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   EuGH, 23.09.2021 - C-134/20   

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https://dejure.org/2021,64529
EuGH, 23.09.2021 - C-134/20 (https://dejure.org/2021,64529)
EuGH, Entscheidung vom 23.09.2021 - C-134/20 (https://dejure.org/2021,64529)
EuGH, Entscheidung vom 23. September 2021 - C-134/20 (https://dejure.org/2021,64529)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Kraftfahrzeuge - Art. 3 Nr. 10 - Art. 5 Abs. 1 und 2 - Dieselmotor - Schadstoffemissionen - In den Rechner zur Motorsteuerung integrierte Software - Abgasrückführventil - Durch ein ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 03.10.2013 - C-32/12

    Das spanische Prozessrecht gewährleistet nicht die Effektivität der Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 23.09.2021 - C-134/20
    Insbesondere verpflichtet Art. 2 Abs. 1 dieser Richtlinie den Verkäufer, dem Verbraucher dem Kaufvertrag gemäße Güter zu liefern( 74 Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (, EU:C:2013:637, Rn. 25 und 26).

    Wie jedoch aus Art. 3 Abs. 6 hervorgeht, hat der Verbraucher bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit des gelieferten Gutes keinen Anspruch auf Vertragsauflösung; in diesem Fall hat er nur das Recht, eine angemessene Minderung des Kaufpreises des betreffenden Gutes zu verlangen( 79 Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (, EU:C:2013:637, Rn. 26 bis 28).

    Hierbei handelt es sich um einen subjektiven Faktor, der nicht beweisbar ist und sich übrigens im Lauf der Zeit ändern kann, insbesondere im Licht der Informationen, die der Verbraucher über die Schwere der Vertragswidrigkeit möglicherweise noch erhält( 84 Es kann insoweit vom Verbraucher insbesondere nicht verlangt werden, das Ergebnis der Prüfung hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts vorwegzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros, , EU:C:2013:637, Rn. 40).

    Auch hat sich der Gerichtshof nicht unmittelbar zu dessen Tragweite geäußert( 86 In der Rechtssache, in der das Urteil vom 3. Oktober 2013, Duarte Hueros (, EU:C:2013:637, Rn. 17, 18 und 20), ergangen ist, hatte ein Verbraucher ein mit einem Schiebedach ausgestattetes Auto gekauft, in dessen Innenraum bei Regen Wasser durch das Dach eindrang.

  • EuGH, 23.05.2019 - C-52/18

    Fülla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG

    Auszug aus EuGH, 23.09.2021 - C-134/20
    Aus Art. 3 Abs. 3 und 5 in Verbindung mit dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 1999/44 geht also hervor, dass diese Richtlinie im Interesse der beiden Vertragsparteien der Erfüllung des Vertrags mittels einer der beiden zunächst vorgesehenen Abhilfen den Vorzug vor einer Auflösung des Vertrags gibt( 80 Urteil vom 23. Mai 2019, Fülla (, EU:C:2019:447, Rn. 61).

    Der Verbraucher kann jedoch nur dann, wenn er weder auf die Nachbesserung noch auf die Ersatzlieferung des vertragswidrigen Verbrauchsguts einen Anspruch hat oder wenn der Verkäufer keine dieser Abhilfemaßnahmen binnen einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchgeführt hat, gemäß Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 1999/44 eine Vertragsauflösung verlangen, sofern es sich nicht um eine geringfügige Vertragswidrigkeit im Sinne von Art. 3 Abs. 6 dieser Richtlinie handelt( 82 Urteil vom 23. Mai 2019, Fülla (, EU:C:2019:447, Rn. 60).

    Zwar soll Art. 3 der Richtlinie 1999/44 nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Verbrauchers und denen des Verkäufers herstellen, indem er dem Verbraucher als schwächerer Vertragspartei einen umfassenden und wirksamen Schutz dagegen gewährt, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen schlecht erfüllt, und zugleich erlaubt, vom Verkäufer angeführte wirtschaftliche Überlegungen zu berücksichtigen( 88 Urteil vom 23. Mai 2019, Fülla (, EU:C:2019:447, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18

    Laut Generalanwältin Sharpston stellt eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests

    Auszug aus EuGH, 23.09.2021 - C-134/20
    Die Fragen der vorlegenden Gerichte betreffen zum einen die Auslegung der Verordnung Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf Schadstoffemissionen( 16 Wegen eines allgemeinen Überblicks über den rechtlichen Rahmen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen verweise ich auf die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache CLCV u. a. (Abschalteinrichtung für Dieselmotoren) (, EU:C:2020:323, Nrn. 45 bis 54).

    In diesem Zusammenhang möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass der Gerichtshof für die Definition des Begriffs "Beschädigung" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 auf die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache verwiesen hat, in der das Urteil X ergangen ist( 54 Schlussanträge in der Rechtssache CLCV u. a. (Abschalteinrichtung für Dieselmotoren) (, EU:C:2020:323).

  • EuGH, 29.04.2021 - C-19/20

    Bank BPH

    Auszug aus EuGH, 23.09.2021 - C-134/20
    Insoweit weise ich darauf hin, dass im Rahmen des Verfahrens nach Art. 267 AEUV , das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, allein das nationale Gericht für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits sowie die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts zuständig ist( 22 Urteil vom 29. April 2021, Bank BPH (, EU:C:2021:341, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-532/18

    Eine Fluglinie haftet für umgekippten heißen Kaffee

    Auszug aus EuGH, 23.09.2021 - C-134/20
    Im Urteil vom 19. Dezember 2019, Niki Luftfahrt (, EU:C:2019:1127, Rn. 35), hat der Gerichtshof im gleichen Sinne entschieden, die gewöhnliche Bedeutung, die dem Begriff "Unfall" zukomme, sei die eines "unvorhergesehenen, unbeabsichtigten, schädigenden Ereignisses".
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Rechtsmittel gegen das Urteil des

    Auszug aus EuGH, 23.09.2021 - C-134/20
    Generalanwalt Bobek hat seine Schlussanträge in diesen Rechtssachen am 10 Juni 2021 (EU:C:2021:476) vorgetragen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17

    RDW u.a. - Richtlinie 1999/37/EG - Zulassungsbescheinigungen, die für Fahrzeuge

    Auszug aus EuGH, 23.09.2021 - C-134/20
    Speziell in Bezug auf Kraftfahrzeuge heißt es im dritten Erwägungsgrund der Richtlinie 2007/46, dass die Rechtsakte zur Spezifizierung der technischen Anforderungen "vor allem auf eine hohe Verkehrssicherheit, hohen Gesundheits- und Umweltschutz, rationelle Energienutzung und wirksamen Schutz gegen unbefugte Benutzung abzielen [sollten]"( 75 Vgl. zu den Grundsätzen des sekundären Unionsrechts im Bereich der Fahrzeugzulassung Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache RDW u. a. (, EU:C:2018:760, Nrn. 29 bis 38).
  • EuGH, 29.04.2021 - C-665/20

    Der Gerichtshof klärt die Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem, der bei der

    Auszug aus EuGH, 23.09.2021 - C-134/20
    In einem solchen Fall verlangen sowohl die einheitliche Anwendung des Unionsrechts als auch der Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat( 26 Vgl. Urteil vom 29. April 2021, X (Europäischer Haftbefehl - Ne bis in idem) ( PPU, EU:C:2021:339, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.10.2018 - C-668/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 23.09.2021 - C-134/20
    Dass der fragliche Fahrzeugtyp über eine EG-Typgenehmigung verfügt, so dass das Fahrzeug im Straßenverkehr verwendet werden kann, ändert nach meiner Meinung nichts an der Antwort auf die Vorlagefrage( 78 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2018, Kommission/Deutschland (, EU:C:2018:802, Rn. 85 bis 89).
  • EuGH, 12.05.2021 - C-70/20

    Altenrhein Luftfahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr -

    Auszug aus EuGH, 23.09.2021 - C-134/20
    Vgl. auch Urteil vom 12. Mai 2021, Altenrhein Luftfahrt (, EU:C:2021:379, Rn. 33).
  • EuGH, 09.07.2020 - C-343/19

    Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-32/12

    Duarte Hueros - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 - Rechte des

  • EuGH, 19.04.2012 - C-221/10

    Artegodan / Kommission - Rechtsmittel - Art. 288 Abs. 2 EG - Außervertragliche

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

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