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   EuGH, 23.04.2009 - C-425/07 P   

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EuGH, 23.04.2009 - C-425/07 P (https://dejure.org/2009,7306)
EuGH, Entscheidung vom 23.04.2009 - C-425/07 P (https://dejure.org/2009,7306)
EuGH, Entscheidung vom 23. April 2009 - C-425/07 P (https://dejure.org/2009,7306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde durch die Kommission - Schwere Störungen des Gemeinsamen Marktes - Fehlendes Interesse der Gemeinschaft

  • Europäischer Gerichtshof

    AEPI / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde durch die Kommission - Schwere Störungen des Gemeinsamen Marktes - Fehlendes Interesse der Gemeinschaft

  • EU-Kommission PDF

    AEPI / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde durch die Kommission - Schwere Störungen des Gemeinsamen Marktes - Fehlendes Interesse der Gemeinschaft

  • EU-Kommission

    AEPI / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde durch die Kommission - Schwere Störungen des Gemeinsamen Marktes - Fehlendes Interesse der Gemeinschaft“

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    AEPI / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde durch die Kommission - Schwere Störungen des Gemeinsamen Marktes - Fehlendes Interesse der Gemeinschaft

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 14. September 2007 von der AEPI A.E. Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 in der Rechtssache T-229/05 AEPI A.E. Elliniki Etaireia pros Prostasian ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 in der Rechtssache T-229/05, AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE/Kommission der EG, mit dem das Gericht eine Klage als unbegründet abgewiesen hat, die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 04.03.1999 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-425/07
    Das Gericht hat in Randnr. 38 des angefochtenen Urteils zutreffend festgestellt, dass es der Kommission obliegt, die Wettbewerbspolitik der Gemeinschaft festzulegen und durchzuführen, und dass sie zu diesem Zweck über ein Ermessen bei der Behandlung der bei ihr eingelegten Beschwerden verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 1999, Ufex u. a./Kommission, C-119/97 P, Slg. 1999, I-1341, Randnrn.

    Diese Verpflichtung ist insbesondere darauf gerichtet, die Dauer und das Gewicht der beanstandeten Zuwiderhandlungen sowie deren Auswirkung auf die Wettbewerbsverhältnisse in der Gemeinschaft zu berücksichtigen (Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnr. 93).

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-425/07
    Erweist es sich, dass die behauptete Zuwiderhandlung nicht geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zu beeinträchtigen, oder ihn nur geringfügig zu beeinträchtigen vermag (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung), so sind das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft und insbesondere die Art. 81 EG und 82 EG darauf nicht anwendbar.

    Dabei kann nach ständiger Rechtsprechung eine Vereinbarung zwischen Unternehmen den Handel zwischen Mitgliedstaaten nur dann beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit tatsächlicher und rechtlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell die Handelsströme zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen kann, die für die Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes der Mitgliedstaaten nachteilig sein kann (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Dalmine/Kommission, Randnr. 90).

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-425/07
    51 Zu dem Vorbringen, dass der Gerichtshof bereits entschieden habe, dass auf das Gebiet eines Mitgliedstaats beschränkte Zuwiderhandlungen eine Verletzung des Wettbewerbsrechts darstellen könnten, ist darauf hinzuweisen, dass in den diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Rechtssachen die Beeinträchtigung des Handelsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten entweder auf einer Abstimmung zwischen nationalen Urheberrechtsverwertungsgesellschaften beruhte, die eine systematische Versagung des unmittelbaren Zugangs ausländischer Nutzer zu deren eigenen Beständen bewirkt hätte (Urteile Lucazeau u. a., Randnr. 17, und Tournier, Randnr. 23), oder auf dem Ausschluss jedes potenziellen Konkurrenten auf dem geografischen Markt, der aus einem Mitgliedstaat besteht (Urteil [vom 6. April 1995,] RTE und ITP/Kommission, [C-241/91 P und C-242/91 P, Slg. 1995, I-743,] Randnr. 70).

    Sämtliche Urteile, auf die sich die Rechtsmittelführerin beruft, nämlich die Urteile vom 31. Mai 1979, Hugin Kassaregister und Hugin Cash Registers/Kommission (22/78, Slg. 1979, 1869), Tournier, Lucazeau u. a., vom 10. Dezember 1991, Merci convenzionali porto di Genova, (C-179/90, Slg. 1991, I-5889), vom 17. Mai 1994, Corsica Ferries (C-18/93, Slg. 1994, I-1783), sowie vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission (C-241/91 P und C-242/91 P, Slg. 1995, I-743), behandeln nämlich den Begriff der Beeinträchtigung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne der Art. 81 EG und 82 EG.

  • EuGH, 13.07.2006 - C-338/05

    Front national u.a. / Parlament und Rat

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-425/07
    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. Urteil vom 19. Januar 2006, Comunità montana della Valnerina/Kommission, C-240/03 P, Slg. 2006, I-731, Randnr. 107, sowie u. a. Beschlüsse vom 11. November 2003, Martinez/Parlament, C-488/01 P, Slg. 2003, I-13355, Randnr. 39, und vom 13. Juli 2006, Front national u. a./Parlament und Rat, C-338/05 P, Randnr. 23).

    Ferner muss ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen (vgl. Urteil Comunità montana della Valnerina/Kommission, Randnr. 105, sowie u. a. Beschlüsse Martinez/Parlament, Randnr. 40, und Front national u. a./Parlament und Rat, Randnr. 24).

  • EuGH, 19.01.2006 - C-240/03

    Comunità montana della Valnerina / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Streichung

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-425/07
    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. Urteil vom 19. Januar 2006, Comunità montana della Valnerina/Kommission, C-240/03 P, Slg. 2006, I-731, Randnr. 107, sowie u. a. Beschlüsse vom 11. November 2003, Martinez/Parlament, C-488/01 P, Slg. 2003, I-13355, Randnr. 39, und vom 13. Juli 2006, Front national u. a./Parlament und Rat, C-338/05 P, Randnr. 23).

    Ferner muss ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen (vgl. Urteil Comunità montana della Valnerina/Kommission, Randnr. 105, sowie u. a. Beschlüsse Martinez/Parlament, Randnr. 40, und Front national u. a./Parlament und Rat, Randnr. 24).

  • EuGH, 09.06.1992 - C-30/91

    Lestelle / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-425/07
    Zwar hat das Gericht, wie der Generalanwalt in den Nrn. 40 bis 45 seiner Schlussanträge ausführt, im angefochtenen Urteil diese beiden Begriffe nicht klar und genau unterschieden, sondern sie verwechselt, doch kann dies nicht zur Aufhebung dieses Urteils führen, da seine Urteilsformel sich aus anderen Rechtsgründen als richtig darstellt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 9. Juni 1992, Lestelle/Kommission, C-30/91 P, Slg. 1992, I-3755, Randnr. 28, und vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 58).
  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-425/07
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, C-390/95 P, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29, sowie vom 15. Juni 2000, Dorsch Consult/Rat und Kommission, C-237/98 P, Slg. 2000, I-4549, Randnr. 35).
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-425/07
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, C-390/95 P, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29, sowie vom 15. Juni 2000, Dorsch Consult/Rat und Kommission, C-237/98 P, Slg. 2000, I-4549, Randnr. 35).
  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Hugin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-425/07
    Sämtliche Urteile, auf die sich die Rechtsmittelführerin beruft, nämlich die Urteile vom 31. Mai 1979, Hugin Kassaregister und Hugin Cash Registers/Kommission (22/78, Slg. 1979, 1869), Tournier, Lucazeau u. a., vom 10. Dezember 1991, Merci convenzionali porto di Genova, (C-179/90, Slg. 1991, I-5889), vom 17. Mai 1994, Corsica Ferries (C-18/93, Slg. 1994, I-1783), sowie vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission (C-241/91 P und C-242/91 P, Slg. 1995, I-743), behandeln nämlich den Begriff der Beeinträchtigung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne der Art. 81 EG und 82 EG.
  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.04.2009 - C-425/07
    Zwar hat das Gericht, wie der Generalanwalt in den Nrn. 40 bis 45 seiner Schlussanträge ausführt, im angefochtenen Urteil diese beiden Begriffe nicht klar und genau unterschieden, sondern sie verwechselt, doch kann dies nicht zur Aufhebung dieses Urteils führen, da seine Urteilsformel sich aus anderen Rechtsgründen als richtig darstellt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 9. Juni 1992, Lestelle/Kommission, C-30/91 P, Slg. 1992, I-3755, Randnr. 28, und vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 58).
  • EuG, 24.01.1995 - T-5/93

    Roger Tremblay, François Lucazeau und Harry Kestenberg gegen Kommission der

  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

  • EuGH, 11.11.2003 - C-488/01

    Martinez / Parlament

  • EuG, 05.09.2006 - T-242/05

    AEPI / Kommission

  • EuGH, 06.02.2003 - C-245/00

    SENA

  • EuGH, 10.07.2007 - C-461/06

    AEPI / Kommission

  • EuGH, 13.07.1989 - 110/88

    Lucazeau u.a. / SACEM u.a.

  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

  • EuG, 12.07.2007 - T-229/05

    AEPI / Kommission

  • EuGH, 06.12.2012 - C-457/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine

    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Argumente stützen, würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. Urteile vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, Slg. 2009, I-3205, Randnr. 24, und vom 29. Juli 2010, Griechenland/Kommission, C-54/09 P, Slg. 2010, I-7533, Randnr. 43).
  • EuGH, 29.09.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53

    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, Slg. 2009, I-3205, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.03.2012 - T-273/09

    Associazione "Giùlemanidallajuve" / Kommission

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die gerügte Zuwiderhandlung geeignet ist, schwere Störungen des Gemeinsamen Marktes herbeizuführen (Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, Slg. 2009, I-3205, Randnr. 54).

    Es handelt sich jedoch um sehr unterschiedliche Begriffe, die von der Rechtsprechung klar bestimmt worden sind (Urteil AEPI/Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 49).

    Ohne eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs sind diese Bestimmungen nicht anzuwenden (vgl. Urteil AEPI/Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnrn.

    Diese Verpflichtung ist insbesondere darauf gerichtet, dass die Kommission die Dauer und das Gewicht der beanstandeten Zuwiderhandlungen sowie deren Auswirkung auf die Wettbewerbsverhältnisse in der Union berücksichtigt (vgl. Urteil AEPI/Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnrn.

    Die Kommission kann, wie oben in Randnr. 35 ausgeführt, von der Prüfung einer Beschwerde absehen, wenn keine schweren Störungen des Gemeinsamen Marktes herbeigeführt werden, obwohl das beanstandete Verhalten den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne der Art. 81 EG und 82 EG beeinträchtigt (Urteil AEPI/Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 54).

  • EuGH, 20.09.2018 - C-373/17

    Agria Polska u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Abweisung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung muss demnach ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen; andernfalls ist das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund unzulässig (Urteile vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, EU:C:2009:253, Rn. 25, vom 19. September 2013, EFIM/Kommission, C-56/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:575, Rn. 21, sowie vom 6. Juni 2018, Apcoa Parking Holdings/EUIPO, C-32/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:396, Rn. 38).

    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 25. März 2009, Scippacercola und Terezakis/Kommission, C-159/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:188, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, EU:C:2009:253, Rn. 24).

    Im vorliegenden Fall hätten jedoch, wie sich aus dem Urteil vom 23. April 2009, AEPI/Kommission (C-425/07 P, EU:C:2009:253, Rn. 53), ergebe, die Bedeutung der gerügten Zuwiderhandlungen, ihr Ausmaß und ihre lange Dauer, wie sie von den Rechtsmittelführerinnen in ihrer Beschwerde an die Kommission hervorgehoben worden seien, einen Einfluss auf die Würdigung des Unionsinteresses haben müssen.

    Zum anderen trifft es zu, dass der Gerichtshof, wie die Rechtsmittelführerinnen vor ihm vorgetragen haben, bereits entschieden hat, dass die Kommission sich bei der Beurteilung des Unionsinteresses an der Einleitung einer Untersuchung in jedem Einzelfall ein Urteil über die Schwere der geltend gemachten Beeinträchtigungen des Wettbewerbs und deren fortdauernde Wirkungen zu bilden hat und dass diese Verpflichtung insbesondere darauf gerichtet ist, die Dauer und das Gewicht der beanstandeten Zuwiderhandlungen sowie deren Auswirkung auf die Wettbewerbsverhältnisse in der Union zu berücksichtigen (Urteil vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, EU:C:2009:253, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-56/12

    EFIM / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss; andernfalls ist das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund unzulässig (Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 426, sowie vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, Slg. 2009, I-3205, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch im Urteil AEPI/Kommission hat die Kommission selbst im Rahmen ihrer Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses, das die Fortsetzung der Untersuchung rechtfertigen kann, das Kriterium schwerer Störungen des Gemeinsamen Marktes angeführt.

  • EuGH, 01.10.2009 - C-141/08

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat - Rechtsmittel -

    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, C-390/95 P, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29, vom 15. Juni 2000, Dorsch Consult/Rat und Kommission, C-237/98 P, Slg. 2000, I-4549, Randnr. 35, sowie vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 44).
  • EuG, 23.02.2022 - T-834/17

    Das Gericht weist zwei Schadensersatzklagen von UPS und ASL Aviation Holdings ab

    Eine solche Abwägung erweist sich als umso bedeutsamer, als es der Kommission obliegt, die Wettbewerbspolitik der Union festzulegen und durchzuführen, wofür sie über ein Ermessen verfügt (Urteil vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, EU:C:2009:253, Rn. 31).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-337/09

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des Rates in der Antidumpingsache der auf

    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (Urteil vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, Slg. 2009, I-3205, Randnr. 24, und vom 29. Juli 2010, Griechenland/Kommission, C-54/09 P, Slg. 2010, I-7537, Randnr. 43).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-401/09

    Evropaïki Dynamiki / EZB - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Vollmacht - Konsortium -

    Hierzu ist festzustellen, dass in der Rechtsmittelschrift die beanstandeten Teile der Entscheidung des Gerichts, deren Aufhebung begehrt wird, sowie das rechtliche Vorbringen, auf das dieser Antrag gestützt wird, genau bezeichnet werden müssen (vgl. u. a. Urteil vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, Slg. 2009, I-3205, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.02.2022 - T-791/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit der eine

    Zunächst verweist sie auf die Rechtsprechung, nach der die Kommission bei der Prüfung des Interesses der Union an der Untersuchung des Falles zum einen die Schwere der geltend gemachten Beeinträchtigungen des Wettbewerbs und deren fortdauernde Wirkungen zu beurteilen hat, und zwar unter Berücksichtigung von Dauer und Gewicht der beanstandeten Zuwiderhandlungen sowie deren Auswirkungen auf die Wettbewerbsverhältnisse in der Union (Urteil vom 23. April 2009, AEPI/Kommission, C-425/07 P, EU:C:2009:253, Rn. 53), und zum anderen die Bedeutung der behaupteten Zuwiderhandlung für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes, die Wahrscheinlichkeit des Nachweises ihres Vorliegens sowie den Umfang der notwendigen Ermittlungsmaßnahmen gegeneinander abwägen muss (Urteil vom 18. September 1992, Automec/Kommission, T-24/90, EU:T:1992:97, Rn. 86).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-264/11

    Kaimer u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Strafe - Sektor

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-362/08

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-419/08

    Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping -

  • EuGH, 29.07.2010 - C-54/09

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • EuGH, 19.12.2012 - C-445/11

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbußen in Höhe von 198 Millionen Euro und 20,71

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-128/21

    Lietuvos notarų rumai u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

  • EuG, 23.02.2022 - T-540/18

    ASL Aviation Holdings und ASL Airlines (Ireland)/ Kommission

  • EuGH, 01.12.2011 - C-222/11

    Longevity Health Products / HABM und Performing Science - Rechtsmittel -

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