machen können (vgl. u. a. Urteil Von Colson und Kamann, Randnr. 18, sowie Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 17, und vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-271/91, Marshall, Slg. 1993, I-4367, Randnr. 22).
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 22.09.1998 - C-185/97
    Nach ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84 (Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 48) kann eine Richtlinie nicht selbst Verpflichtungen für einen einzelnen, im vorliegenden Fall für einen privaten Arbeitgeber, begründen und kann daher nicht als solche diesem gegenüber in Anspruch genommen werden.
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 22.09.1998 - C-185/97
    Wie sich aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8) und vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92 (Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnrn.
  • EuGH, 30.04.1996 - C-13/94

    P / S und Cornwall County Council

    Auszug aus EuGH, 22.09.1998 - C-185/97
    Wie der Gerichtshof ebenfalls festgestellt hat (Urteil Marshall vom 2. August 1993, Randnr. 34), ist Artikel 6 der Richtlinie unerläßlich, um das grundlegende Ziel der Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu erreichen, das nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-13/94, P./S., Slg. 1996, I-2143, Randnr. 19) eines der Grundrechte des Menschen darstellt, deren Einhaltung der Gerichtshof zu sichern hat.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

    Nach ständiger Rechtsprechung muss das nationale Gericht bei der Anwendung des nationalen Rechts und insbesondere auch der Gesetzesbestimmungen, die zur Umsetzung einer Richtlinie erlassen werden, seine Auslegung dieses Rechts so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten (u. a. Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26, und in der Rechtssache 79/83, Harz, Slg. 1984, 1921, Randnr. 26, sowie vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-185/97, Coote, Slg. 1998, I-5199, Randnr. 18).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-243/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Die Angst vor solchen Retorsionsmaßnahmen, gegen die keine Klagemöglichkeit gegeben wäre, könnte nämlich Arbeitnehmer, die sich durch eine von ihrem Arbeitgeber getroffene Maßnahme für beschwert halten, davon abschrecken, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen, und wäre folglich geeignet, die Verwirklichung des mit der Richtlinie verfolgten Ziels in schwerwiegender Weise zu gefährden (vgl. entsprechend Urteil vom 22. September 1998, Coote, C-185/97, Slg. 1998, I-5199, Randnrn.
  • EuGH, 20.06.2019 - C-404/18

    Hakelbracht u.a.

    Diese Bestimmung stellt vor dem Hintergrund dieser Richtlinie eine spezielle Ausprägung des Grundsatzes des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes dar, der sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Art. 6 und 13 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 1998, Coote, C-185/97, EU:C:1998:424, Rn. 21).

    Die Angst vor solchen Maßnahmen, gegen die keine Klagemöglichkeit gegeben wäre, könnte nämlich Arbeitnehmer, die sich durch eine Diskriminierung für beschwert halten, davon abschrecken, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen, und wäre folglich geeignet, die Verwirklichung des mit der Richtlinie verfolgten Zieles stark zu gefährden (Urteil vom 22. September 1998, Coote, C-185/97, EU:C:1998:424, Rn. 24).

  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER

    Falls das vorlegende Gericht daher einen solchen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 76/207 feststellen sollte, muss es die innerstaatlichen Zuständigkeitsregeln so weit wie möglich dahin auslegen, dass sie zur Erreichung des Ziels beitragen, einen effektiven gerichtlichen Schutz der Rechte zu gewährleisten, die schwangeren Frauen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsen (vgl. entsprechend Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston, 222/84, Slg. 1986, 1651, Randnr. 17, vom 22. September 1998, Coote, C-185/97, Slg. 1998, I-5199, Randnr. 18, und Impact, Randnr. 54).
  • LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20
    Zudem hat jede Person das Recht, sich beraten, verteidigen und vertreten zu lassen (Vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010, Rs. C-279/09, ECLI:EU:C:2010:811 Rn. 31 - DEB; EuGH, Urteil vom 22. September 1998, Rs. C-185/97, ECLI:EU:C:1998:424 Rn. 24-28 - Coote; EuGH, Urteil vom 15. Juni 2000, Rs. C-13/99 P, ECLI:EU:C:2000:329 Rn. 32 - TEAM; Erwägungsgrund 4 Richtlinie 2014/104; Europäisches Parlament, Entschließung zum Grünbuch (2006/2207(INI)), C 74 E/654, Ziff. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1999 - C-412/97

    ED

    Vgl. z. B. Urteil vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-185/97 (Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 20).

    (18) - Vgl. Urteil vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-185/97 (Coote, Slg. 1998, I-5199): "Der in Artikel 6 der Richtlinie verankerte Grundsatz einer effektiven gerichtlichen Kontrolle würde weitgehend ausgehöhlt, wenn der durch ihn gewährte Schutz sich nicht auf Maßnahmen erstreckte, die ein Arbeitgeber, wie im vorliegenden Fall, als Reaktion auf eine Klage eines Arbeitnehmers auf Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ergreift.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99

    DIE GENERALANWÄLTIN PRÜFT DIE BEFUGNIS EINES MITGLIEDSTAATS, BESTIMMTE

    46: - Urteile vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-185/97 (Coote, Slg. 1998, I-5199, Randnr. 20) und vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-271/91 (Marshall, Slg. 1993, I-4367, Randnr. 22).
  • EuGH, 16.11.2010 - C-73/10

    Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert / Kommission - Rechtsmittel -

    Dieses Grundrecht stelle insbesondere nach dem Urteil vom 22. September 1998, Coote (C-185/97, Slg. 1998, I-5199, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung), einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar und sei außerdem durch Art. 47 der am 7. Dezember 2000 in Nizza proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 364, S. 1) bekräftigt worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01

    Evans

    50: - Urteil vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-185/97 (Slg. 1998, I-5199).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-432/05

    Unibet - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz der Rechte aus dem

    7 - Urteile vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnrn. 21 und 22), vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89 (Factortame, Slg. 1990, I-2433, im Folgenden: Factortame I), vom 11. Juli 1991 in den Rechtssachen C-87/90, C-88/90 und C-89/90 (Verholen, Slg. 1991, I-3757, Randnr. 24) und vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-185/97 (Coote, Slg. 1998, I-5199).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99

    Lommers

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99

    Schnorbus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2008 - 6 A 3179/05

    Anspruch auf erneute Übertragung eines früheren Dienstpostens "Leitung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht