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   EuGH, 22.09.2016 - C-525/14   

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https://dejure.org/2016,29791
EuGH, 22.09.2016 - C-525/14 (https://dejure.org/2016,29791)
EuGH, Entscheidung vom 22.09.2016 - C-525/14 (https://dejure.org/2016,29791)
EuGH, Entscheidung vom 22. September 2016 - C-525/14 (https://dejure.org/2016,29791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Tschechische Republik

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr -Art. 34 AEUV - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - In einem Drittstaat gemäß den niederländischen Rechtsvorschriften punzierte Edelmetalle - Einfuhr in die Tschechische Republik ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Tschechische Republik

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - In einem Drittstaat gemäß den niederländischen Rechtsvorschriften punzierte Edelmetalle - Einfuhr in die Tschechische Republik ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - Die Tschechische Republik hat dadurch gegen das Unionsrecht verstoßen, dass sie sich geweigert hat, die von der niederländischen Garantiestelle WaarborgHolland angebrachten Garantiepunzen für Edelmetalle anzuerkennen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Garantiepunzen für Edelmetalle

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Tschechische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - In einem Drittstaat gemäß den niederländischen Rechtsvorschriften punzierte Edelmetalle - Einfuhr in die Tschechische Republik ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • EuGH, 05.06.2023 - C-204/21

    Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen

    Die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage der Kommission müssen daher auf dieselben Rügen gestützt werden wie das Mahnschreiben, mit dem das Vorverfahren eingeleitet wird (Urteil vom 22. September 2016, Kommission/Tschechische Republik, C-525/14, EU:C:2016:714, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.05.2017 - C-274/15

    Luxemburg hat die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige

    Es ist daran zu erinnern, dass eine Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage sein kann, wenn es sich um eine in einem bestimmten Grad verfestigte und allgemeine Praxis handelt (Urteil vom 22. September 2016, Kommission/Tschechische Republik, C-525/14, EU:C:2016:714, Rn. 14).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 18.17

    Neue Runde im Rechtsstreit um das Kohlekraftwerk Moorburg

    Sie weist zwar zutreffend darauf hin, dass der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage im Wesentlichen bereits im Vorverfahren durch das Mahnschreiben und abschließend durch die mit Gründen versehene Stellungnahme festgelegt wird und durch die nachfolgende Klage nicht erweitert oder geändert werden darf (EuGH, Urteile vom 7. April 2011 - C-20/09 [ECLI:EU:C:2011:214], Kommission/Portugal - Rn. 19 f.; vom 22. September 2016 - C-525/14 [ECLI:EU:C:2016:714], Kommission/Tschechische Republik - Rn. 17; vom 17. April 2018 - C-441/17 [ECLI:EU:C:2018:255], Kommission/Polen - Rn. 65 f.).
  • EuGH, 05.04.2017 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Da der Gerichtshof von Amts wegen prüfen kann, ob die Voraussetzungen des Art. 258 AEUV für die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage erfüllt sind (vgl. Urteile vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, C-439/99, EU:C:2002:14, Rn. 8, und vom 22. September 2016, Kommission/Tschechische Republik, C-525/14, EU:C:2016:714, Rn. 14), ist ferner zu prüfen, ob die Kommission mit ihrer ersten Rüge zulässigerweise beantragt, festzustellen, dass die Republik Bulgarien seit 2007 gegen ihre Verpflichtungen verstoßen hat.

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juni 2010, Kommission/Spanien, C-211/08, EU:C:2010:340, Rn. 32, und vom 22. September 2016, Kommission/Tschechische Republik, C-525/14, EU:C:2016:714, Rn. 16).

  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 BV 16.1961

    Lebensmittelrecht - Kennzeichnungspflicht für Honig-Portionspackungen

    Diese Beschränkung des freien Warenverkehrs ist jedoch gerechtfertigt, weil sie einem zwingenden Erfordernis des Allgemeininteresses dient und der Eingriff dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (vgl. EuGH, U.v. 22.9.2016 - C-525/14, Waarborg Holland - juris Rn. 35; U.v. 9.8.1994 - C-51/93, Meyhui - juris Rn. 10; U.v. 20.2.1979 - Rs. 120/78, Rewe Central - juris Rn. 8).
  • EuGH, 19.09.2017 - C-552/15

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (Urteile vom 11. Juli 2013, Kommission/Tschechische Republik, C-545/10, EU:C:2013:509, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn, C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 141, und vom 22. September 2016, Kommission/Tschechische Republik, C-525/14, EU:C:2016:714, Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Verg 1/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Ausschreibung für

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aber auch, dass das Inverkehrbringen erst eine nach der Einfuhr liegende Phase darstellt (EuGH, Urteil vom 22. September 2016 - C-525/14 - Kommission./.Tschechische Republik, juris Rn. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-814/21

    Kommission/ Polen () und adhésion à un parti politique) - Vertragsverletzung

    13 Vgl. zur Kontrolle durch den Gerichtshof u. a. Urteile vom 2. Juni 2016, Kommission/Niederlande (C-233/14, EU:C:2016:396, Rn. 43), und vom 22. September 2016, Kommission/Tschechische Republik (C-525/14, EU:C:2016:714, Rn. 14), sowie zu den zu beachtenden Voraussetzungen Urteil vom 5. Juni 2023, Kommission/Polen (Unabhängigkeit und Privatleben von Richtern) (C-204/21, EU:C:2023:442, Rn. 188 bis 190 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.10.2018 - C-242/17

    Die Pflicht zur Vorlage von Nachhaltigkeitszertifikaten, die Italien

    Als Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen im Sinne von Art. 34 AEUV sind Hemmnisse für den freien Warenverkehr anzusehen, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass von einem Mitgliedstaat auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, Vorschriften über die Voraussetzungen, denen diese Waren entsprechen müssen, angewandt werden, auch wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 2016, Kommission/Tschechische Republik, C-525/14, EU:C:2016:714, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-121/21

    Generalanwalt Pikamäe ist der Auffassung: Polen hat dadurch gegen Unionsrecht

    11 Vgl. Urteile vom 11. Juli 2013, Kommission/Tschechische Republik (C-545/10, EU:C:2013:509, Rn. 108), vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn (C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 141), vom 22. September 2016, Kommission/Tschechische Republik (C-525/14, EU:C:2016:714, Rn. 16), vom 19. September 2017, Kommission/Irland (Zulassungssteuer) (C-552/15, EU:C:2017:698, Rn. 38), vom 31. Oktober 2019, Kommission/Niederlande (C-395/17, EU:C:2019:918, Rn. 52), und vom 28. Mai 2020, Kommission/Bulgarien (Eisenbahnuntersuchungsstelle) (C-33/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:405, Rn. 82).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 19 Ver 1/20
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2017 - C-329/16

    Snitem und Philips France - Richtlinie 93/42/EWG - Begriff Medizinprodukt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-75/22

    Kommission/ Tschechische Republik (Qualifications professionnelles)

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-642/18

    Kommission/ Spanien (Plans de gestion des déchets) - Vertragsverletzungsverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-822/21

    Lettland/ Schweden (Systèmes de garantie des dépôts) - Vertragsverletzung eines

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