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   EuGH, 22.12.1993 - C-304/92   

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https://dejure.org/1993,3966
EuGH, 22.12.1993 - C-304/92 (https://dejure.org/1993,3966)
EuGH, Entscheidung vom 22.12.1993 - C-304/92 (https://dejure.org/1993,3966)
EuGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - C-304/92 (https://dejure.org/1993,3966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Lloyd-Textil / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

    EWG-Vertrag, Artikel 28; Verordnung Nr. 3563/84 des Rates
    Gemeinsamer Zolltarif; System allgemeiner Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer; Aussetzung von Zollsätzen aufgrund der Verordnung Nr. 3563/84; Voraussetzung; Nennung der Nimexe-Kennziffer der betreffenden Ware; Windjacken aus Leinen; Keine Befugnis des ...

  • EU-Kommission

    Lloyd-Textil / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Zoll bei der Einfuhr eines Postens Leinenherren-Windjacken aus China und aus Südkorea ; Gewährung von Zollaussetzung für Texilwaren aus Entwicklungsländern; Anforderungen an die Zuordnung in die Zollnomenklatur; Kriterien der Zollaussetzung hinsichtlich der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 28; ; Verordnung Nr. 3563/84 vom 18.12.1984 Art.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - System allgemeiner Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer - Aussetzung von Zollsätzen aufgrund der Verordnung Nr. 3563/84 - Voraussetzung - Nennung der Nimexe-Kennziffer der betreffenden Ware - Windjacken aus Leinen - Keine Befugnis des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Zollpräferenzen - Windjacken aus Leinen mit Herkunft aus China oder Südkorea.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 18.03.1986 - 58/85

    Ethicon / Hauptzollamt Itzehoe

    Auszug aus EuGH, 22.12.1993 - C-304/92
    17 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 58/85, Ethicon, Slg. 1986, 1131) bedeutet die Änderung einer Verordnungsbestimmung nicht, daß die früheren Fassungen dieser Bestimmung in einem dieser Änderung entsprechenden Sinne auszulegen sind.
  • BFH, 22.02.1994 - VII R 91/91

    Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Zollerstattung im Revisionsverfahren

    Auf diesen Vorlagebeschluß, auf den wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes verwiesen wird, hat der EuGH durch Urteil vom 22. Dezember 1993 C - 304/92 wie folgt entschieden:.

    Die Richtigkeit der die Klageabweisung tragenden Rechtsauffassung des FG ergibt sich aus der in diesem Verfahren eingeholten Vorabentscheidung, mit der der EuGH erkannt hat, daß die - damalige - Präferenzregelung, insbesondere in Anhang II Kategorie 161, entsprechende Einfuhren nicht begünstigte (Urteil in C - 304/92, Rdnr. 11).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1994 - C-57/93

    Anna Adriaantje Vroege gegen NCIV Instituut voor Volkshuisvesting BV und

    Vgl. die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zum gemeinsamen Zolltarif, nach der die spätere Änderung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht rückwirkend die Auslegung der zuvor geltenden Vorschrift beeinflussen kann (Urteile vom 18. März 1986 in der Rechtssache 58/85, Ethicon, Slg. 1986, 1131, Randnr. 13, und vom 22. Dezember 1993 in der Rechtssache C-304/92, Lloyd-Textil, Slg. 1993, I-7007, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-285/93

    Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau gegen Hauptzollamt Rosenheim. - Zusätzliche

    Diese Vorschrift, die nach dem Entstehen der bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Streitigkeit erlassen worden ist, kann keinen Einfluß auf die Auslegung der im vorliegenden Fall maßgeblichen Vorschriften haben (vgl. Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-151/93, Voogd Vleesimport en -export, Slg. 1994, I-4915, Randnr. 15, und vom 22. Dezember 1993 in der Rechtssache C-304/92, Lloyd-Textil, Slg. 1993, I-7007, Randnr. 17).
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