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   EuGH, 22.10.2015 - C-425/14   

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https://dejure.org/2015,29371
EuGH, 22.10.2015 - C-425/14 (https://dejure.org/2015,29371)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - C-425/14 (https://dejure.org/2015,29371)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - C-425/14 (https://dejure.org/2015,29371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Impresa Edilux and SICEF

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Gründe für den Ausschluss von der Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung - Auftrag, der nicht den Schwellenwert für die Anwendung dieser Richtlinie erreicht - Grundregeln des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Impresa Edilux und SICEF

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Gründe für den Ausschluss von der Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung - Auftrag, der nicht den Schwellenwert für die Anwendung dieser Richtlinie erreicht - Grundregeln des ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss wegen der unterbliebenen Abgabe eines Legalitätsprotokolls?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergaberecht-Kriminalitätsklausel

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Impresa Edilux und SICEF

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Impresa Edilux srl und Società Italiana Costruzioni e Forniture srl (SICEF) gegen Assessorato Beni Culturali e Identità Siciliana - Servizio Soprintendenza Provincia di Trapani u. a.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 297
  • NZBau 2016, 42
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 22.10.2015 - C-425/14
    Die einzelnen Mitgliedstaaten sind nämlich am besten in der Lage, aufgrund eigener historischer, rechtlicher, wirtschaftlicher oder sozialer Erwägungen zu bestimmen, in welchen Fällen Verhaltensweisen begünstigt werden, die zu Missständen bei der Beachtung dieses Grundsatzes und dieses Gebots führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Maßnahme darf jedoch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Er schließt damit für den Bewerber oder Bieter die Möglichkeit aus, die Unabhängigkeit ihrer Angebote nachzuweisen, und läuft daher dem Unionsinteresse daran zuwider, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 28 bis 30, sowie Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 39 und 40).

  • EuGH, 16.04.2015 - C-278/14

    SC Enterprise Focused Solutions - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 22.10.2015 - C-425/14
    Diese Richtlinien gelten daher nicht für Aufträge, deren Wert den dort festgelegten Schwellenwert nicht erreicht (vgl. Urteil Enterprise Focused Solutions, C-278/14, EU:C:2015:228, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung ist jedoch zu beachten, dass die Vergabe von Aufträgen, die in Anbetracht ihres Wertes nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinien der Union zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge fallen, gleichwohl den Grundregeln und den allgemeinen Grundsätzen des AEU-Vertrags unterliegt, insbesondere den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie dem sich daraus ergebenden Transparenzgebot, sofern an diesen Aufträgen angesichts bestimmter objektiver Kriterien ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Enterprise Focused Solutions, C-278/14, EU:C:2015:228, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.04.2014 - C-225/13

    'Ville d''Ottignies-Louvain-la-Neuve u.a.' - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt

    Auszug aus EuGH, 22.10.2015 - C-425/14
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. insbesondere Urteil Ville d'Ottignies-Louvain-la-Neuve u. a., C-225/13, EU:C:2014:245, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 22.10.2015 - C-425/14
    Er schließt damit für den Bewerber oder Bieter die Möglichkeit aus, die Unabhängigkeit ihrer Angebote nachzuweisen, und läuft daher dem Unionsinteresse daran zuwider, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 28 bis 30, sowie Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 39 und 40).
  • BFH, 13.07.2016 - VIII K 1/16

    Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof

    Der EuGH hat insoweit aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (EuGH-Urteil Impresa Edilux srl und SICEF vom 22. Oktober 2015 C-425/14, EU:C:2015:721, Rz 20, m.w.N.).
  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17

    Umsätze mit Geldspielautomaten

    Das Transparenzgebot ergibt sich aus den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung und betrifft im Wesentlichen das öffentliche Auftragswesen und die Erteilung behördlicher Erlaubnisse (vgl. EuGH-Urteile Impresa Edilux und SICEF vom 22.102015 C-425/14, EU:C:2015:721; Sporting Exchange vom 03.06 2010 C-203/08, EU:C:2010:307, Rz 39, 47; Wall vom 13.04.2010 C-91/08, EU:C:2010:182, Rz 33; Telaustria und Telefonadress vom 07.12.2000 C-324/98, EU:C:2000:669, Rz 60 bis 62; Eurawasser vom 10.09.2009 C-206/08, EU:C:2009:540, Rz 44; Serrantoni und Consorzio stabile edili vom 23.12.2009 C-376/08, EU:C:2009:808, Rz 31 und 32; Michaniki vom 16.12.2008 C-213/07, EU:C:2008:731, Rz 44).
  • EuGH, 08.02.2018 - C-144/17

    Lloyd's of London - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Art.

    Eine solche Regelung darf jedoch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 23 und 24, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 33, sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 29).

    In diesem Zusammenhang besteht unionsrechtlich ein Interesse daran, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 26, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 40, sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 36).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt daraus, dass der automatische Ausschluss von Bewerbern oder Bietern, die von anderen Wettbewerbern kontrolliert werden oder mit ihnen verbunden sind, über das hinausgeht, was zur Verhinderung kollusiver Verhaltensweisen und damit zur Sicherstellung der Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Einhaltung des Transparenzgebots erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 28, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 38 und 40, sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 36 und 38).

    Er schließt damit für diese Bewerber oder Bieter die Möglichkeit aus, die Unabhängigkeit ihrer Angebote nachzuweisen, und läuft daher dem Unionsinteresse daran zuwider, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 29 und 30, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 39 und 40, sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 36).

  • EuGH, 26.09.2019 - C-63/18

    Vitali

    Die einzelnen Mitgliedstaaten sind nämlich am besten in der Lage, aufgrund eigener historischer, rechtlicher, wirtschaftlicher oder sozialer Erwägungen zu bestimmen, in welchen Fällen Verhaltensweisen begünstigt werden, die zu Missständen bei der Beachtung dieses Gebots führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Konkret hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Bekämpfung des Phänomens der Infiltration der organisierten Kriminalität im Bereich der öffentlichen Aufträge ein legitimes Ziel ist, das eine Beschränkung der Grundfreiheiten und der Grundsätze des AEUV rechtfertigen kann, die im Rahmen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zur Anwendung kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 27 und 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-298/15

    Borta - Öffentliche Aufträge - Qualitative Auswahlkriterien - Verpflichtung des

    Vgl. zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wie er als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts im Kontext von Auftragsvergabeverfahren, die nicht unter die Richtlinie 2004/17 oder die Richtlinie 2004/18 fallen, Anwendung findet, auch Urteil vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF (C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 29).

    51 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili (C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF (C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 36).

  • BFH, 27.06.2017 - V B 162/16

    Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der

    Das Transparenzgebot ergibt sich aus den --aus den bereits dargelegten Gründen nicht verletzten-- Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung und betrifft im Wesentlichen das öffentliche Auftragswesen und die Erteilung behördlicher Erlaubnisse (vgl. EuGH-Urteile Impresa Edilux und SICEF vom 22. Oktober 2015 C-425/14, EU:C:2015:721; Sporting Exchange vom 3. Juni 2010 C-203/08, EU:C:2010:307, Rz 39, 47; Wall vom 13. April 2010 C-91/08, EU:C:2010:182, Rz 33; Telaustria und Telefonadress vom 7. Dezember 2000 C-324/98, EU:C:2000:669, Rz 60 bis 62; Eurawasser vom 10. September 2009 C-206/08, EU:C:2009:540, Rz 44; Serrantoni und Consorzio stabile edili vom 23. Dezember 2009 C-376/08, EU:C:2009:808, Rz 31 und 32; Michaniki vom 16. Dezember 2008 C-213/07, EU:C:2008:731, Rz 44).
  • EuGH, 27.11.2019 - C-402/18

    Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service

    Die einzelnen Mitgliedstaaten sind nämlich am besten in der Lage, aufgrund eigener historischer, rechtlicher, wirtschaftlicher oder sozialer Erwägungen zu bestimmen, in welchen Fällen Verhaltensweisen begünstigt werden, die zu Missständen bei der Beachtung dieses Gebots führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Konkret hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Bekämpfung des Phänomens der Infiltration der organisierten Kriminalität im Bereich der öffentlichen Aufträge ein legitimes Ziel ist, das eine Beschränkung der Grundfreiheiten und der Grundsätze des AEUV rechtfertigen kann, die im Rahmen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zur Anwendung kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 27 und 28).

  • EuGH, 28.02.2018 - C-523/16

    MA.T.I. SUD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Drittens ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist und an den die Vergabe von Aufträgen in den Mitgliedstaaten, wie sich aus dem neunten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/17 und dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18 ergibt, gebunden ist, die von den Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 48 und 61, vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 21 und 23, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 33, sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 29).
  • EuGH, 07.07.2016 - C-46/15

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, dürfen die von den öffentlichen Auftraggebern aufgestellten Vorschriften über die Handhabung der beiden in Art. 48 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 2004/18 vorgesehenen Arten von Nachweisen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-178/16

    Impresa di Costruzioni Ing. E. Mantovani und Guerrato - Vorlage zur

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. u. a. Urteil vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.06.2017 - C-126/15

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BFH, 06.07.2017 - V B 28/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • BFH, 06.07.2017 - V B 24/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • BFH, 06.07.2017 - V B 27/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • BFH, 06.07.2017 - V B 26/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-692/17

    Paulo Nascimento Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-213/18

    Guaitoli u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20

    MONO

  • EuGH, 28.02.2018 - C-536/16

    Darf Nachforderung von Erklärungen mit Strafzahlung verbunden werden?

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16

    MA.T.I. SUD

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-260/14

    Județul Neamț

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-267/18

    Delta Antrepriza de Constructii si Montaj 93 - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-178/16

    Impresa di Costruzioni Ing. E. Mantovani und Guerrato

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