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   EuGH, 23.02.1995 - C-358/93, C-416/93, Strafverfahren gegen Aldo Bordesse u.a.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,684
EuGH, 23.02.1995 - C-358/93, C-416/93, Strafverfahren gegen Aldo Bordesse u.a. (https://dejure.org/1995,684)
EuGH, Entscheidung vom 23.02.1995 - C-358/93, C-416/93, Strafverfahren gegen Aldo Bordesse u.a. (https://dejure.org/1995,684)
EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - C-358/93, C-416/93, Strafverfahren gegen Aldo Bordesse u.a. (https://dejure.org/1995,684)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 30, 59, 67 und 106; Richtlinie 88/361 des Rates
    1. Freier Warenverkehr; Freier Dienstleistungsverkehr; Bestimmungen des Vertrages; Anwendungsbereich; Materieller Transfer von Vermögenswerten; Ausschluß; Anwendung der Bestimmungen über den Kapital- oder den Zahlungsverkehr

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 30 und 59 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) sowie der Art. 1 und 4 der Richtlinie 88/361/EWG zur Durchführung von Art. 67 EWGV ; Rechtmäßigkeit einer Regelung über die Notwendigkeit einer staatlichen Genehmigung zum ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 59; ; EWGV Art. 67; ; Richtlinie 88/361/EWG Art. 1; ; Richtlinie 88/361/EWG Art. 4

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Beschränkung des freien Kapitalverkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Materieller Transfer von Vermögenswerten - Ausschluß - Anwendung der Bestimmungen über den Kapital- oder den Zahlungsverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie 88/361/EWG - Staatliche Genehmigung zum Transfer von Banknoten.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1995, 1176
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 23.02.1995 - C-416/93

    Auslegung der Art. 30 und 59 des Vertrages über die Europäische

    Auszug aus EuGH, 23.02.1995 - C-358/93
    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-358/93 UND C-416/93.

    1 Die Audiencia Nacional hat mit Beschluß vom 19. Juni 1993, beim Gerichtshof eingegangen am 16. Juli 1993 und im Register eingetragen unter der Nummer C-358/93, und mit Beschluß vom 20. September 1993, beim Gerichtshof eingegangen am 7. Oktober 1993 und im Register eingetragen unter der Nummer C-416/93, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag vier Fragen nach der Auslegung der Artikel 30 und 59 EWG-Vertrag sowie der Artikel 1 und 4 der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages (ABl. L 178, S. 5, im folgenden: Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Die Eheleute Marí Mellado und Barbero Mästre (Rechtssache C-416/93), die die spanische Staatsangehörigkeit besitzen und in Spanien wohnen, überschritten die Grenze am 19. November 1992 an derselben Zollstelle.

    auf die ihm vom Juzgado Central de lo Penal de la Audiencia Nacional mit Beschlüssen vom 19. Juni 1993 (Rechtssache C-358/93) und 20. September 1993 (Rechtssache C-416/93) vorgelegten Fragen für Recht erkannt:.

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

    Auszug aus EuGH, 23.02.1995 - C-358/93
    25 Ein solches Erfordernis würde letztlich die Ausübung des freien Kapitalverkehrs in das Ermessen der Verwaltung stellen und könnte diese Freiheit daher illusorisch werden lassen (vgl. Urteil vom 31. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Randnr. 34).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-30/93

    AC-ATEL Electronics / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuGH, 23.02.1995 - C-358/93
    10 Somit sind die Vorlagefragen zu beantworten, da das nationale Gericht zu beurteilen hat, ob eine Vorabentscheidung notwendig ist, damit es sein Urteil erlassen kann, und ob die Fragen, die es dem Gerichtshof vorlegt, erheblich sind (vgl. Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-30/93, AC-ATEL Electronics, Slg. 1994, I-2305).
  • EuGH, 23.11.1978 - 7/78

    Thompson

    Auszug aus EuGH, 23.02.1995 - C-358/93
    12 Zu Artikel 30 des Vertrages ist zunächst festzustellen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Zahlungsmittel im System des Vertrages nicht als Waren zu betrachten sind, die unter die Artikel 30 bis 37 des Vertrages fallen (Urteil vom 23. November 1978 in der Rechtssache 7/78, Thompson, Slg. 1978, 2247, Randnr. 25).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    35 Betreffen daher die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 20, Leclerc-Siplec, Randnr. 11, vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93, Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 10, und Inspire Art, Randnr. 44).
  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

    Ferner kann nach ständiger Rechtsprechung ein System der vorherigen behördlichen Genehmigung keine Ermessensausübung der nationalen Behörden rechtfertigen, die geeignet ist, den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere wenn sie eine Grundfreiheit wie die in Rede stehende betreffen, ihre praktische Wirksamkeit zu nehmen (Urteile vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93, Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 25, vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnrn.
  • EuGH, 01.06.1999 - C-302/97

    Konle

    Der Gerichtshof hat jedoch festgestellt, daß Vorschriften, die die Ausfuhr von Devisen von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen, um den Mitgliedstaaten Kontrollen zu ermöglichen, nicht die Wirkung haben dürfen, die Ausübung einer vom EG-Vertrag gewährleisteten Freiheit in das Ermessen der Verwaltung zu stellen und damit diese Freiheit illusorisch zu machen (Urteile vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Randnr. 34, vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93, Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 25, und vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnr. 25).

    Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, daß die Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, die sich aus dem Erfordernis einer vorherigen Genehmigung ergibt, beseitigt werden könnte, ohne die wirksame Verfolgung der angestrebten Ziele zu beeinträchtigen, wenn ein sachgerechtes Anmeldesystem eingeführt wird (vgl. Urteile Bordessa u. a., Randnr. 27, und Sanz de Lera u. a., Randnrn.

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