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   EuGH, 22.11.2012 - C-600/10   

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https://dejure.org/2012,36165
EuGH, 22.11.2012 - C-600/10 (https://dejure.org/2012,36165)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.2012 - C-600/10 (https://dejure.org/2012,36165)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 2012 - C-600/10 (https://dejure.org/2012,36165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Dividenden und Zinsen, die an Pensionsfonds und Pensionskassen gezahlt werden - Behandlung von Dividenden und Zinsen, die an gebietsfremde Einrichtungen gezahlt werden - Abzug von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Dividenden und Zinsen, die an Pensionsfonds und Pensionskassen gezahlt werden - Behandlung von Dividenden und Zinsen, die an gebietsfremde Einrichtungen gezahlt werden - Abzug von ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Dividenden und Zinsen, die an Pensionsfonds und Pensionskassen gezahlt werden - Behandlung von Dividenden und Zinsen, die an gebietsfremde Einrichtungen gezahlt werden - Abzug von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Dividenden an gebietsfremde Pensionsfonds; unbegründete Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland bei fehlendem Nachweis von Beschränkungen des Kapitalverkehrs

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Dividenden und Zinsen, die an beschränkt steuerpflichtiger Pensionsfonds und Pensionskassen gezahlt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Dividenden und Zinsen an ausländische Pensionsfonds

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine diskriminierende Besteuerung von Dividenden an ausländische Pensionskassen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 63 AEUV und Art. 40 des EWR-Abkommens - Nationale Rechtsvorschriften über die Besteuerung der Dividenden und Zinsen, die an Pensionsfonds und Pensionskassen gezahlt werden, die bestimmte Steuervorteile nur für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BStBl II 2013, 520
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 08.11.2012 - C-342/10

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-600/10
    Zweitens gehören zu den Maßnahmen, die Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, nach ständiger Rechtsprechung solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die in diesem Mitgliedstaat Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (vgl. u. a. Urteil vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere kann eine ungünstigere Behandlung der an gebietsfremde Pensionsfonds gezahlten Dividenden gegenüber den an gebietsansässige Pensionsfonds gezahlten Dividenden durch einen Mitgliedstaat die in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften davon abhalten, im erstgenannten Mitgliedstaat zu investieren, und stellt damit eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die nach Art. 63 AEUV grundsätzlich verboten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Finnland, Randnr. 33).

    Eine solche Behandlung ist jedoch u. a. dann mit den Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar, wenn sie Sachlagen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Finnland, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde in Bezug auf Betriebsausgaben, die unmittelbar mit einer Tätigkeit zusammenhängen, aus der die in einem Mitgliedstaat zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, in einer vergleichbaren Lage, so dass die Gefahr besteht, dass sich eine Regelung dieses Staates, die Gebietsfremden bei der Besteuerung den Abzug solcher Ausgaben verweigert, ihn Gebietsansässigen aber gewährt, hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt und damit eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit beinhaltet (vgl. Urteile vom 31. März 2011, Schröder, C-450/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Finnland, Randnr. 37).

    Sie fügt jedoch hinzu, dass auf Rentenverpflichtungen beruhende Rückstellungen, wie sie Gegenstand der im Urteil Kommission/Finnland behandelten finnischen Rechtsvorschriften gewesen seien, nicht Gegenstand ihrer Klage seien.

    Gleiches gilt für Art. 40 des EWR-Abkommens, da die Bestimmungen dieses Artikels dieselbe rechtliche Tragweite wie die im Wesentlichen mit ihnen übereinstimmenden Bestimmungen des Art. 63 AEUV haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Finnland, Randnr. 53).

  • EuGH, 17.06.2010 - C-105/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-600/10
    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, und darf sich dabei nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. u. a. Urteil vom 17. Juni 2010, Kommission/Portugal, C-105/08, Slg. 2010, I-5331, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Verletzung der Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 63 AEUV kann jedoch nicht als rechtlich hinreichend nachgewiesen angesehen werden, wenn es der Kommission nicht gelingt, ein plausibles Beispiel für eine Situation anzuführen, in der dieser Mitgliedstaat die gebietsfremden Pensionsfonds in der Praxis tatsächlich ungünstiger behandelt hat als die gebietsansässigen Pensionsfonds, indem er Ersteren den Abzug von Betriebsausgaben verweigert hat, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bezug von Dividenden und Zinsen in Deutschland stehen; sonst könnte sich die Kommission nämlich auf bloße Vermutungen stützen (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Portugal, Randnrn.

  • EuGH, 19.01.2006 - C-265/04

    Bouanich - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Dividendensteuer -

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-600/10
    Was erstens Bankgebühren und ähnliche Transaktionskosten anbelangt, hat die Kommission jedoch, wie das Königreich Schweden in der mündlichen Verhandlung zutreffend ausgeführt hat, keine Belege dafür beigebracht, dass solche Ausgaben, mögen sie auch gegebenenfalls unmittelbar mit einem bei einer Wertpapiertransaktion gezahlten Betrag zusammenhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Januar 2006, Bouanich, C-265/04, Slg. 2006, I-923, Randnr. 40), zwangsläufig auch mit der Erzielung von Einkünften in Form von Dividenden oder Zinsen als solcher in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
  • EuGH, 31.03.2011 - C-450/09

    Schröder - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-600/10
    Nach ständiger Rechtsprechung befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde in Bezug auf Betriebsausgaben, die unmittelbar mit einer Tätigkeit zusammenhängen, aus der die in einem Mitgliedstaat zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, in einer vergleichbaren Lage, so dass die Gefahr besteht, dass sich eine Regelung dieses Staates, die Gebietsfremden bei der Besteuerung den Abzug solcher Ausgaben verweigert, ihn Gebietsansässigen aber gewährt, hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt und damit eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit beinhaltet (vgl. Urteile vom 31. März 2011, Schröder, C-450/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Finnland, Randnr. 37).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-234/01

    Gerritse

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-600/10
    Unter Bezugnahme u. a. auf die Urteile vom 12. Juni 2003, Gerritse (C-234/01, Slg. 2003, I-5933), vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen (C-290/04, Slg. 2006, I-9461), und vom 15. Februar 2007, Centro Equestre da Lezíria Grande (C-345/04, Slg. 2007, I-1425), macht sie geltend, ein beschränkt Steuerpflichtiger müsse in der Lage sein, solche Betriebsausgaben abzuziehen, da er sonst gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen, die diese Ausgaben nach den allgemeinen Regeln abziehen könnten, benachteiligt würde.
  • EuGH, 03.10.2006 - C-290/04

    FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-600/10
    Unter Bezugnahme u. a. auf die Urteile vom 12. Juni 2003, Gerritse (C-234/01, Slg. 2003, I-5933), vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen (C-290/04, Slg. 2006, I-9461), und vom 15. Februar 2007, Centro Equestre da Lezíria Grande (C-345/04, Slg. 2007, I-1425), macht sie geltend, ein beschränkt Steuerpflichtiger müsse in der Lage sein, solche Betriebsausgaben abzuziehen, da er sonst gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen, die diese Ausgaben nach den allgemeinen Regeln abziehen könnten, benachteiligt würde.
  • EuGH, 15.02.2007 - C-345/04

    Centro Equestre da Lezíria Grande - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht -

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-600/10
    Unter Bezugnahme u. a. auf die Urteile vom 12. Juni 2003, Gerritse (C-234/01, Slg. 2003, I-5933), vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen (C-290/04, Slg. 2006, I-9461), und vom 15. Februar 2007, Centro Equestre da Lezíria Grande (C-345/04, Slg. 2007, I-1425), macht sie geltend, ein beschränkt Steuerpflichtiger müsse in der Lage sein, solche Betriebsausgaben abzuziehen, da er sonst gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen, die diese Ausgaben nach den allgemeinen Regeln abziehen könnten, benachteiligt würde.
  • EuGH, 13.11.2019 - C-641/17

    College Pension Plan of British Columbia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

    Insbesondere kann der Umstand, dass ein Mitgliedstaat an gebietsfremde Pensionsfonds ausgeschüttete Dividenden weniger günstig behandelt als an gebietsansässige Pensionsfonds ausgeschüttete Dividenden, Gesellschaften, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, davon abhalten, im erstgenannten Mitgliedstaat zu investieren, und stellt damit eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die nach Art. 63 AEUV grundsätzlich verboten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, EU:C:2012:688" Rn. 33, vom 22. November 2012, Kommission/Deutschland, C-600/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:737" Rn. 15, und vom 2. Juni 2016, Pensioenfonds Metaal en Techniek, C-252/14, EU:C:2016:402" Rn. 28).
  • EuGH, 03.09.2014 - C-127/12

    Kommission / Spanien

    La constatation relative à l'existence d'une restriction effectuée sur le fondement de l'article 63 TFUE s'impose également s'agissant de l'article 40 de l'accord EEE, dans la mesure où les dispositions dudit article revêtent la même portée juridique que celles identiques, en substance, de l'article 63 TFUE (voir, en ce sens, arrêt Commission/Allemagne, C-600/10, EU:C:2012:737, point 27).
  • FG Münster, 20.09.2016 - 9 K 3911/13

    Unionsrechtswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Kürzung bei Ausschüttungen von

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören deshalb zu den Maßnahmen, die Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die in diesem Mitgliedstaat Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (EuGH-Urteile vom 22.11.2012 C-600/10, Kommission/Deutschland, ECLI:EU:C:2012:737, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2013, 75, Rz. 14; vom 2.6.2016 C-252/14, Pensioenfonds Metaal en Techniek, ECLI:EU:C:2016:402, Rz. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2019 - C-641/17

    College Pension Plan of British Columbia - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    3 Vgl. u. a. Urteile vom 8. November 2012, Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688), vom 22. November 2012, Kommission/Deutschland (C-600/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:737), und vom 2. Juni 2016, Pensioenfonds Metaal en Techniek (C-252/14, EU:C:2016:402).

    22 Vgl. Urteile vom 22. November 2012, Kommission/Deutschland (C-600/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:737, Rn. 15), und vom 8. November 2012, Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 33).

    55 In Rn. 20 des Urteils vom 22. November 2012, Kommission/Deutschland (C-600/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:737), das die deutschen Rechtsvorschriften über den Abzug von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit dem Bezug von in Deutschland gezahlten Dividenden und Zinsen betrifft, hat der Gerichtshof gerade festgestellt, dass "die Kommission keine Belege dafür beigebracht [hat], dass [Bankgebühren und ähnliche Transaktionskosten], mögen sie auch gegebenenfalls unmittelbar mit einem bei einer Wertpapiertransaktion gezahlten Betrag zusammenhängen ..., zwangsläufig auch mit der Erzielung von Einkünften in Form von Dividenden oder Zinsen als solcher in unmittelbarem Zusammenhang stehen".

  • EuGH, 28.06.2017 - C-482/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entwicklung

    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es in einem Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV der Kommission, das Vorliegen der gerügten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, und sie darf sich dabei nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2012, Kommission/Deutschland, C-600/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:737, Rn. 13, und vom 10. November 2016, Kommission/Griechenland, C-504/14, EU:C:2016:847, Rn. 111 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-559/13

    Grünewald - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Einkommensteuer -

    18 - Urteile Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 28) und Kommission/Deutschland (C-600/10, EU:C:2012:737, Rn. 14).

    40 - C-600/10, EU:C:2012:737.

    44 - Urteil Kommission/Deutschland (EU:C:2012:737, Rn. 17).

  • EuGH, 17.09.2015 - C-10/14

    Miljoen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 63 AEUV und

    Speziell bei Einkünften in Form von Dividenden besteht ein solcher Zusammenhang nur, wenn die Aufwendungen, die gegebenenfalls unmittelbar mit einem bei einer Wertpapiertransaktion gezahlten Betrag zusammenhängen können, mit der Erzielung der Einkünfte als solcher in unmittelbarem Zusammenhang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, C-600/10, EU:C:2012:737, Rn. 20).
  • FG Köln, 20.05.2020 - 2 K 283/16

    EU-Recht - EuGH-Vorlage: Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch

    Insbesondere kann der Umstand, dass ein Mitgliedstaat an ausländische Gesellschaften ausgeschüttete Dividenden weniger günstig behandelt als an inländische Gesellschaften ausgeschüttete Dividenden, Gesellschaften, die im Ausland ansässig sind, davon abhalten, im Inland zu investieren, und stellt damit eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die nach Art. 63 AEUV grundsätzlich verboten ist (vgl. so zur Besteuerung von gebietsfremden Pensionsfonds, die Dividenden aus dem Gemeinschaftsgebiet beziehen, Urteile des EuGH vom 13. November 2019, C-641/17 - College Pension Plan of British Columbia / Finanzamt München, IStR 2019, 933 Rn. 49; s.a. Urteil des EuGH vom 20. Oktober 2011, C-284/09 - Kommission / Deutschland, IStR 2011, 840 Rn. 72 f.; in diesem Sinne auch Urteil des EuGH vom 22. November 2012, C-600/10 - Kommission / Deutschland, DStRE 2013, 538 Rn. 15).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-530/11

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Sie hat dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, und kann sich hierfür nicht auf irgendwelche Vermutungen stützen (vgl. u. a. Urteil vom 22. November 2012, Kommission/Deutschland, C-600/10, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-18/15

    Brisal - Steuerrecht - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Nationale

    37 - Siehe hierzu das Urteil Kommission/Deutschland (C-600/10, EU:C:2012:737, Rn. 25 und 26), das allerdings ebenfalls einen fehlenden Nachweis der Kommission konstatiert.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-575/17

    Sofina u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-252/14

    Pensioenfonds Metaal en Techniek

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-10/14

    Miljoen

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