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   EuGH, 23.09.1982 - 275/81   

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https://dejure.org/1982,1784
EuGH, 23.09.1982 - 275/81 (https://dejure.org/1982,1784)
EuGH, Entscheidung vom 23.09.1982 - 275/81 (https://dejure.org/1982,1784)
EuGH, Entscheidung vom 23. September 1982 - 275/81 (https://dejure.org/1982,1784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Koks

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANSCHLUSS AN EIN SYSTEM DER SOZIALEN SICHERHEIT - VORAUSSETZUNGEN - ANWENDUNG DER NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN - VOM ANSCHLUSS DES EINEN EHEGATTEN AN EIN SYSTEM DER SOZIALEN SICHERHEIT ABHÄNGIG GEMACHTER ANSCHLUSS DES ANDEREN ...

  • EU-Kommission

    Koks

  • Wolters Kluwer

    Frage einer Altersrentenversicherung in einem Mitgliedstaat nach einem dort bestehenden Arbeitsverhältnis für den Antragsteller sowie seine Ehefrau; Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der Verordnung über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Vereinbarkeit ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; VO 3 Art. 12 Abs. 1; ; VO 1408/71 Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANSCHLUSS AN EIN SYSTEM DER SOZIALEN SICHERHEIT - VORAUSSETZUNGEN - ANWENDUNG DER NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN - VOM ANSCHLUSS DES EINEN EHEGATTEN AN EIN SYSTEM DER SOZIALEN SICHERHEIT ABHÄNGIG GEMACHTER ANSCHLUSS DES ANDEREN ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sache jedes Mitgliedstaats, durch den Erlaß von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten kann oder muß; Abhängigmachung der Anwendung eines ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Berechnung der in verschiedenen Mitgliedstaaten erworbenen Ansprüche - Diskriminierende Unterscheidung zwischen Männer und Frauen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 24.04.1980 - 110/79

    Coonan / Insurance Officer

    Auszug aus EuGH, 23.09.1982 - 275/81
    Im Rahmen des Rechtsstreits zwischen Herrn Koks und dem Raad van Arbeid hat der Centrale Raad van Beroep die Ansicht vertreten, die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich aus dem Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445) ergebe, gehe zwar dahin, daß es Sache jedes Mitgliedstaats sei, durch den Erlaß von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten könne oder müsse; doch könnte man im vorliegenden Fall eine andere Auffassung vertreten, da es um Bestimmungen des nationalen Rechts und des Gemeinschaftsrechts gehe, die die Abgrenzung der Geltungsbereiche nationaler Sozialversicherungssysteme voneinander bezweckten.

    Die Kommission erinnert daran, daß der Gerichtshof in diesen Punkten im Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445) zu den gleichen Schlußfolgerungen gelangt sei.

    Die Kommission bezieht sich auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 110/79, Coonan, wonach es Sache der Mitgliedstaaten sei, durch den Erlaß von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten könne oder müsse.

    Der Gerichtshof hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445) entschieden, daß es Sache jedes Mitgliedstaats ist, durch den Erlaß von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten kann oder muß.

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 8/10 R

    Krankenversicherung - in der Bundesrepublik Deutschland lebender Rentner - kein

    Wie der EuGH bereits in seinen Urteilen vom 23.9.1982 (276/81 - Kuijpers, EuGHE I-3027 = SozR 6050 Art. 14 Nr. 2, und 275/81 - Koks, EuGHE I-3013 = SozR 6050 Art. 13 Nr. 4) entschieden hat, können "die Mitgliedstaaten nicht auch bestimmen ... , inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind", da sie "verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beachten".
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1991 - C-87/90

    A. Verholen und andere gegen Sociale Verzekeringsbank Amsterdam. -

    (4) - Rechtssache 275/81 (Slg. 1982, 3013).

    (59) - Rechtssache 275/81, a. a. O., Tatbestand des Urteils (Slg. 1982, 3019).

    (60) - Rechtssache 275/81, a. a. O., Randnr. 11, Hervorhebung von mir.

  • EuGH, 17.01.2012 - C-347/10

    Arbeitnehmer, die auf Gasbohrplattformen beschäftigt sind, die sich im Meer auf

    Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung wiederholt ausgeführt hat, ist es Sache jedes Mitgliedstaats, diese Voraussetzungen festzulegen (vgl. u. a. Urteile vom 23. September 1982, Koks, 275/81, Slg. 1982, 3013, und vom 7. Juli 2005, van Pommeren-Bourgondiën, C-227/03, Slg. 2005, I-6101, Randnr. 33).
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