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   EuGH, 22.10.2015 - C-245/14   

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https://dejure.org/2015,29368
EuGH, 22.10.2015 - C-245/14 (https://dejure.org/2015,29368)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - C-245/14 (https://dejure.org/2015,29368)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - C-245/14 (https://dejure.org/2015,29368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Thomas Cook Belgium

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren - Verspäteter Einspruch - Art. 20 Abs. 2 - Antrag auf Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls - Einrede der Unzuständigkeit ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Thomas Cook Belgium

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren - Verspäteter Einspruch - Art. 20 Abs. 2 - Antrag auf Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls - Einrede der Unzuständigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls durch unzuständiges Gericht; unerhebliche Einrede der Unzuständigkeit des Ursprungsgerichts bei wirksamer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls und verspätetem Einspruch; Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Thomas Cook Belgium

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren - Verspäteter Einspruch - Art. 20 Abs. 2 - Antrag auf Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls - Einrede der Unzuständigkeit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 860
  • EuZW 2016, 196
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.12.2013 - C-111/10

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Kommission gegen die Entscheidungen des

    Auszug aus EuGH, 22.10.2015 - C-245/14
    Da der Unionsgesetzgeber das Überprüfungsverfahren auf Ausnahmefälle beschränken wollte, ist diese Vorschrift zwangsläufig eng auszulegen (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Rat, C-111/10, EU:C:2013:785, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.06.2013 - C-144/12

    Goldbet Sportwetten - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren

    Auszug aus EuGH, 22.10.2015 - C-245/14
    Wie der Gerichtshof in Rn. 30 seines Urteils Goldbet Sportwetten (C-144/12, EU:C:2013:393) entschieden hat, soll mit dieser dem Antragsgegner eingeräumten Möglichkeit, Einspruch einzulegen, kompensiert werden, dass das mit der Verordnung Nr. 1896/2006 eingeführte System keine Beteiligung des Antragsgegners am Europäischen Mahnverfahren vorsieht, und zwar dadurch, dass er die Forderung bestreiten kann, nachdem der Europäische Zahlungsbefehl erlassen worden ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-18/21

    Uniqa Versicherungen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium (C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 40).

    15 Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium (C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    16 Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium (C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 29).

    20 Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium (C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 30).

    21 Vgl. entsprechend Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium (C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 31).

    22 Vgl. entsprechend Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium (C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 48).

    Vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium (C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-21/17

    Catlin Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    17 Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium (C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 31).

    19 Vgl. Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium (C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 29 und 30).

    21 Vgl. Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium (C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 48).

  • EuGH, 15.09.2022 - C-18/21

    Uniqa Versicherungen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Diese Überprüfung kann jedoch, wie bereits aus der Überschrift von Art. 20 der Verordnung hervorgeht, nur in "Ausnahmefällen" erfolgen (Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium, C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 29).

    Allerdings hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass diese Bestimmung zwangsläufig eng auszulegen ist, da der Unionsgesetzgeber das Überprüfungsverfahren auf Ausnahmefälle beschränken wollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium, C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 31).

  • EuGH, 16.02.2023 - C-393/21

    Der Gerichtshof präzisiert den Begriff der außergewöhnlichen Umstände, unter

    Was erstens den Wortlaut von Art. 23 Buchst. c der Verordnung Nr. 805/2004 betrifft, geht schon aus der Formulierung dieser Bestimmung, insbesondere aus der Verwendung des Verbs "können" und des Adjektivs "außergewöhnliche", hervor, dass der Unionsgesetzgeber den Gerichten oder Stellen des Vollstreckungsmitgliedstaats zwar einen Spielraum bei der Beurteilung eingeräumt hat, ob die Aussetzung der Vollstreckung einer als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung erforderlich ist, diese Befugnis aber durch die Feststellung, dass von ihm als "außergewöhnlich" bezeichnete Umstände vorliegen, einschränken wollte, so dass die Bestimmung eng auszulegen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium, C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-393/21

    Lufthansa Technik AERO Alzey

    9 Vgl. entsprechend Urteil vom 22. Oktober 2015, Thomas Cook Belgium (C-245/14, EU:C:2015:715, Rn. 31).
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