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   EuGH, 23.02.1995 - C-416/93   

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https://dejure.org/1995,2090
EuGH, 23.02.1995 - C-416/93 (https://dejure.org/1995,2090)
EuGH, Entscheidung vom 23.02.1995 - C-416/93 (https://dejure.org/1995,2090)
EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - C-416/93 (https://dejure.org/1995,2090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 30 und 59 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) sowie der Art. 1 und 4 der Richtlinie 88/361/EWG zur Durchführung von Art. 67 EWGV ; Rechtmäßigkeit einer Regelung über die Notwendigkeit einer staatlichen Genehmigung zum ...

  • Judicialis

Papierfundstellen

  • WM 1995, 1176
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Richtlinie 88/361/EWG - Staatliche Genehmigung zum Transfer von Banknoten.

    Auszug aus EuGH, 23.02.1995 - C-416/93
    Volltext siehe unter: EuGH - 23.02.1995 - AZ: C 358/93.
  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-358/93 UND C-416/93.

    1 Die Audiencia Nacional hat mit Beschluß vom 19. Juni 1993, beim Gerichtshof eingegangen am 16. Juli 1993 und im Register eingetragen unter der Nummer C-358/93, und mit Beschluß vom 20. September 1993, beim Gerichtshof eingegangen am 7. Oktober 1993 und im Register eingetragen unter der Nummer C-416/93, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag vier Fragen nach der Auslegung der Artikel 30 und 59 EWG-Vertrag sowie der Artikel 1 und 4 der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages (ABl. L 178, S. 5, im folgenden: Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Die Eheleute Marí Mellado und Barbero Mästre (Rechtssache C-416/93), die die spanische Staatsangehörigkeit besitzen und in Spanien wohnen, überschritten die Grenze am 19. November 1992 an derselben Zollstelle.

    auf die ihm vom Juzgado Central de lo Penal de la Audiencia Nacional mit Beschlüssen vom 19. Juni 1993 (Rechtssache C-358/93) und 20. September 1993 (Rechtssache C-416/93) vorgelegten Fragen für Recht erkannt:.

  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 24/07

    Zur (Un-)Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat dieser Richtlinie deshalb im Urteil vom 23. Februar 1995 Rs. C-358/93, C-416/93, Bordessa u.a. (Slg. 1995, I-361, Rz 33) unmittelbare Wirkung zuerkannt (ebenso EuGH-Urteil vom 6. Juni 2000 Rs. C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Rz 33).
  • VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04

    Grenzüberschreitende Bankgeschäfte; Erlaubnispflichtigkeit

    Insoweit hatte der EuGH in seinem Urteil v. 23.2.1995 (Rs. C-416/93 - WM 1995, 1176, 1178 Rn. 23 ff- "Bordessa u. a.") eine Regelung für unzulässig erachtet, mit der die Ausfuhr von Hartgeld, Banknoten oder Inhaberschecks dem Erfordernis der vorherigen Genehmigung unterworfen worden war.
  • LG Frankfurt/Main, 04.09.1996 - 29 Qs 16/96
    Das zitierte Urteil des EuGH v. 23.02.1995 (C-358/93 u. C-416/93) betrifft die Zulässigkeit einer nationalen, strafbewehrten Genehmigungspflicht für den Kapitaltransfer ins Ausland und mithin einen völlig anders gearteten Fall.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1994 - C-358/93
    Dem Verfahren C-416/93 liegt ein entsprechender Sachverhalt zugrunde.
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