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   EuGH, 22.12.2010 - C-287/10   

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https://dejure.org/2010,3414
EuGH, 22.12.2010 - C-287/10 (https://dejure.org/2010,3414)
EuGH, Entscheidung vom 22.12.2010 - C-287/10 (https://dejure.org/2010,3414)
EuGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - C-287/10 (https://dejure.org/2010,3414)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Steuergutschrift für Investitionen - Gewährung, die an die physische Durchführung der Investition im Inland gebunden ist - Betrieb von Binnenschiffen, die in anderen Mitgliedstaaten eingesetzt werden

  • Europäischer Gerichtshof

    Tankreederei I

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Steuergutschrift für Investitionen - Gewährung, die an die physische Durchführung der Investition im Inland gebunden ist - Betrieb von Binnenschiffen, die in anderen Mitgliedstaaten eingesetzt werden

  • EU-Kommission PDF

    Tankreederei I

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Steuergutschrift für Investitionen - Gewährung, die an die physische Durchführung der Investition im Inland gebunden ist - Betrieb von Binnenschiffen, die in anderen Mitgliedstaaten eingesetzt werden

  • EU-Kommission

    Tankreederei I

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Steuergutschrift für Investitionen - Gewährung, die an die physische Durchführung der Investition im Inland gebunden ist - Betrieb von Binnenschiffen, die in anderen Mitgliedstaaten eingesetzt werden“

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über die Versagung einer Steuergutschrift für Investitionen in einen physisch in einem andernen Mitgliedstaat befindlichen Gegenstand (Binnenschiff); Freier Dienstleistungsverkehr; Freier Kapitalverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 56
    Freier Dienstleistungsverkehr; Freier Kapitalverkehr; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über die Versagung einer Steuergutschrift für Investitionen in einen physisch in einem andernen Mitgliedstaat befindlichen Gegenstand [Binnenschiff]; ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 56
    Freier Dienstleistungsverkehr; Freier Kapitalverkehr; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über die Versagung einer Steuergutschrift für Investitionen in einen physisch in einem andernen Mitgliedstaat befindlichen Gegenstand [Binnenschiff]; ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Freier Dienstleistungsverkehr: Steuergutschrift für Investitionen - Gewährung, die an die physische Durchführung der Investition im Inland gebunden ist - Betrieb von Binnenschiffen, die in anderen Mitgliedstaaten eingesetzt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Tankreederei I

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Steuergutschrift für Investitionen - Gewährung, die an die physische Durchführung der Investition im Inland gebunden ist - Betrieb von Binnenschiffen, die in anderen Mitgliedstaaten eingesetzt werden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif (Luxemburg), eingereicht am 10. Juni 2010 - Tankreederei I SA/Directeur de l'administration des Contributions directes

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal administratif de Luxembourg - Auslegung von Art. 49 und 56 EG - Steuergutschrift für Investitionen - Regelung, nach der eine solche Gutschrift nur unter der Bedingung gewährt wird, dass die Investition in einer im Inland belegenen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 04.12.2008 - C-330/07

    Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-287/10
    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind solche nationalen Maßnahmen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteil vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-9099, Randnr. 19).

    Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats, in dem das betreffende Unternehmen nicht ansässig ist, durchgeführte Investitionen steuerlich ungünstiger behandelt als im Inland durchgeführte Investitionen, geeignet ist, die inländischen Unternehmen davon abzuhalten, in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen zu erbringen, für die der Einsatz von dort belegenen Investitionsgütern notwendig ist, oder zumindest diese Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen weniger attraktiv oder schwieriger zu machen als die Erbringung von Dienstleistungen im Inland mit Hilfe von dort belegenen Investitionsgütern (vgl. in diesem Sinne Urteil Jobra, Randnr. 24).

    Mithin wäre das Recht des Großherzogtums Luxemburg, seine Besteuerungsbefugnis in Bezug auf diese Tätigkeiten auszuüben, ohne die in Randnr. 11 des vorliegenden Urteils dargestellte Voraussetzung in keiner Weise gefährdet (vgl. in diesem Sinne Urteil Jobra, Randnrn. 32 und 33).

    Wie die Kommission hervorhebt, ergibt sich aus den dem Gerichtshof übermittelten Akten jedoch in keiner Weise, dass von der luxemburgischen Steuerregelung her gesehen ein unmittelbarer Zusammenhang bestünde zwischen der Gewährung einer Steuergutschrift für Investitionsgüter, die ein Unternehmen für Dienstleistungen wie die im Ausgangsverfahren fraglichen einsetzt, und der Finanzierung dieses Steuervorteils durch die Steuer auf die Einkünfte, die die Empfänger der mit Hilfe dieser Güter erbrachten Dienstleistungen erzielen (vgl. in diesem Sinne Urteil Jobra, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hinsichtlich der Notwendigkeit, missbräuchliche Praktiken zu verhindern, ergibt sich zwar aus ständiger Rechtsprechung, dass eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs gerechtfertigt werden kann, wenn sie sich speziell auf rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen bezieht, die allein auf die Erlangung einer Steuerbegünstigung ausgerichtet sind (vgl. u. a. Urteil Jobra, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Bestimmung betrifft jedoch jedes Unternehmen, das Investitionsgüter im Hoheitsgebiet eines anderen Staates als des Großherzogtums Luxemburg einsetzt, und zwar auch dann, wenn es, wie im Ausgangsverfahren, an objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen einer solchen Gestaltung fehlt (vgl. in diesem Sinne Urteil Jobra, Randnrn. 36 bis 38).

    Unter diesen Umständen erübrigt sich die Prüfung der Frage, ob die Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Kapitalverkehr dieser nationalen Bestimmung ebenfalls entgegenstehen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil Jobra, Randnr. 42).

  • EuGH, 01.10.2009 - C-103/08

    Gottwald - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG - Zurverfügungstellung

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-287/10
    Ferner hat der Gerichtshof zum Erfordernis einer gewissen Verbundenheit des Empfängers einer Leistung mit der Gesellschaft des betroffenen Mitgliedstaats bereits in Bezug auf Leistungen, die nicht unionsrechtlich geregelt sind, entschieden, dass den Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Kriterien zur Beurteilung einer solchen Verbundenheit ein weites Ermessen zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2009, Gottwald, C-103/08, Slg. 2009, I-9117, Randnrn.
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-287/10
    Schließlich ist zum Vorbringen der französischen Regierung, die Mitgliedstaaten könnten die Gewährung einer Steuervergünstigung, mit der besonderen Bedürfnissen der gesamten Bevölkerung oder eines Teils davon entsprochen werden solle, von dem Erfordernis eines gewissen Grades der Verbundenheit zwischen dem Begünstigten und der Gesellschaft des betroffenen Mitgliedstaats abhängig machen, festzustellen, dass die Entscheidung, welche Interessen der Allgemeinheit durch die Gewährung von Steuervergünstigungen gefördert werden sollen, zwar in die Zuständigkeit des Mitgliedstaats fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, Slg. 2006, I-8203, Randnr. 39).
  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-287/10
    Die Notwendigkeit, einen Rückgang der inländischen Steuereinnahmen zu vermeiden, zu dem die Gewährung der fraglichen Gutschrift an Tankreederei im Ausgangsverfahren führen soll, gehört nicht zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die die Beschränkung einer vom AEU-Vertrag eingeräumten Freiheit rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2002, Danner, C-136/00, Slg. 2002, I-8147, Randnr. 56, und vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, Slg. 2009, I-359, Randnr. 46).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98

    Baars

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-287/10
    Für die Gewährung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Steuergutschrift ist es daher ohne Belang, dass die Dienstleistungsempfänger mit Sitz in Luxemburg der Besteuerung in diesem Mitgliedstaat unterworfen sind, solche mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat dagegen nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. April 2000, Baars, C-251/98, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 40).
  • EuGH, 03.10.2002 - C-136/00

    Danner

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-287/10
    Die Notwendigkeit, einen Rückgang der inländischen Steuereinnahmen zu vermeiden, zu dem die Gewährung der fraglichen Gutschrift an Tankreederei im Ausgangsverfahren führen soll, gehört nicht zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die die Beschränkung einer vom AEU-Vertrag eingeräumten Freiheit rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2002, Danner, C-136/00, Slg. 2002, I-8147, Randnr. 56, und vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, Slg. 2009, I-359, Randnr. 46).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-287/10
    Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens kann die festgestellte Beschränkung jedenfalls nicht durch das vom Gerichtshof für berechtigt befundene Erfordernis der Ausgewogenheit der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten gerechtfertigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnrn.
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-287/10
    Im Übrigen kann die Dienstleistungsfreiheit von einem Unternehmen gegenüber dem Staat, in dem es seinen Sitz hat, in Anspruch genommen werden, sofern die Leistungen an Empfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, und allgemeiner immer dann, wenn ein Leistungserbringer Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen anbietet, in dem er niedergelassen ist (vgl. u. a. Urteil vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnr. 56).
  • EuGH, 15.04.2010 - C-96/08

    CIBA - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berufsausbildungsabgabe -

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-287/10
    In diesem Fall muss die Anwendung der Beschränkung außerdem geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile du 30. Januar 2007, Kommission/Dänemark, C-150/04, Slg. 2007, I-1163, Randnr. 46, und vom 15. April 2010, CIBA, C-96/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 30.01.2007 - C-150/04

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-287/10
    In diesem Fall muss die Anwendung der Beschränkung außerdem geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile du 30. Januar 2007, Kommission/Dänemark, C-150/04, Slg. 2007, I-1163, Randnr. 46, und vom 15. April 2010, CIBA, C-96/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-155/08

    EINE LÄNGERE NACHFORDERUNGSFRIST IN FÄLLEN, IN DENEN DEN STEUERBEHÖRDEN

  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 13.10.2011 - C-9/11

    Waypoint Aviation - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht -

    Nach ständiger Rechtsprechung fallen die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, jedoch müssen diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Unionsrechts ausüben (vgl. u. a. Urteil vom 22. Dezember 2010, Tankreederei I, C-287/10, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Dienstleistungsfreiheit kann von einem Unternehmen gegenüber dem Mitgliedstaat, in dem es seinen Sitz hat, in Anspruch genommen werden, sofern die Leistungen an Empfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, und allgemeiner immer dann, wenn ein Leistungserbringer Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen anbietet, in dem er niedergelassen ist (vgl. u. a. Urteil Tankreederei I, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs solche nationalen Maßnahmen sind, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteile Jobra, Randnr. 19, und Tankreederei I, Randnr. 15).

    Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die die Einkünfte aus einem Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs eines Wirtschaftsguts, bei dem das Nutzungsrecht einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat übertragen wird, steuerlich ungünstiger behandelt als Einkünfte aus einem Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs eines von einem Unternehmen mit Sitz im Inland genutzten Wirtschaftsguts, geeignet ist, die Unternehmen, die diesen Steuervorteil beanspruchen können, davon abzuhalten, Dienstleistungen zu erbringen, die der Finanzierung des Erwerbs von Wirtschaftsgütern dienen, bei denen das Nutzungsrecht an Wirtschaftsteilnehmer übertragen werden soll, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Jobra, Randnr. 24, und Tankreederei I, Randnr. 17).

    In diesem Fall muss die Anwendung der Beschränkung außerdem geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (Urteil Tankreederei I, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-135/17

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 und 57 EG -

    39 Vgl. insbesondere Urteile vom 4. Dezember 2008, Jobra (C-330/07, EU:C:2008:685, Rn. 35), und vom 22. Dezember 2010, Tankreederei I (C-287/10, EU:C:2010:827, Rn. 28).

    Vgl. Urteile vom 4. Dezember 2008, Jobra (C-330/07, EU:C:2008:685, Rn. 35), vom 17. September 2009, Glaxo Wellcome (C-182/08, EU:C:2009:559, Rn. 89 und 92), vom 22. Dezember 2010, Tankreederei I (C-287/10, EU:C:2010:827, Rn. 28), vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 165), vom 5. Juli 2012, SIAT (C-318/10, EU:C:2012:415, Rn. 41), vom 3. Oktober 2013, 1telcar (C-282/12, EU:C:2013:629, Rn. 34), vom 13. November 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-112/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2369, Rn. 25), vom 24. November 2016, SECIL (C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 59), und vom 7. September 2017, Eqiom und Enka (C-6/16, EU:C:2017:641, Rn. 34).

  • EuGH, 18.10.2012 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht -Steuerabzug an

    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind solche nationalen Maßnahmen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteile vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-9099, Randnr. 19, und vom 22. Dezember 2010, Tankreederei I, C-287/10, Slg. 2010, I-14233, Randnr. 15).

    In diesem Fall muss die Anwendung der Beschränkung außerdem geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (Urteil Tankreederei I, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.07.2012 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Abzug der für die Vergütung

    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind solche nationalen Maßnahmen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteile vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-9099, Randnr. 19, und vom 22. Dezember 2010, Tankreederei I, C-287/10, Slg. 2010, I-14233, Randnr. 15).
  • EuGH, 19.09.2017 - C-552/15

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Insoweit ist jedoch daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Notwendigkeit, einen Rückgang der inländischen Steuereinnahmen zu vermeiden, nicht zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehört, die eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2010, Tankreederei I, C-287/10, EU:C:2010:827, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13

    Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale

    15 - Vgl. Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer (C-386/04, EU:C:2006:568, Rn. 39), Persche (C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 48) und Tankreederei I (C-287/10, EU:C:2010:827, Rn. 30).

    20 - Vgl. Urteil Tankreederei I (C-287/10, EU:C:2010:827, Rn. 30 bis 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2011 - C-10/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV

    Vgl. ferner Urteil vom 22. Dezember 2010, Tankreederei I (C-287/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).

    17 - Vgl. in diesem Zusammenhang Urteil Tankreederei I (oben in Fn. 15 angeführt, Randnrn. 30 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13

    X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Einkommensteuer - Erhöhter

    17 - Vgl. Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer (C-386/04, EU:C:2006:568, Rn. 39), Persche (C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 48) und Tankreederei I (C-287/10, EU:C:2010:827, Rn. 30).

    21 - Vgl. in diesem Sinne auch Urteil Tankreederei I (C-287/10, EU:C:2010:827, Rn. 32).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1074/11

    Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011

    In diesem Fall muss die Anwendung der Beschränkung außerdem geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. nur EuGH-Urteil vom 22. Dezember 2010 C-287/10 "Tankreederei I", Slg. 2010, I-14233 m.w.N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-371/10

    National Grid Indus - Niederlassungsfreiheit - Gesellschaften -

    56 - Urteile vom 7. September 2004, Manninen (C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 42), Papillon (zitiert in Fn. 10, Randnr. 43), und vom 22. Dezember 2010, Tankreederei I (C-287/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Verpflichtung des inländischen

  • EuGH, 18.01.2018 - C-249/15

    Wind 1014 und Daell - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Freier

  • EuGH, 03.03.2021 - C-220/19

    Promociones Oliva Park

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2012 - C-350/11

    Argenta Spaarbank - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-18/15

    Brisal - Steuerrecht - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Nationale

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