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   EuGH, 23.04.2013 - C-126/12   

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https://dejure.org/2013,10270
EuGH, 23.04.2013 - C-126/12 (https://dejure.org/2013,10270)
EuGH, Entscheidung vom 23.04.2013 - C-126/12 (https://dejure.org/2013,10270)
EuGH, Entscheidung vom 23. April 2013 - C-126/12 (https://dejure.org/2013,10270)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (8)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 1408/71 Art 13, EWGV 14 08/71 Art 73, EStG § 62, EStG § 65
    Arbeitnehmer; Differenzkindergeld; Familienleistung; Grenzgänger; Schweiz

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Brück

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Streichung

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 1408/71 Art 13 Abs 1, EWGV 1408/71 Art 13 Abs 2 Buchst a
    Kindergeldberechtigung, Grenzgänger, Schweiz

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 1408/71 Art 13 Abs 1 ; EWGV 1408/71 Art 13 Abs 2 Buchst a

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brück

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesfinanzhof - Auslegung von Art. 13 Abs. 1 und 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren ...

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • VG Aachen, 10.06.2020 - 9 K 2584/19

    Überstellung; Aussetzung der Vollziehung; Überstellungsfrist

    vgl. ebenso Europäische Kommission, COVID-19: Hinweise zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl- und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung vom 17. April 2020, 2020/C 126/12, S. 5.
  • VG Düsseldorf, 21.07.2020 - 22 K 8760/18

    Aussetzung der Vollziehung Abschiebungsanordnung Kirchenasyl COVID-19 Pandemie

    (3) Die von der Europäischen Kommission aus Anlass der COVID-19-Pandemie veröffentlichten Hinweise zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl- und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung vom 17. April 2020, 2020/C 126/12, S. 5., abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020XC0417(07)&from=EN, stehen der Annahme nicht entgegen, dass im jeweiligen konkreten Verfahren ein Hindernis bei der Durchführung der Überstellung infolge dieser Pandemie vorliegen kann.
  • VG Düsseldorf, 10.11.2020 - 22 K 6941/18

    Aussetzung der Vollziehung; Abschiebungsanordnung; Kirchenasyl; COVID-19; Corona

    (3) Die von der Europäischen Kommission aus Anlass der COVID-19-Pandemie veröffentlichten Hinweise zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl- und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung vom 17. April 2020, 2020/C 126/12, S. 5., abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020XC0417(07)&from=EN, stehen der Annahme nicht entgegen, dass im jeweiligen konkreten Verfahren ein Hindernis bei der Durchführung der Überstellung infolge dieser Pandemie vorliegen kann.
  • VG Düsseldorf, 21.07.2020 - 22 K 8762/18

    Aussetzung der Vollziehung Abschiebungsanordnung Kirchenasyl COVID-19 Pandemie

    (3) Die von der Europäischen Kommission aus Anlass der COVID-19-Pandemie veröffentlichten Hinweise zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl- und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung vom 17. April 2020, 2020/C 126/12, S. 5., abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020XC0417(07)&from=EN, stehen der Annahme nicht entgegen, dass im jeweiligen konkreten Verfahren ein Hindernis bei der Durchführung der Überstellung infolge dieser Pandemie vorliegen kann.
  • BFH, 28.01.2013 - III R 32/05

    Aufhebung des Vorabentscheidungsersuchens vom 22. Dezember 2011 III R 32/05 an

    Das Verfahren war beim EuGH unter dem Aktenzeichen C-126/12 anhängig.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 2 B 16.20

    Abschiebung nach Italien

    Im Übrigen geht auch die Europäische Kommission ausweislich ihrer Mitteilung vom 17. April 2020 ("Covid-19: Hinweise zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl- und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung - 2020/C 126/20 -, Amtsblatt der Europäischen Union C 126/12, C 126/16) davon aus, dass es keine Bestimmung der Verordnung erlaube, in einer Situation wie der, die sich aus der COVID-19-Pandemie ergebe, von der Regelung zum Zuständigkeitsübergang nach Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO abzuweichen.
  • VG Düsseldorf, 18.05.2020 - 15 L 776/20
    Diese Einschätzung korrespondiert auch mit den von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 17. April 2020 (Amtsblatt der Europäischen Union C 126/12) zu Covid-19 erteilten Hinweisen zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl-und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung.
  • VG Berlin, 20.08.2020 - 32 L 173.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Dieses Normverständnis deckt sich auch mit der Einschätzung der Europäischen Kommission, der zufolge es keine Vorschrift der Dublin III-VO erlaubt, aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie vom Zuständigkeitsübergang nach Ablauf der in Art. 29 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO vorgesehenen Frist abzuweichen (vgl. Mitteilung der Kommission, COVID-19: Hinweise zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl- und Rückführungsverfahren und zu Neuansiedlung, Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. April 2020, C 126/12; vgl. auch Widerspruch des österreichischen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, 22. Juli 2020, abgerufen am 18. August 2020 unter https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Schreiben-an-das-BAMF.pdf).
  • VG Düsseldorf, 23.06.2020 - 15 K 8085/19
    Das Ergebnis korrespondiert auch mit der Einschätzung der Kommission der Europäische Union in ihrer Mitteilung vom 17. April 2020 (Amtsblatt der Europäischen Union C 126/12) zu Covid-19 erteilten Hinweisen zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl-und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung.
  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2013 - 3 K 4100/12

    EuGH-Vorlage zur Währungsumrechnung bei Gewährung von Differenzkindergeld

    Ob dies auch im Verhältnis zur Schweiz gilt, obwohl im Verhältnis zur Schweiz nicht der AEUV, sondern "nur" das zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits geschlossene Abkommen über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (BGBl II 2001, 810 ff.; --FZA--) anzuwenden ist (vgl. dazu zuletzt EuGH-Urteil vom 28. Februar 2013 C-425/11, Ettwein, DStR 2013, 514, Rz. 51 m.w.N.), kann und darf vom erkennenden Senat im vorliegenden Verfahren nicht entschieden werden (s. dazu auch das mittlerweile beim EuGH nach Rücknahme des Vorabentscheidungsersuchens nicht mehr anhängige Verfahren C-126/12).
  • VG Braunschweig, 13.08.2020 - 2 B 205/20

    Abschiebungsanordnung; Corona-Pandemie; Überstellungsfrist

  • VG Frankfurt/Oder, 05.11.2020 - 10 K 1301/19

    Asylrecht; Dublin-Verfahren; Finnland

  • VG Köln, 16.12.2020 - 8 L 2250/20
  • VG Magdeburg, 02.12.2020 - 3 A 101/20

    Dublin-Verfahren; Aussetzung der Vollziehung der Abschiebung durch das BAMF;

  • VG Halle, 12.10.2020 - 5 B 364/20
  • VG Berlin, 29.09.2020 - 3 K 953.19
  • VG Berlin, 22.09.2020 - 23 L 324.20

    Syrien, Asylantrag, Abschiebungsanordnung in die Niederlande: Eilantrag

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