Rechtsprechung
EuGH, 22.12.2010 - C-103/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der missbräuchlichen Praxis - Von einer Unternehmensgruppe bewirkte Leasingumsätze mit dem Zweck, die Entrichtung der nicht abziehbaren Mehrwertsteuer zu staffeln
- Europäischer Gerichtshof
Weald Leasing
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der missbräuchlichen Praxis - Von einer Unternehmensgruppe bewirkte Leasingumsätze mit dem Zweck, die Entrichtung der nicht abziehbaren Mehrwertsteuer zu staffeln
- EU-Kommission
Weald Leasing
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der missbräuchlichen Praxis - Von einer Unternehmensgruppe bewirkte Leasingumsätze mit dem Zweck, die Entrichtung der nicht abziehbaren Mehrwertsteuer zu staffeln
- EU-Kommission
Weald Leasing
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der missbräuchlichen Praxis - Von einer Unternehmensgruppe bewirkte Leasingumsätze mit dem Zweck, die Entrichtung der nicht abziehbaren Mehrwertsteuer zu staffeln“
- Wolters Kluwer
Begriff der missbräuchlichen Praxis bei Staffelung der Entrichtung der nicht abziehbaren Mehrwertsteuer von einer Unternehmensgruppe bewirkten Leasingumsätze; The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs gegen Weald Leasing Ltd
- Betriebs-Berater
Missbräuchliche Praxis bei Leasingumsätzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Begriff der missbräuchlichen Praxis bei Staffelung der Entrichtung der nicht abziehbaren Mehrwertsteuer von einer Unternehmensgruppe bewirkten Leasingumsätze; The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs gegen Weald Leasing ...
- rechtsportal.de
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Begriff der missbräuchlichen Praxis bei Staffelung der Entrichtung der nicht abziehbaren Mehrwertsteuer von einer Unternehmensgruppe bewirkten Leasingumsätze; The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs gegen Weald Leasing ...
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Steuerstundung der nichtabzugsfähigen Vorsteuer durch Leasing statt Kauf nicht rechtsmissbräuchlich
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Steuervorteile, die auf der Zwischenschaltung von Unternehmen beruhen, sind zulässig, wenn die Umsätze unter allgemeinen Marktbedingungen getätigt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Weald Leasing
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der missbräuchlichen Praxis - Von einer Unternehmensgruppe bewirkte Leasingumsätze mit dem Zweck, die Entrichtung der nicht abziehbaren Mehrwertsteuer zu staffeln
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Missbräuchliche Praxis bei Leasingumsätzen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Vorsteuerabzug bei Zwischenschaltung von Leasinggesellschaften
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Leasingumsätzen
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (Vereinigtes Königreich) eingereicht am 13. März 2009 - Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs/Weald Leasing Limited
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
RL 77/388/EWG
Halifax; Leasing; Umsatzsteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Court of Appeal, London - Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-103/09
- EuGH, 22.12.2010 - C-103/09
Papierfundstellen
- BB 2011, 149
- DB 2011, 220
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-103/09
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung des Begriffs "missbräuchliche Praxis" im Sinne der Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C-255/02, Slg. 2006, I-1609), vom 21. Februar 2008, Part Service (C-425/06, Slg. 2008, I-897), und vom 22. Mai 2008, Ampliscientifica und Amplifin (C-162/07, Slg. 2008, I-4019).Es ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung des Unionsrechts nicht so weit gehen kann, dass missbräuchliche Praktiken von Wirtschaftsteilnehmern gedeckt werden, d. h. solche Umsätze, die nicht im Rahmen normaler Handelsgeschäfte, sondern nur zu dem Zweck getätigt werden, missbräuchlich in den Genuss von im Unionsrecht vorgesehenen Vorteilen zu gelangen, und dass dieses grundsätzliche Verbot missbräuchlicher Praktiken auch auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer gilt (vgl. Urteile Halifax u. a., Randnrn.
Der Steuerpflichtige hat vielmehr das Recht, seine Tätigkeit so zu gestalten, dass er seine Steuerschuld in Grenzen hält (vgl. Urteile Halifax u. a., Randnr. 73, und Part Service, Randnr. 47).
Zum einen müssen die fraglichen Umsätze trotz formaler Anwendung der Bedingungen der einschlägigen Bestimmungen der Sechsten Richtlinie und des zu ihrer Umsetzung erlassenen nationalen Rechts einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung dem mit diesen Bestimmungen verfolgten Ziel zuwiderliefe (vgl. Urteile Halifax u. a., Randnr. 74, und Part Service, Randnr. 42).
Das Missbrauchsverbot ist nämlich nicht relevant, wenn die fraglichen Umsätze eine andere Erklärung haben können als nur die Erlangung von Steuervorteilen (vgl. Urteile Halifax u. a., Randnr. 75, und Part Service, Randnr. 42).
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass dann, wenn das Vorliegen einer missbräuchlichen Praxis festgestellt worden ist, die Umsätze im Rahmen dieser Praxis in der Weise neu zu definieren sind, dass auf die Lage abgestellt wird, die ohne die diese missbräuchliche Praxis darstellenden Umsätze bestanden hätte (vgl. Urteil Halifax u. a., Randnrn.
In diesem Zusammenhang darf die von diesem Gericht vorgenommene Neudefinition nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die genaue Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Urteil Halifax u. a., Randnr. 92).
- EuGH, 21.02.2008 - C-425/06
Part Service - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a …
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-103/09
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung des Begriffs "missbräuchliche Praxis" im Sinne der Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C-255/02, Slg. 2006, I-1609), vom 21. Februar 2008, Part Service (C-425/06, Slg. 2008, I-897), und vom 22. Mai 2008, Ampliscientifica und Amplifin (C-162/07, Slg. 2008, I-4019).Stellt es unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Sechste Richtlinie das Vermieten von Wirtschaftsgütern durch von der Mehrwertsteuer ganz oder teilweise befreite Unternehmen vorsieht, unter Berücksichtigung der Bezugnahme des Gerichtshofs auf "normale Handelsgeschäfte" im Urteil Halifax, Randnr. 69, und im Urteil Ampliscientifica und Amplifin, Randnr. 27, sowie auf "normale Geschäftstätigkeit" im Urteil Halifax, Randnr. 80, und unter Berücksichtigung des Fehlens einer solchen Bezugnahme im Urteil Part Service eine missbräuchliche Praxis dar, wenn ein von der Mehrwertsteuer ganz oder teilweise befreites Unternehmen so vorgeht, obwohl es im Rahmen seiner normalen Handelsgeschäfte keine Leasingumsätze tätigt?.
Der Steuerpflichtige hat vielmehr das Recht, seine Tätigkeit so zu gestalten, dass er seine Steuerschuld in Grenzen hält (vgl. Urteile Halifax u. a., Randnr. 73, und Part Service, Randnr. 47).
Zum einen müssen die fraglichen Umsätze trotz formaler Anwendung der Bedingungen der einschlägigen Bestimmungen der Sechsten Richtlinie und des zu ihrer Umsetzung erlassenen nationalen Rechts einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung dem mit diesen Bestimmungen verfolgten Ziel zuwiderliefe (vgl. Urteile Halifax u. a., Randnr. 74, und Part Service, Randnr. 42).
Das Missbrauchsverbot ist nämlich nicht relevant, wenn die fraglichen Umsätze eine andere Erklärung haben können als nur die Erlangung von Steuervorteilen (vgl. Urteile Halifax u. a., Randnr. 75, und Part Service, Randnr. 42).
- EuGH, 22.05.2008 - C-162/07
Ampliscientifica und Amplifin - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-103/09
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung des Begriffs "missbräuchliche Praxis" im Sinne der Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C-255/02, Slg. 2006, I-1609), vom 21. Februar 2008, Part Service (C-425/06, Slg. 2008, I-897), und vom 22. Mai 2008, Ampliscientifica und Amplifin (C-162/07, Slg. 2008, I-4019).Stellt es unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Sechste Richtlinie das Vermieten von Wirtschaftsgütern durch von der Mehrwertsteuer ganz oder teilweise befreite Unternehmen vorsieht, unter Berücksichtigung der Bezugnahme des Gerichtshofs auf "normale Handelsgeschäfte" im Urteil Halifax, Randnr. 69, und im Urteil Ampliscientifica und Amplifin, Randnr. 27, sowie auf "normale Geschäftstätigkeit" im Urteil Halifax, Randnr. 80, und unter Berücksichtigung des Fehlens einer solchen Bezugnahme im Urteil Part Service eine missbräuchliche Praxis dar, wenn ein von der Mehrwertsteuer ganz oder teilweise befreites Unternehmen so vorgeht, obwohl es im Rahmen seiner normalen Handelsgeschäfte keine Leasingumsätze tätigt?.
69 und 70, sowie Ampliscientifica und Amplifin, Randnr. 27).
- EuGH, 28.07.2016 - C-423/15
Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
Denn das Missbrauchsverbot greift nicht, wenn die fraglichen Handlungen eine andere Erklärung haben können als nur die Erlangung eines Vorteils (…vgl. Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 75, vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing, C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 30, …und vom 13. März 2014, SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 33). - EuGH, 26.02.2019 - C-116/16
T Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Gemeinsames …
Die Transaktionen, die nach Ansicht der dänischen Steuerverwaltung einen Rechtsmissbrauch darstellen, fallen in den Anwendungsbereich des Unionsrechts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing, C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 42). - BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17
Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des …
aaa) Zwar hat ein Steuerpflichtiger das Recht, seine Tätigkeit so zu gestalten, dass er seine Steuerschuld in Grenzen hält (…EuGH-Urteile Halifax u.a. vom 21. Februar 2006 C-255/02, EU:C:2006:121, BFH/NV 2006, Beilage 3, 260, Rz 73; Part Service vom 21. Februar 2008 C-425/06, EU:C:2008:108, UR 2008, 461, Rz 47; Weald Leasing vom 22. Dezember 2010 C-103/09, EU:C:2010:804, UR 2011, 705, Rz 27).
- BFH, 19.10.2016 - II R 44/12
Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft …
Denn das Missbrauchsverbot greift nicht, wenn die fraglichen Handlungen eine andere Erklärung haben können als nur die Erlangung eines Vorteils (vgl. EuGH-Urteile Halifax u.a. vom 21. Februar 2006 C-255/02, EU:C:2006:121, Rz 75; Weald Leasing vom 22. Dezember 2010 C-103/09, EU:C:2010:804, Rz 30; SICES u.a., EU:C:2014:145, Rz 33). - EuGH, 17.12.2015 - C-419/14
Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website …
Was als Zweites die Frage anbelangt, ob das wesentliche Ziel eines Vorgangs nur in der Erlangung des Steuervorteils besteht, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Bereich der Mehrwertsteuer bereits entschieden hat, dass der Steuerpflichtige bei einer Wahlmöglichkeit zwischen zwei Umsätzen nicht verpflichtet ist, den Umsatz zu wählen, der die höhere Mehrwertsteuerzahlung nach sich zieht, sondern vielmehr das Recht hat, seine Tätigkeit so zu gestalten, dass er seine Steuerschuld in Grenzen hält (vgl. u. a. Urteile Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 73, Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 47, sowie Weald Leasing, C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 27). - EuGH, 26.02.2019 - C-115/16
N Luxembourg 1 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Gemeinsame …
Die Transaktionen, die nach Ansicht der dänischen Steuerverwaltung einen Rechtsmissbrauch darstellen, fallen in den Anwendungsbereich des Unionsrechts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing, C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 42). - Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-251/16
Cussens u.a.
8 Vgl. u. a. Urteile vom 21. Februar 2006, University of Huddersfield (…C-223/03, EU:C:2006:124, Rn. 52), vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 68 und 69 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing (C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 25), vom 13. März 2014, SICES u. a. (…C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 29 und 30), und vom 14. April 2016, Cervati und Malvi (…C-131/14, EU:C:2016:255, Rn. 32).38 Vgl. beispielsweise Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 73), und vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing (C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 27).
39 Vgl. beispielsweise Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 74), und vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing (C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 29), wenn es auch einige begrenzte Ausnahmen in anderen Anwendungsbereichen des Grundsatzes des Verbots des Missbrauchs von Rechtsvorschriften gibt (…vgl. beispielsweise Urteil vom 14. April 2016, Cervati und Malvi, C-131/14, EU:C:2016:255, Rn. 33, in dem statt von "einschlägigen Bestimmungen" von "Regelungen" die Rede ist).
Vgl. jedoch die Urteile Weald Leasing und RBS Deutschland Holdings, in denen eine etwas andere Auffassung vertreten wurde, Urteile vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing (C-103/09, EU:C:2010:804), und vom 22. Dezember 2010, RBS Deutschland Holdings (…C-277/09, EU:C:2010:810, Rn. 44 und 45).
67 Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 69 und 70), und vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing (C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 25).
71 Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 75), und vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing (C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 30).
- EuGH, 22.11.2017 - C-251/16
Das Verbot missbräuchlicher Praktiken im Mehrwertsteuerbereich ist unabhängig von …
Diese Umqualifizierung darf jedoch nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die genaue Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu vermeiden (…vgl. in diesem Sinne Urteile Halifax, Rn. 92, 94 und 98, sowie vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing, C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 48 und 52).Wenn der Gerichtshof dazu aufgerufen ist, die erforderliche Prüfung zu erläutern, um den wesentlichen Zweck der in Rede stehenden Umsätze zu bestimmen, berücksichtigt er nur das Ziel des Umsatzes oder der Umsätze, deren Missbräuchlichkeit zu prüfen ist, und nicht dasjenige der Leistungen, die wegen dieser ersten Umsätze formal die Voraussetzungen für die Erlangung eines Steuervorteils erfüllen (vgl. u. a. Urteile vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing, C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 10 bis 15 und 31, …und vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses, C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 20 und 43 bis 45).
- BFH, 16.06.2015 - XI R 17/13
Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. des § 3 Abs. 8 UStG; direkte Vertretung …
Davon kann ausgegangen werden, wenn zum einen die fraglichen Umsätze trotz formaler Anwendung der Voraussetzungen der einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts und des zu ihrer Umsetzung ergangenen nationalen Rechts zur Erlangung eines Steuervorteils führen, dessen Gewährung dem mit diesen Bestimmungen verfolgten Ziel zuwiderliefe, und zum anderen aufgrund einer Reihe objektiver Anhaltspunkte ersichtlich ist, dass mit den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen ein Steuervorteil bezweckt wird (vgl. EuGH-Urteile Halifax u.a. vom 21. Februar 2006 C-255/02, EU:C:2006:121, UR 2006, 232, Rz 74 ff.; Part Service vom 21. Februar 2008 C-425/06, EU:C:2008:108, UR 2008, 461, Rz 42; Weald Leasing vom 22. Dezember 2010 C-103/09, EU:C:2010:804, UR 2011, 705, Rz 29 f.; GMAC UK vom 3. September 2014 C-589/12, EU:C:2014:2131, HFR 2014, 953, Rz 45 f.). - Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-419/14
WebMindLicenses
Dieser Grundsatz kommt im Urteil Weald Leasing (C-103/09, EU:C:2010:804), das auch die Geltung des Missbrauchsverbots im Bereich der Mehrwertsteuer betraf, klar zum Ausdruck.11 - Vgl. auch in diesem Sinne Urteile Part Service (…C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 42), Weald Leasing (C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 29 und 30), RBS Deutschland Holdings (…C-277/09, EU:C:2010:810, Rn. 49), Tanoarch (…C-504/10, EU:C:2011:707, Rn. 52) sowie Newey (…C-653/11, EU:C:2013:409, Rn. 46).
Vgl. auch in diesem Sinne Urteile Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 73), Part Service (…C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 47) sowie Weald Leasing (C-103/09, EU:C:2010:804, Rn 27).
- FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16
Gestaltungsmissbrauch bei Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuersatz für die …
- FG Baden-Württemberg, 07.02.2013 - 12 K 4851/09
Kein Vorsteuerabzug aus der Errichtung von Betriebsgebäuden für einen land- und …
- FG Baden-Württemberg, 07.02.2013 - 12 K 4855/09
Kein Vorsteuerabzug aus der Errichtung von Betriebsgebäuden für einen land- und …
- FG Münster, 23.01.2017 - 15 V 2563/16
Umsatzsteuerliche Feststellung der tatsächlichen Ausführung berechneter …
- FG Baden-Württemberg, 07.02.2013 - 12 K 4912/09
Kein Vorsteuerabzug aus der Errichtung von Betriebsgebäuden für einen land- und …
- FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 9 K 2621/18
Zum Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit, des Vorsteuerabzugsrechts sowie …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-6/16
Eqiom und Enka - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) - Freier …
- FG Münster, 03.11.2015 - 15 K 1252/14
Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den bei der Errichtung einer Zweifeldsporthalle …
- EuGH, 15.09.2022 - C-227/21
HA.EN.
- FG Niedersachsen, 07.03.2019 - 11 K 23/18
Durchschnittssatzbesteuerung und Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
- FG Münster, 14.01.2014 - 15 K 2663/10
Frage der Schuldnerschaft der EUSt; Möglichkeit der Vollmachterteilung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-115/16
N Luxembourg 1 - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-116/16
T Danmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-451/21
Steuervorbescheide: Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott hat die Kommission zu …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-299/16
Z Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-118/16
X Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-117/16
Y Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-119/16
C Danmark I - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-454/21
Engie Global LNG Holding u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Beihilferecht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-26/12
PPG Holdings - Mehrwertsteuer - Von einem Arbeitgeber gegründeter Rentenfonds mit …
- ArbG Mönchengladbach, 23.11.2021 - 1 Ca 1584/21