Rechtsprechung
   EuGH, 23.04.2009 - C-362/06 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5639
EuGH, 23.04.2009 - C-362/06 P (https://dejure.org/2009,5639)
EuGH, Entscheidung vom 23.04.2009 - C-362/06 P (https://dejure.org/2009,5639)
EuGH, Entscheidung vom 23. April 2009 - C-362/06 P (https://dejure.org/2009,5639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Durch Entscheidung der Kommission aufgestellte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeografischen Region - Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage, die von natürlichen oder juristischen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sahlstedt u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Durch Entscheidung der Kommission aufgestellte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeografischen Region - Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage, die von natürlichen oder juristischen ...

  • EU-Kommission PDF

    Sahlstedt u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Durch Entscheidung der Kommission aufgestellte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeografischen Region - Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage, die von natürlichen oder juristischen ...

  • EU-Kommission

    Sahlstedt u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Durch Entscheidung der Kommission aufgestellte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeografischen Region - Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage, die von natürlichen oder juristischen ...

  • Wolters Kluwer

    Individuelle Betroffenheit als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine allgemeinverbindliche Kommissionsentscheidung; Markku Sahlstedt u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Sahlstedt u. a. ./. Kommission. Voraussetzungen individuellen Rechtsschutzes gegen Kommissionsentscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Individuelle Betroffenheit als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine allgemeinverbindliche Kommissionsentscheidung; Markku Sahlstedt u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Sahlstedt u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Durch Entscheidung der Kommission aufgestellte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeografischen Region - Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage, die von natürlichen oder juristischen ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 4. 9. 2006 von Markku Sahlstedt, Juha Kankkunen, Mikko Tanner, Toini Tanner, Liisa Tanner, Eeva Jokinen, Aili Oksanen, Olli Tanner, Leena Tanner, Aila Puttonen, Risto Tanner, Tom Järvinen, Runo K. Kurko, Maa- ja metsätaloustuottajain ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 22. Juni 2006 in der Rechtssache T-150/05, Sahlstedt u. a./Kommission der Europäischen Gemeinschaften, mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/101/EG der Kommission ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 902
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 18.12.1997 - C-409/96

    Sveriges Betodlares und Henrikson / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
    Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, wie etwa die Rolle, die eine solche Vereinigung in einem Verfahren hätte spielen können, das zum Erlass der fraglichen Maßnahme geführt hat, kann diese Vereinigung keine Nichtigkeitsklage erheben, wenn dies ihren Mitgliedern als Einzelnen verwehrt ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Dezember 1997, Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission, C-409/96 P, Slg. 1997, I-7531, Randnr. 45).
  • EuGH, 22.03.2007 - C-15/06

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
    Diese haben gemäß dem in Art. 10 EG aufgestellten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die nationalen Verfahrensvorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen möglichst so auszulegen und anzuwenden, dass natürliche und juristische Personen die Rechtswidrigkeit jeder nationalen Entscheidung oder anderen Maßnahme, mit der eine Gemeinschaftshandlung wie die hier streitige auf sie angewandt wird, gerichtlich geltend machen können, indem sie sich auf die Ungültigkeit dieser Handlung berufen und die nationalen Gerichte dadurch veranlassen, dem Gerichtshof insoweit Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen (Urteil vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591, Randnr. 39).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
    Es ist jedoch an die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu erinnern, nach der der Umstand, dass eine Vorschrift ihrer Natur und ihrer Tragweite nach eine generelle Norm ist, da sie für sämtliche betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gilt, es nicht ausschließt, dass sie einige von ihnen individuell betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 18. Mai 1994, Codorniu, C-309/89, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 58).
  • EuGH, 25.04.2002 - C-96/01

    Galileo Company und Galileo International / Rat

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
    Der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, bedeutet jedoch keineswegs, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, wenn feststeht, dass die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. insbesondere Urteil vom 22. November 2001, Antillean Rice Mills/Rat, C-451/98, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 52, und Beschlüsse vom 25. April 2002, Galileo und Galileo International/Rat, C-96/01 P, Slg. 2002, I-4025, Randnr. 38, und vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission, C-503/07 P, Slg. 2008, I-2217, Randnr. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.11.2007 - C-176/06

    Stadtwerke Schwäbisch Hall u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe, die die

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
    Dazu ist zu bemerken, dass das in Art. 230 Abs. 4 EG aufgestellte Kriterium, das die Zulässigkeit der Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine Entscheidung, deren Adressat sie nicht ist, von der Bedingung abhängig macht, dass diese Person von der Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen ist, eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung darstellt, deren Vorliegen die Gemeinschaftsrichter jederzeit - auch von Amts wegen - prüfen können (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Juli 2001, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, C-341/00 P, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32, und Urteil vom 29. November 2007, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission, C-176/06 P, Randnr. 18).
  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
    Es ist jedoch an die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu erinnern, nach der der Umstand, dass eine Vorschrift ihrer Natur und ihrer Tragweite nach eine generelle Norm ist, da sie für sämtliche betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gilt, es nicht ausschließt, dass sie einige von ihnen individuell betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 18. Mai 1994, Codorniu, C-309/89, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 58).
  • EuG, 22.06.2006 - T-150/05

    Sahlstedt u.a. / Kommission - Richtlinie 92/43/EWG des Rates - Erhaltung der

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen Herr Sahlstedt u. a. die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Juni 2006, Sahlstedt u. a./Kommission (T-150/05, Slg. 2006, II-1851, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/101/EG der Kommission vom 13. Januar 2005 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeografischen Region (ABl. L 40, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen,

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
    Dazu ist zu bemerken, dass nach ständiger Rechtsprechung eine andere Person als der Adressat einer Entscheidung nur dann geltend machen kann, individuell betroffen zu sein, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder wegen sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer derartigen Entscheidung (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, Slg. 1963, 213, und vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, Slg. 2005, I-10737, Randnr. 33).
  • EuGH, 13.03.2008 - C-125/06

    Kommission / Infront WM - Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen -

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass, wenn eine Entscheidung eine Gruppe von Personen berührt, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung anhand von den Mitgliedern dieser Gruppe eigenen Merkmalen feststanden oder feststellbar waren, diese Personen von der Entscheidung insoweit individuell betroffen sein können, als sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehören (vgl. Urteil vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM, C-125/06 P, Slg. 2008, I-1451, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.04.2008 - C-503/07

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
    Der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, bedeutet jedoch keineswegs, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, wenn feststeht, dass die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. insbesondere Urteil vom 22. November 2001, Antillean Rice Mills/Rat, C-451/98, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 52, und Beschlüsse vom 25. April 2002, Galileo und Galileo International/Rat, C-96/01 P, Slg. 2002, I-4025, Randnr. 38, und vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission, C-503/07 P, Slg. 2008, I-2217, Randnr. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.07.2001 - C-341/00

    'Conseil national des professions de l''automobile u.a. / Kommission'

  • EuGH, 07.11.2000 - C-371/98

    First Corporate Shipping

  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht