Rechtsprechung
EuGH, 23.10.2001 - C-510/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Wild lebende Tier- und Pflanzenarten - Gefährdete Arten - Anwendung des Washingtoner Übereinkommens in der Gemeinschaft
- Europäischer Gerichtshof
Tridon
- EU-Kommission
Tridon
Verordnungen des Rates Nrn. 3626/82 und 338/97, Anhang A
1. Umwelt - Internationaler Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen - Unter Anhang I des Washingtoner Übereinkommens oder Anhang A der Verordnung Nr. 338/97 fallende Arten - Im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats geltendes allgemeines Verbot jeder ...
- EU-Kommission
Tridon
- Wolters Kluwer
Auslegung der Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG), der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft; Regelung ...
- Judicialis
Verordnung Nr. 3626/82/EWG; ; Verordnung Nr. 338/97/EWG Anhang A
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Umwelt - Internationaler Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen - Unter Anhang I des Washingtoner Übereinkommens oder Anhang A der Verordnung Nr. 338/97 fallende Arten - Im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats geltendes allgemeines Verbot jeder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates vom 3. Dezember 1982 zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft (ABl. L 384 vom 31.12.1982, S. 1) (und der Artikel VII und ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2001 - C-510/99
- EuGH, 23.10.2001 - C-510/99
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN …
Auszug aus EuGH, 23.10.2001 - C-510/99
7 und 8, und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 21).Was die Frage angeht, ob sich Herr Tridon vor dem vorlegenden Gericht mit Erfolg auf eine etwaige Behinderung der Einfuhr geschützter Vogelarten durch die französische Regelung berufen kann, so ist es im Rahmen des durch Artikel 234 EG geschaffenen Systems der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof allein Sache der nationalen Gerichte, die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen im Hinblick auf den Sachverhalt des bei ihnen anhängigen Verfahrens zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile Smanor, Randnr. 9, und Guimont, Randnr. 22).
- EuGH, 11.07.2000 - C-473/98
SCHWEDEN DARF DIE VERWENDUNG VON TRICHLORETHYLEN ZU GEWERBLICHEN ZWECKEN …
Auszug aus EuGH, 23.10.2001 - C-510/99
Eine nationale Regelung kann daher nicht unter die Ausnahme des Artikels 36 EG-Vertrag fallen, wenn die Gesundheit und das Leben von Tieren genauso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden können, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken (in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2000 in der Rechtssache C-473/98, Toolex, Slg. 2000, I-5681, Randnrn. - EuGH, 14.07.1988 - 298/87
Smanor
Auszug aus EuGH, 23.10.2001 - C-510/99
Dies wäre dann der Fall, wenn diese Regelung auf Sachverhalte Anwendung fände, die einen Bezug zur Einfuhr von Waren im innergemeinschaftlichen Handel aufweisen (vgl. insbesondere Urteile vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87, Slg. 1988, 4489, Randnrn. - EuGH, 16.09.1999 - C-435/97
WWF u.a.
Auszug aus EuGH, 23.10.2001 - C-510/99
Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass es im Rahmen des durch Artikel 234 EG eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit nicht Sache des Gerichtshofes, sondern des nationalen Gerichts ist, die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Tatsachen festzustellen und daraus die Folgerungen für seine Entscheidung zu ziehen (vgl. insbesondere Urteil vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-435/97, WWF u. a., Slg. 1999, I-5613, Randnr. 32).
- EuGH, 11.12.2007 - C-291/05
Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen, …
Insoweit ist daran zu erinnern, dass es im Rahmen des durch Art. 234 EG eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit nicht Sache des Gerichtshofs, sondern des nationalen Gerichts ist, die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Tatsachen festzustellen und daraus die Folgerungen für seine Entscheidung zu ziehen (vgl. insbesondere Urteile vom 16. September 1999, WWF u. a., C-435/97, Slg. 1999, I-5613, Randnr. 32, und vom 23. Oktober 2001, Tridon, C-510/99, Slg. 2001, I-7777, Randnr. 28). - EuGH, 19.06.2008 - C-219/07
Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel - Art. 30 EG - …
Zudem bestimmt Art. 176 EG, dass die Schutzmaßnahmen, die wie die Verordnung Nr. 338/97 aufgrund des Art. 175 EG getroffen werden, die einzelnen Mitgliedstaaten nicht daran hindern, verstärkte Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu ergreifen, die mit dem EG-Vertrag vereinbar sein müssen (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2001, Tridon, C-510/99, Slg. 2001, I-7777, Randnr. 45).Was insbesondere das Verbot der kommerziellen Verwendung von Exemplaren der in Anhang B der Verordnung Nr. 338/97 aufgeführten Arten angeht, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es eine strengere Maßnahme im Sinne von Art. 176 EG darstellt (Urteil Tridon, Randnr. 49).
Eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren streitige kann, wenn sie auf Exemplare aus anderen Mitgliedstaaten Anwendung findet, den innergemeinschaftlichen Handel im Sinne von Art. 28 EG behindern (vgl. in diesem Sinne Urteil Tridon, Randnr. 49).
Die Beurteilung der festgelegten Kriterien und ihrer Anwendung, der Tragweite der in Art. 3a § 2 des Tierschutzgesetzes vorgesehenen Abweichungen und der Merkmale des Verfahrens zur Aufnahme von Arten in die Liste, wie der Zugang zu diesem Verfahren und die Anfechtungsmöglichkeiten, setzen eine konkrete Analyse voraus, die insbesondere auf die geltenden Vorschriften und die Praxis sowie auf wissenschaftliche Untersuchungen gestützt ist, wobei diese Analyse vom vorlegenden Gericht vorgenommen werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil Tridon, Randnr. 58).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-659/20
Ministerstvo zivotního prostredí (Perroquets Ara hyacinthe) - Vorlage zur …
23 Urteil vom 23. Oktober 2001, Tridon (C-510/99, EU:C:2001:559, Rn. 34).24 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2001, Tridon (C-510/99, EU:C:2001:559, Rn. 30).
25 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2001, Tridon (C-510/99, EU:C:2001:559, Rn. 41).
- EuGH, 11.12.2008 - C-407/07
Stichting Centraal Begeleidingsorgaan voor de Intercollegiale Toetsing - Sechste …
Was zunächst die Anwendungsvoraussetzungen des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der Sechsten Richtlinie in Bezug auf den Gegenstand der den Mitgliedern des selbständigen Zusammenschlusses erbrachten Dienstleistungen sowie die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung betrifft, so ist es im Rahmen des durch Art. 234 EG eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit nicht Sache des Gerichtshofs, sondern des nationalen Gerichts, die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Tatsachen festzustellen und daraus die Folgerungen für seine Entscheidung zu ziehen (vgl. insbesondere Urteile vom 16. September 1999, WWF u. a., C-435/97, Slg. 1999, I-5613, Randnr. 32; vom 23. Oktober 2001, Tridon, C-510/99, Slg. 2001, I-7777, Randnr. 28, sowie vom 11. Dezember 2007, Eind, C-291/05, Slg. 2007, I-10719, Randnr. 18). - EuGH, 15.09.2011 - C-310/09
Accor - Freier Kapitalverkehr - Steuerliche Behandlung von Dividenden - Nationale …
Insoweit ist zu beachten, dass es im Rahmen des durch Art. 267 AEUV eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit nicht Sache des Gerichtshofs, sondern des nationalen Gerichts ist, die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Tatsachen festzustellen und daraus die Folgerungen für seine Entscheidung zu ziehen (vgl. u. a. Urteile vom 16. September 1999, WWF u. a., C-435/97, Slg. 1999, I-5613, Randnr. 32, vom 23. Oktober 2001, Tridon, C-510/99, Slg. 2001, I-7777, Randnr. 28, und vom 11. Dezember 2007, Eind, C-291/05, Slg. 2007, I-10719, Randnr. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2004 - C-6/03
Deponiezweckverband Eiterköpfe
In der Rechtsprechung ist wiederholt ausgeführt worden, dass "es im Rahmen des durch Artikel 234 EG geschaffenen Systems der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof allein Sache der nationalen Gerichte [ist], die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen im Hinblick auf den Sachverhalt des bei ihnen anhängigen Verfahrens zu beurteilen" (Urteile vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87, Smanor, Slg. 1988, 4489, vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-10663, und vom 23. Oktober 2001 in der Rechtssache C-510/99, Tridon, Slg. 2001, I-7777).Denselben Ansatz verfolgt das Urteil Tridon, in dem es heißt, dass "die Verhältnismäßigkeit des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vermarktungsverbots und insbesondere die Frage, ob das angestrebte Ziel mit Maßnahmen erreicht werden könnte, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beeinträchtigen, nicht ohne zusätzliche Informationen beurteilt werden können und dass eine solche Beurteilung eine konkrete Analyse voraussetzt, die insbesondere auf wissenschaftliche Untersuchungen und tatsächliche Umstände, die den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens kennzeichnen, gestützt ist, wobei diese Analyse vom vorlegenden Gericht vorgenommen werden muss" (Randnr. 58).
- EuGH, 12.07.2012 - C-291/11
TNT Freight Management (Amsterdam) - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte …
Ohne dass zu der Frage Stellung genommen werden müsste, ob der Gerichtshof im Rahmen der durch Art. 267 AEUV geschaffenen Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten für die Auslegung der Bestimmungen des HS zuständig ist, ist festzustellen, dass eine solche Auslegung vorliegend jedenfalls nicht erforderlich ist, da diese Bestimmungen auf Unionsebene nur nach Maßgabe der KN anwendbar sind, die auf der Grundlage des HS geschaffen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2001, Tridon, C-510/99, Slg. 2001, I-7777, Randnr. 24). - EuGH, 16.07.2009 - C-344/08
Rubach - Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten - In Anhang B der Verordnung …
Wie der Gerichtshof entschieden hat, ist die kommerzielle Verwendung von Exemplaren der in Anhang B der Verordnung Nr. 338/97 aufgeführten Arten erlaubt, wenn die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 5 dieser Verordnung vorliegen (Urteil vom 23. Oktober 2001, Tridon, C-510/99, Slg. 2001, I-7777, Randnr. 44). - EuGH, 23.10.2003 - C-154/02
Nilsson
Obwohl die Gemeinschaft nicht Vertragspartei des Übereinkommens ist, kann der Gerichtshof diese Ziele, Grundsätze und Bestimmungen nicht außer Acht lassen, da sie bei der Auslegung dieser Verordnung zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2001 in der Rechtssache C-510/99, Tridon, Slg. 2001, I-7777, Randnr. 25). - Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2002 - C-462/01
Hammarsten
12: - Siehe dazu nur das Urteil von 23. Oktober 2001 in der Rechtssache C-510/99 (Tridon, Slg. 2001, I-7777, Randnr. 46 ) und die dort zitierte Rechtsprechung. - Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-301/08
Bogiatzi - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Art. 29 des Warschauer Abkommens - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-20/03
Burmanjer u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-453/08
Karanikolas u.a. - Gemeinsame Fischereipolitik - Erhaltung der Fischbestände im …
- EuGH, 01.10.2004 - C-480/03
Clerens