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   EuGH, 22.11.2012 - C-136/11   

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https://dejure.org/2012,36169
EuGH, 22.11.2012 - C-136/11 (https://dejure.org/2012,36169)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.2012 - C-136/11 (https://dejure.org/2012,36169)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 2012 - C-136/11 (https://dejure.org/2012,36169)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Verkehr - Eisenbahnverkehr - Verpflichtung des Infrastrukturbetreibers, den Eisenbahnunternehmen in Echtzeit sämtliche Informationen über Zugbewegungen und insbesondere über etwaige Zugverspätungen zur Gewährleistung der Anschlüsse zur Verfügung zu stellen

  • Europäischer Gerichtshof

    Westbahn Management

    Verkehr - Eisenbahnverkehr - Verpflichtung des Infrastrukturbetreibers, den Eisenbahnunternehmen in Echtzeit sämtliche Informationen über Zugbewegungen und insbesondere über etwaige Zugverspätungen zur Gewährleistung der Anschlüsse zur Verfügung zu stellen

  • EU-Kommission

    Westbahn Management

    Verkehr - Eisenbahnverkehr - Verpflichtung des Infrastrukturbetreibers, den Eisenbahnunternehmen in Echtzeit sämtliche Informationen über Zugbewegungen und insbesondere über etwaige Zugverspätungen zur Gewährleistung der Anschlüsse zur Verfügung zu stellen“

  • reise-recht-wiki.de

    Informationspflicht von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrgastinformationen bei Verspätungen im Eisenbahnverkehr; Bereitstellung von Echtzeitdaten anderer Eisenbahnunternehmen durch Betreiber der Infrastruktur; Vorabentscheidungsersuchen der österreichischen Schienen-Control Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Bahnreisende müssen über Verspätungen oder Ausfälle ihrer wichtigsten Anschlusszüge informiert werden, unabhängig davon, welches Eisenbahnunternehmen diese Züge betreibt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftspflicht bei Bahnverspätungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH stärkt Fahrgastrechte - Bahnkunden müssen Infos über Verspätungen bekommen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Informationspflicht über Verspätungen oder Ausfälle der wichtigsten Anschlusszüge

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Eisenbahninfrastruktur-Betreiber müssen in Echtzeit Informationen über Anschlussverbindungen sämtlicher Eisenbahnunternehmen zur Verfügung stellen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bahnreisende müssen über Verspätungen oder Ausfälle ihrer wichtigsten Anschlusszüge informiert werden, unabhängig davon, welches Eisenbahnunternehmen diese Züge betreibt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Informationspflicht über verspätete Anschlusszüge

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Eisenbahninfrastrukturunternehmen haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen in Echtzeit über die Abfahrtsdaten anderer Betreiber zu informieren

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verpflichtung der Eisenbahnunternehmen zu Echtzeitinformationen über Anschlussverbindungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anschluss-Informationen für Bahnfahrer gesichert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bahnreisende haben Anspruch auf genaue Informationen über Bahnverspätungen oder Zugausfälle - Betreiber einer Eisenbahninfrastruktur muss Echtzeitdaten über Anschlusszüge an Bahnunternehmen übermitteln

Besprechungen u.ä.

  • lehofer.at (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der EuGH ist am Zug: Ist die Schienen-Control-Kommission vorlageberechtigt?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Schienen-Control Kommission Wien (Österreich) eingereicht am 18. März 2011 - Westbahn Management GmbH gegen ÖBB Infrastruktur AG

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 355
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.12.2009 - C-205/08

    Umweltanwalt von Kärnten - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Begriff

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-136/11
    Der Gerichtshof stellt nach ständiger Rechtsprechung bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juni 2007, Häupl, C-246/05, Slg. 2007, I-4673, Randnr. 16, vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk, C-195/06, Slg. 2007, I-8817, Randnr. 19, sowie vom 10. Dezember 2009, Umweltanwalt von Kärnten, C-205/08, Slg. 2009, I-11525, Randnr. 35).
  • EuGH, 26.06.1990 - C-185/89

    Staatssecretaris van Financiën / Velker International Oil Company

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-136/11
    Zur Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung von Vorschriften des Unionsrechts wie den hier in Rede stehenden nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 26. Juni 1990, Velker International Oil Company, C-185/89, Slg. 1990, I-2561, Randnr. 17, und vom 19. Juli 2012, A, C-33/11, Randnr. 27).
  • EuGH, 18.10.2007 - C-195/06

    Österreichischer Rundfunk - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausstrahlung von

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-136/11
    Der Gerichtshof stellt nach ständiger Rechtsprechung bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juni 2007, Häupl, C-246/05, Slg. 2007, I-4673, Randnr. 16, vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk, C-195/06, Slg. 2007, I-8817, Randnr. 19, sowie vom 10. Dezember 2009, Umweltanwalt von Kärnten, C-205/08, Slg. 2009, I-11525, Randnr. 35).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-33/11

    A - Sechste Richtlinie - Befreiungen - Art. 15 Nr. 6 - Befreiung der Lieferungen

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-136/11
    Zur Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung von Vorschriften des Unionsrechts wie den hier in Rede stehenden nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 26. Juni 1990, Velker International Oil Company, C-185/89, Slg. 1990, I-2561, Randnr. 17, und vom 19. Juli 2012, A, C-33/11, Randnr. 27).
  • EuGH, 14.06.2007 - C-246/05

    Häupl - Markenrecht - Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 89/104/EWG - Keine ernsthafte

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-136/11
    Der Gerichtshof stellt nach ständiger Rechtsprechung bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juni 2007, Häupl, C-246/05, Slg. 2007, I-4673, Randnr. 16, vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk, C-195/06, Slg. 2007, I-8817, Randnr. 19, sowie vom 10. Dezember 2009, Umweltanwalt von Kärnten, C-205/08, Slg. 2009, I-11525, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-453/20

    CityRail - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff des nationalen

    Im Urteil Westbahn Management I geht der Gerichtshof auf die Besonderheiten der Schienen-Control Kommission ein und prüft zu diesem Zweck Gesichtspunkte wie die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, den ständigen Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit(16).

    Es ist richtig, dass der Gerichtshof im Urteil Westbahn Management I anerkannt hat, dass eine bei der österreichischen Regulierungsstelle geschaffene Kontrollkommission von Art. 267 AEUV Gebrauch machen kann.

    Im Urteil Westbahn Management II wurde dies bestätigt(44).

    13 Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740, im Folgenden: Urteil Westbahn Management I).

    44 Urteil Westbahn Management II, Tenor: "Anhang II der Richtlinie 2012/34/EU ... ist dahin auszulegen, dass die in Anhang I dieser Richtlinie genannten ,Personenbahnsteige" ein Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur sind, deren Benützung nach Nr. 1 Buchst. c dieses Anhangs II unter das Mindestzugangspaket fällt.".

  • EuGH, 03.05.2022 - C-453/20

    CityRail

    Sie beruft sich insoweit auf das Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740), aus dem sich ergebe, dass die österreichische Regulierungsstelle für den Eisenbahnsektor, die Schienen-Control Kommission, als "Gericht" im Sinne dieser Bestimmung einzustufen sei.

    Zudem ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, die u. a. im Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740), zum Ausdruck komme, dass für die Feststellung, ob eine Einrichtung den Charakter eines "Gerichts" im Sinne von Art. 267 AEUV habe, eine Reihe von Merkmalen wie die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit zu berücksichtigen seien.

    Sie machen insbesondere geltend, dass die Regulierungsstelle zum einen nicht mit der österreichischen Schienen-Control Kommission vergleichbar sei, weswegen die Erwägungen, die der Gerichtshof zu dieser Einrichtung im Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740), angestellt habe, nicht auf die Situation der Regulierungsstelle übertragbar seien, und dass Letztere zum anderen Aufgaben administrativer Art wahrnehme.

    Im Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740), auf das sich die Regulierungsstelle beruft, hat der Gerichtshof, der mit einem Vorabentscheidungsersuchen der österreichischen Schienen-Control Kommission befasst war, nur die Kriterien geprüft, die sich aus dem Urteil vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels (61/65, EU:C:1966:39), ergeben, und es somit unterlassen, zu prüfen, ob diese Einrichtung im Rahmen des diesem Ersuchen zugrunde liegenden Verfahrens gerichtliche Funktionen ausgeübt hat.

  • EuGH, 07.11.2019 - C-349/18

    Steigt ein Fahrgast ohne Fahrkarte in einen Zug ein, schließt er einen Vertrag

    Es ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, EU:C:2005:362, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 22. November 2012, Westbahn Management, C-136/11, EU:C:2012:740, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 16 B 245/13

    Überprüfung der Einhaltung der fahrgastrechtlichen Normen über die Rechte und

    Etwa EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-136/11 (Westbahn Management GmbH/ÖBB Infrastruktur AG) -, NVwZ 2013, 355, 356, Rn. 33.

    EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-136/11 (Westbahn Management GmbH/ÖBB Infrastruktur AG) -, a.a.O. Rn. 34.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-509/11

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen muss Bahnreisenden bei großer Verspätung

    23 - Urteil vom 22. November 2012 (C-136/11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2015 - C-203/14

    Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des

    Vgl. insoweit auch Urteil Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740, Rn. 30), in dem der Gerichtshof die Schienen-Control Kommission, für die das Allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht maßgebend war und deren Entscheidungen nicht der Aufhebung im Verwaltungsweg, sondern der gerichtlichen Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof unterlagen, als Gericht eines Mitgliedstaats im Sinne von Art. 267 AEUV angesehen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21

    Generalanwalt Rantos bezweifelt, dass das Verfahren, mit dem die KRS ihre

    34 Vgl. u. a. Urteile vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a. (C-110/98 bis C-147/98, EU:C:2000:145, Rn. 40), betreffend Einrichtungen, die für die Entscheidung über Rechtsbehelfe in Steuersachen zuständig sind und deren Mitglieder durch Entscheidung des Ministers für Wirtschaft und Finanzen aus den Reihen von Beamten der Verwaltungen ernannt und entlassen wurden, vom 29. November 2001, De Coster (C-17/00, EU:C:2001:651, Rn. 18), betreffend eine mit Gerichtsbarkeit im Bereich örtlicher Finanzrechtsstreitigkeiten in Belgien ausgestattete Einrichtung, deren Mitglieder vom Rat der Region Brüssel-Hauptstadt ernannt wurden, vom 21. Oktober 2010, Nidera Handelscompagnie (C-385/09, EU:C:2010:627, Rn. 34 bis 40), betreffend eine Einrichtung, die mit der Prüfung der Beschwerden von Steuerpflichtigen betraut und in die Organisationsstruktur des Finanzministeriums eingegliedert war, dem sie jährlich Bericht erstatten und mit dem sie zusammenarbeiten musste, vom 22. November 2012, Westbahn Management (C-136/11, EU:C:2012:740, Rn. 28), betreffend eine für Entscheidungen von Rechtsstreitigkeiten über die Eisenbahnmärkte in Österreich zuständige Einrichtung, deren Mitglieder mehrheitlich von der Regierung ernannt wurden, sowie vom 13. Dezember 2012, Forposta und ABC Direct Contact (C-465/11, EU:C:2012:801, Rn. 18), betreffend ein für die erstinstanzliche Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten zwischen Wirtschaftsteilnehmern und öffentlichen Auftraggebern im Rahmen des Vergaberechts zuständiges Organ.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-210/18

    WESTbahn Management - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Einheitlicher

    3 Der Gerichtshof erkennt die Schienen-Control Kommission als vorlageberechtigtes Gericht an (Urteil vom 22. November 2012, Westbahn Management, C-136/11, EU:C:2012:740, Rn. 26 bis 31).
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