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   EuGH, 22.11.2012 - C-119/12   

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https://dejure.org/2012,36176
EuGH, 22.11.2012 - C-119/12 (https://dejure.org/2012,36176)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.2012 - C-119/12 (https://dejure.org/2012,36176)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 2012 - C-119/12 (https://dejure.org/2012,36176)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/58/EG - Art. 6 Abs. 2 und 5 - Verarbeitung personenbezogener Daten - Für die Gebührenabrechnung und die Forderungseinziehung erforderliche Verkehrsdaten - Forderungseinziehung durch eine dritte Gesellschaft - Personen, die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Probst

    Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/58/EG - Art. 6 Abs. 2 und 5 - Verarbeitung personenbezogener Daten - Für die Gebührenabrechnung und die Forderungseinziehung erforderliche Verkehrsdaten - Forderungseinziehung durch eine dritte Gesellschaft - Personen, die ...

  • EU-Kommission

    Probst

    Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/58/EG - Art. 6 Abs. 2 und 5 - Verarbeitung personenbezogener Daten - Für die Gebührenabrechnung und die Forderungseinziehung erforderliche Verkehrsdaten - Forderungseinziehung durch eine dritte Gesellschaft - Personen, die ...

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auftragsdatenverarbeitung von Telekommunikationsdaten

  • Wolters Kluwer

    Verarbeitung von Verkehrsdaten eines Telefondienstanbieters bei Forderungsabtretung; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verarbeitung von Verkehrsdaten eines Telefondienstanbieters bei Forderungsabtretung; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Geheimnisträger und die Auftragsdatenverarbeitung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Telekommunikationsdienstleister darf Verkehrsdaten an Inkassounternehmen übermitteln

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Geheimnisträger und Auftragsdatenverarbeitung

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Macht der EuGH den Weg frei für das Outsourcing von IT-Dienstleistungen durch Geheimnisträger nach § 203 StGB?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Probst

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Art. 6 Abs. 2 und 5 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 989
  • K&R 2013, 31
  • DÖV 2013, 118
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.03.2005 - C-336/03

    FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-119/12
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist daher zur Bestimmung der Bedeutung dieses Ausdrucks auf seinen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch abzustellen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2005, easyCar, C-336/03, Slg. 2005, I-1947, Randnrn.
  • EuGH, 29.01.2008 - C-275/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-119/12
    6 Abs. 2 und 5 der Richtlinie 2002/58 sieht eine Ausnahme von der in Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Vertraulichkeit der übertragenen Nachrichten vor, indem er die Verarbeitung von Verkehrsdaten im Hinblick auf die Erfordernisse im Zusammenhang mit der Gebührenabrechnung erlaubt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2008, Promusicae, C-275/06, Slg. 2008, I-271, Randnr. 48).
  • EuGH, 17.02.2011 - C-16/10

    The Number (UK) und Conduit Enterprises - Rechtsangleichung - Telekommunikation -

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-119/12
    Als Ausnahme ist diese Bestimmung der genannten Richtlinie und damit auch der Ausdruck "auf Weisung" eng auszulegen (vgl. Urteil vom 17. Februar 2011, The Number [UK] und Conduit Enterprises, C-16/10, Slg. 2011, I-691, Randnr. 31).
  • EuGH, 05.07.2012 - C-49/11

    Content Services - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 97/7/EG -

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-119/12
    20 und 21, und vom 5. Juli 2012, Content Services, C-49/11, Randnr. 32).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste

    Gleichwohl ist Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58, da er den Mitgliedstaaten erlaubt, die Tragweite der grundsätzlichen Verpflichtung, die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikationen und der damit verbundenen Verkehrsdaten zu gewährleisten, einzuschränken, nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs eng auszulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 22. November 2012, Probst, C-119/12, EU:C:2012:748, Rn. 23).
  • EuGH, 17.06.2021 - C-597/19

    M.I.C.M. - Systematische Speicherung und Weiterleitung von IP-Daten, Namen und

    Wie der Generalanwalt in Nr. 131 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, kann die ordnungsgemäße Beitreibung von Forderungen ein berechtigtes Interesse darstellen, das die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f der Verordnung 2016/679 rechtfertigt (vgl. entsprechend zur Richtlinie 2002/58 Urteil vom 22. November 2012, Probst, C-119/12, EU:C:2012:748, Rn. 19).
  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 200/11

    Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter über die

    Der zwischen dem Zessionar und dem Diensteanbieter geschlossene Vertrag muss insbesondere Bestimmungen enthalten, die die rechtmäßige Verarbeitung der Verkehrsdaten durch den Zessionar gewährleisten und es dem Diensteanbieter ermöglichen, sich jederzeit von der Einhaltung dieser Bestimmungen durch den Zessionar zu überzeugen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 22. November 2012, C-119/12, EWS 2012, 525).

    Der Gerichtshof hat die Vorlage mit Urteil vom 22. November 2012 (C-119/12, EWS 2012, 525) beschieden.

    aa) Nach dem aufgrund des Vorlagebeschlusses des Senats ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. November 2012 (C-119/12, EWS 2012, 525) sind diese Bestimmungen in dem Sinne auszulegen, dass ein Diensteanbieter im Hinblick auf die Einziehung seiner Telekommunikationsleistungen betreffenden Forderungen Verkehrsdaten an einen Zessionar dieser Forderungen übermitteln und der Zessionar diese Daten verarbeiten darf, sofern er erstens hinsichtlich der Verarbeitung dieser Daten auf Weisung des Diensteanbieters handelt und sich zweitens auf die Verarbeitung derjenigen Verkehrsdaten beschränkt, die für die Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind (aaO Rn. 29).

  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

    Da der Begriff des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in der Richtlinie nicht definiert ist, ist die Bedeutung und Tragweite dieses Begriffs folglich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (Urteile vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, Slg. 2008, I-11061, Rn. 17, und vom 22. November 2012, Probst, C-119/12, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-293/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón ist die Richtlinie über die

    L 201, S. 37. Zu den durch die Umsetzung dieser Richtlinie entstandenen Rechtsstreitigkeiten vgl. Urteile vom 28. April 2005, Kommission/Luxemburg (C-375/04) und Kommission/Belgien (C-376/04), sowie vom 1. Juni 2006, Kommission/Griechenland (C-475/04); vgl. auch allgemeiner Urteil vom 29. Januar 2008, Promusicae (C-275/06, Slg. 2008, I-271), Beschluss vom 19. Februar 2009, LSG-Gesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten (C-557/07, Slg. 2009, I-1227), Urteile vom 5. Mai 2011, Deutsche Telekom (C-543/09, Slg. 2011, I-3441), Scarlet Extended, vom 19. April 2012, Bonnier Audio u. a. (C-461/10), und vom 22. November 2012, Probst (C-119/12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-201/13

    Deckmyn und Vrijheidsfonds - Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht - Art. 5 Abs. 3

    12 - Urteile Probst (C-119/12, EU:C:2012:748, Rn. 20) und Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 32).
  • EuGH, 12.10.2017 - C-661/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften -

    Daher sind Bedeutung und Tragweite des Begriffs "schadhafte Ware" nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend seinem Sinn im gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem er verwendet wird, und der mit der Regelung, zu der er gehört, verfolgten Ziele zu bestimmen (Urteile vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, EU:C:2008:771, Rn. 17, und vom 22. November 2012, Probst, C-119/12, EU:C:2012:748, Rn. 20).
  • VG München, 24.04.2014 - M 4 K 13.30114

    Irak, homosexuell, sexuelle Orientierung, soziale Gruppe

    Es kann vom Kläger auch nicht auch verlangt werden, dass er seine Homosexualität bei einer Rückkehr in sein Heimatland wieder geheim hält, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden (vgl. dazu EuGH U. v. 7.11.2013 - C-119/12 bis 201/12, C-199/12, C-200/12, C-201/12 - juris).

    Von einem Homosexuellen kann insoweit auch nicht mehr Zurückhaltung als von einem Heterosexuellen erwartet werden (vgl. EuGH U.v. 7.11.2013 a.a.O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-831/18

    Kommission/ RQ

    32 Urteil vom 22. November 2012, Probst (C-119/12, EU:C:2012:748, Rn. 20).
  • VG Stade, 06.05.2021 - 3 A 2556/17

    Afghanistan; Beachtliche Wahrscheinlichkeit; ernsthafter Schaden; Subsidiärer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die Bedeutung und Tragweite dieses Begriffs entsprechend seinem Sinn und dem gewöhnlichen Sprachgebrauch nach zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (EuGH, Urteile vom 22.12.2008 - C-549/07 - Rn. 17, und vom 22.11.2012 - C-119/12 - Rn. 20).
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