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   EuGH, 23.10.2003 - C-40/02   

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https://dejure.org/2003,8598
EuGH, 23.10.2003 - C-40/02 (https://dejure.org/2003,8598)
EuGH, Entscheidung vom 23.10.2003 - C-40/02 (https://dejure.org/2003,8598)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - C-40/02 (https://dejure.org/2003,8598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 90/496/EWG - Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln - Vitamingehalt - Angegebener Wert - Durchschnittswert - Bezugszeitpunkt - Zulässige Abweichungen zwischen dem angegebenen und dem bei der amtlichen Überwachung festgestellten Wert - Verhältnismäßigkeit - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Scherndl

  • EU-Kommission PDF

    Margareta Scherndl gegen Bezirkshauptmannschaft Korneuburg.

    Richtlinie 90/496 des Rates, Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe k und 6 Absatz 8
    1. Rechtsangleichung - Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln - Richtlinie 90/496 - Bezugszeitpunkt für die Bestimmung des Wertes eines Nährstoffs - Mindesthaltbarkeitsdauer - Zulässigkeit - Bestimmung der zulässigen Abweichungen zwischen dem angegebenen und dem bei ...

  • EU-Kommission

    Margareta Scherndl gegen Bezirkshauptmannschaft Korneuburg

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Verbraucherschutz

  • Judicialis

    Richtlinie 90/496/EWG des Rates vom 24. September 1990 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln Art. 1 Abs. 4; ; Richtlinie 90/496/EWG des Rates vom 24. September 1990 über... die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln Art. 4 Abs. 3; ; Richtlinie 90/496/EWG des Rates vom 24. September 1990 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln Art. 6 Abs. 8; ; Richtlinie 90/496/EWG des Rates vom 24. September 1990 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln Art. 7; ; Lebensmittelgesetz 1975 (Österreich) § 74; ; Nährwertkennzeichnungs-Verordnung 1995 (Österreich) § 2; ; Nährwertkennzeichnungs-Verordnung 1995 (Österreich) § 6; ; Nährwertkennzeichnungs-Verordnung 1995 (Österreich) § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung - Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln - Richtlinie 90/496 - Bezugszeitpunkt für die Bestimmung des Wertes eines Nährstoffs - Mindesthaltbarkeitsdauer - Zulässigkeit - Bestimmung der zulässigen Abweichungen zwischen dem angegebenen und dem bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits wegen eines Straferkenntnisses im Zusammenhang mit einem Verstoß der verantwortlichen Beauftragten der Hofer KG gegen die österreichische Regelung über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln ; Streit um Bezugszeitpunkt und ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Scherndl

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Verwaltungssenats im Land Niederösterreich - Auslegung von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe k der Richtlinie 90/496/EWG des Rates vom 24. September 1990 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (ABl. L 274, S. 40) - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.11.1977 - 38/77

    Enka BV / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-40/02
    Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten sich bei der ihnen überlassenen Wahl der Form und der Mittel für die von den staatlichen Stellen zu treffenden Maßnahmen nach dem Ziel richten müssen, das der Rat oder die Kommission erreichen will (Urteil vom 23. November 1977 in der Rechtssache 38/77, Enka, Slg. 1977, 2203, Randnr. 11).
  • EuGH, 17.05.2001 - C-159/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-40/02
    Die Richtlinie entspreche weder den Erfordernissen der Rechtssicherheit und der Bestimmtheit der anwendbaren Rechtsvorschriften (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-159/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4007) noch den Anforderungen von Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
  • EuGH, 12.12.1996 - C-74/95

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-40/02
    Unter diesen Umständen ist es im Einklang mit den vom Gemeinschaftsgesetzgeber selbst verfolgten Zielen (vgl. Randnrn. 45 bis 47 des vorliegenden Urteils) Sache der Mitgliedstaaten, zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der Richtlinienbestimmungen und zur Erreichung des Zieles, den Verbraucher durch eine angemessene Nährwertkennzeichnung bei der Wahl einer geeigneten Ernährung zu unterstützen, für jeden angegebenen Nährstoff mit einer dem Erfordernis der Rechtssicherheit genügenden Präzision und Klarheit sowohl den bei der Berechnung des Durchschnittswerts heranzuziehenden Bezugszeitpunkt als auch die zulässigen Abweichungen zwischen dem angegebenen und dem bei einer amtlichen Überwachung festgestellten Wert festzulegen (vgl. analog dazu Urteil vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen C-74/95 und C-129/95, X, Slg. 1996, I-6609, Randnrn.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 3 L 5/12

    Bezeichnung von Lebensmitteln und tagesdurchschnittliche Höchstwerte von Fett im

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003 - C-40/02 - (Dt. Lebensmittel-Rdsch 2004, 316 ff. = juris) fällt die Bestimmung der noch zulässigen Abweichungen zwischen dem angegebenen (Durchschnitts-)Wert und dem bei einer amtlichen Überwachung tatsächlich festgestellten Wert (beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts) in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten.

    Weiter wird in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003 (a. a. O. Nrn. 43, 47 f.) hierzu ausdrücklich festgestellt:.

    Im Hinblick auf die rechtliche und tatsächliche Problematik der zur Überprüfung gestellten Frage - hier zur Berücksichtigung und Festlegung von (zulässigen) Toleranzen bei der Angabe zum Nährwert eines Produktes sowie zu der von der Klägerin aufgeworfenen Frage nach der Verantwortlichkeit für die Einhaltung und Kontrolle der (freiwilligen) Nährwertangaben - hätte es insbesondere auch einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003 - Rs C-40/02 - (a. a. O.) bedurft.

    Gleiches gilt in Bezug auf den Hinweis der Klägerin, dass sich die aufgeworfene Frage auch nicht anhand des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003 - Rs C-40/02 - (a. a. O.) beantworten lasse.

    Daran aber fehlt es hier, zumal das Antragsvorbringen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003 - Rs C-40/02 - (a. a. O.) nicht nachvollziehbar ist.

    Soweit zu Ziffer II. Nr. 4 lit. b) der Antragsbegründungsschrift zugleich eine Abweichung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003 - Rs C-40/02 - (a. a. O.) gerügt wird, scheidet die Zulassung der Berufung ebenfalls aus.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-441/02

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL VERSTÖSST DIE DEUTSCHE

    17 - Urteile vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C-40/02 (Scherndl, Slg. 2003, I-12647, Randnr. 43) und vom 23. November 1977 in der Rechtssache 38/77 (Enka, Slg. 1977, 2203, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-388/20

    Dr August Oetker Nahrungsmittel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU)

    Zur Richtlinie 90/496 vgl. insbesondere Urteil vom 23. Oktober 2003, Scherndl (C-40/02, EU:C:2003:584).
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