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   EuGH, 23.03.2000 - C-327/98   

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https://dejure.org/2000,4891
EuGH, 23.03.2000 - C-327/98 (https://dejure.org/2000,4891)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.2000 - C-327/98 (https://dejure.org/2000,4891)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 2000 - C-327/98 (https://dejure.org/2000,4891)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/15/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
    1 Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Frankreich durch nicht rechtzeitiges Erlassen von erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Bestimmung über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen zu zivilen Zwecken; Harmonisierung der ...

  • Judicialis

    Richtlinie 93/15/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 93/15/EWG
    1 Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlende Umsetzung der Artikel 9, 10, 11, 12 und 14 der Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (ABl. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.02.1991 - C-374/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 23.03.2000 - C-327/98
    Was zunächst die Argumentation der französischen Regierung mit den Schwierigkeiten betrifft, mit denen sie es bei der Umsetzung der Richtlinienbestimmungen über Explosivstoffe - in erster Linie wegen deren mangelnder Genauigkeit - angeblich zu tun hatte, so berechtigen nach ständiger Rechtsprechung Schwierigkeiten beim Vollzug eines Rechtsakts der Gemeinschaft einen Mitgliedstaat nicht dazu, sich einseitig von der Beachtung seiner Verpflichtungen loszusagen (u. a. Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 128/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 419, Randnr. 10, und vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-374/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-367, Randnr. 10).

    Indem das Dekret vom 6. Mai 1995 damit auf eine Regelung verweist, durch die die zur Umsetzung des Artikels 10 der Richtlinie bestimmten Vorschriften zu einem späteren Zeitpunkt erlassen werden sollen, bewirkt es keine umfassende und präzise Umsetzung der Richtlinie (in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 26).

  • EuGH, 07.02.1979 - 128/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 23.03.2000 - C-327/98
    Was zunächst die Argumentation der französischen Regierung mit den Schwierigkeiten betrifft, mit denen sie es bei der Umsetzung der Richtlinienbestimmungen über Explosivstoffe - in erster Linie wegen deren mangelnder Genauigkeit - angeblich zu tun hatte, so berechtigen nach ständiger Rechtsprechung Schwierigkeiten beim Vollzug eines Rechtsakts der Gemeinschaft einen Mitgliedstaat nicht dazu, sich einseitig von der Beachtung seiner Verpflichtungen loszusagen (u. a. Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 128/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 419, Randnr. 10, und vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-374/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-367, Randnr. 10).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-263/96

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 23.03.2000 - C-327/98
    Indem das Dekret vom 6. Mai 1995 damit auf eine Regelung verweist, durch die die zur Umsetzung des Artikels 10 der Richtlinie bestimmten Vorschriften zu einem späteren Zeitpunkt erlassen werden sollen, bewirkt es keine umfassende und präzise Umsetzung der Richtlinie (in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 26).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-315/98

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 23.03.2000 - C-327/98
    Was schließlich die am 25. Mai 1999 erlassene Durchführungsverordnung betrifft, auf die sich die französische Regierung beruft, so ist im Rahmen einer Klage nach Artikel 169 EG-Vertrag das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (u. a. Urteil vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-315/98, Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 11).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-91/99

    Kommission / Portugal

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß im Rahmen einer Klage nach Artikel 169 EG-Vertrag das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 23. März 2000 in der Rechtssache C-327/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2005 - C-519/03

    Kommission / Luxemburg

    Vgl. außerdem Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 128/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 419, Randnr. 10), vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-374/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-367, Randnr. 10) und vom 23. März 2000 in der Rechtssache C-327/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1851, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-383/00

    Kommission / Deutschland

    8: - Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 128/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 419, Randnr. 10), vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-374/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-367, Randnr. 10) und vom 23. März 2000 in der Rechtssache C-327/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1851, Randnr. 21).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-190/99

    Kommission / Irland

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß im Rahmen einer Klage nach Artikel 226 EG das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 23. März 2000 in der Rechtssache C-327/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 09.03.2004 - C-314/03

    Kommission / Luxemburg

    5 Was die Argumente der luxemburgischen Regierung in Bezug auf die Schwierigkeiten betrifft, auf die sie bei der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2000/52 gestoßen ist, so können nach ständiger Rechtsprechung die Anwendungsschwierigkeiten, die im Stadium des Vollzugs eines Gemeinschaftsrechtsakts auftauchen, es einem Mitgliedstaat nicht erlauben, sich einseitig von der Beachtung seiner Verpflichtungen zu befreien (vgl. u. a. Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 128/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 419, Randnr. 10, vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-374/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-367, Randnr. 10, und vom 23. März 2000 in der Rechtssache C-327/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1851, Randnr. 21).
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