Rechtsprechung
EuGH, 22.11.2018 - C-627/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
ZSE Energia
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 861/2007 - Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen - Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 - Anwendungsbereich - Begriff "Parteien" - Grenzüberschreitende Rechtssachen
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Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
ZSE Energia
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 861/2007 - Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen - Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 - Anwendungsbereich - Begriff "Parteien"- Grenzüberschreitende Rechtssachen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
ZSE Energia
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 07.08.2018 - C-61/17
Bichat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen - …
Auszug aus EuGH, 22.11.2018 - C-627/17
Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. u. a. Urteil vom 7. August 2018, Bichat u. a., C-61/17, C-62/17 und C-72/17, EU:C:2018:653, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 01.03.2016 - C-443/14
Der Gerichtshof äußert sich zum Verhältnis zwischen der Freizügigkeit von …
Auszug aus EuGH, 22.11.2018 - C-627/17
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Rechtstexts der Union voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 27).
- LG Nürnberg-Fürth, 08.10.2019 - 5 S 5696/19
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Ziel der EuGFVO sei eine einfache und schnelle Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten, wie die EuGH-Entscheidung in der Sache ZSE Energia ./. RG, Urteil vom 22.11.2018, Az. C-627/17, Rn. 28, zeige.(4) Schließlich steht die enge Auslegung von Art. 4 Abs. 4 EuGFVO auch mit den von der Verordnung verfolgten Ziele einer Vereinfachung und Beschleunigung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten über geringfügige Forderungen bei geringen Verfahrenskosten in Einklang (vgl. Erwägungsgrund Nr. 8 der EuGFVO; EuGH, Urteil vom 22.11.2018, Az. C-627/17, Rn. 28).
(5) Auch die von den Klägerinnen bemühte Entscheidung des EuGH in der Sache ZSE Energia ./. RG, Urteil vom 22.11.2018, Az. C-627/17, stützt ihre Berufung nicht.